Grundsatzerlass Sexualpädagogik. Überarbeitung des Grundsatzerlasses Sexualerziehung in den Schulen, November 1970, Oktober 1990

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Grundsatzerlass Sexualpädagogik Überarbeitung des Grundsatzerlasses Sexualerziehung in den Schulen, November 1970, Oktober 1990

Ausgangslage In Anknüpfung an die derzeit gültige Version des Grundsatzerlasses Sexualerziehung, RS Nr. 216/1990: aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Fragestellungen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen Internationale Diskussion aufgegriffen ( Standards für Sexualaufklärung in Europa, WHO in Kooperation mit der BZGA, 2011,International Planned Parenthood Federation (IPPF) und Vereinten Nationen) Kinder- und Menschenrechte Grundkonsens: Sexualpädagogik soll altersgerecht, sich an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientieren, auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren, positiven Zugang zur Sexualität fördern, Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt der Lebensformen,

Zeitlicher Ablauf November 2014 bis Jänner 2015 1. Beiratssitzung (26. November 2014): Diskussion der Zielsetzungen und inhaltlichen Struktur Verfassen der Textbausteine Februar - März 2. Beiratssitzung (16. Februar 2015): Zusammenführen der Textbausteine Einladung zur österreichweiten Stellungnahme (23. März) April Mai 2015 Konsultationsverfahren 3. Beiratssitzung (28. April 2015): Einarbeitung der Stellungnahmen Präsentation und Diskussion im Rahmen des Schulpartnerforums, 27. Mai 2015 Juni 2015 4. Beiratssitzung (2. Juni 2015): Finalisierung des Entwurfs und Diskussion über Begleitmaßnahmen

Beirat Zehra Gümüs, ÖZPGS Beatrix Haller, BMBF Olaf Kapella, Österreichisches Institut für Familienforschung Deborah Klingler-Katschnig, AIDS-Hilfe Wien Wolfgang Kostenwein, Institut für Sexualpädagogik Barbara Maier, Österreichische Gesellschaft für Familienplanung Wolfgang Plaute, PH Salzburg Laura Schoch, Bundes Jugend Vertretung Bettina Weidinger, Institut für Sexualpädagogik Beate Wimmer- Puchinger, Frauengesundheitsbeauftragte, Wien

Grundsatzerlass Sexualpädagogik 1. Hintergrund und Zielsetzungen 2. Allgemeine Grundsätze 3. Rechtlichen Grundlagen der schulischen Sexualpädagogik 4. Umsetzung des Unterrichtsprinzips

Grundsatzerlass Sexualpädagogik Sexualerziehung ist als Teil der Gesamterziehung anzusehen; die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist daher von besonderer Bedeutung. In der Schule wird vorhandenes Wissen über Sexualität ergänzt und gegebenenfalls ergänzt (RS Nr. 93/1970)) Sexualpädagogik umfasst die Wissensvermittlung zur menschlichen Sexualität (biologische, psychologische, kulturelle, soziale, politische, historische..), Erlernen von Kompetenzen und die Thematisierung von Werten und Normvorstellungen innerhalb der Gesellschaft.

Rechtlichen Grundlagen Lehrpläne Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Unterrichtsprinzip Sexualpädagogik Inhaltliche Schwerpunktsetzungen in bestimmten Pflichtgegenständen Schulorganisation Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Schulautonomie (SchOG 6, Abs. 1)im Bereich der Stundentafel, Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenständen, Lern- und Arbeitsformen und Lernorganisation

Kompetenzen Wissen aufbauen, reflektieren, weitergeben Die Schülerinnen und Schüler können wesentliche Faktoren einer sexuell gesunden Lebensweise (Ressourcen) und krankmachende Faktoren (Risiken) benennen. kennen Informationsquellen und Institutionen zum Thema Sexualität und Partnerschaft und können Informationen weitergeben. verstehen Informationen zu Sexualität und Partnerschaft und können einen Bezug zum Lebensalltag herstellen.

Kompetenzen Kompetenzen zu Haltungen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine positive Haltung sich selbst und den eigenen Bedürfnissen gegenüber. machen sich eigene Einstellungen zu Sexualität und Partnerschaft und persönliche Werthaltungen bewusst. sind in der Lage sich mit anderen respektvoll auseinander zusetzten und entwickeln eine respektvolle Haltung gegenüber verschiedenen Formen von Sexualität und Identität.

Kompetenzen Kompetenzen zu bewerten, entscheiden, umsetzen Die Schülerinnen und Schüler können Sexualinformationen nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewerten und auch Neue Medien hierfür verantwortungsvoll nutzen. können verantwortungsbewusste Entscheidungen über das eigene Sexualleben und Partnerschaft treffen, die sich im täglichen Leben positiv auf ihre sexuelle Gesundheit und Partnerschaft auswirken.

Umwelt- und Gesundheitsbildungsfonds www.umweltbildung.at/bildungsfoerderungsfonds

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT