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Transkript:

Amtsblatt der Stadt Herne Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herne Ausgabetag 5.Januar 2018 3. Jahrgang Ausgabe 1/2018 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Zustellung für David Huying 2 Öffentliche Zustellung für Nenad Jovanovic 2 Ersatzbestimmung eines Bezirksverordneten für die BV Eickel 3 Änderung der Marktstandsgebührensatzung 4 Rechtsbehelfsbelehrung zur Festsetzungsverfügung Cranger Kirmes 2018 5 Festsetzungsverfügung Cranger Kirmes 2018 6 Herausgeber: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, Pressebüro, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, Telefon 0 23 23 / 16-0 Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezug: Einzelbezug ist kostenlos bei Abholung im Rathaus Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne und im Rathaus Wanne, Rathausstraße 6, 44649 Herne, während der üblichen Dienststunden. Das Amtsblatt steht im Internet unter www.herne.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Öffentliche Zustellung nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) Für David Huying, letzte bekannte Anschrift: Poststr. 28, 42549 Velbert, liegt beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne, Raum 546, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom 17.11.2017.und 01.12.2017 Vertragsgegenstandsnummer 50005000113260720001 Die Mahnung kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der jeweils geltenden Fassung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 22.12.2017 Öffentliche Zustellung nach 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) Für Nenad Jovanovic, letzte bekannte Anschrift: Feldstr. 85, 45661 Recklinghausen, liegt beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne, Raum 546, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung vom 01.12.2017 Vertragsgegenstandsnummer 50005000113332650001 Die Mahnung kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der jeweils geltenden Fassung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 22.12.2017 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bezirksvertretung Eickel der Stadt Herne Ersatzbestimmung eines Bezirksverordneten Der Bezirksverordnete Herr Klaus Eckholt, Marktstr. 10, 44651 Herne hat mit Ablauf des 31.12.2017 auf die Ausübung seines Mandates in der Bezirksvertretung Eickel der Stadt Herne verzichtet. Aufgrund des eingereichten Listenwahlvorschlages der Partei DIE LINKE DIE LINKE - habe ich als Nachfolger für gewählt erklärt. Herrn Rasim Celik, Corneliusstr. 24, 44653 Herne Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats Einspruch erhoben werden. Dieser ist beim Fachbereich Stadtentwicklung, Team Wahlen der Stadt Herne, im Technischen Rathaus, Langekampstr. 36, 44652 Herne, Zimmer B.608, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß 45 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit 65 der Kommunalwahlordnung in der zurzeit gültigen Fassung. Herne, 15.12.2017 Der Wahlleiter Dr. Frank Dudda Oberbürgermeister 3

Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne vom 28.11.2017 Aufgrund des 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Herne am 28.11.2017 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne vom 22.12.1975, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.11.2015 wird wie folgt geändert: 3 Abs. 2 enthält folgende Fassung: 1. Die Marktstandsgebühr für die Inhaber von Dauerverkaufsstanderlaubnissen beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter 2,20. 2. Die Marktstandsgebühr für Tagesstandinhaber beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter 2,90. Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Artikel 2 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Fünfundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gegen diese Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde (Stadt) vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Herne, 22.12.2017 Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda 4

Nachfolgende Festsetzungsverfügung über das Volksfest Cranger Kirmes 2018 vom 15.11.2017 gebe ich hiermit nach 41 Abs. 1, 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (SGV. NRW. 2010) i.v.m. 23 der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 10.05.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Herne Nr. 37/2016 vom 16.12.2016) öffentlich bekannt. Gegen diese Verfügung steht der nachfolgende Rechtsbehelf offen: Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage kann auch als elektronisches Dokument nach Maßgabe des 55a der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO in der Fassung des Gesetzes vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils gültigen Fassung eingereicht werden. Herne, den 15. November 2017 in Vertretung Chudziak 5

Stadt Herne Postfach 10 18 20 44621 Herne FB 44/2-Zy Der Oberbürgermeister Stadt Herne Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport Berliner Platz 9 44623 Herne Zimmer: 2.48 Auskunft erteilt: Tibo Zywietz Ihr/Mein Schreiben vom: Ihr/Mein Zeichen: 15.11.2017 Festsetzung von Volksfesten gemäß 69 GewO; Festsetzungsverfügung Auf Ihren Antrag vom 8. September 2017 wird hiermit gemäß 69 GewO die Cranger Kirmes auf dem Cranger Kirmesplatz als Volksfest im Sinne des 60 b GewO für die Zeit vom 2. bis einschließlich 12. August 2018 festgesetzt. Die Öffnungszeiten werden wie folgt festgesetzt: Tag Datum Öffnungszeiten Donnerstag 02.08.2018 16:00 bis 24:00 Uhr Freitag 03.08.2018 13:00 bis 02:00 Uhr Samstag 04.08.2018 13:00 bis 02:00 Uhr Sonntag 05.08.2018 11:00 bis 24:00 Uhr Montag 06.08.2018 13:00 bis 24:00 Uhr Dienstag 07.08.2018 13:00 bis 24:00 Uhr Mittwoch 08.08.2018 13:00 bis 24:00 Uhr Donnerstag 09.08.2018 13:00 bis 24:00 Uhr Freitag 10.08.2018 13:00 bis 02:00 Uhr Samstag 11.08.2018 13:00 bis 02:00 Uhr Sonntag 12.08.2018 11:00 bis 24:00 Uhr 6

Das Cranger Kirmesgelände umfasst die farblich markierte Fläche des anliegenden Lageplans nebst Nebenstraßen (Maßstab 1:2.500), der Bestandteil dieser Festsetzungsverfügung ist. Dieser Plan kann bei der Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, Berliner Platz 9, Zimmer 2.48, 44623 Herne während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags, dienstags, donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr) auch im Maßstab 1:1.000 eingesehen werden. Die Flächen für infrastrukturelle Einrichtungen (insbesondere Toilettenwagen und 10-KV- Stationen) sind von der Festsetzungsfläche ausgenommen. Die genauen Standorte können zum Zeitpunkt der Festsetzung nicht spezifiziert werden. Dies kann erst im Rahmen des Aufbaues der Veranstaltung erfolgen. Rechtsgrundlagen GewO Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.11.2014 (BGBl. I S. 1802) Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage kann auch als elektronisches Dokument nach Maßgabe des 55a der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO in der Fassung des Gesetzes vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils gültigen Fassung eingereicht werden. In Vertretung Chudziak Anlage Lageplan 1:2.500 7

Festsetzungsplan der Cranger Kirmes Anlage zur Festsetzungsverfügung für die Cranger Kirmes vom 15. November 2017 0 25 1:2.500 50 100 Meter Kartengrundlage: DGK5, bearbeitet von der Stadt Herne, Fachbereich Vermessung und Kataster, Stand:2016