An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Straßen- und Brückenbau Sachgebiet Beiträge Am Stadtwall 1 Telefon: (04221) 99-2221 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-142202 E-Mail: erschliessungsbeitraege@delmenhorst.de Antrag auf Stundung/Ratenzahlung Erschließungsbeitrag Kassenzeichen Straßenausbaubeitrag Kassenzeichen Schmutzwasserkanalbeitrag Kassenzeichen Regenwasserkanalbeitrag Kassenzeichen Die nachfolgenden Angaben werden erhoben, um nach Maßgabe des 222 der Abgabenordnung (AO) über Ihren Stundungs-/Ratenzahlungsantrag entscheiden zu können. Nach diesen Rechtsvorschriften kann Ihnen eine Stundung nur gewährt werden, wenn die Einziehung der fälligen Forderung in einer Summe für Sie eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Name, Vorname / Firma Adresse, Postleitzahl und Ort Familienstand Geburtsdatum Telefon E-Mail Begründung des Antrags Eine erhebliche Härte ist für mich/uns gegeben, weil
Zur Begründung meines Antrages mache ich folgende Angaben Anzahl der Familienangehörigen, die vom Antragsteller zu unterhalten sind Anzahl der darunter zählenden Kinder unter 18 hren Anzahl der darunter zählenden Kinder über 18 hren Zahlungsvorschlag (Der Vorschlag ist nicht bindend. Der Vorschlag dient lediglich zur Orientierung.) Ich stelle mir vor, den ausstehenden Beitrag in monatlichen Raten zu je Euro zu tilgen. Ich werde die monatlichen Raten zum Ersten, 15. oder Ende eines jeden Monats überweisen. Vermögensverhältnisse Ist weiteres Grundvermögen vorhanden? (z. B. Grundstück, Wohneigentum) Sind Sparguthaben vorhanden? Sind Bausparguthaben vorhanden? Einkünfte des Antragstellers (monatlich, netto, jeweils mit den letzten beiden Einkommensnachweisen in Kopie) Aus nichtselbstständiger Arbeit Aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Gewinn) Aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) und Art des Einkommens Aus Vermietung/Verpachtung - 2 -
Sonstige Einkünfte (z. B. Wohn-, Kranken-, Mutterschafts-, Übergangsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Wehrgesetz und sonstigen sozialen Gesetzen, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Kindergeld; BAföG, Unterhalt usw. Einkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen (monatlich, netto, jeweils mit den letzten beiden Einkommensnachweisen in Kopie) Ehegatte Art des Einkommens und Kinder Art des Einkommens und Vater/Mutter Art des Einkommens und Laufende Verpflichtungen (monatliche Kosten) Miete einschließlich Nebenkosten Belastungen aus Schuldendienst (Zinsen, Tilgung) Heizkosten, Strom, Gas, Wasser, Telefon etc. Versicherungen Sparverträge KfZ-Kosten (Versicherung, Steuer etc.) - 3 -
Unterhaltsleistungen Sonstige Ausgaben Ich habe zur Kenntnis genommen, dass 1. die Finanzierung der Schuld durch ein Kreditinstitut Vorrang vor einer Stundung hat, 2. für die Dauer einer gewährten Stundung Zinsen erhoben werden gemäß 234 AO in Höhe von 0,5 Prozent für jeden angefangenen Monat. 3. unvollständige, widersprüchliche oder unrichtige Angaben zur Folge haben, dass der Antrag abgelehnt wird. Ich versichere/wir versichern, dass die Angaben in diesem Antrag über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ort, Datum Unterschrift des Antragsstellers (Vor- und Nachname) Ort, Datum Unterschrift des Ehegatten/gesetzlichen Vertreters (Vor- und Nachname) - 4 -
Hinweise zum Antrag auf Stundung/Ratenzahlung Begriff Unter einer Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer geschuldeten Forderung, wobei auch Ratenzahlung gewährt werden kann. Voraussetzungen zur Gewährung einer Stundung Eine Stundung kann in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung einer erheblichen Härte gewährt werden. Zumutbare Einschränkungen in der Lebensführung müssen hingenommen werden. Die Höhe monatlicher Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden. Verzinsung des gestundeten Betrags Der gestundete Betrag ist nach der Bestimmungen der Abgabenordnung zu verzinsen. Die Zinsen betragen 0,5 Prozent pro vollen Monat. Sie werden von der auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundeten Schuldensumme berechnet. Folgen einer Ablehnung Sollten die Voraussetzungen für eine Stundung nicht vorliegen, sind Säumniszuschläge und ggf. Mahngebühren zu entrichten, soweit der angeforderte Betrag nicht bis zum Fälligkeitstag bei der Stadt Delmenhorst eingegangen sein. Verspätete Antragstellung Sollte der Antrag auf Stundung nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt Delmenhorst eingehen, sind Säumniszuschläge für den Zeitraum ab Fälligkeitstag bis zum Eingang Ihres Antrages zu entrichten, und zwar auch dann, wenn Ihrem Antrag entsprochen wird. Die Gewährung einer Stundung/Ratenzahlung kann an Bedingungen geknüpft werden. So ist unter anderem der Gesamtbetrag der Forderung sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate in Verzug geraten. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns: Stadt Delmenhorst Fachdienst Straßen- und Brückenbau Sachgebiet Beiträge Am Stadtwall 1 27749 Delmenhorst Ihre Ansprechpartner: Herr Kolbe (Sachgebietsleitung) 2. Obergeschoss, Zimmer 327 Telefon (04221) 99-2220 Frau Hermann 2. Obergeschoss, Zimmer 328 Telefon (04221) 99-2221 - 5 -