1 PHK Mario Gaede VSD 2 Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212/01 Fax: 030/4664 746 299 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 1
Was haben wir heute vor? Wechselbrücken und Gefahrgut/Anwendbarkeit Abschnitt 7.1.4 Missachtung Verkehrszeichen und Folgen Änderung nationaler Vorschriften ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 2
Wechselbrücken und Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 3
Wechselbrücken und Gefahrgut Wechselbrücke = Container? Abschnitt 1.2.1 ADR: Container ein Beförderungsgerät Ein Wechselaufbau (Wechselbehälter) ist ein Container, der laut der europäischen Norm EN 283:1991 folgende Besonderheiten aufweist: er ist hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ausschließlich für die Beförderung mit Wagen oder Fahrzeugen im Land- und Fährverkehr ausgelegt, er ist nicht stapelbar, er kann von Fahrzeugen mit bordeigenen Mitteln auf Stützbeinen abgesetzt und wieder aufgenommen werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 4
Wechselbrücken und Gefahrgut Abschnitt 7.1.4 ADR - Geeignetheit Großcontainer dürfen für die Beförderung nur verwendet werden, wenn diese in bautechnischer Hinsicht geeignet sind. In bautechnischer Hinsicht geeignet bedeutet, dass die Bauelemente des Containers, wie obere und untere seitliche Längsträger, obere und untere Querträger, Türschwelle und Türträger, Bodenquerträger, Eckpfosten und Eckbeschläge, keine größeren Beschädigungen aufweisen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 5
Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 6
Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 7
Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 8
Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt 7.1.4 gilt bei Beförderungen in begrenzten Mengen (LQ) - Abschnitt 3.4.1 ADR In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von: g) Teil 7 Kapitel 7.1 sowie Abschnitte 7.2.1, 7.2.2, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 9
Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt 7.1.4 gilt bei der Beförderung unterhalb der Höchstzulässigen Gesamtmenge (1000-Punkteregelung) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 10
Wechselbrücken und Gefahrgut Streitpunkte o Gilt der Abschnitt 7.1.4 ADR für Wechselbrücken unterschiedliche Meinungen bei Behörden und Betroffenen? o Ist das Dach ein Bauteil eines Containers? Lösungsansatz: - wurde beim ERFA GGKontrollV im Dezember 2018 diskutiert - Zur Klärung an die AG Beförderung abgegeben Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 11
Verkehrszeichen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Regelungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 12
Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 13
Warnung Verkehrsregeln beachten Rechtsfolge: 500.- Geldbuße 1 Punkt 2 Monate Fahrverbot Vom 1. Juli 2018 bis 1. Oktober 2018 gab es 266 Feststellungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 14
Warnung Verkehrszeichen beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 15
Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 16
Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 17
Änderungen nationaler Vorschriften Änderung in GGVSEB GGAV GbV GGKostV RSEB Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 18
Änderungen GGVSEB - Ausblick Anpassung an das neue ADR 2 bis 5; keine Änderungen 6 bis 16; redaktionelle Änderungen, Neuregelungen, Anpassung an ADR 2019 17 bis 34; Anpassung an das ADR 2019, teilweise neue Verantwortlichkeiten Neuer 36 b) GGVSEB; Beförderung erwärmter flüssiger Stoffe i.v.m. neuer Anlage 3 Neue Anlage 3 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 19
Änderungen GGVSEB - Ausblick 38 GGVSEB Übergangsvorschrift zur Anwendung der GGVSEB bis 30. Juni 2019 Weitere Gültigkeit der Anlage 2 Nr. 2.1 b) für Geräte und Maschinen bei Anwendung der Übergangsvorschrift 1.6.1.46 ADR Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 20
Gefahrgutfortbildung/ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 21
Übergangsvorschrift Darf noch bis 30.06.2019 angewendet werden Gültig seit 01.01.2019 Anwendung spätestens 01.07.2019 1.6.1.1 Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADR/RID bis zum 30. Juni 2019 nach den bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Vorschriften des ADR/RID befördert werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 22
Ablauf von Übergangsvorschriften ADR-Schein Zum 31.12.2018 keine ADR-Scheine in Papierform/nur noch ADR-Karten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 23
Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Gasflaschen Bei Stahlflaschen mit Gas (Fassungsraum mehr als 60 Liter) muss seit dem 30. Juni 2018 die Schriftgröße der UN- Nummer mindestens 12 mm betragen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 24
Ablauf von Übergangsvorschriften Schriftliche Weisungen Seit dem 01.07.2017 darf nur noch die Version des ADR 2017 verwendet werden Erkennbar an den zwei Gefahrzettel in der Klasse 9 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 25
Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien ACHTUNG: Seit 01.01.2019 ist dieses Kennzeichen mit der entsprechenden UN-Nr. und Telefonnummer Pflicht Hinweis: Siehe Sondervorschrift 188 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 26
Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien Betrifft die UN-Nummer 3090, 3091, 3480 und 3481 Seit 01.01.2019 ist Gefahrzettelmuster 9 nicht mehr für diese vier UN-Nummern verwendbar, sondern nur noch Muster 9A. Hinweis: Muster 9A ist nicht als Großzettelmuster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen oder Umschließungen, wie z.b. Containern, anwendbar, sondern hierfür ist weiterhin Großzettelmuster Nr. 9. zu verwenden Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 27
Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 28
Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 29
Änderungen Teil 1- Auszug (I) Freistellung 1.1.3.1.b) wird aufgehoben und über 12 neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3545 i.v.m. Sondervorschriften 301 und 672 geregelt Tabelle 1.1.3.6.3 wird in Beförderungskategorien 0 und 4 neuen UN-Nummern angepasst und frühere Bruttomasse neu definiert Konkretisierung berechneter Wert von 1000 Zu-/Nachlaufregelung See/Luft wird um Schüttgut-Container erweitert Im Huckepackverkehr erfolgt Beförderungspapierergänzung Erweiterung/Änderung der Pflichten/Verantwortlichkeiten beim Beförderer und Befüller Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 30
Änderungen Teil 1- Auszug (II) Begriffsbestimmungen werden konkretisiert und neue hinzugefügt Kapitel 1.6: umfangreiche Übergangsvorschriften enden durch Fristablauf; neue ergeben sich im Zusammenhang mit geänderten/neuen Sondervorschriften, z.b. SV 388, 669 für Fahrzeuge; Gefahrgutbeauftragtenbestellung für den Absender Neuregelungen zur Ausdehnung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte Anpassung Tunnelkategorien Kapitel 1.10: Erweiterung der Behördenbefugnisse bezüglich Inkraftsetzung weiterer ergänzender Sicherungsvorschriften Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 31
Änderungen Teil 1 Geräte und Maschinen 1.1.3.1 b) Die Freistellung für Geräte und Maschinen wird gestrichen. Dafür werden neue UN-Nummer mit entsprechenden Sondervorschriften eingeführt. Betrifft UN 3363 Überführung in neue Sondervorschriften 301 und 672 ( Kap. 3.3 ADR/RID) Übergangsvorschrift bis 31.12.2022 Hinweis: Folgeänderungen in Kapitel 3.2 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 32
Änderungen Teil 1 Tabelle der Höchstzulässigen Gesamtmenge 1.1.3.6 1.1.3.6.3 redaktionelle Änderung/Klarstellung: Für Gegenstände die Gesamtmasse in kg der Gegenstände ohne Verpackung 1.1.3.6.4 redaktionelle Änderung: einen berechneten Wert von 1000 nicht überschreiten. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 33
Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen 1.2.1 ADR (Auszug) Druckfass/Flasche/Kryo-Behälter und Flaschenbündel redaktionelle Änderung: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum NEU: Durchmesser (für Tankkörper von Tanks) Der innere Durchmesser des Tankkörpers Kontrolltemperatur redaktionelle Änderung: der selbstzersetzliche Stoff oder der polymerisierende Stoff Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 34
Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen 1.2.1 ADR (Auszug) NEU: Umformte Flasche: Eine Flasche zur Beförderung von Flüssiggas mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 13 Litern aus einer beschichteten geschweißten Innenflasche aus Stahl mit einem Schutzgehäuse, das aus einer Umformung aus Schaumstoff besteht, die nicht abnehmbar und auf der äußeren Oberfläche der Wand der Stahlflasche aufgeklebt ist. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 35
Änderungen Teil 2 Auszug (II) Proben energetischer Stoffe für Prüfzwecke (UN 3223/UN 3224) Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. (neue UN-Nr. 3537 bis 3548) Vorschriften für die Temperaturkontrolle selbstzersetzlicher und polymerisierender Stoffe z.t. verlagert auf neuen Abschnitt 7.1.7 Neuregelungen für ammoniumnitrathaltige Düngemittel Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 36
Änderungen Teil 2 Auszug (II) Neuregelung zur Klassifizierung von Gemischen für ätzende Stoffe der Klasse 8 Neue Anforderungen für Lithiumbatterien (u.a. Hybridbatterien und neue UN 3536 Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten eingebaut i.v.m. SV 389) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 37
Änderungen Teil 3 Auszug (I) Überarbeitung der Angaben zur richtigen Versandbezeichnung, u.a. auch bei stabilisierten und temperaturkontrollierten Gütern Tabelle A, Kapitel 3.2 wird durch 14 neue UN-Nummern ergänzt (UN 3535 3548) Diverse kleinere Änderungen in der Gefahrgutstofftabelle A UN 3363 neu benannt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 38
Änderungen Teil 3 Auszug (II) Aufgehobene Sondervorschriften: - SV 186 Ammoniumnitratgehaltbestimmung - SV 312 zu Fahrzeugen UN-Nummer 3166 - SV 385 zu Fahrzeugen mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 39
Änderungen Teil 3 Auszug (III) Neue Sondervorschriften (I): - SV 193 ammoniumnitrathaltige Mehrnährstoffdüngemittel - SV 301 Maschinen oder Geräte mit Gefahrgut als Rückstand oder Bestandteil - SV 307 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 387 Lithiumbatterien als Zuordnung UN 3090 oder UN 3091 - SV 388 Fahrzeuge gemäß UN 3166 mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 40
Änderungen Teil 3 Auszug (IV) Neue Sondervorschriften (II): - SV 389 Güterbeförderungseinheiten mit Einbau von Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien - SV 392 Beförderung von Gasspeichersystemen für Einbau in Kfz. ausgelegt oder zugelassen - SV 670 Verfahrensweise zu Lithiumzellen und - batterien in Geräten von privaten Haushalten im Zusammenhang mit der Entsorgung/dem Recycling pp. - SV 671 Chemietestsätze in Fahrzeugen (Freistellungsmengen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 41
Änderungen Teil 3 Auszug (V) Neue Sondervorschriften (III): - SV 672 Maschinen und Geräte im Zusammenhang mit SV 301 - SV 674 Prüfanforderungen an wiederkehrende Prüfung von umformten Flaschen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 42
Änderungen Teil 3 Auszug (VI) Geänderte Sondervorschriften: (I) - SV 188 Lithiumbatterien - SV 251 UN 3316 Chemietestsätze - SV 307 ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 363 Motoren oder Maschinen (Beförderungspapiereintrag, orangefarbene Tafeln, Tunnelbeschränkung) - SV 376 beschädigte oder defekte Lithiumbatterien i.v.m. Verpackungsanweisungen P 911 und LP 906 - SV 636 geänderte Anforderungen an Lithiumbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling - SV 660 Beförderung von Gasspeichersystemen - SV 666 als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte i.v.m. SV 388 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 43
Änderung 3.1.2.2 Änderungen Teil 3 Wenn unter einer einzelnen UN-Nummer eine Kombination mehrerer unterschiedlicher offizieller Benennungen für die Beförderung aufgeführt ist und diese durch und oder oder in Kleinbuchstaben oder durch Kommas getrennt sind, darf im Beförderungspapier oder auf den Kennzeichen des Versandstücks nur die zutreffendste offizielle Benennung für die Beförderung angegeben werden. Zum Beispiel UN 1263 Farbe (einschließlich ) oder Farbzubehörstoffe (einschließlich Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 44
Änderung/Ergänzung 3.2.1 Änderungen Teil 3 Spalte (15) Beförderungskategorie/Tunnelbeschränkungscode Diese Spalte enthält im oberen Teil der Zelle eine Ziffer, welche die Beförderungskategorie angibt, der der Stoff oder Gegenstand für Zwecke der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, zugeordnet ist (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6). Die Angabe bedeutet, dass keine Beförderungskategorie zugeordnet wurde. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 45
Änderungen Teil 3 Sondervorschrift 660 NEU Bei der Beförderung von Gasspeichersystemen, die für den Einbau in Kraftfahrzeugen ausgelegt und zugelassen sind und dieses Gas enthalten, zur Entsorgung, zum Recycling, zur Reparatur, zur Prüfung, zur Wartung oder vom Herstellungsort zum Fahrzeugmontagewerk müssen die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.4.1 (Verpackungsvorschriften) und des Kapitels 6.2 (Bau-/Prüfvorschriften Druckgefäße) nicht angewendet werden, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 46
Sondervorschrift 660 Änderungen Teil 3 vorausgesetzt, die Bedingungen der Sondervorschrift 392 werden erfüllt. Dies gilt auch für Gemische von Gasen, die der Sondervorschrift 392 unterliegen, mit Gasen der Gruppe A, die dieser Sondervorschrift unterliegen. Hinweis: Sondervorschrift 392 ist neu in das ADR gekommen und behandelt umfangreich die Beförderung von Gasspeichersystemen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 47
Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. 3547 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FESTEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. 3541 3540 3544 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN GIFTIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. 3546 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN SELBSTENTZÜNDLICHEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN STOFF ENTHALTEN, DER IN BERÜHRUNG MIT WASSER ENTZÜNDBARE GASE ENTWICKELT, N.A.G. 3542 3543 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 48
Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE ENTZÜNDBARES GAS ENTHALTEN, N.A.G. 3537 GEGENSTÄNDE, DIE GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G. 3539 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G. 3538 GEGENSTÄNDE, DIE ORGANISCHES PEROXID ENTHALTEN, N.A.G. 3545 GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G. 3548 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 3535 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien 3536 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 49
Änderungen Teil 4 Auszug (I) Verwendungsmöglichkeit von in Nicht-ADR-Staaten zugelassenen Verpackungen in ADR-Vertragsstaaten Überarbeitete Verpackungsanweisungen (Begriffsänderungen nicht berücksichtigt) - P 001, P 006, P 200, P 620, P 801, P 901 - P 903, P 904 (UN 3245), P 908, P 909, P 910 (Lithiumbatterien) - P 520 im Zusammenhang mit Sondervorschrift PP 94 und PP 95 - IBC 520 (organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe des Typs F) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 50
Änderungen Teil 4 Auszug (II) - LP 902 (UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung) - LP 903 (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) Lithiumbatterien - LP 904 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) - LP 905 Produktionsserien von max. 100 Zellen/Batterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) - LP 906 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) mit hohem Reaktionsrisiko Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 51
Änderungen Teil 4 Auszug (III) Neue Verpackungsanweisungen: - P 907 (zur UN 3363 gefährliche Güter in Maschinen und Geräte) - P 911 (Lithiumbatterien) - LP 03 (UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die Gefahrgut enthalten) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 52
Änderungen Teil 4 Auszug (IV) Sondervorschrift MP 24 (überarbeitete Stofftabelle) Überarbeitete Tankanweisungen: - T 23 für ortsbewegliche Tanks für selbstzersetzliche Stoffe (Kl. 4.1) und organische Peroxide (Kl. 5.2) - TP 10 Zuführung von ortsbewegliche Tank nach Fristablauf zur nächsten vorgeschriebenen Prüfung 4.3.4.1.3 Vorgeschriebene Tankcodierungen für bestimmte Stoffe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 53
Änderungen Teil 4 Auszug (V) Neue Sondervorschriften für ADR Tanks - TU42 (Hinweise zu Tankkörperlegierungen) - TU43 (Hinweise zur Fristüberziehung i.v.m. Tankauskleidungsprüfungen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 54
Änderungen Teil 5 Auszug (I) Hinweise zur Nutzung von GHS-Kennzeichnungsetiketten Erweiterung um Bergungsgroßverpackungen Anforderungen zu Versandstückkennzeichen bei Versandstücken Klasse 1 Erweiterung der Kennzeichnungspflicht für bestimmte Maschinen oder Geräte mit gegenüberliegenden Ausrichtungspfeilen (5.1.2.10.1) Neufassung der Bezettelung von Gegenständen die gefährliche Güter enthalten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 55
Änderungen Teil 5 Auszug (II) Klarstellung zum Aussehen von Gefahrzetteln auch bei Verkleinerungen Neue Tabelle mit Übersicht der Gefahrzettelmuster, ergänzt durch jeweilige Hinweise zu Unterklasse/Kategorie, Symbol und Farbe des Symbols, Hintergrund, Ziffer in der unteren Ecken (und Farbe der Ziffer), Gefahrzettelmuster und Bemerkung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 56
5.2 Kennzeichnung und Bezettelung Ergänzung mit neuer Bem. 2 ; bisherige Bemerkung wird Bem. 1 2. In Übereinstimmung mit dem GHS sollte ein nach dem ADR nicht vorgeschriebenes GHS- Piktogramm während der Beförderung nur als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett und nicht eigenständig erscheinen (siehe Absatz 1.4.10.4.4 des GHS). 57 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 57
Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Sofern in Absatz 5.2.1.10.2 nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und Abbildung 5.2.1.10.1.1 Abbildung 5.2.1.10.1.2 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 58
Änderungen Teil 5 Auszug (III) Großzettelanbringung, Anbringung orangefarbener Tafeln und Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe auch für Schüttgut-Container geregelt Witterungsbeständigkeit für Kennzeichen für die Beförderung bei erhöhter Temperatur Klarstellung Beförderungspapiereintrag für Mengen unterhalb 1.1.3.6.3 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 59
Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Maschinen oder Geräte, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass die flüssigen gefährlichen Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben (siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 301),. Abbildung 5.2.1.10.1.1 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 60
Änderungen Teil 5 Kennzeichnung Bergungsverpackungen Unterabschnitt 5.2.1.3 Bergungsverpackungen, einschließlich Bergungsgroßverpackungen, und Bergungsdruckgefäße sind zusätzlich mit dem Kennzeichen BERGUNG zu versehen. Die Buchstabenhöhe des Kennzeichens BERGUNG muss mindestens 12 mm sein. Bergung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 61
Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz 5.2.2.1.12.1: Besondere Vorschriften für die Bezettelung von Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten und die unter den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 und 3548 befördert werden Hinweis: Betrifft Gegenstände mit Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 62
Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz 5.2.2.1.12.1: Versandstücke, die Gegenstände enthalten, oder Gegenstände, die unverpackt befördert werden, müssen gemäß Unterabschnitt 5.2.2.1 mit Gefahrzetteln versehen sein, welche die gemäß Abschnitt 2.1.5 festgestellten Gefahren wiedergeben, mit der Ausnahme, dass für Gegenstände, die zusätzlich Lithiumbatterien enthalten, ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder ein Gefahrzettel nach Muster 9A nicht erforderlich ist Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 63
Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Ausrichtungspfeile Neuer Absatz 5.2.2.1.12.1: Wenn sichergestellt werden muss, dass Gegenstände, die flüssige gefährliche Güter enthalten, in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, müssen, sofern möglich, Ausrichtungspfeile gemäß den Vorschriften des Absatzes 5.2.1.10.1 mindestens auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten des Versandstücks oder des unverpackten Gegenstands angebracht und sichtbar sein, wobei die Pfeile korrekt nach oben zeigen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 64
5.2.2.2.1.1.3 Änderung Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen. Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen. Die Abmessungen der Gefahrzettel für Flaschen müssen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen. Innenlinie so nicht erforderlich Proportionale Verkleinerung der Innenlinie Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 65
66 5.2.2.2.2 Änderung (I) Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 66
67 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 67
68 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 68
69 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 69
70 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 70
71 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 71
72 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 72
Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Gefahrzettel dürfen gemäß Absatz 5.2.2.2.1 ADR geringe Abweichungen aufweisen. Dies gilt jetzt auch für Großzettel gemäß Absatz 5.3.1.7.1 ADR. Die in den Absätzen 5.2.2.2.1 Satz 2, 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 geregelten Abweichungen für Gefahrzettel gelten auch für Großzettel (Placards). Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 73
Änderungen Teil 5 Beförderungspapier Neue Bemerkung zum Absatz 5.4.1.1.1 ADR Bem. 1 Bei beabsichtigter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absätzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 74
Änderungen Teil 6 Auszug (I) Redaktionelle Änderungen Anpassung an geänderte Normen und Prüfvorgaben, insbesondere zu den Umschließungen des Kapitels 6.2 Geänderte Anforderungen an Schweißarbeiten Fallversuch von IBC wird neu formuliert Klarstellung zur Dokumentation im Prüfbericht zur Innendruckprüfung von bestimmten IBC Anforderungen an Flammensperren für Überdruck- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen Verwendungsverbot von bestimmten Füllstandsanzeigern Ausführungen zu Bedingungen an Sicherheitsventile u.a. auch bei luftdicht verschlossenen Tanks Untersuchungspflicht von Schutzauskleidungen Anforderungen an Saug-Druck-Tanks für Abfälle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 75
Änderungen Teil 7 Auszug (I) Benennung Sondervorschriften für die Temperaturkontrolle wird in Überschrift mit aufgenommen Neuer umfangreicher Abschnitt 7.1.7 zur Temperaturkontrolle für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe (Kl. 4.1), organischer Peroxide (Kl. 5.2) und anderer Stoffe Anpassung Sondervorschrift V8 an Abschnitt 7.1.7 Hinweise zur Verwendung von flexiblem Schüttgut-Containern aus Nicht-ADR-/RID-Vertragsstaaten Ergänzende Hinweise zur Beförderung in loser Schüttung (Nutzungsmöglichkeit von BK-Containern ohne Tabellen-Spalteneintrag) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 76
Änderungen Teil 7 Auszug (II) Erweiterung der Kontrollpflichten nach 7.5.1.1. bis 7.5.1.3 auf Mitglieder der Fahrzeugbesatzung Anpassung der Fußnote (getrennt ADR/RID) hinsichtlich ergänzender Vorschriften zur Ladungssicherung gem. 7.5.7.1 Hinweise auf Anforderungen gem. Abschnitt 9.7.3 bei bauartbedingt fehlenden Eckbeschlägen an bestimmten Umschließungen (Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, MEGC) Anpassung Sondervorschriften gem. 7.5.11 CV 20 und CV 21 an Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 77
Änderungen Teil 8 Auszug (I) Begriffsänderungen Anpassung an Normen Anpassung an Sonderregelungen zur Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 78
Änderungen Teil 9 Auszug (I) Anpassung Begriffsbestimmungen Fahrzeug FL Anpassung verschiedenster Normen Neuvermerk zur Zulassungsbescheinigung für explosive Stoffe in Tanks Anpassung von Vorschrift für Maßnahmen zur Vermeidung der Überschreitung der Kontrolltemperatur Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 79
Vielen Dank für das Interesse. Fragen/Anmerkungen? Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 80
Beförderung von Druckgaspackungen Das Versandstück 700 Spraydosen in 11 Kisten aus Pappe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 81
Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 82
Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 83
Beförderung von Druckgaspackungen Die Beanstandungen Beförderer nicht auf LQ-Sendung hingewiesen Fehlende LQ-Kennzeichnung Versandstücke nicht verschlossen Maßnahmen: Rückführung zum Verlader Owi-Anzeige GGBefG Kostenbericht/GGkostV Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar 2019 84