Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe der in Brilon erscheinenden Tageszeitung WESTFALENPOST bekanntgegeben. Bezug durch die Stadtverwaltung, Fachbereich 1 Nr. 13 Brilon, 04.11.2010 Jahrgang 40 I N H A L T : 1. Bekanntmachung betreffend 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Brilon- Stadt Nr. 36 GI-Gebiet Nehdener Weg, Aufstellungsbeschluss gemäß 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) Satz 1 BauGB 2. Bekanntmachung betreffend Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen 3. Bekanntmachung des Hochsauerlandkreises über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters im Gebiet der Stadt Brilon, Gemarkung Messinghausen, Flur 1, 2, 6, 7, 9 und 10
Bekanntmachung 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 36 "GI-Gebiet Nehdener Weg" Aufstellungsbeschluss gemäß 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2010 die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 36 GI-Gebiet Nehdener Weg gemäß 2 (1) BauGB beschlossen. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, im Rahmen des Neubaus einer Parkplatzanlage durch einen im Planbereich ansässigen Industriebetrieb eine neue Zufahrt auf die K 59 Nehdener Weg zu schaffen. Diese Anbindung soll bis zur Straße Im Kissen ausgebaut und unter Wegfall des vorhandenen Wendehammers als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Änderungsentwurf im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß 3 (1) Satz 1 BauGB durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet am statt. Dienstag, dem 16. November 2010, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23) in Brilon Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Änderungsabsichten kann Stellung genommen werden. Die Abgrenzungen des Bebauungsplangebietes und des Änderungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachungsanordnung Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit angeordnet. Brilon, den 02. November 2010 Der Bürgermeister Schrewe
Stadt Brilon B-Plan Nr. 36 GI-Gebiet Nehdener Weg 4. vereinfachte Änderung Abgrenzung des Plangebietes Abgrenzung des Änderungsbereiches ohne Maßstab Stand 23. 09. 2010 Änderungsbereich Durch B-Plan Nr. 98 teilweise überlagert
Hochsauerlandkreis Der Landrat Fachdienst 55 Geoinformationen und Liegenschaftskataster Steinstr. 27 59870 Meschede Telefon: 02961/94-3315 Telefax: 0291/94-26323 e-mail: norbert.theune@hochsauerlandkreis.de Öffentliche Bekanntmachung des Hochsauerlandkreises über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters Um den aktuellen Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein Basisinformationssystem gerecht zu werden, wird beim Hochsauerlandkreis durch den Fachdienst 55 Geoinformationen und Liegenschaftskataster das Liegenschaftskataster aktualisiert. Die vorhandenen tatsächlichen Nutzungen und zusätzliche Topografie werden in den digitalen Datenbestand übernommen. Die hieraus abgeleitete Amtliche Basiskarte wird die Deutsche Grundkarte 1:5000 ersetzen. In dem Gebiet der Stadt Brilon, Gemarkung Messinghausen, Flur 1, 2, 6, 7, 9 und 10 wurde ein örtlicher Feldvergleich durchgeführt. Aufgrund dieses Feldvergleiches sind die aktuell festgestellten Nutzungen in das Liegenschaftskataster übernommen worden. Hieraus können sich geringfügige Abweichungen in der Ertragsmesszahl der Landwirtschaft ergeben. Gemäß 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster -VermKatG NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2005 (GV. NRW 2005 S. 174) in Verbindung mit 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 DVOzVerm- KatG NRW - (GV. NRW 2006 S. 462) wird das Amtliche Liegenschaftskataster- Informationssystem für das oben angegebene Stadtgebiet offen gelegt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 12. November bis 13. Dezember 2010 jeweils Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach telef. Vereinbarung (02961/94-3315) in den Diensträumen meiner Katasterbehörde im Kreishaus Brilon, Am Rothaarsteig 1, Zimmer 616 Innerhalb dieser Zeiten können Eigentümer und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, Einsicht in das neu eingerichtete Liegenschaftskataster nehmen und Einwendungen erheben. Brilon, den 27.10.2010 Im Auftrag Gez. Vedder
R 3479749 m H 5697939 m H 5691425 m R 3475649 m 1:25000