Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für den Verbraucherschutz: Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Verbrauchsgüterkauf-RL RL zum Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen RL Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz eine einheitliche Regelung schaffen. nicht nur Mindeststandards für die Regelungen in den Mitgliedstaaten, sondern Vollharmonisierung, ohne zu starken Eingriff in das Vertragsrecht Förderung des Versandhandels zwischen den Mitgliedstaaten 2 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Umsetzung Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 Verbraucherrechterichtlinie ist am 12.12.2011 in Kraft getreten Umsetzung in deutsches Recht mit Wirkung zum 13.06.2014 im BGB und im EGBGB erfolgt neu geregelt insbesondere: 312 ff. BGB 3 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Neuregelungen erweiterter Anwendungsbereich für Widerrufsrechte bisher nur Haustürgeschäfte und Fernabsatzgeschäft nunmehr neben Fernabsatzgeschäften alle Geschäfte, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen oder angebahnt werden erweiterter Anwendungsbereich für Informationspflichten nicht nur für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, sondern grundsätzlich für alle Geschäfte, unabhängig von der Vertriebsform aber es finden sich auch Einschränkungen des Anwendungsbereiches nicht mehr nur der Bau von neuen Gebäuden ausgenommen, sondern auch erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Erlöschen des Widerrufsrechtes auch bei Belehrungsdefiziten 4 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Anwendungsbereich Ausgangspunkt: Handwerker ist Unternehmer und muss die Regelungen der 312 ff. BGB grundsätzlich beachten Ausnahmen: Vertragspartner ist kein Verbraucher Vertrag mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung, der sofort erfüllt wird Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen kein Widerrufsrecht, u.a. wenn: der Kunde den Handwerker zu sich nach Hause bittet, damit der Handwerker eine dringende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeit ausführt die Initiative zum Vertragsschluss allein vom Verbraucher ausgeht und der Handwerker den Vertrag mit dem Verbraucher in seinen Geschäftsräumen schließt 5 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Anwendungsbereich Wenn die 312ff. BGB anwendbar sind, dann 1. hat der Unternehmer bestimmte Informationspflichten zum Vertrag 2. kann der Verbraucher in den folgenden Fällen den Vertrag widerrufen: a) der Vertrag wurde außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen oder vom Unternehmer angebahnt b) der Vertrag wurde im Wege des Fernabsatzes (d.h. durch Fernkommunikationsmittel im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems) geschlossen 6 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Informationspflichten Welche Informationspflichten hat ein Handwerker grundsätzlich? wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen (Problem: Was ist für den Verbraucher wesentlich?) seine Identität Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen inklusive Steuern und Abgaben sowie ggf. der Versandkosten Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Liefertermin Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes, ggf. auch weiterer Garantien Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen etwaige Kompatibilitätsbeschränkungen digitaler Inhalte mit sonstiger Software und Hardware ggf. über ein Widerrufsrecht in Textform (Auswahl; Ausnahmen beispielsweise bei dringenden Reparaturarbeiten) 7 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Informationspflichten Folgen der Verletzung der Informationspflicht: falsche tatsächliche Informationen: geleistete Informationen werden grundsätzlich Gegenstand des Vertrages falsche rechtliche Informationen: Es gelten (zumindest) die gesetzlichen Regelungen. (Beispiel: Es wird falsch darüber informiert, es bestehe keine Mangelgewährleistung.) unklare Informationen dürften eher zu Lasten des Unternehmers gehen (vgl. auch 305c BGB für allgemeine Geschäftsbedingungen) unterlassene Informationen können Schadensersatzansprüche begründen. 8 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Widerrufsrecht Wann liegt ein außerhalb des Geschäftsraumes geschlossener Vertrag vor? 1. Vertragsabschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. Vertragsabschluss nachdem der Verbraucher ein Angebot bei gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers an einem Ort abgegeben hat, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 3. Vertragsabschluss nachdem der Verbraucher unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde oder 4. Vertragsabschluss auf einem Ausflug, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. 9 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Widerrufsrecht Wann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor? für Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss werden ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet und der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien 10 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Widerrufsrecht Ausübung des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht wird durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Unternehmer innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt. keine Textform mehr erforderlich bloße Rücksendung der Ware genügt nicht mehr die Frist beträgt 14 Tage und beginnt: mit Abschluss des Vertrages; bei einem Verbrauchsgüterkauf sobald der Verbraucher die Waren erhalten hat nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung (Muster: Anlage 1 (zu Artikel 246a 1 Absatz 2 Satz 2) EGBGB) 11 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Bedeutung für den Handwerker - Widerrufsrecht Rechtsfolgen des Widerrufs: Verbraucher und Unternehmer sind nicht mehr gebunden Die empfangenen Leistungen einschließlich etwaiger Zahlungen sind spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren. Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. 12 26. Februar 2014 Alexander Meyer
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht Vielen Dank für Ihr Interesse! 13 26. Februar 2014 Alexander Meyer