ANHÖRUNGSTERMIN. Flurneuordnung Langenenslingen-Wilflingen. Merkblatt zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans. 1

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Transkript:

L A N D K R E I S B I B E R AC H U N T E R E F L U R B E R E I N I G U N G S B E H Ö R D E ANHÖRUNGSTERMIN Flurneuordnung Langenenslingen-Wilflingen Merkblatt zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans 1

I. Erläuterungen zum Auszug aus dem Flurbereinigungsplan Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (FLP). Dieser Auszug besteht aus: Flurbereinigungsnachweis Alter Bestand (FLP Teil 3) Flurbereinigungsnachweis Neuer Bestand (FLP Teil 10) Anlage 1 Gegenüberstellung von Anspruch und Abfi ndung Anlage 2 Geldausgleich Anlage 3 Zusammenfassung der Ordnungsnummer (Ord. Nr.) Sofern der Sachverhalt zutreffend ist: Geldabrechnung für wesentliche Grundstücksbestandteile (FLP Teil 4) Lastenblatt 1. Flurbereinigungsnachweis Alter Bestand (FLP Teil 3) In ihm sind die alten Flurstücke des Teilnehmers mit Fläche und Wertverhältnis aufgelistet. 2. Flurbereinigungsnachweis Neuer Bestand (FLP Teil 10) In ihm sind die neuen Flurstücke des Teilnehmers mit Fläche und Wertverhältnis aufgelistet. Weiter sind hier Hinweise auf Festsetzungen im Flurbereinigungsplan Teil 1 aufgeführt. a) Hinweise auf Festsetzungen im Flurbereinigungsplan Teil 1 Textlicher Teil, sind durch die kursive Schriftweise erkennbar. Es wird zwischen teilnehmerbezogenen und fl urstücksbezogenen Hinweisen unterschieden: Die Hinweise, die oberhalb der Gemarkung stehen, z. B.: 5.2 Siehe Lastenblatt beziehen sich auf den Beteiligten, die Hinweise neben dem Flurstücksbeschrieb, z. B.: 5.1.4.2 Nutzungsbeschränkung in Wasserschutzgebieten beziehen sich direkt auf das neue Flurstück. b) Die Beteiligten können sich über diese Hinweise durch Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan während dessen Auslegung (vgl. Nr. III dieses Merkblatts) näher informieren. 3. Anlage 1 Gegenüberstellung von Anspruch und Abfindung Hier werden der Abfi ndungsanspruch sowie die tatsächliche Abfi ndung nach dem Flurbereinigungsplan nachgewiesen. a) Anspruch Der Anspruch ergibt sich aus den Einlagefl urstücken (siehe Flurbereinigungsnachweis Alter Bestand). Er ist in Teil 8.2 des Flurbereinigungsplans nachgewiesen und kann von den Beteiligten während der Auslegung des Flurbereinigungsplans eingesehen werden (vgl. Nr. III dieses Merkblatts). Dieser Anspruch kann durch weitere Zu- und Abgänge, die in dieser Gegenüberstellung beschrieben sind, verändert sein und ergibt den Anspruch nach dem Flurbereinigungsplan. 2

b) Abfi ndung Die Abfi ndung nach Teil 10 Flurbereinigungsplan entspricht der Gesamtsumme des Wertverhältnisses aus dem Flurbereinigungsnachweis Neuer Bestand. Dieses Wertverhältnis ergibt unter Anrechnung der Zu- und Abgänge die Abfi ndung nach dem Flurbereinigungsplan. Sind Anspruch und Abfindung nach dem Flurbereinigungsplan identisch, so ist der Teilnehmer entsprechend seinem Anspruch abgefunden. Unterschiede zwischen Anspruch und Abfindung nennt man Minder- oder Mehrausweisung. Unvermeidbare Minder- oder Mehrausweisungen werden in Geld ausgeglichen. Der Geldausgleich hierfür ergibt sich aus der Multiplikation der Werteinheiten (WE) der Minder- oder Mehrausweisung mit dem Kapitalisierungsfaktor 165,- /WE, der in der Anlage 2 Geldausgleich aufgeführt ist. (Beispiel: 0,80 WE Mehrausweisung x 165,- pro WE = 132,00 zu zahlender Betrag) 4. Anlage 2 Geldausgleich Hier sind die Geldabfi ndungen, Geldausgleiche und Geldentschädigungen nach dem Flurbereinigungsplan nachgewiesen. In dieser Anlage wird der Geldausgleich zum Flurbereinigungsplan detailliert dargestellt. Aus den letzten beiden Spalten sieht der Teilnehmer, was er noch zu bezahlen bzw. zu empfangen hat. Nachrichtliche Darstellung von Geldbeträgen In diesem Ausdruck werden die bereits vom Teilnehmer endgültig bezahlten bzw. empfangenen Geldbeträge nachgewiesen. 5. Anlage 3 Zusammenfassung der Ord. Nr. Hier werden die Angaben aus Anlage 1 und 2 noch einmal zusammenfassend dargestellt. Anspruch, Abfindung, Minder- oder Mehrausweisung sowie zu zahlende oder zu empfangende Geldbeträge sind hier noch einmal in der Summe ausgewiesen. Achtung: Bitte keine Geldbeträge überweisen. Die Abrechnung zum Flurbereinigungsplan erfolgt nach Aufforderung zu einem späteren Zeitpunkt. 6. Geldabrechnung für wesentliche Grundstücksbestandteile (FLP Teil 4) Hier werden die Abfi ndungs- bzw. Erstattungsbeträge für wesentliche Grundstücksbestandteile (Obstbäume u. a.) nachgewiesen. In dieser Anlage ist die Abrechnung der von Sachverständigen bewerteten Bäume und Waldbestände zusammengefasst. 3

(1) Unter der Überschrift Abgabe im Alten Bestand sind die Bäume und Holzbestände, die im Alten Bestand abgegeben werden, mit der jeweiligen Nummer und dem Abfi n- dungsbetrag aufgeführt. (2) Unter der Überschrift Übernahme im Neuen Bestand sind die Bäume und Holzbestände, die im Neuen Bestand übernommen werden, mit der jeweiligen Nummer und dem Erstattungsbetrag, der hierfür zu leisten ist, aufgeführt. (3) Unter Saldo erfolgt die Abrechnung der Abfi ndungs- bzw. Erstattungsbeträge (siehe Anlage 2 Geldausgleich). 7. Lastenblatt / Lastenregelung Das Lastenblatt dient zur Begründung und Regelung dinglicher Rechte und Lasten. Es ist in 3 Teile gegliedert: A Begründung von Lasten (zum Beispiel: Leitungsdienstbarkeit) B Regelung der im Grundbuch eingetragenen Rechte und Lasten C Gegenüberstellung der Lastengruppen II. Das Verhältnis der Abfindung zur Einlage 1. Bodenklassen (gemäß Wertrahmen, Teil 5.1 Flurbereinigungsplan) 2. Maßgebend für die Abfindung ist nicht die Fläche, sondern das Wertverhältnis der eingebrachten (alten) Flurstücke (Einlagewert). Aus dem Einlagewert ergibt sich der Abfindungsanspruch. Er ist in Werteinheiten angegeben. 4

3. Bei der Beurteilung der Abfindung ist zu berücksichtigen: a) Eine Abfi ndung in besseren Klassen hat eine Flächenverkleinerung, eine Abfi ndung in schlechteren Klassen eine Flächenvergrößerung zur Folge. b) Bei der Beurteilung der Abfindung ist der gesamte eingeworfene Besitz der Gesamtabfi ndung gegenüberzustellen. Die Vor- und Nachteile eines einzelnen Einlagefl urstücks können nicht mit einem einzelnen Abfi ndungsfl urstück verglichen werden. 4. Bäume, Holzbestände, bauliche Anlagen usw. hat der Empfänger der Landabfi ndung gegen angemessene Erstattung zu übernehmen. III. Auslegung und Erläuterung des Flurbereinigungsplans Auslegung: Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 30.03.2016 bis zum 19.04.2016 im Rathaus Langenenslingen, Hauptstraße 71, 88515 Langenenslingen, 1. OG, Zimmer 18 (Ortsbauamt), während der Dienstzeiten des Rathauses aus. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte, der ein berechtigtes Interesse nachweist, im Beisein eines Beauftragten Einsicht in seine Lastenblätter und alle ihn betreffenden Unterlagen des Flurbereinigungsplans nehmen. Erläuterung: Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung wird ein Beauftragter des Landratsamts Biberach Flurneuordnungsamt an folgenden Tagen im Rathaus Langenenslingen anwesend sein (EG, Zimmer 04, Außenstelle Notariat): Montag 11. April 2016 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.30 Uhr Dienstag 12. April 2016 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.30 Uhr Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren (Ansprechpartner: Herr Spohn, Tel.: 07391/779-2561) Während dieser Zeit wird auf Wunsch die neue Feldeinteilung erläutert, gegebenenfalls in der Örtlichkeit aufgezeigt und auch sonst jede erforderliche Auskunft und Aufklärung gegeben. 5

IV. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan 1. Wenn Sie mit Ihrer Landabfindung, mit dem Geldausgleich oder einer sonstigen Festsetzung des Flurbereinigungsplans, durch die Ihre Rechte berührt werden, nicht einverstanden sind und deshalb Widerspruch einlegen wollen, können Sie diesen Widerspruch zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Der Widerspruch ist in die Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Der Anhörungstermin findet am Mittwoch, 20. April 2016, 9:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Wilfi ngen, Kirchgässle 1, 88515 Langenenslingen-Wilflingen statt. Im Anschluss daran beginnt die Terminvergabe für die Widerspruchsaufnahme. 2. Sollten Sie am Anhörungstermin verhindert sein, kann der Widerspruch durch eine am Termin anwesende Person erklärt werden. Diese Person muss von Ihnen nachweislich bevollmächtigt sein. Sie können auch Ihren schriftlich formulierten und von Ihnen unterschriebenen Widerspruch im Termin durch einen Boten übergeben. 3. Nach dem Anhörungstermin wird die untere Flurbereinigungsbehörde die vorgebrachten Widersprüche überprüfen und begründeten Widersprüchen abhelfen. 4. Hält die untere Flurbereinigungsbehörde einen Widerspruch für unbegründet und hält der Widerspruchsführer ihn trotzdem aufrecht, so wird der Widerspruch dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung obere Flurbereinigungsbehörde, zur Entscheidung vorgelegt. Gegen die Entscheidung der oberen Flurbereinigungsbehörde kann Anfechtungsklage beim Flurbereinigungsgericht erhoben werden. Die Entscheidungen und Urteile sind, soweit die Widersprüche bzw. Klagen abgewiesen werden, kosten- und gebührenpfl ichtig. 5. Der Rechtsweg im Flurbereinigungsverfahren ist gesetzlich eindeutig festgelegt. Er kann durch Anschreiben höherer Instanzen und anderer Stellen nicht umgangen werden. 6

V. Allgemeines zum Verfahren 1. Das Flurneuordnungsverfahren wurde am 03.12.1999 angeordnet. 2. Zweck der Flurneuordnung ist es, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Vor der Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens lagen die von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschafteten Flächen (Eigentum und Pacht) häufig über die ganze Gemarkung verstreut. Die Flurstücke waren meist klein, schmal und ungünstig geformt. Zudem fehlte die flächendeckende öffentlich-rechtliche Erschließung der Grundstücke durch Wege. Teilweise waren auch keine gesicherten Überfahrtsrechte vorhanden. Ziel der Flurneuordnung ist es, möglichst große und gut zu bewirtschaftende Grundstücke zu bilden. 3. Folgende Arbeitsschritte wurden in den vergangenen Jahren erledigt: Ermittlung der beteiligten Grundstückseigentümer Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bewertung der Flurstücke (Wertermittlung) Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspfl eg. Begleitplan Umsetzung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspfl eg. Begleitplan Vermessung des neuen Wege- und Gewässernetzes Wunschtermin Zuteilung und Abmarkung der neuen Flurstücke Aufstellung des Flurbereinigungsplans 4. Folgende Arbeitsschritte sind noch zu erledigen: Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans mit Anhörungstermin nach 59 FlurbG mit der Möglichkeit des Widerspruchs Berichtigung der öffentlichen Bücher Finanzielle Abwicklung des Flurneuordnungsverfahrens Schlussfeststellung 7

Was ist der Flurbereinigungsplan? Ein Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahrens zusammen. Der Flurbereinigungsplan bestimmt, wie das Flurneuordnungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird. Die Darstellung der alten Flurstücke und Berechtigungen der Beteiligten und die dafür ausgewiesenen Abfi ndungen sind Grundlage für die privatrechtliche Neuordnung des Flurneuordnungsgebietes. Diese Darstellung muss nach Inhalt und Form zur Kataster- und Grundbuchberichtigung geeignet sein. Was wird zudem im Flurbereinigungsplan geregelt? Die Nutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (Feldwegenetz, Wegseitengräben, landschaftspfl egerische Anlagen) Die Aufhebung und Neubegründung von Rechten (z.b. Leitungssicherung für die Energieversorger) Beschränkungen des Eigentums (z.b. zeitweise Duldung von Bäumen innerhalb des gesetzlichen Grenzabstandes) Geldausgleiche nach 51 FlurbG Befreiungen von Teilnehmerbeitrag und Landabzug Der endgültige Maßstab für die Kostenbeiträge Aktuelle Informationen zum Verfahren gibt es auch im Internet: auf der Internetseite des Landkreises Biberach: /flurneuordnungsamt.html auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) www.lgl-bw.de/2578 Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Leitender Ingenieur Tel. 07391 / 779-2572 Herr Quast Email: Sigurd.Quast@alb-donau-kreis.de Ausführender Ingenieur Tel. 07391 / 779-2561 Herr Spohn Email: Edgar.Spohn@alb-donau-kreis.de Postanschrift Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Hauptstraße 25 89584 Ehingen 8