Antrag der SPD-Fraktion auf weitere Bebauung für Einheimische Beschluss: 16 : 2 Auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Germanenweg soll im Zuge der anstehenden Bebauung mit Reiheneigenheimen eine weitere Bebauung mit zwei Gebäuden mit Wohnungen für Einheimische im Wege des freifinanzierten Mietwohnungsbaues entstehen (Zeile 10 und 15). Des Weiteren ist im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine ausreichend bemessene Tiefgarage für diese beiden Bauräume einzuplanen. Diese Wohnanlage ist nach Größe und Ausstattung so zu planen, dass für alle Generationen und Bedarfe (1 ½ -Zimmerwohnung bis 4- Zimmerwohnungen) ein weiteres Angebot zur Verfügung steht. Auf Schwellenfreiheit ist hierbei besonders zu achten. Jahresrechnung 2009; a) Feststellung der Jahresrechnung 2009 und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2009 c) Bericht über Beteiligungen 2009 a) Feststellung der Jahresrechnung 2009 und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO Feststellung der Jahresrechnung 2009: Der Rechnungsabschluss (Soll-Abschluss) wird vom Gemeinderat anerkannt und die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt auf: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Soll-Einnahmen 124.435.351,94 194.227.084,24 318.662.436,18 + neue Haushalts-Einnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 28.094,64 0 28.094,64 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 124.407.257,30 194.227.084,24 318.634.341,54 Soll-Ausgaben 124.403.112,43 194.227.084,24 318.630.196,67 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00./. Abgang alter Kassenausgabereste -4.144,87 0,00-4.144,87 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 124.407.257,30 194.227.084,24 318.634.341,54 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00
Entlastung: Die gesamten Kasseneinnahmereste betragen 28.094,64 Die gesamten Kassenausgabereste betragen 4.144,87 Der Stand des Vermögens nach 76 Abs. 1 KommHV (Forderungen) ist am 31.12.2009 49.455.994,17 und der des Vermögens nach 76 Abs. 2 KommHV (Wertstoffhof, Friedhof und Abwasserbeseitigung) 14.053.651 Die Schulden betrugen am 3.12.2009 0 und die Rücklagen nach dem Soll-Abschluss 274.203.451,74 Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für 2009. b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2009 Die im Laufe des Rechnungsjahres 2009 erfolgten und noch nicht vom Gemeinderat beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt; deren Notwendigkeit wird anerkannt. c) Bericht über Beteiligungen 2009 Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Beteiligungen 2009 vom 03.11.2010 zustimmend zur Kenntnis.
Schulerweiterung mit Schulsporthalle, Hort und Mittagsbetreuung; a) Festlegung des Raumprogramms b) Durchführung des Architektenwettbewerbs und weiteres Vorgehen a) Festlegung des Raumprogramms Das vom Planungsverband ausgearbeitete Raumprogramm (Stand 30.03.2011) wird als Grundlage für die Schulerweiterung, Schulsporthalle, Hort-und Mittagsbetreuung, für die weiteren Planungen (Architektenwettbewerb und Realisierung einschließlich Ideenwettbewerb) mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: zwei zusätzliche Lagerräume für Geräte für außersch. Nutzung ca. 30 m², ein Klassenzimmer muss computertauglich sein, die Hausmeisterwohnung wird gestrichen. festgelegt. b) Durchführung des Architektenwettbewerbs und weiteres Vorgehen Folgende Eckpunkte zur Schulerweiterung werden festgelegt: Es ist der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb unter Berücksichtigung des Raumprogramms auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Aus folgenden Personen sind fünf Fachpreisrichter einzuladen: (im Internet namentlich nicht aufgeführt) Als ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter wird eingeladen: (im Internet namentlich nicht aufgeführt). Folgende vier Sachpreisrichter zuzüglich einen ständig anwesenden Sachpreisrichter werden bestellt: (im Internet namentlich nicht aufgeführt) Als ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter wird bestellt: (im Internet nicht aufgeführt)
Als Sachverständige ohne Stimmrecht werden bestellt: (im Internet namentlich nicht aufgeführt) Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen Projektsteuerer nach Bedarf zu beauftragen. Als Wettbewerbsart wird ein Architektenwettbewerb als begrenzt offener, kooperativer Ideen- und Realisierungswettbewerb nach GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens) mit insgesamt zehn Teilnehmern, davon zwei Zuladungen (gesetzte Büros) und acht Teilnehmern durch Losverfahren (davon insgesamt zwei jüngere und kleinere Büros) festgelegt. Der Planungsverband hat das Wettbewerbsverfahren vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Behandlung vorzulegen. Folgende Büros werden zugeladen bzw. gesetzt: Krug-Partner Architekten, München Lechner+Martin, Architekten, Pullach Für die Aufgabenstellung im Architektenwettbewerb soll nur die Schulerweiterung, der Schulsport einschließlich Küche und Mensa als erster Realisierungsabschnitt umfassen. Die Aufgabenstellung für den Bereich Hort-und Mittagsbetreuung ist als Ideenteil mit auszuloben. Bauleitverfahren der Landeshauptstadt München, Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes mit Grünordnung 1886 Am Hierlbach (beiderseits); Stellungnahme der Gemeinde Unterföhring gemäß 4 Abs.2 BauGB Außer der im Gestattungsvertrag vom 12.10.2006 vereinbarten wegemäßigen Erschließung auf dem Gebiet der Gemeinde Unterföhring und der Aufstufung zur Gemeindeverbindungsstraße Teilbereich des Gleißachweges werden keine weiteren Maßnahmen seitens der Gemeinde vorgenommen. Die Gemeinde Unterföhring weist hinsichtlich der Erschließung (Wasser, Abwasser, Energie etc.) ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht in dem erforderlichen Umfang gegeben ist und hier keine Maßnahmen durch die Gemeinde Unterföhring ergriffen werden. Alle erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Verkehrssicherungspflichten (Winterdienst, Beleuchtung etc.) sind durch die Landeshauptstadt München auf deren Kosten zu übernehmen.
Mittelschulverbund Hauptschule Ismaning Beschluss: 17 : 0 Die Gemeinde Unterföhring spricht sich dafür aus, dass gemäß Art. 32a Abs. 2 BayEuG-E ein sogenannter Mittelschulverbund der Hauptschule Ismaning mit der Gemeinde Kirchheim bei München und der Stadt Garching bei München eingegangen wird. Dem gemeinsamen Sprengel der Hauptschulen in Garching, Kirchheim und Ismaning mit Unterföhring wird ausdrücklich zugestimmt. Antrag des 1. Kleingartenverein Unterföhring e.v. auf Bezuschussung zum 25-jährigen Bestehen im Jahr 2011 Beschluss: 17 : 0 Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des 1. Kleingartenvereins Unterföhring e. V. wird für die Festveranstaltung durch die Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 3.000,- gewährt. Neubau des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Garching; Vorstellung des Entwurfs Eine Beschlussfassung ist nicht veranlasst. Beitritt der Gemeinde zum Verein Mehr Spielraum für Kinder e. V. Dem Beitritt der Gemeinde Unterföhring als förderndes Mitglied beim örtlichen Verein Mehr Spielraum für Kinder e. V. ab 01.01.2011 wird zugestimmt. Die Gemeinde unterstützt den Verein mit einem jährlichen Beitrag von 100,00. Entsprechende Haushaltsmittel werden für 2011 zur Verfügung gestellt bzw. auch in den Folgejahren in der entsprechenden Höhe vorgesehen.