Sonderausgabe Forensic & Dispute Services. Private Equity Survey Deutschland Österreich Schweiz Integrity Due Diligence und Post-Merger Dispute



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Transkript:

Sonderausgabe Forensic & Dispute Services Private Equity Survey Deutschland Österreich Schweiz Integrity Due Diligence und Post-Merger Dispute

Wirtschaftskriminalität im M&A-Geschäft Bedingt durch das Bekanntwerden vieler Bilanz- und Korruptionsskandale bei namhaften Konzernen hat sich in den letzten Jahren weltweit die Sensibilität für die Themen Wirtschaftskriminalität und Korruption deutlich erhöht. Damit einhergehend hat die allgemeine Diskussion über ethisches Verhalten von Wirtschaftsakteuren zugenommen. Gesetzgebende Instanzen reagierten auf diese Entwicklung durch eine Verschärfung von Haftungs- und Compliance-Regeln. Noch in 2007 lag das weltweite Transaktionsvolumen von Übernahmen und Fusionen mit über vier Billionen US-Dollar auf Rekordniveau. In Folge der allgemeinen Finanzkrise weist die Branche in 2008 dahingehend zwar nicht einen neuen Rekord aus, Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüsse bilden jedoch nach wie vor eine wichtige strategische Option für Investoren bzw. Unternehmen auf Wachstumskurs. Bei einem Unternehmenskauf kann für den Investor der Erfolg der Akquisition durch Korruption und Treueverletzungen von Mitarbeitern, Verbindungen zur organisierten Kriminalität sowie Geldwäsche nachhaltig negativ beeinflusst werden. Diese Aktivitäten betreffen dabei nicht nur die Vergangenheit des Zielunternehmens; in vielen Fällen verbleiben Altgesellschafter oder Organe auch nach der Transaktion aufgrund ihres Know-hows und Netzwerks im Unternehmen. Dieser Umstand birgt die Gefahr, dass die alte Unternehmenskultur übernommen wird und somit auch das Verstoßrisiko gegen externe und interne Integritätsanforderungen im Unternehmen verbleibt bzw. die Entdeckung erschwert wird. Der Umgang mit solchen Phänomenen in der Nachakquisitionsphase kann kostspielig, zeit- und ressourcenaufwendig werden. Darüber hinaus können solche Risiken oftmals nicht in vollem Umfang vertraglich auf den Verkäufer übertragen werden. Zielsetzung von Due Diligence Reviews im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es, auf Basis der Analyse von durch den Verkäufer offengelegten Informationen über das Zielunternehmen Chancen und Risiken der Akquisition zu identifizieren und zu bewerten. Eine relativ neue Ausprägung der Chancen-/Risikoanalyse im Rahmen eines Unternehmenskaufs stellt die Integrity Due Diligence dar. Hierbei werden die Integrität der Stakeholder des Zielunternehmens sowie tätigkeits- und organisationsbedingte Risiken für Wirtschaftskriminalität in den Vordergrund der Betrachtung gestellt. Stakeholder in diesem Sinne sind die (Alt-)Gesellschafter, Organe und Mitarbeiter des Zielunternehmens, jedoch auch externe Dritte wie Kunden, Lieferanten, Berater und interessenvertretende Instanzen. Risiken für Investoren Unentdeckte Integritätsmängel bei Stakeholdern des Zielunternehmens können kurz- und langfristig den Erfolg einer Unternehmenstransaktion wie folgt gefährden: Reputationsverluste für das Zielunternehmen und den Investor Vermögensverluste durch unternehmensschädigendes Verhalten von internen und externen Personen, zum Beispiel durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder unlautere Absprachen Nachträgliche finanzielle Belastungen durch Post-Merger Disputes mit dem Verkäufer oder zivil- bzw. arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Organen. Solche Auseinandersetzungen sind in der Regel zeitaufwendig und enden oft mit einem juristischen Vergleich, der in der Regel für den Investor finanziell unvorteilhaft ist Strafrechtliche Verfolgung von Untreue, Betrug, Unterschlagung, Korruption etc. Haftungsrisiken für Organe des Zielunternehmens sowie des Investors Einkauf von versteckten Interessenkonflikten Unreflektierte Übernahme von operativen Aktivitäten in Märkten und Regionen, die ein hohes Risiko für Korruption aufweisen Zusammenarbeit mit unternehmensexternen Beratern, Vermittlern und Vertriebsbeauftragten, die als Vehikel für Bestechungsaktivitäten dienen Bestandteile einer Integrity Due Diligence Die wesentlichen Elemente einer Integrity Due Diligence sind die zielgerichteten Auswertungen von bestimmten unternehmensinternen Daten sowie die Nutzung von externen Informationsquellen: Hintergrundrecherchen über Gesellschafter, Organe und strategisch wichtige Mitarbeiter Hintergrundrecherchen über wesentliche Kunden und Lieferanten Hintergrundrecherchen über externe Vertriebsbeauftragte und Business Consultants sowie Analyse dieser Geschäftsbeziehungen Analyse der Verbindungen zu Lobbyisten, Politikern und Interessenverbänden 2

Untersuchung der Kunden- und Auftragsstruktur sowie Identifizierung von Aktivitäten in korruptionsgefährdeten Märkten und Regionen Analyse von Vertriebsaktivitäten (Provisionen und sonstigen erfolgsabhängigen Vergütungssystemen, Vorabund Einmalzahlungen, Facilitation Payments etc.) Untersuchung der Spesenkultur, von Ausgaben für Entertainment und Geschenke sowie von Spenden Überprüfung von internen Kontrollmechanismen und des Umsetzungsgrades von Compliance-Programmen im Hinblick auf deren Effektivität zur Entdeckung und Vermeidung von dolosen und korrupten Handlungen Ziel der Umfrage und Zusammenfassung der Ergebnisse Trotz des zunehmenden gesetzlichen und öffentlichen Drucks auf Wirtschaftsakteure, die Themen Kriminalität und Compliance im Geschäftsverkehr ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen, liegt bei einer Unternehmenstransaktion die Entscheidung über Umfang und Qualität einer Integritätsprüfung grundsätzlich im Ermessen des Investors. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Be deutung bzw. welchen Stellenwert das Risiko für Wirtschaftskriminalität im Rahmen von Unternehmenstransaktionen hat. Wo steht in Zeiten, in denen die Finanzmarktkrise eine Belastung für das M&A-Geschäft darstellt, ein solches Risiko auf der Prioritätenskala von Investoren? Darüber hinaus war für uns von Interesse, ein Meinungsbild über Art und Umfang von Post-Merger Disputes im Nachgang von Transaktionen zu erhalten. Branchenexperten aus Private-Equity-Häusern, Investmentbanken sowie M&A-Abteilungen in Unternehmen geäußert. Als Ergebnis der Umfrage lässt sich zusammenfassend festhalten, dass die Private-Equity- und Investmentbranche das Risiko für Wirtschaftskriminalität als Gefährdungsfaktor für eine Unternehmenstransaktion grundsätzlich in einem wachsenden Ausmaß wahrnimmt. Dennoch hat sich eine systematische branchenweite Integration von Integritätsprüfungen und Fraud-Risiko- Analysen im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses noch nicht etabliert. Allerdings erwarten die befragten Vertreter der Private-Equity- und Investmentbranche, dass zukünftig die Bedeutung der Integrity Due Diligence zunehmen wird. Zwar ergeben sich nach überwiegender Meinung der befragten M&A-Experten lediglich bei ca. 10% aller Unternehmenskäufe Post-Merger Disputes. Über 60% der Befragten bestätigen jedoch, dass die Anzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen im Nachgang zu Akquisitionen in den letzten fünf Jahren konstant geblieben oder angestiegen ist. Darüber hinaus erwartet die Hälfte der Teilnehmer langfristig einen Anstieg der rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Befragten sind der Meinung, dass die Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage, jedoch insbesondere die aktuelle Finanzmarktkrise, zu einem Anstieg der rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird. Hierzu haben sich im Rahmen der Umfrage dieser Sonderausgabe der Deloitte Private-Equity-Studie circa 100 Private Equity Survey 3

Ergebnisse der Umfrage im Detail Integrity Due Diligence Während lediglich 7% der Experten das Risiko, bei Zielunternehmen versteckte korrupte bzw. dolose Strukturen zu übernehmen, allgemein als hoch einschätzen, sind dennoch knapp die Hälfte (46%) der Meinung, dass dieses Risiko von der Branche bzw. dem Sitzland des Unternehmens signifikant beeinflusst wird. Somit käme es diesbezüglich auf eine Einzellfallbetrachtung des jeweiligen Zielunternehmens an. Dabei werden als risikobehaftete Regionen generell Drittweltländer bzw. Schwellenländer gesehen, genauer Asien, Afrika, Südamerika, aber auch Osteuropa. Als besonders risikobehaftete Branchen werden mehrfach die Entsorgungsindustrie, der Anlagenbau sowie die Energie- und Baubranche genannt. Immerhin 34% der Befragten schätzen das Risiko eines Einkaufs von kriminellen Strukturen beim Zielunternehmen allgemein lediglich als gering ein (Abbildung 1). Diese optimistische Einschätzung erklärt vielleicht, warum sich angabegemäß die Entwicklung, bei jeder Transaktion eine vollständige Integrity Due Diligence durchzuführen, bisher lediglich bei 9% der befragten M&A- Experten etabliert hat. Dennoch gab ein Fünftel der Befragten an, diese Art der Sonderuntersuchung in unregelmäßigen Abständen durchzuführen. Fast die Hälfte der erhaltenen Antworten (44%) deutet auf einen flexiblen Einsatz der Integrity Due Diligence bei begründetem Verdacht bzw. gerade auch im Zusammenhang mit FCPA-relevanten Sachverhalten hin (Abbildung 2 bzw. siehe Exkurs zum Stichwort FCPA S.10). Über ein Viertel der Befragten gibt an, dass eine Integrity Due Diligence bisher nie durchgeführt wurde. Es zeigt sich somit, dass die Integrity Due Diligence in der Tat bereits in der Branche angekommen, jedoch eine flächendeckende Ausbreitung noch nicht erfolgt ist. Abb. 1 Einschätzung des Risikos, bei Zielunternehmen versteckte korrupte bzw. dolose Strukturen zu übernehmen Abb. 2 Umfang und Durchführung einer Integrity Due Diligence bei Akquisitionen 13% 7% 9% 27% 20% 34% 46% 44% Allgemein hoch Allgemein gering Kommt auf die Branche bzw. das Land des Zielunternehmens an Keine Aussage möglich Immer Manchmal Nur bei begründetem Verdacht auf zivil- oder strafrechtliche Verstöße (auch FCPA relevante Sachverhalte) Nie 4

Die Integrity Due Diligence wird dabei angabegemäß überwiegend durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (42%) oder Anwaltskanzleien (35%) durchgeführt. Eine untergeordnete Rolle spielen hierbei Detekteien oder andere Serviceanbieter (6%). Immerhin fast jede fünfte Integritätsprüfung wird durch interne Ressourcen des Investors durchgeführt (Abbildung 3). Ein wesentlicher Bestandteil einer Integrity Due Diligence sind Hintergrundrecherchen über Personen und Unternehmen. Hierbei stehen grundsätzlich im Fokus der Betrachtung (1) Organe und wichtige Mitarbeiter des Zielunternehmens, (2) strategische Kunden und Lieferanten sowie (3) externe Vertriebsbeauftragte bzw. Business Consultants. Bezüglich aller drei Kategorien ergeben die erhaltenen Antworten ein einheitliches Bild dahingehend, dass ca. die Hälfte der M&A-Experten lediglich in Situationen, in denen ein konkreter Zweifel an der Integrität eines Stakeholders besteht, eine Integritätsprüfung in Form von Hintergrundrecherchen durchführen (Abbildungen 4, 5 und 6). Insbesondere für die Stakeholder-Kategorien (1) und (2) geben immerhin 17% bzw. 12% der Befragten an, dass Hintergrundrecherchen zu jedem für das Unternehmen bedeutenden Stakeholder durchgeführt werden. 22% der Teilnehmer führen zwar bei jeder Transaktion, jedoch hier nur für ausgewählte Stakeholder Hintergrundrecherchen durch. Abb. 3 Durchführung der Integrity Due Diligence in der Praxis durch Abb. 4 Hintergrundrecherchen zu Organen und Mitarbeitern des Zielunternehmens 6% 17% 16% 17% 42% 22% 35% 45% Intern Anwaltskanzleien Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sonstige Immer bei allen Organen und strategisch wichtigen Mitarbeitern Immer, jedoch nur bei ausgewählten Organen/Mitarbeitern Nur bei Personen, bei denen ein konkreter Zweifel an deren Integrität besteht Grundsätzlich wird keine Hintergrundrecherche zu Personen durchgeführt Private Equity Survey 5

Abb. 5 Hintergrundrecherchen zu strategisch wichtigen Kunden und Lieferanten des Zielunternehmens 21% 45% 12% 22% Immer bei allen identifizierten strategisch wichtigen Kunden und Lieferanten Immer, jedoch nur bei ausgewählten Kunden und Lieferanten Nur bei Kunden und Lieferanten, bei denen ein konkreter Zweifel an deren Integrität besteht Grundsätzlich wird keine Hintergrundrecherche zu Kunden und Lieferanten durchgeführt Hierbei scheinen somit insbesondere die Organe, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, weniger jedoch die externen Vertriebsbeauftragten bzw. Business Consultants (Stakeholder-Kategorie (3)) im Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Immerhin 29% der Befragten machen bei dieser letztgenannten Stakeholdergruppe überhaupt keinen Gebrauch von Hintergrundrecherchen, obwohl gerade externe Vertriebsbeauftragte bzw. Business Consultants im internationalen Geschäftsverkehr ein hohes Risiko darstellen, als Vehikel für korrupte Aktivitäten und Schmiergeldzahlungen zu dienen. Bei der Frage, durch wen die Hintergrundrecherchen vorgenommen werden, geben die Experten an, dass fast die Hälfte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Anwaltskanzleien durchgeführt und für jede fünfte Hintergrundrecherche Detekteien eingeschaltet werden. Ebenfalls jede fünfte Hintergrundrecherche wird intern vom Investor selbst durchgeführt (Abbildung 7). Abb. 6 Hintergrundrecherchen zu externen Vertriebsbeauftragten und Business Consultants des Zielunternehmens 3% 9% 29% 59% Immer bei allen identifizierten Beratern Immer, jedoch nur bei ausgewählten Beratern Nur bei Beratern, bei denen ein konkreter Zweifel an deren Integrität besteht Grundsätzlich wird keine Hintergrundrecherche zu Beratern durchgeführt 6

Zusammenfassend ergibt sich in der M&A-Branche ein positives Bild, da der überwiegende Teil der M&A-Experten das Know-your-Customer - bzw. in diesem Fall Knowyour-Stakeholder -Prinzip ernst zu nehmen scheint und grundsätzlich keine unreflektierte Übernahme von kritischen Stakeholdern vorliegt. Umfang und Ausgestaltung der Integrity Due Diligence vollziehen sich jedoch nicht branchenweit standardisiert, sondern in unterschiedlichen Ausprägungen. Interessant ist nun die Frage nach der Zukunft der Integrity Due Diligence. Nach den Einschätzungen von knapp der Hälfte der befragten M&A-Experten wird die Integrity Due Diligence in Zukunft genauer in den nächsten fünf Jahren fester Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses (10%) bzw. wird die Bedeutung generell steigen (39%). 36% sehen keine Veränderung der Situation im Vergleich zu heute und keiner der Befragten erwartet, dass die Bedeutung der Integrity Due Diligence zukünftig sinken wird (Abbildung 8). Dies verdeutlicht die Erwartung der Branche, dass diese relativ neue Säule im Due Diligence Prozess in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen wird. Abb. 7 Durchführung von Hintergrundrecherche in der Praxis Abb. 8 Bedeutung der Integrity Due Diligence in den kommenden fünf Jahren 5% 4% 22% 15% 10% 21% 21% 36% 39% 27% Intern Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sonstige Beratungsunternehmen Detekteien Sonstige Wird fester Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses werden Bedeutung wird generell steigen Keine Änderung der Situation im Vergleich zu heute Keine Aussage möglich Bedeutung wird sinken Private Equity Survey 7

Post-Merger Disputes Während die Integrity Due Diligence als Risikoermittlungskomponente in der Phase vor der Akquisition als quasi präventive Maßnahme wirkt, richteten wir in unserer Umfrage auch den Blick auf die Zeit nach bereits erfolgter Akquisition. Hierbei kann der Investor rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer oder anderen Stakeholdern ausgesetzt sein, die als Post-Merger Disputes bezeichnet u.a. auf vertragsrechtlichen, kaufpreistechnischen, aber eben auch wirtschaftskriminellen Ursachen beruhen können. 74% der M&A-Experten geben an, dass im Nachgang zu Akquisitionen rechtliche Auseinandersetzungen mit den Verkäufern/ehemaligen Eigentümern des Zielunternehmens lediglich bei weniger als 10% der Transaktionen vorkommen. Immerhin 18% sind sogar der Meinung, dass solche Streitigkeiten nie vorkommen. Lediglich 8% der erhaltenen Antworten bestätigen, dass rechtliche Auseinandersetzungen oft bzw. bei mehr als 50% der Transaktionen vorkommen (Abbildung 9). Den rechtlichen Auseinandersetzungen liegen angabegemäß überwiegend Haftungs- und Gewährleistungsproblematiken (33%) und Probleme im Rahmen der Offenlegung von Informationen während der Due-Diligence-Phase (25%) zugrunde. Es folgen die klassischen Themen: zivilrechtliche Auseinandersetzungen über die Höhe des Kaufpreises (18%) und die Qualität des Business Plans (14%). Obwohl grundsätzlich bei einer Akquisition dolose Handlungen nicht im Fokus stehen, ist bemerkenswert, dass immerhin in 9% der rechtlichen Auseinandersetzungen die nachträgliche Entdeckung von rechtswidrigem Verhalten (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten) eine Rolle spielt (Abbildung 10). Abb. 9 Umfang der im Nachgang vorkommenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verkäufern/ehemaligen Eigentümern des Zielunternehmens Abb. 10 Streitgegenstände der im Nachgang zu Akquisitionen vorkommenden rechtlichen Auseinandersetzungen 18% 2% 6% 9% 1% 18% 25% 14% 74% 33% In den überwiegenden Fällen (bei mehr als 50% aller Transaktionen) Oft (bei weniger als 50% aller Transaktionen) Vereinzelt (bei weniger als 10% aller Transaktionen) Nie Höhe des Kaufpreises Qualität des Business-Plans Haftungs-/Gewährleistungsproblematiken Offenlegung von Informationen während der Due-Diligence-Phase Nachträgliche Entdeckung von rechtswidrigem Verhalten (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten) Sonstiges 8

Aufschlussreich sind wiederum die Antworten auf unsere Fragen nach dem Trend bzw. der Entwicklung von Post- Merger Disputes. Nahezu 2/3 der befragten Experten haben in den letzten fünf Jahren eine Steigerung (31%) bzw. eine konstante Entwicklung (34%) der rechtlichen Auseinandersetzungen festgestellt. Lediglich 8% der Befragten sind der Meinung, dass die Zahl der Streitfälle zurückgegangen ist. 27% der Experten konnten hierzu keine Einschätzung abgeben (Abbildung 11). Abb. 11 Entwicklung der rechtlichen Auseinandersetzungen im Nachgang zu Akquisitionen in den letzten fünf Jahren 27% 31% Der Blick auf den erwarteten Trend der kommenden fünf Jahre zeigt, dass immerhin 84% von einer Steigerung (47%) bzw. einer konstanten Entwicklung (37%) der rechtlichen Auseinandersetzungen ausgehen, während nur 2% eine Reduzierung erwarten. Als wesentliche Gründe werden vor allem zu hohe Kaufpreise in den letzten Jahren bzw. ein Platzen der Blase angeführt. Außerdem wird erwartet, dass die negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung Käufer und Verkäufer dazu zwingt, Kaufpreisanpassungen zivilrechtlich durchsetzen zu müssen (Abbildung 12). 8% 34% Gestiegen Konstant geblieben Gefallen Keine Aussage möglich Abb. 12 Entwicklung der rechtlichen Auseinandersetzungen im Nachgang zu Akquisitionen in den kommenden fünf Jahren 2% 14% 47% 37% Steigend Konstant bleibend Fallend Keine Aussage möglich Private Equity Survey 9

Aufgrund der aktuellen Ereignisse auf den Finanzmärkten und der Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage haben wir die M&A-Experten ebenfalls nach dem Zusammenhang zwischen dem Umfang der rechtlichen Auseinandersetzungen und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung befragt. Hierbei ergab sich mehrheitlich die Einschätzung, dass eine negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung auch zu einem Anstieg von rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Eindeutig ist die Einschätzung der Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Nahezu drei Viertel der Befragten erwarten, dass die weltweite Krise zu einem Anstieg von rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird. Lediglich 25% sind der Meinung, dass die Tumulte auf den Finanzmärkten keine Auswirkungen haben werden, und nur 2% glauben, dass es in dieser Zeit sogar zu einem Rückgang von rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird (Abbildung 13). Abb. 13 Die weltweite Finanzmarktkrise wird hinsichtlich der Post-Merger Disputes 2% 25% Zu einem Anstieg führen Zu einer Abnahme führen Ohne Einfluss sein 73% Exkurs Foreign Corrupt Practices Act Das Beispiel des US-Gesetzes Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) zeigt, dass insbesondere die Korruptionsverfolgung eine immer stärkere internationale Bedeutung erhält und signifikante negative Folgen bzw. Sanktionen für Unternehmen nach sich ziehen kann. Der FCPA sanktioniert geleistete oder angebotene Bestechungszahlungen an öffentliche Bedienstete, Amtsträger und Politiker zur Begründung oder Aufrechterhaltung von Geschäften. Das Gesetz wird von der SEC und dem US Department of Justice (DOJ) überwacht und verpflichtet Unternehmen auch zur Implementierung von internen Kontroll- und Dokumentationssystemen zur Aufdeckung und Verhinderung von korrupten Handlungen. Verfolgt werden hierbei weltweit getätigte Bestechungshandlungen, die von folgenden Akteuren geleistet oder in Auftrag gegeben worden sind: Unternehmen, die an einer US-Börse gelistet sind oder die Publikationspflichten gegenüber der SEC haben, inklusive deren weltweite Tochtergesellschaften Unternehmen und Personen, die ihren geschäftlichen Mittelpunkt bzw. Sitz in den USA haben oder die sich auf dem Territorium der USA wirtschaftlich betätigen Alle ausländischen Unternehmen (aus US-Sicht), die direkt oder indirekt in Bestechungshandlungen auf US- Territorium verwickelt sind Mittelspersonen, die im Namen eines der o.g. Unternehmen oder einer Person handeln, beispielsweise Agents und Joint-Venture-Partner Somit können auch europäische Unternehmen, nämlich als Tochtergesellschaften von amerikanischen Mutterunternehmen oder sofern geschäftliche Aktivitäten in den USA entfaltet werden, im Rahmen des FCPA straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden. Als Folge drohen hohe Geldstrafen gegen Einzelpersonen und Unternehmen, Gefängnisstrafen, Exportrestriktionen sowie der Ausschluss von der Teilnahme an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge in den USA. 10

Ihre Ansprechpartner Die Umfrage wurde im November 2008 unter 1200 M&A-Experten in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch geführt. Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit 4.000 Mit arbeitern in Deutschland, 800 in Österreich und 400 in der Schweiz betreuen wir Unternehmen und Institutionen jeder Rechts form und Größe aus allen Wirtschaftszweigen. Über den Verbund mit Deloitte Touche Tohmatsu ist Deloitte mit rund 165.000 Mit arbeitern in über 140 Ländern auf der ganzen Welt vertreten. Im Bereich Private Equity bieten wir Dienstleistungen verschiedener Fachabteilungen an. Unsere Kernkompetenzen im Bereich Trans action Services liegen in Financial Due Diligences und der Integrationsunterstützung. Unsere Steuerfachleute sind auf die Fonds ge stal tung, Tax Due Diligences sowie die steuerliche Strukturierungsberatung spe zialisiert. Im Rahmen der M&A-Beratung unterstützen wir Sie in strategischen Fragen der Un terne h mens ent wick lung wie Unternehmenskauf und -verkauf, Fusionen, Joint Ventures und Kapitalbeschaffung. Unsere Experten im Bereich Forensic & Dispute Services stehen Ihnen in einem multidisziplinären Team von Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftswissenschaftlern, Kriminalisten, IT- sowie Intelligence- und Research-Spezialisten bei der Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität zur Seite. Unsere M&A-bezogenen forensischen Dienstleistungen umfassen die Durchführung von Integrity Due Diligence bzw. Business Intelligence Services, Korruptions-/FCPA-Reviews und Fraud-Risk Assessments sowie gutachterliche Tätigkeiten bei Post-Merger Disputes. Forensic & Dispute Services Gabriel Andras Tel: +49 (0)211 8772 2106 gandras@deloitte.de Robert Hoffmann Tel: +49 (0)711 16554 7204 rhoffmann@deloitte.de Private Equity Team Deutschland Freddy Strottmann Tel +49 211 8772-2847 fstrottmann@deloitte.de Karsten Hollasch Tel +49 211 8772-2804 khollasch@deloitte.de Dirk Zollmarsch Tel +49 211 8772-3621 dzollmarsch@deloitte.de Österreich Dr. Alexander Hohendanner Tel +43 1 53700-2700 ahohendanner@deloitte.com Schweiz Howard Da Silva Tel +41 44 42162-05 hdasilva@deloitte.com Kontakt Umfrage Jade Ebelt Tel +49 211 8772-2074 jebelt@deloitte.de Private Equity Survey 11

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, und/oder sein Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu und seiner Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/ueberuns. Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Broschüre oder Teile davon stützen, han delt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanten information. Aus diesem Grunde emp fehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen. Über Deloitte Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in 140 Ländern verbindet Deloitte erstklassige Leistungen mit umfassender regionaler Marktkompetenz und verhilft so Kunden in aller Welt zum Erfolg. To be the Standard of Excellence für die 165.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Die Mitarbeiter von Deloitte haben sich einer Unternehmenskultur verpflichtet, die auf vier Grundwerten basiert: erstklassige Leistung, gegenseitige Unterstützung, absolute Integrität und kreatives Zusammenwirken. Sie arbeiten in einem Umfeld, das herausfordernde Aufgaben und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten bietet und in dem jeder Mitarbeiter aktiv und verantwortungsvoll dazu beiträgt, dem Vertrauen von Kunden und Öffentlichkeit gerecht zu werden. 2009 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft www.deloitte.com/de Stand 2/2009 Member of Deloitte Touche Tohmatsu