Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung

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Transkript:

Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung Informationsveranstaltung im Oktober 2016 Referent: Martin Gerhards 1

THEMEN Einleitung Was sind wirtschaftliche Projekte? Worin liegt der Unterschied zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Projekten? Welche Steuern fallen bei wirtschaftlichen Projekten an? Was bewirkt die Trennungsrechnung? Exkurs: Struktur der PSP-Elemente 2

THEMEN Die Phasen eines wirtschaftlichen Projekts Welche Unterlagen werden zur Projekteinrichtung benötigt? Phasen der Projektanbahnung/Projekteinrichtung Was kann auf einem wirtschaftlichen Projekt verbucht werden? Phase der Projektbewirtschaftung Wie wird ein wirtschaftliches Projekt abgerechnet? Phase Nachkalkulation/Jahresabschluss Exkurs: Das Restmittelprojekt Wie wird ein wirtschaftliches Projekt geschlossen? Phase Projektabschluss 3

WAS SIND WIRTSCHAFTLICHE PROJEKTE? Wirtschaftliche Projekte Auftragsforschung Anwendung gesicherter Erkenntnisse/ Dienstleistungen Weiterbildung/ Tagungen aktive Werbeleistungen Beispiel: Beispiele: Beispiel: Beispiele: Entwicklung einer neuen Turbine (Prototyp) Routinemessungen Buchverkauf Lehrerfortbildung Werbeanzeigen Aufhängen von Werbebannern 4

WORIN LIEGT DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WIRTSCHAFTLICHEN UND NICHTWIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTEN? Allen wirtschaftlichen Projekten ist gemeinsam, dass die Universität eine Leistung erbringt und dafür eine Gegenleistung (Vergütung) erhält. Beispiel: Forschungsleistung Universität Unternehmen Vergütung (Entgelt) Dies bezeichnet man als Leistungsaustausch. 5

WORIN LIEGT DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WIRTSCHAFTLICHEN UND NICHTWIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTEN? Bei nichtwirtschaftlichen Projekten erhält die Universität eine Förderung durch den Mittelgeber, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Universität Mittel zur Projektförderung Deutsche Forschungs- gemeinschaft (DFG) keine Gegenleistung Diese Gewährung von Mitteln ohne Gegenleistung bezeichnet man als echten Zuschuss. 6

WELCHE STEUERN FALLEN BEI WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTEN AN? Einnahmen wirtschaftliche Projekte unterliegen anders als alle anderen Mittel der Universität der Besteuerung. Welche Steuern jeweils anfallen, hängt von der Art des Projekts ab. a) Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Die Umsatzsteuer fällt grundsätzlich an, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Daher sind wirtschaftliche Projekte grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme: Teilnehmerbeiträge für Weiterbildungsveranstaltungen/Tagungen (soweit kein Konferenzdinner oder Rahmenprogramm vorliegt) Die Umsatzsteuer wird zuzüglich zur Netto-Vergütung erhoben. Nur beim Verkauf von Büchern fällt 7 % Umsatzsteuer an. Ansonsten fällt 19 % Umsatzsteuer an. 7

WELCHE STEUERN FALLEN BEI WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKTEN AN? b) Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer (Ertragsteuern) Diese Steuern fallen auf den Gewinn eines wirtschaftlichen Projekts an. Ausnahme: Auftragsforschungsprojekte unterliegen diesen Steuern nicht. Der Gewinn hieraus verbleibt daher in voller Höhe bei der Universität. Bei allen anderen wirtschaftlichen Projekten fallen diese Steuern an. Die Steuerbelastung beträgt insgesamt etwa 40 % - 45 % des Gewinns. 8

WAS BEWIRKT DIE TRENNUNGSRECHNUNG? Wirtschaftliche Projekte unterliegen grundsätzlich der Trennungsrechnung. Dies bedeutet: Verbuchung der wirtschaftlichen Projekte auf separaten PSP-Elementen (4*) => Trennung dieser Mittel von den übrigen Mitteln keine Verwendung nichtwirtschaftlicher Mittel für wirtschaftliche Projekte (Quersubventionierungsverbot) Kalkulation der Projekte mit Overhead (Gemeinkosten) und Gewinn 9

WAS BEWIRKT DIE TRENNUNGSRECHNUNG? Ausnahmen von der Trennungsrechnung: Tagungen, die nur dem wissenschaftlichen Austausch dienen und deren Ergebnisse veröffentlicht werden Lehrerfortbildungen Schema zur Klassifizierung im Hinblick auf Steuern und Trennungsrechnung unter http://www.unisiegen.de/zuv/dezernat1/wirtschaftliche_projekte/steuern/trennungsrechtliche_relevanz/ 10

STRUKTUR DER PSP-ELEMENTE Mittel der Universität Grundhaushalt Strukturmittel Drittmittel (vom Land (vom Land bereitgestellt) bereitgestellt) z.b. Hochschulpakt nichtwirtschaftlich wirtschaftlich Kostenstelle 1*-PSP 5*-PSP 2*-PSP 3*-PSP 4*-PSP - Steuer - Trennungsrechnung Nichtwirtschaftlicher Bereich 11

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR PROJEKTEINRICHTUNG BENÖTIGT? Rechtsgrundlage Vorkalkulation Drittmittelanzeige 1. Die Rechtsgrundlage Forschungs- und Entwicklungsvertrag (FuE-Vertrag) bei Forschungsprojekten und Anwendung gesicherter Erkenntnisse/ wissenschaftlichen Dienstleistungen ab einem Projektvolumen von 5.000 netto oder auch darunter, wenn der Auftraggeber es wünscht Muster-FuE-Vertrag der Universität unter http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/_drittmittel/forschungs-_und_entwicklungsvertrag.pdf 12

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR PROJEKTEINRICHTUNG BENÖTIGT? Auftrag mit AGB der Universität bei Forschungsprojekten und Anwendung gesicherter Erkenntnisse bei einem Auftragsvolumen bis 5.000 netto Projektleiter kann selbst unterschreiben FuE-Vertrag ist entbehrlich Formular unter http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/_drittmittel/auftrag_mit_agb-fue.pdf Beauftragung mit Bezugnahme auf einen individuell formulierten Rahmenvertrag wenn regelmäßig gleichartige Aufträge für einem Auftraggeber durchgeführt werden sollen 13

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR PROJEKTEINRICHTUNG BENÖTIGT? Teilnehmerbeitrag bei Tagungen Sponsoringvertrag bei Werbeleistungen (individuell vereinbart) 2. Die Vorkalkulation Die Vorkalkulation ist das Kalkulationsschema nach der Trennungsrechnung. Die Vorkalkulation dient zur Preisermittlung für das Projekt. Kalkulationsschema unter http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/_drittmittel/4_kalkulationsschema_trennungsrechnung_siegen.xlsx?lang=de Bei Tagungen und Weiterbildungsveranstaltungen gibt es einen speziellen Finanzierungsplan, der die Funktion der Vorkalkulation hat: http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/personalangelegenheiten_und_sonst./ausund_weiterbildung/finanzierungsplan_weiterbildung_tagung_symposium_kongress.pdf 14

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN ZUR PROJEKTEINRICHTUNG BENÖTIGT? 3. Drittmittelanzeige immer bei Einrichtung eines neuen PSP-Elements immer, wenn zu dem Projekt ein Vertrag vorliegt nur einmal erforderlich, wenn sogenannte Sammelprojekte für unterjährige Kleinaufträge unter 5.000 netto pro Auftrag eingerichtet werden sollen und die Angaben für alle Aufträge immer gleich sind bei Tagungen für jede Tagung nur einmal erforderlich (nicht für jeden Teilnehmerbeitrag einzeln) Link zur Drittmittelanzeige: http://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/beschaeftigte/_drittmittel/drittmittelprojekt.pdf 15

WAS KANN AUF EINEM WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKT VERBUCHT WERDEN? Grundregel: Nur Einnahmen und Ausgaben auf dem Projekt buchen, die zum Projekt gehören! Einnahmen: Rechnungserstellung über das Rechnungssystem ARES: https://ares.zv.uni-siegen.de/ Es erfolgt eine automatische Verbuchung der Rechnungen auf dem PSP-Element in SAP. 16

Ausgaben: WAS KANN AUF EINEM WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKT VERBUCHT WERDEN? Leitfrage zur Zuordnung von Ausgaben: Ist die Ausgabe erforderlich, um das Projektziel zu erreichen? Beispiele: Personalkosten für Wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte, die im Projekt tätig sind (im Umfang ihrer Tätigkeit) für das Projekt benötigte Verbrauchsmaterialien, z.b. Schrauben, Chemikalien, Druckkosten für den Projektbericht Werkverträge (Unteraufträge), die im Rahmen des Projekts vergeben werden 17

WAS KANN AUF EINEM WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKT VERBUCHT WERDEN? Reisekosten im Projekt, z.b. zu Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber Zeitaufschreibungen für Stammpersonal Overhead Nutzungspauschalen für Geräte 18

WAS KANN AUF EINEM WIRTSCHAFTLICHEN PROJEKT VERBUCHT WERDEN? Geräte (Anlagegüter), die für das Projekt benötigt werden sofern die Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) nicht über die Projektlaufzeit hinausgeht oder das Gerät später in weiteren wirtschaftlichen Projekten gleicher Art verwendet werden kann Beispiel: Anschaffung eines Laptops auf einem dauerhaft bestehenden wirtschaftlichen Sammelprojekt sofern das Gerät vollständig dem wirtschaftlichen Projekt zuzuordnen ist ansonsten Gerätenutzungen über Nutzungspauschalen abbilden 19

WIE WIRD EIN WIRTSCHAFTLICHES PROJEKT ABGERECHNET? Nachkalkulation Im Rahmen des Jahresabschlusses muss für jedes Projekt, das der Trennungsrechnung unterliegt, eine Nachkalkulation erstellt werden. Diese zeigt, welche Erträge und Aufwendungen für das Projekt angefallen sind. Sie erhalten hierzu Listen mit den auf dem Projekt erfolgten Buchungen. Innerhalb der Nachkalkulation werden zusätzlich folgende Daten erhoben: Zeitaufschreibungen für Personal Nutzungsumfang von Geräten => zur Berechnung der Nutzungspauschalen Berechnung des Overheads Zeitaufschreibungen, Overhead und Nutzungspauschalen werden im Rahmen des Jahresabschlusses auf dem Projekt verbucht. 20

DAS RESTMITTELPROJEKT PSP-Element 30139999* = Restmittelprojekt Das Restmittelprojekt gehört zu den nichtwirtschaftlichen Projekten. Es wird gespeist aus: a) den Gutschriften aus der Trennungsrechnung Art Gutschrift auf dem Restmittelprojekt Zeitaufschreibung Gutschrift zu 100 % Nutzungspauschalen für Geräte Gutschrift zu 100 % Overhead Gutschrift zu 65 % Fakultät I und IV, Gutschrift zu 75 % Fakultät II und III (Verwaltung: 25 %, Fakultät I und IV: 10 %) b) den Gewinnen aus abgeschlossenen wirtschaftlichen Projekten (nach Abzug der Steuern) 21

DAS RESTMITTELPROJEKT Externe Einnahmen dürfen auf Restmittelprojekten nicht verbucht werden. Verwendung der Restmittel: frei für die Aufgabenerfüllung in Ihrem Bereich verwendbare Drittmittel bei der Verausgabung gelten die für die Universität maßgeblichen Bestimmungen (z.b. Vergaberecht, Reisekostenrecht, Bewirtungskostenrichtlinie) Merkblatt Restmittelprojekte: http://www.unisiegen.de/zuv/dezernat1/wirtschaftliche_projekte/sonstiges/merkblatt_restmittelprojekte.pdf 22

WIE WIRD EIN WIRTSCHAFTLICHES PROJEKT GESCHLOSSEN? Nach Projektabschluss und Durchführung aller Buchungen werden wirtschaftliches Projekte geschlossen. 1. Prüfen: Kein Obligo mehr auf dem Projekt? => ansonsten auflösen oder verlagern Kein Personal mehr auf dem Projekt beschäftigt/ keine Personalobligos mehr vorhanden? => ansonsten mit einem Antrag auf Finanzierungsänderung verlagern Keine Anlagegüter mehr auf dem Projekt? => ansonsten verlagern (über Anlagenbuchhaltung) 2. Abzug (Umbuchung) der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer) => Dann ist auf dem wirtschaftlichen Projekt der Gewinn nach Steuern vorhanden. 23

WIE WIRD EIN WIRTSCHAFTLICHES PROJEKT GESCHLOSSEN? Zwei Möglichkeiten der Gewinnverwendung: Deckung defizitärer anderer wirtschaftlicher Projekte (vorrangig) Gewinnausschüttung (Umbuchung) auf Restmittelprojekt 3. Schließung des wirtschaftlichen Projekts Kennzeichnung mit SPERR in der Projektbezeichnung Sperrung für Buchungen 24

ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Ansprechpartner im Team Wirtschaftliche Projekte: http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1/wirtschaftliche_projekte/?lang=de Internetseite des Teams Wirtschaftliche Projekte: http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1/wirtschaftliche_projekte/?lang=de 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26