Kanzler Jahrestagung EU-Trennungsrechnung im Land Brandenburg und an der FHB
|
|
- Hertha Walter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanzler Jahrestagung EU-Trennungsrechnung im Land Brandenburg und an der FHB
2 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 2
3 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 3
4 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Artikel 107 (1) AEUV* (ex-artikel 87 EGV) (*Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) (1) Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Beihilfe ist z. B.: Der gesamte Haushalt der FHB Für öffentliche Forschungseinrichtungen gilt: Art. 107 (1) AEUV ist anwendbar. Steffen Kissinger 4
5 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Es gilt: - Die staatliche Finanzierung der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit fällt nicht unter Art. 107 (1) AEUV, wenn die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können - Unter Trennungsrechnung ist gemeint: die erforderliche Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Hochschule zur Vermeidung von Quersubventionierungen. Steffen Kissinger 5
6 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Eine unzulässige Beihilfe bei wirtschaftlicher Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn Dienstleistungen - zu Marktpreisen oder bei fehlenden Marktpreisen Aufgabenstellung: - Einführung/Nachweis Vollkostenrechnung - Einführung/Nachweis Trennungsrechnung - zu Vollkosten plus angemessener Gewinnspanne erbracht werden. Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Beihilferecht Rückzahlung der geförderten Mittel! Steffen Kissinger 6
7 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Beispiel) 1. Landeszuschuss 4. Verfahren Verdeckte staatliche Beihilfe (ohne Vollkosten) indirekte Kosten 3. Beschwerde 2. Forschungsprojekt direkte Kosten Nationale französische Eisenbahngesellschaft * Abbildung in Anlehnung an Präsentation Trennungsrechnung an der FH Hannover: Wie kalkuliert man praxisorientierte Lehre? Xiaogang Gerns, Fachhochschule Hannover auf der CHE Tagung zur Trennungsrechnung am Steffen Kissinger 7
8 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 8
9 2. Chronologie der Einführung an der FHB Generelle Chronologie in Deutschland (Auszug) Veröffentlichung des Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (nachfolgend Gemeinschaftsrahmen) Inkrafttreten des Gemeinschaftsrahmen mit Übergangsfrist zum Sommer 2008 KMK Länderumfrage zur Trennungsrechnung Abfrage der Ministerien zum Arbeitsstand bei den Hochschulen Tagung des Uni AK Fortbildung an der Uni Erlangen-Nürnberg: Neue Anforderungen der EU an die Rechnungslegung - Modelle zur Umsetzung in den Hochschulen verbindliche Umsetzung der Trennungsrechnung an den Hochschulen laut Gemeinschaftsrahmen erforderlich CHE Tagung zur Trennungsrechnung in Kassel Tagung der Controller unterschiedlicher Hochschultypen verschiedener Bundesländer in Rostock Steffen Kissinger 9
10 2. Chronologie der Einführung an der FHB Chronologie FHB 1. Quartal 2005 Einrichtung einer neuen Kostenträgerstruktur anhand derer bereits eine steuerliche Einordnung erkennbar ist. 4. Quartal 2008 Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Projekte, Anpassungen an der Buchungssystematik, Erarbeitung eines Kurz- Kalkulationsschemas, Hausinformation 1. Quartal 2009 Es verlassen keine Projektangebote mehr die FHB ohne Vorkalkulation 3. Quartal 2010 Jahresabschlusses für 2009 einschl. Ermittlung des GK- Zuschlagsatzes aufgrund KLR mit Hilfe der Fa. BIC IT-Service UG 4. Quartal 2010 Überarbeitung des Kalkulationsschemas (Anwendung neuer Gemeinkostenzuschlagssatz) und Umstellung der KLR auf die Software IMS (Wertet Daten aus HIS COB aus) 1. Quartal 2011 Erweiterung der Kontenstruktur um Sammelkonten je Projektleiter 2. Quartal 2011 Erstellung des Jahresabschlusses für 2010 sowie aktualisierte Ermittlung des Gemeinkostenzuschlagssatzes gegenwärtig Konzeption und Umsetzung der Nachkalkulation Steffen Kissinger 10
11 2. Chronologie der Einführung an der FHB Chronologie Land Brandenburg (Auszug 1) Sommer 2008 Herbst 2008 Februar 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 September 2009 Oktober/November 2009 KMK Umfrage Beginn kontinuierlicher Beratungen zwischen MWFK und Kanzlern Beratung im MWFK, u. a. zu Zeitplan und weiterem Vorgehen Kanzler koordinieren die Zuammenarbeit der Hochschulen zur Trennungsrechnung zukünftig über eine Controller-AG Auftakt der Controller-AG: Einführung in die EDV Systeme, Einführung in Thematik Trennungsrechnung Controller-AG: Austausch zu Verteilschlüsseln, Im- und Exporten Controller-AG: Verabschiedung Verteilschlüsselkatalog, Evaluierung Vorkalkulation MWFK besucht die Hochschulen und sichtet Stand der Trennungsrechnung Steffen Kissinger 11
12 2. Chronologie der Einführung an der FHB Chronologie Land Brandenburg (Auszug 2) ab Februar 2010 ab September 2010 Dezember 2010 Dezember 2010 Juni 2011 Bis Ende 2011 Controller-AG: Vertiefter Austausch zu den HIS Systemen keine EFRE / ESF Auszahlungen mehr bis in den zuständigen Landesbehörden der Stand zur Trennungsrechnung an den Hochschulen bekannt ist (Bestätigungsschreiben der Kanzler auf Fragenkatalog der Landesbank zur Einhaltung der Bestimmungen des Gemeinschaftsrahmens) Wieder Auszahlungen von EFRE / ESF Mitteln an die Hochschulen Abgabetermin des Jahresabschluss KLR/Trennungsrechnung der Brandenburger Hochschulen an das MWFK Kleiner fachlicher Austausch im MWFK mit Jiri Hladik (Beamter der EU Kommission) zur Umsetzung der Trennungsrechnung einschließlich Hintergrundinformationen zum Gemeinschaftsrahmen (2006) / Entstehungsgeschichte in Brüssel MWFK aktualisiert Berichtsraster für den Jahresabschluss, Hochschulen arbeiten Jahresabschluss 2010 dem MWFK zu. Steffen Kissinger 12
13 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 13
14 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit KMK-Analyserater und Prüfschemata des Uni Arbeitskreises dazu in der Anlage Steffen Kissinger 14
15 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 15
16 4. Vollkostenrechnung Vollkosten für ein Projekt setzen sich wie folgt zusammen: Direkte Kosten Personalkosten (durch das Projekt finanzierte Mitarbeiter) Sachkosten + Indirekten Kosten (Gemeinkosten) = Vollkosten Steffen Kissinger 16
17 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 17
18 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 1. Die Verteilung der Gemeinkosten (FGK und LGK) von den Vorkostenstellen auf die Hauptkostenstellen erfolgt in mehreren Verrechnungsschritten und mit normativer Setzung (z. B.: Lehre 85 und Forschung 15) und versch. Schlüsseln Verrechn.- Verrechn.- Verrechn.- Verrechn.- Verrechn.- Verrechn.- Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Zentral gebuchte Kosten Nutzerbezogene Kosten der Gebäude Allgemeine Gebäudekosten Kosten der Gremien und der Hochschulverwaltung Kosten Studierendenverwaltung, Kostenstellen, die direkte Vorleistungen für die Lehre erbringen Kosten der Fachbereichsverwaltungen, zentralen Einrichtungen der Fachbereiche Ergebnis: FGK = Forschungsgemeinkosten LGK = Lehrgemeinkosten Alle Kosten der Vorkostenstellen sind auf die Hauptkostenstellen verteilt. Steffen Kissinger 18
19 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 2. Die (Einzel)kosten der Hauptkostenstellen werden gemäß dem Verteilschema aufgeteilt in FEK und LEK, ebenfalls mit normativer Setzung (z. B.: Lehre 85 und Forschung 15) Verrechn.- Schritt 7 Aufteilen der Einzelkosten FEK = Forschungseinzelkosten LEK = Lehreinzelkosten Steffen Kissinger 19
20 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 2. Die (Einzel)kosten der Hauptkostenstellen werden gemäß dem Verteilschema aufgeteilt in FEK und LEK, ebenfalls mit normativer Setzung (z. B.: Lehre 85 und Forschung 15) Ergebnis: Forschungseinzelkosten (FEK) Forschungsgemeinkosten (FGK) Lehreeinzelkosten (LEK) Lehregemeinkosten (LGK) FGK / FEK = FGK-Satz LGK / LEK = LGK-Satz FEK = Forschungseinzelkosten LEK = Lehreinzelkosten Auf Grundlage des Jahres- abschlusses 2010 und der ausgewerteten Istkosten Ab : Gemeinkostenzuschlagssatz für wirtschaftliche Projekte auf Basis der Vollkostenkalkulation 55 % Steffen Kissinger 20
21 Inhalt 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Chronologie der Einführung an der FHB 3. Trennung nicht wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit 4. Vollkostenrechnung 5. Ermittlung des Forschungsgemeinkostenzuschlagssatz im Rahmen des Jahresabschlusses 6. Anlage - Prüfschemata Steffen Kissinger 21
22 Vielen Dank! Steffen Kissinger 22
23 6. Anlage Prüfschemata KMK Analyseraster Weitere Infos zu KMK Analyseraster: Rund um die Landäerumfrage zur Trennungsrechnung im Jahre 2008 hat die KMK die Bildung eines eigenen Ausschusses beschlossen. Unter Beteiligung der im Ausschuss vertretenen Länder-Ministerien (diese wiederum haben teilweise die Hochschulen beteiligt) ist ein Analyseraster zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von Forschungseinrichtungen und Hochschulen entstanden. Dokument vom als PDF verfügbar. Steffen Kissinger 23
24 6. Anlage Prüfschemata KMK Analyseraster AUSZUG aus dem KMK Analsyseraster Steffen Kissinger 24
25 6. Anlage Prüfschemata Trennungsrechnung versus Steuerrecht Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 25
26 6. Anlage Prüfschemata Kostenträgergliederung Lehre Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 26
27 6. Anlage Prüfschemata Kostenträgergliederung Forschung Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 27
28 6. Anlage Prüfschemata Uni-AK: Lehre Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 28
29 6. Anlage Prüfschemata Uni-AK: Forschungskooperation Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 29
30 6. Anlage Prüfschemata Uni-AK: Auftragsforschung/Forschungsdienstleistung Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 30
31 6. Anlage Prüfschemata Uni-AK: Sonstige Forschung Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 31
32 6. Anlage Prüfschemata Uni-AK: Nicht lehr- und forschungsbezogene Dienstleistung Quelle: TU Dresden *) Das Prüfschema befindet sich mit Stand im Entwurfsstand, weil es vom Kanzlerarbeitskreis noch nicht abschließend frei gegeben ist. Steffen Kissinger 32
Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen
Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen
MehrVollkostenrechnung an Medizin-Fakultäten aus Sicht eines Wirtschaftsprüfers 16. September 2011
www.pwc.de Vollkostenrechnung an Medizin-Fakultäten aus Sicht eines Wirtschaftsprüfers 16. Vermeidung von Quersubventionierung bei medizinischen Fakultäten Fragestellungen sowohl beim Kooperationsmodell
MehrInformationsveranstaltung zur Einführung der Vollkostenrechnung im Drittmittelbereich am 10. Dezember 2009
Informationsveranstaltung zur Einführung der Vollkostenrechnung im Drittmittelbereich am 10. Dezember 2009 Medizinische Hochschule Hannover Klaus-Peter Beyer Direktor KPMG sind. Alle Rechte vorbehalten.
MehrBerechnung indirekter Kosten vor dem Hintergrund des bayerischen Fachkonzeptes und der Kameralistik
Berechnung indirekter Kosten vor dem Hintergrund des bayerischen Fachkonzeptes und der Kameralistik Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrImpuls zum Beihilferecht und zur Rahmensetzung der EU
Impuls zum Beihilferecht und zur Rahmensetzung der EU Netzwerktagung OH 13.09.2017, 14:00 16:00 Uhr Projekt: Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung, 2. Förderphase in Kooperation mit: Gliederung
MehrEinführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht
Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht 26.2.2010 Dr. Reingis Hauck Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro, Technologietransfer Dezernat Forschung
MehrInformationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler
Kostenkalkulation und Rückerstattungsmodell bei wirtschaftlichen Tätigkeiten Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler 1 Themen I. Einführung II. III. IV. Projektkalkulation
MehrAuszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg
Gliederung: Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg AG Kalkulation, Planung, Verbuchung und Jahresabschluss I. Vorwort II. Abkürzungsverzeichnis 1.Einführung 1.1. Rechtliche Grundlagen
MehrEU - Trennungsrechnung Anforderungen seitens der Wirtschaftsprüfer. ZWM - Thementag EU - Trennungsrechnung
EU - Trennungsrechnung Anforderungen seitens der Wirtschaftsprüfer ZWM - Thementag EU - Trennungsrechnung Klaus-Peter Beyer Direktor KPMG 25. Juni 2009 Agenda 1. Beihilfebegriff 2. Gemeinschaftsrahmen
MehrDie Overheadpauschale - Einstieg in die Vollkostenrechnung
Die Overheadpauschale - Einstieg in die Vollkostenrechnung 1 Inhalt 1. EU-Gemeinschaftsrahmen fordert Vollkostenrechnung 2. AG-Kostenmodell 3. Implementierung des Kostenmodells an der TU Dortmund 4. Weiteres
MehrDas EU-beihilferechtliche Gebot der Trennungsrechnung
Das EU-beihilferechtliche Gebot der Trennungsrechnung Informationsveranstaltung zur künftigen Förderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen am
MehrEEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION
1 Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten EEG = BEIHILFE? DIE POSITION DER EU- KOMMISSION Marie Heintzmann Betreuer : F.Oster 22/07/2014 Gliederung 2 I) Begriffe 1) Das EEG 2) Beihilfe
MehrWarum Trennungsrechnung? Wettbewerb und Beihilfeverbot
Gemeinsame Tagung des Zentrums für Wissenschaftsmanagement und des Kanzler Arbeitskreises Fortbildung Universität Kassel 25 Juni 2009 Warum Trennungsrechnung? Wettbewerb und Beihilfeverbot Beihilfebegriff
MehrEU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten
EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin Verwertung optimal verwalten 05.10.2010, Mülheim an der Ruhr Daten und Fakten Daten
MehrTrennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen Anforderungen und Risiken des neuen Beihilferahmens
Trennung der wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten an Hochschulen Anforderungen und Risiken des neuen Beihilferahmens Dr. Thomas Rupp Leiter Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum
MehrPrüfschema auf Grundlage. Trennungsrechnung und Steuerrecht
Prüfschema auf Grundlage Trennungsrechnung und Steuerrecht ruby.leuschke@tu-dresden.de AK Hochschulrechnungswesen und Steuern Dresden, 18.06.2010 Anforderungen für KLR Interne Information und Steuerung
MehrInformationsveranstaltung zur Trennungsrechnung. g am 24. November 2009
Informationsveranstaltung zur Trennungsrechnung g am 24. November 2009 Technische Universität Kaiserslautern Klaus-Peter Beyer Direktor KPMG sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene
MehrEuropäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV
Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.
MehrStand der Überarbeitung des EU- Gemeinschaftsrahmens zu F&E Beihilfen und Implikationen. Dr. Thomas Hirse
Stand der Überarbeitung des EU- Gemeinschaftsrahmens zu F&E Beihilfen und Implikationen Dr. Thomas Hirse Übersicht I. Beihilfen bei der F&E-Zusammenarbeit? II. III. IV. Wichtige Ecksteine des Rechtsrahmens
MehrEU-Beihilferahmen Neueste Entwicklungen und Konsequenzen für Hochschulen
EU-Beihilferahmen Neueste Entwicklungen und Konsequenzen für Hochschulen EU-Informations- und Strategietag der Hochschulrektorenkonferenz, 16. /17.01.2014, Luxemburg Die neuen Kostenmodelle in Horizont
MehrUmsetzung der Trennungsrechnung gemäß neuem EU-Beihilferahmen mit SAP
Umsetzung der Trennungsrechnung gemäß neuem EU-Beihilferahmen mit SAP Dr. Thomas Rupp Leiter Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP HERUG.DS Berlin 1 Agenda Der neue Beihilferahmen Kosten-
MehrQuersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge
Andel Danner Quersubventionierung öffentlicher Unternehmen zur Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 I. Fragestellung und Ziel
MehrLeitfaden Trennungsrechnung
UNIVERSITÄT SIEGEN Der Kanzler 57068 Siegen Siegen, 15.12.2010 Leitfaden Trennungsrechnung 1. Anforderung des EU-Beihilferahmens Am 1. Januar 2007 trat der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen
MehrFörderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ
Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung Daniela Bizjak, PtJ Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts Rechtsgrundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
MehrHagen Hausbrandt Bauhaus-Universität Weimar
25.06.2009 Hagen Hausbrandt 2 Hagen Hausbrandt Trennungsrechnung, Kameralistik und Doppik - ein Überblick Ausgangssituation Anforderungen der Europäischen Union Rahmenbedingungen in Thüringen Maßnahmen
MehrHAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN
HAßBERGE TOURISMUS UMWANDLUNG IN EINEN EINGETRAGENEN VEREIN AUSGANGSLAGE AKTUELLE RECHTSFORM Der Tourismusverband Haßberge ist ein Gebietsausschuss des Tourismusverbandes Franken e.v. Mitglieder sind die
MehrThe Regulatory Assistance Project
Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist
MehrEU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten
EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung
MehrRechtssichere Drittmittelakquisition und -bewirtschaftung bei Kooperationen aus Sicht staatlicher Hochschulen
Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.v. Systemüberschreitende Hochschulkooperation feindliche Übernahme oder logische Antwort auf Effizienzdruck? Essen, 11.02.2011
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
MehrDR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH
DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Münster Düsseldorf Leipzig WP/StB Dr. Michael Kaufmann EU-Beihilferecht und Trennungsrechnung 1. Warum muss eine
MehrDer Aufbau und die Einführung einer Trennungsrechnung
Der Aufbau und die Einführung einer Trennungsrechnung Edgar Schöne Technische Universität Ilmenau Hagen Hausbrandt Bauhaus Universität Weimar Agenda Von der FIBU zur Trennungsrechnung - Überblick Ausgangssituation
MehrWahltarife zwischen PKV und GKV
Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung
MehrBeihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation - zugleich Maßstab für die Trennungsrechnung Prof. Dr. Theodor Enders, LL.M. (Syd) 2016 I. Einleitende
MehrJahresbericht 2018 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
Jahresbericht 2018 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2016 Jahresbericht 2018 Seite: 140 21. Vollkostendeckung
MehrANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT
ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm
MehrFinanzierung und Wettbewerbsfähigkeit der Angebote wissenschaftlicher Weiterbildung
Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit der Angebote wissenschaftlicher Weiterbildung Dr. Regina Hebisch, Georg August Universität Göttingen / Dr. Markus Lermen, Distance and Independence Studies Center
MehrDüsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.v. RiBFH Friederike Grube
Neuere Entwicklungen zum Einfluss des europäischen Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht Düsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.v. RiBFH Friederike Grube Themenvorschau Systematische Einordnung
MehrFinancial Times Deutschland vom
Kooperationen mit Firmen: Trennungsrechnung und Vertragsgestaltung (Stiftungsprofessuren & Forschungsprojekte). Wie kann man von Drittmittelprojekten mit der Praxis profitieren, ohne seine Unabhängigkeit
MehrInnovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
P R O D U K T I N F O RM AT I O N ( ST AN D 1 7. 0 7. 2 0 1 5 ) Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen EUROPÄISCHE UNION Wenn Sie als Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre
MehrVollkostenrechnung der Hessischen Hochschulen
Vollkostenrechnung der Hessischen Hochschulen Grobkonzept der AG-CO zur Weiterentwicklung der Kostenträgerrechnung Gliederung 1. Voraussetzungen 2. Projektvorgehen 3. Zeit- und Ressourcenplanung 19.02.2010
MehrMöglichkeiten der KMU- Förderung in der neuen Förderperiode unter Berücksichtigung der Lissabon Orientierung
Möglichkeiten der KMU- Förderung in der neuen Förderperiode unter Berücksichtigung der Lissabon Orientierung Artikel 8 Entwurf Allgemeine Verordnung Strukturfonds Komplementarität, Kohärenz, Koordinierung
MehrAuswirkungen des neuen EU-Gemeinschaftsrahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation auf die Hochschulen. Teil 1: Allg.
Auswirkungen des neuen EU-Gemeinschaftsrahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation auf die Hochschulen Teil 1: Allg. Fragestellungen Dr. Thomas Rupp Leiter Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum
MehrMitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus
29/2012 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 17.08.2012 Inhalt Verwaltungsvorschrift zu Nr. 3.4 der Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Forschung mit Mitteln Dritter
MehrEinführung in die Thematik Vollkostenrechnung
Einführung in die Thematik Vollkostenrechnung Kanzlertagung Vollkostenrechnung 19. Februar 2010 Justus-Liebig-Universität Gießen Klaus-Peter Beyer Direktor KPMG sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und
MehrBusinessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2016 Seminarprogramm Brandenburg
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2016 Seminarprogramm Brandenburg Spezialseminar: Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer und Unternehmen Christian Wolf Referent Existenzgründung
MehrEU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling
EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und
MehrTrennungsrechnung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers
Verbot staatlicher Beihilfen EU-Trennungsrechnung für Hochschulen Trennungsrechnung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers Berlin, 12. November 2013 Hans-Peter Busson, Susanne Müller-Kabisch Heute bei Ihnen
MehrNeues aus Luxemburg zum Tatbestandsmerkmal der Selektivität
Neues aus Luxemburg zum Tatbestandsmerkmal der Selektivität Unschärfe bei der Bestimmung des Referenzsystems: Sanierungsklausel und Spanisches True-Lease-Modell Berliner Gesprächskreis zum Eur. Beihilfenrecht
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2001 C(2001) 4032 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau Sehr geehrter
MehrInnovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 2 0% 50% 50%
Anlage 2 Beihilfehöchstintensitäten Die nachfolgende Tabelle stellt keine abschließende Darstellung der in der AGVO aufgeführten Fördertatbestände und -modalitäten dar, insbesondere bleiben die nicht-beihilfefähigen
MehrHWR Berlin Forsch2
HWR Berlin 29.06.2018 Forsch2 Leitfaden zur Initiierung von Projekten der Auftragsforschung an der HWR Berlin (Version 3) Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass es sich bei dem von Ihnen geplanten Forschungsvorhaben
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 18.02.2013 C(2013) 989 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betr.: Staatliche Beihilfe SA.35684
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"
MehrANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT
ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm
MehrPrüfung des EU- Beihilferechts
Prüfung des EU- Beihilferechts Antje Messink-Dropmann Praxis der Rechnungsprüfung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... III Urteilsverzeichnis... IX Abbildungsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis...
MehrGrundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth
Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX COM(2018) 398 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1588 des Rates vom 13. Juli 2015 über die Anwendung der Artikel 107 und
MehrStrukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013
Strukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013 Dr. Jens K. Perret Optionen der Strukturpolitik Subventionen Steuererleichterungen Bildungspolitik Sozialpolitik Innovations- und
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2004 C(2004)924fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 423/2003 - Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee Sehr geehrter Herr Bundesminister,
MehrAnleitung zu den Kalkulationsvorlagen für Auftragsforschungsprojekte
Einführung S. 1 I) Vorkalkulation S. 2 1. Tabellenblatt: Vorkalkulation S. 2-3 2. Tabellenblatt: Angaben zum Projekt S. 3 3. Tabellenblatt: Personalkosten Plan S. 3-4 4. Tabellenblatt: Sachkosten Plan
MehrGliederung der Vollkostenrechnung (VKR) (VKR) Kostenstellenrechnung
Gliederung der Vollkostenrechnung (VKR) (VKR) Welche Kosten sind entstanden? Wo sind die Kosten entstanden? Welches Erzeugnis hat die Kosten zu tragen? Kostenartenrechnung Grundlage für Kostenstellenrechnung
MehrArtikel 1. Gegenstand
L 318/28 4.12.2015 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2246 R KOMMISSION vom 3. Dezember 2015 zu detaillierten Bestimmungen über das für das Register europäischer politischer Parteien und europäischer politischer
MehrRostock 17. Februar 2014 Ref.: HT. 618 Consultation on the draft R&D&I-Framework
European Commission Directorate-General for Competition State aid Registry 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIE Universität Rostock Projekt KOSMOS Ulmenstraße 69, 18057 Rostock Prof. Dr. Stefan Göbel
MehrKartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln
Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht e.v. zur Reform des Urhebervertragsrechts am 28. Januar in Berlin Prof. Dr. Stefan Thomas Lehrstuhl
MehrBeihilferecht und lebenslanges Lernen an Hochschulen
Beihilferecht und lebenslanges Lernen an Hochschulen Einführung in das Thema anlässlich der Jahrestagung der DGWF am 24. September 2014 an der Universität Hamburg Prof. Dr. Michaela Zilling Was erwartet
MehrVerbot staatlicher Beihilfen EU-Trennungsrechnung für Hochschulen Trennungsrechnung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers
Verbot staatlicher Beihilfen EU-Trennungsrechnung für Hochschulen Trennungsrechnung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers Freiburg, 14. November 2011 Süreyya Beck, Dr. Björn Saggau Heute bei Ihnen Süreyya Beck
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrDipl.-Kfm. Dieter Buchdrucker Institut für Controlling Prof. Dr. Ebert GmbH
1 Kostenrechnung für Forschungseinrichtungen Konzept zur Durchführung von Kalkulationen zum Nachweis der vollen Kosten für Projekte sowie Trennungsrechnung Bonn, 23. April 2009 Dipl.-Kfm. Dieter Buchdrucker
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01.VI.2006 K(2006)2243 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 404/2005 - Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein Sehr geehrter
MehrUniversitätsforschung im Beihilfenrecht der Europäischen Union
Zusammenfassung der Dissertation mit dem Titel Universitätsforschung im Beihilfenrecht der Europäischen Union Dissertation vorgelegt von Bastian Hoenig Erstgutachter: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter-Christian
MehrLIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) 10222/2/11 REV 2. Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) LIMITE
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) 10222/2/11 REV 2 LIMITE JURINFO 34 INF 76 JUR 238 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE
Mehr07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder
07/08 19. August 2008 Rundschreiben Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder Seite Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.....41 Seite
MehrBeihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV. Investitionsförderung im ÖPNV. 3. November 2017
www.pwclegal.de Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV war und ist von hoher Bedeutung Fahrzeugförderung (insb. Modernisierung,
MehrÖffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid)
JSK 12.11.2012 Anlage zu Drucksache Nr. 2012-303 JSK 12.11.2012 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2012-303 Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) der Stadt Rastatt betreffend den Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Oktober 2009 (06.11) (OR. en) 13644/09 LIMITE PV/CONS 48 COMPET 397 RECH 289
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Oktober 2009 (06.11) (OR. en) PUBLIC 13644/09 LIMITE PV/CONS 48 COMPET 397 RECH 289 ENTWURF EINES PROTOKOLLS 1 Betr.: 2963. Tagung des Rates der Europäischen
MehrUnternehmerlohn Summe der Gemeinkosten
Lösung Wiederholung BAB Betrag in Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Hilfsstoffe 15.000 3.000 9.000 1.500 1.500 Stromkosten 30.000 2.000 20.000 6.000 2.000 Hilfslöhne 40.000 4.000 30.000 0 6.000 Gehälter
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1
GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 In Erwägung PRÄAMBEL - von Artikel 13 des Vertrages
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrAbteilung Forschung EU-Hochschulbüro EFRE-Förderlinien ( ) Nadja Daghbouche Strukturfondsbeauftragte
Abteilung Forschung EU-Hochschulbüro Nadja Daghbouche Strukturfondsbeauftragte Gliederung Folgende EFRE-Förderlinien sind für Universitäten relevant: Förderlinie: 2.1.2 Infrastruktur Spitzenforschung Förderlinie:
MehrModernisierung der Ministerialverwaltung, 6 Kongress, November 2001 Thema: Konzeption und Implementierung der KLR in der Bundesanstalt für Arbeit
Modernisierung der Ministerialverwaltung, 6 Kongress, November 2001 Thema: Konzeption und Implementierung der KLR in der Bundesanstalt für Arbeit Agenda Rahmenbedingungen Organisation der Bundesanstalt
MehrDas neue EEG 2.0 im europäischen Kontext
Das neue EEG 2.0 im europäischen Kontext Energiekonferenz 2014 Strausberg, 20. November 2014 Dr. Jürgen Weigt Artikel 194 AEUV Die Zuständigkeit für Energie ist zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
MehrSession 5: Qualitätskriterien für eine Kosten und Leistungsrechnung Forum Gebäudemanagement
Session 5: Qualitätskriterien für eine Kosten und Leistungsrechnung Facility Management und Controlling an der Hochschule Magdeburg-Stendal Hochschule Magdeburg-Stendal Studenten: 6500 WS 14/15 Mitarbeiter:
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis...XI 1 Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung in das Rechnungswesen...1 1.1 Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung in das betriebliche Rechnungswesen...1 1.2 Zwecke der
MehrÖffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt)
Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) der Musterkommune (nachfolgend Kommune ) auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die
MehrAktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? -
Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Bildquelle: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/02_fort-undausbildung/bilder/newsbilder/europa_und_geld c VRD_-_Fotolia.com.jpg
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.7.2016 C(2016) 4407 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 14.7.2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments
MehrMethodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg
Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020 Beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 26. 11. 2014 Für die Auswahl von Vorhaben sind
MehrLeitfaden zur Unterscheidung wirtschaftlicher und. nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von Hochschulen. (Stand: )
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND III C 4120/6.1.2 Leitfaden zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von
MehrKonzept für ein Kostenrechnungstool. für Kalkulation und Budgetierung im Bereich Liegenschaftsmanagement und Liegenschaftsverwaltung
Berner Fachhochschule Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung HSW Bern Konzept für ein Kostenrechnungstool für Kalkulation und Budgetierung im Bereich Liegenschaftsmanagement und Liegenschaftsverwaltung
MehrSiegfried Dreher SIE / TK-5 1/23
Siegfried Dreher SIE / TK-5 1/23 Inhaltsverzeichnis 1 Vollkostenrechnung 2 11 Einführung 2 12 Das Problem der Vollkostenrechnung 3 2 Die Zuschalgskalkulation 4 21 Was ist ein Gemeinkosten-Zuschlagssatz
MehrLeitfaden zur Unterscheidung wirtschaftlicher und. nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von Hochschulen. (Stand: )
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Anlage III C - 4120/6.1.2 Leitfaden zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
MehrKosten- und Leistungsrechnung
Mir ja Mumm Kosten- und Leistungsrechnung Internes Rechnungswesen für Industrieund Handelsbetriebe Physica-Verlag Ein Unternehmen von Springer Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI 1 Einordnung der
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen
MehrLeistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden. Personalrat Personalversammlung 13. November 2013
Leistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden Personalrat Personalversammlung 13. November 2013 Grundlage Gemäß 18 Absatz 1 Tarifvertrag der Länder (TV-L) können Beschäftigte im Drittmittelbereich
MehrLeitfaden zur Trennungsrechnung an der TU Berlin
Leitfaden zur Trennungsrechnung an der TU Berlin Konzeption einer Kostenkalkulation für forschungsbezogene Aufträge und Dienstleistungen Technische Universität Berlin Servicebereich Finanzen III A 1 November
Mehr(Landwirtschafts-)Fonds auf Gegenseitigkeit Fragen zur Notifizierungspflicht nach Art. 108 Abs. 3 AEUV
(Landwirtschafts-)Fonds auf Gegenseitigkeit Fragen zur Notifizierungspflicht nach Art. 108 Abs. 3 AEUV 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 (Landwirtschafts-)Fonds auf Gegenseitigkeit Fragen zur Notifizierungspflicht
MehrEntwurf Betrauungsakt
Anlage 1 zur BV-StRQ/098/14 Entwurf Betrauungsakt der Stadt Quedlinburg als Beihilfengeber im Sinne des EU-Vertrags auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung
Mehr