Eingabe von Nutzfläche oder Wohnfläche auf Im Allgemeinen unterscheidet sich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung von der Nutzfläche nach DIN 277. Die Wohnfläche ist besonders bei Vermietungen als Grundlage anzusetzen. Wenn es jedoch um die Immobilienwertermittlung geht, so wird hier die Nutzfläche nach DIN 277 heran gezogen. Wohnflächenberechnung Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) Nach dieser Verordnung kann die Wohnfläche berechnet werden. Zur Wohnfläche gehört die Grundfläche von: Wohnzimmer Esszimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Flure und Dielen Nebenräume wie Vorräume, Besen- und Speisekammern sowie andere Schrankräume Küchen Badezimmer und Toilettenräume Zur Wohnfläche gehören (jedoch nur zu 50%) außerdem die Flächen von: Wintergärten Schwimmbädern und sonstigen nach allen Seiten geschlossenen Räumen, wenn sie einem gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragenden Zweck erfüllen (zum Beispiel Sauna- und Fitnessräume) Bis höchstens zur Hälfte ihrer Fläche werden zur Wohnfläche angerechnet: Balkone Loggien Terrassen Dachgärten Nicht zur Wohnfläche gehören die Flächen von: Kellerräumen Abstellräumen außerhalb der Wohnung Waschküchen Bodenräume Trockenräume Heizungsräume Garagen Von der Wohnfläche abgezogen werden: Schornsteine und Mauervorsprünge, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 m², die in ganzer Raumhöhe durchgehen. Gleiches gilt für Türnischen.
Vormauerungen und Verkleidungen, sofern ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und sie eine Höhe von mehr als 1,50 m aufweisen (z. B. Raumgebilden um Installationen wie zum Beispiel im Badezimmer) Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche von Wohnungen. Die Wohnfläche wird gemäß der Wohnflächenverordnung wie folgt berechnet: voll berechnet werden: Die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,00 m, Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13 cm tief sind, Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mi mindestens 0,50 m² haben und Raumteile unter Treppen, soweit lichte Höhe mindestens 2,00 m beträgt. zur Hälfte berechnet werden: Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1,00 m und weniger als 2,00 m. nicht berechnet werden: Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1,00 m DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Die Norm gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Grundflächen und Rauminhalte sind maßgebend für die Ermittlung von Kosten. Unten sehen Sie eine Gegenüberstellung der verschiedenen Flächenberechnungen am Beispiel eines typischen Einfamilienhauses
Räume Wohnflächenverordnung DIN 277 Kellergeschoss (KG) Vorratsräume --- Nutzfläche Öllagerraum --- Funktionsfläche Flur --- Verkehrsfläche Treppenraum --- Gesamte Grundfläche wird der Verkehrsfläche zugerechnet EG Küche Wohnfläche Nutzfläche Hauswirtschaftsraum Wohnfläche Nutzfläche Wohn-/Essraum Wohnfläche Nutzfläche Gäste-WC Wohnfläche Nutzfläche Windfang + Flur Wohnfläche Verkehrsfläche. Eine Wohndiele gehört zur Nutzfläche Treppenraum unter der Treppe mit einer Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern bis zur Hälfte als Wohnfläche anzurechnen. Gesamte Treppengrundfläche gehört zur Verkehrsfläche. Befindet sich die Treppe im Wohnraum, ist die Treppengrundfläche der Nutzfläche zuzurechnen. unbeheizter Wintergarten Terrasse, Loggia zur Hälfte als Wohnfläche anzurechnen. in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch bis zur Hälfte zur Wohnfläche anzurechnen. Nutzfläche Nutzfläche, muss aber separat ausgewiesen werden
OG/DG Schlaf-, Kinder-, Arbeitszimmer etc. Wohnfläche. Grundflächen unter Dachschrägen (u.d.) <1m Höhe dürfen nicht ange- rechnet werden, Grundflächen u.d. von 1-2m Höhe sind zur Hälfte anzurechnen, darüber vollständig. Nutzfläche. Grundflächen unter Dachschrägen <1,5m Höhe sind separat auszuweisen. Badezimmer Wohnfläche. Dachschräge s.o. Nutzfläche. Dachschrägen s.o. Flur Wohnfläche. Dachschräge s.o. Nutzfläche. Dachschräge s.o. Treppenraum Balkon, Dachterrasse ggf. s. EG in der Regel bis zu einem Viertel, höchstens jedoch zur siehe Treppenraum EG Nutzfläche, muss aber separat ausgewiesen werden Hälfte der Wohnfläche zuzurechnen. Besonderheiten Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen Grundflächen von Erkern, Wandschränken + anderen fest eingebauten Gegenständen gehören zur Nutzfläche. von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
von Türnischen sowie Fensterund offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 m oder weniger tief sind. Bis zum Fußboden reichende Fenster- und Wandnischen, auch wenn sie tiefer als 0,13m sind, sind nicht zur Nutz- oder Verkehrsfläche zu rechnen. Wird der Grundflächenberechnung das Rohbaumaß zugrunde gelegt, dann sind 3% für Putz abzuziehen. Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nur dann bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören. Gemeinschaftsräume werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.