2. Marktplatzkonzept; Vorstellung und Beschlussfassung über die Planung

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Transkript:

36 Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 5. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal des Rathauses Cham, Marktplatz 2, 93413 Cham statt. Hierzu werden Sie geladen. TAGESORDNUNG 1. Informationen 2. Marktplatzkonzept; Vorstellung und Beschlussfassung über die Planung 3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Behelfsparkplätze während der Baumaßnahme Floßhafen 4. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Alte Schule in Vilzing 4.1 Behandlung der aufgrund der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen und Erörterungen 4.2 Billigungsbeschluss 5. Bürgerspitalstiftung Cham; 5.1 Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 5.2 Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan 2015 bis 2019 6. Ideen- und Realisierungswettbewerb für die zukünftige Bebauung in Windischbergerdorf/Kammerdorf; Antrag Herr Stadtrat Hofbauer Klaus vom 10.03.2016 7. Anfragen Anschließend nichtöffentliche Sitzung Nr. 67: Informationen Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht. Nr. 68: Erstellung eines Marktplatzkonzeptes Vorstellung und Beschlussfassung über die Planung Mit 21:0 Stimmen wurde folgender

37 Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen. Nr. 69: Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Behelfsparkplatz während der Baumaßnahme Floßhafen Mit 21:0 Stimmen wurde folgender 1. Die Behelfsparkplätze an der Schmidstraße und beim Funktionsgebäude Floßhafen bleiben bestehen. 2. Die Behelfsparkplätze beim Spitalplatz entlang der Bücherei entfallen bei Wiederherstellung der ursprünglichen Verkehrsführung. 3. Hinsichtlich der Parksituation am Kirchplatz wird eine Sitzung des Verkehrsforums einberufen. Nr. 70: Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Alte Schule in Vilzing a) Behandlung der aufgrund der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen und Erörterungen b) Billigungsbeschluss Nach Vortrag durch Herr Scheurer wurde mit 19:0 Stimmen folgender Zum Schreiben des Landratsamtes Cham vom 07.03.216: Zu 1. Sachgebiet Tiefbauverwaltung Eine Linksabbiegespur bzw. eine Aufstellfläche wird nicht festgesetzt. Der geplante Gehweg an der Kreisstraße CHA 1 wird in den Planunterlagen festgesetzt und das Baugebiet entsprechend nach Westen erweitert (Teilfläche aus Flst.Nr. 193). Zu 3. Arbeitsbereich Bauwesen - technisch Die Plandarstellung wird im Maßstab M=1:1.000 belassen. Der Nordpfeil befindet sich bereits auf dem Plankopf und wird zudem auf der Planzeichnung ergänzt. Die festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche beinhalten die Flächen zur Entwässerung, das Bankett und das Straßenbegleitgrün ohne Darstellung der genauen Aufteilung im festgesetzten Straßenraum. Die genaue Aufteilung der Fläche wird erst in der nachfolgenden Erschließungsplanung geplant und aufgezeigt. Dabei kann auch ein Multifunktionsstreifen geplant werden.

38 Wie bereits erläutert, wird die Straßenbreite in der Erschließungsplanung definiert. Die im Bebauungsplan mit 6,0 m festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche beinhaltet Flächen zur Entwässerung, das Bankett und Flächen für Straßenbegleitgrün und nicht die alleinige Straßenbreite. Aus diesem Grund wird an der Planung festgehalten. Auch im Bereich der Trompete wird lediglich eine Fläche gesichert, die für den gesamten Straßenbau mit öffentlichen Straßenbegleitgrün verwendet werden kann. An der Planung wird festgehalten. Die Garagenzufahrt zur Parzelle 1 ist bereits durch die Festsetzung der Verkehrsfläche besondere Zweckbestimmung, hier private Erschließung (Planzeichen Punkt II.4.2) gesichert. Zum besseren Verständnis wird zudem das Planzeichen Punkt II.6.2 im Plan ergänzt. Die östliche Eingrünung zählt zu den privaten Bauparzellen und kann bei der GRZ- Berechnung herangezogen werden. Aus diesem Grund wird die Fläche in dem Farbton des allgemeinen Wohngebietes dargestellt. Die Bemaßung wird im Entwurf zum Bebauungsplan ergänzt. Eine städtebauliche Begründung der Festsetzungen wird in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt. Im Entwurf zum Bebauungsplan wird unter Ziffer III.6.1 ergänzt, dass sich die Aufschüttungs- /Abgrabungshöhe auf die natürliche Geländeoberfläche bezieht. Zu 5. Sachgebiet Gartenkultur und Landespflege Diese östliche Eingrünung zählt zu den privaten Bauparzellen und kann bei der GRZ-Berechnung herangezogen werden. Aus diesem Grund wird die Fläche in dem Farbton des allgemeinen Wohngebietes dargestellt. Eine explizite Verwendung von Natursteinen für Trockenmauer wird nicht ergänzt. Es soll dem persönlichen Geschmack, den örtlichen Gegebenheiten, der Funktion der Mauer, sowie die handwerklichen Fähigkeit des Einzelnen überlassen bleiben, welche Steine verwendet werden. Der Ökologie in einem Privatgarten tut dies keinen Abbruch. Bei Ziffer 5.2 der planlichen Festsetzungen wird durch einen Hinweis auf die entsprechenden textlichen Festsetzungen Punkt III.8.0 verwiesen. Zur Schreiben des Landratsamtes Cham vom 18.04.216/Stellungnahme Kreisbrandrat vom 26.03.2016: Auf den Stadtratsbeschluss Nr. 14 vom 25.02.2016 im Bebauungsplanverfahren Erweiterung Loibling Nord-West II wird verwiesen. Zum Schreiben des AELF, Cham, vom 14.03.2016: Hinweise zur Lärm- und oder Geruchsbelästigung durch die Landwirtschaft sind im Bebauungsplan bereits enthalten (vgl. Punkt IV. Hinweise Angrenzende Landwirtschaft ). Zum Schreiben der Dt. Telekom Technik GmbH, Regensburg, vom 08.03.2016:

39 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, beachtet und soweit erforderlich in der Erschließungsplanung berücksichtigt. Zum Schreiben der Bayernwerk AG, Schwandorf, vom 15.02.2016: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, beachtet und soweit erforderlich in der Erschließungsplanung berücksichtigt. Zusätzlich wird noch folgendes im Bebauungsplanentwurf geändert: Neben dem neuen Geh- und Radweg an der Kreisstraße CHA 1 (siehe zu 1. Tiefbauverwaltung) wird auch der Bestehende an der Kreisstraße CHA 2 eingezeichnet. Der Wendehammer wird entsprechend der aktuellen Erschließungsplanung vergrößert. Die Parzellierungen werden dadurch geringfügig geändert. Die Baugrenzen auf den Parzellen 1 und 6 werden parallel zur Kreisstraße CHA 1 angeordnet und die Parzellengrenzen bis zum Geh- und Radweg erweitert. Im nördlichen Bereich der Parzelle 6 soll eine teilweiser Geländeabtrag in etwa auf die Bezugshöhe 431,00 (II.6.3) erfolgen und das Gelände modelliert werden. Die Bestandshöhen (II.9.8.) werden im weiteren Verfahren ggf. angepasst. Bereits reduziert wird in III.6.1. die max. Höhe der Auffüllungen/Abgrabungen von 1,0 m auf 0,5 m. Auf den Parzelle 2 und 6 wird die Trasse des notwendigen Kanalleitungsrechts festgesetzt. Da die stattgegebenen Äußerungen und Erörterungen sowie die zusätzlichen, vorstehenden Änderungen bereits in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet wurden, kann zugleich der Billigungsbeschluss gefasst werden. Mit 19:0 Stimmen wurde folgender Der von der Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH Jocham+Kellhuber, Iggensbach, erstellte Bebauungsplanentwurf für das Gebiet Alte Schule in Vilzing mit Begründung, Umweltbericht und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 19.05.2016 wird gebilligt. Nr. 71: Bürgerspitalstiftung Cham; Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Mit 20:0 Stimmen wurde folgender In sinngemäßer Anwendung des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Cham folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1

40 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 172.290,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 77.523,00 ab. Der Wirtschaftsplan des Heimbetriebes wird wie folgt festgesetzt: a) Erfolgsplan 1. Erträge 3.056.840,00 2. Aufwand 3.154.848,00 Jahresverlust 98.008,00 b) Vermögensplan 1. verfügbare Mittel 107.810,00 2. benötigte Mittel 107.810,00 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt/Vermögensplan werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 festgesetzt. 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. 2 Nr. 72: Bürgerspitalstiftung Cham; Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Mit 20:0 Stimmen wurde folgender Der Finanzplan der Jahre 2015 bis 2019 lautet: 2015 2016 - in H a u s h a l t s j a h r e 2017 1.000 2018 Euro - 2019 Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben 164 174 163 163 163 Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben 73 78 72 72 72 Summe: 237 252 235 235 235 Der Finanzplan des Wirtschaftsplanes des Heimbetriebes 2012 bis 2016 lautet:

41 2015 2016 - in 2017 1.000 2018 Euro - 2019 Einnahmen 108 108 144 424 1.574 Ausgaben 108 108 144 424 1.574 Summe: 216 216 288 848 3.148 Nr. 73: Ideen- und Realisierungswettbewerb für die zukünftige Bebauung in Windischbergerdorf/Kammerdorf; Antrag Herr Stadtrat Hofbauer Klaus vom 10.03.2016 Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht. Nr. 74: Anfragen Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.