Im Moerser Feld 1 47441 Moers
Einleitung
Wozu dieses Seminar? Früher Aktives Handeln
Wozu dieses Seminar? Heute Verbot, dass Steuerberater Kasse führt! Täglich aufzeichnen Täglich abstimmen Fälschungssicher Steuerberater Kontrolle
Konsequenz der Nichterfüllung 1. Keine 2. Betriebsprüfer kommt Keine ordnungsgemäße Kassenführung Hinzuschätzung Verzinsung Vorwurf Einnahmenverkürzung Früher: Ausgabenseite (streichen) Heute: Einnahmenseite
Methoden der Betriebsprüfung Statistisch Sind Aufzeichnung vollständig? Sind Aufzeichnung richtig / schlüssig? Durchsicht der Rechnungen nach vollständigen Rechnungsdaten, ordnungsmäßigen Daten Sind Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt worden (Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen) Sind die belegten Gegenstände in der Praxis vorzufinden?
Beispiel für Diskussionsbedarf in der Betriebsprüfung Betriebsprüfer kommt und entdeckt Fehler in der Kassenführung. Außerdem sind nicht alle Belege hinter den Kassenaufzeichnungen hinterlegt: Er unterstellt: Keine ordnungsmäßige Kasse Einnahmen wurden nicht komplett versteuert Ausgaben sind nicht oder privat entstanden
Allgemeiner Hinweis Im Rahmen dieses Workshops stellen wir Ihnen die reine Lehre vor. Sollten Sie entdecken, dass bei Ihnen im Betrieb Abweichungen existieren, bitten wir Sie, nicht voreilig zu reagieren. Sie sollten Ihren Praxisinhaber informieren, damit er sich mit uns zusammensetzt. Wir werden in jedem Fall eine gemeinsame Lösung finden
Theorie
Ziel der Kassenführung Ein fremder Dritter muss in einer angemessenen Zeit in die Lage versetzt werden, den vorliegenden Buchungsstoff auswerten zu können.
Welche Kassenart? Und nun? Alles außer Excel!!! Die Qual der Wahl liegt in der Praxis!!!
Grundsätze: Verschiedene Komponenten Vollständig
, die jeweils einzeln. Fortlaufender Bestand
Täglicher Kassensturz zu beachten sind.
und alle gleich wichtig sind Logische und penible Belegablage
... ergeben ein großes Ganzes Vollständig Fortlaufender Bestand Täglicher Kassensturz Logische und penible Belegablage
, um Fehlerquellen in der Kasse kontinuierlich auszuschalten Rechnungsnummern Täglich führen Kassenminusprüfung Streichen von Buchungen, nicht Tipp-Ex o.ä. Fehlerhafte Rechnungen nicht entsorgen Fehler verringern
Wie muss eine Rechnung aussehen? Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich im 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich: 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, 2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers, 3. Termin der Lieferung oder Leistung, 4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung, 5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und 6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge, bzw. Befreiungsnorm nennen ( 4 Nr. 14 UStG) 7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum), 8. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie 9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des Ausstellers.
Und wie die kleine Schwester die Quittung? Bei kleinen Summen zeigt sich der Fiskus großzügig: Für Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro brutto gelten vereinfachte Rechnungsanforderungen. Das Wort Quittung Quittungsnummer Betrag in Ziffern evtl. USt Betrag in Worten Name des Schuldners, evtl. Anschrift Zweck, evtl. auch Rechnungsnummer Ort und Datum der Zahlung Adresse und Unterschrift des Zahlungsempfängers
Und so sollte die Buchhaltung eingereicht werden: Kassenblatt mit dazugehörigen Belegen Kontoauszüge, dahinter heften die Rechnungen PVS-Abrechnung, KV/KZV-Abrechnungen, etc. Neue Arbeitsverträge, Leasingverträge, etc. Sonstige Unterlagen
Praktische Anwendung
Fälle Teil eins (16.10.2015) Der Bestand zum 01.10.2015 beträgt 250,00. Fünf Patienten erbitten im Laufe des Tages ein Attest. Dieses wird mit je 2,00 in Rechnung gestellt. Entsprechende Belege werden erbeten. Ein Patient erbittet eine Quittung für eine IGeL- Leistung über 200. Bei Aldi werden für 15 Putzmittel eingekauft
Fälle Teil zwei (19.10.2015) 150 werden bei der Bank eingezahlt Der Praxisinhaber zahlt 100 bar ein Bei Lechner und Hayn werden Büromittel für 60 gekauft Bei der Bank werden 200 bar abgehoben
Fälle Teil drei (20.10.2015) Der Praxisinhaber entnimmt 100 Bei Edeka wurden für 14,30 Zeitschriften gekauft, der Beleg ist vom 05.10.2015. Patient C erhält eine Quittung für IGeL-Leistungen über 150 200 werden bar auf der Bank eingezahlt
Fälle Teil vier (21.10.2015) Bei der Berechnung des Patienten C ist ein Fehler aufgetreten, er bekommt 25 erstattet. Beim Bäcker werden Brötchen für 5 für eine Dienstbesprechung besorgt. Der Kassenbon ist nicht mehr auffindbar.
Auflösung
Lösung Fälle Teil eins (16.10.2015) Fünf Patienten erbitten im Laufe des Tages ein Attest. Dieses wird mit je 2,00 in Rechnung gestellt. Entsprechende Belege werden erbeten. Lösung: Können in einer Summe eingetragen werden Ein Patient erbittet eine Quittung für eine IGeL- Leistung über 200. Lösung: Hier muss eine Rechnung geschrieben werden. Bei Aldi werden für 15 Putzmittel eingekauft Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten
Lösung: Fälle Teil zwei (19.10.2015) 150 werden bei der Bank eingezahlt Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten Der Praxisinhaber zahlt 100 bar ein Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten Bei Lechner und Hayn werden Büromittel für 60 gekauft Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten Bei der Bank werden 200 bar abgehoben Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten
Lösung: Fälle Teil drei (20.10.2015) Der Praxisinhaber entnimmt 100 Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten Bei Edeka wurden für 14,30 Zeitschriften gekauft, der Beleg ist vom 05.10.2015. Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten Patient C erhält eine Quittung für IGeL-Leistungen über 150 Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten, Rechnung erst ab 150,01 200 werden bar auf der Bank eingezahlt Lösung: Keine Besonderheiten zu beachten
Lösung: Fälle Teil vier (21.10.2015) Bei der Berechnung des Patienten C ist ein Fehler aufgetreten, er bekommt 25 erstattet. Lösung: Keine Besonderheit zu beachten Beim Bäcker werden Brötchen für 5 für eine Dienstbesprechung besorgt. Der Kassenbon ist nicht mehr auffindbar. Hier muss ein Eigenbeleg geschrieben werden.
So sollte Ihr Buchungsblatt aussehen:
Wir sind für Sie da! Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Praxis und besprechen Ihre Prozesse mit Ihnen und dem/den Praxisinhaber(n).
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Alina Westerbeck Steuerfachangestellte Im Moerser Feld 1 47441 Moers Tel.: 0 28 41/90 80 66 info@wolfarth-willems.de www.wolfarth-willems.de