EU-BEIHILFENRECHT. ENDLICH SICHERHEIT IM BEIHILFENRECHT als Beihilfenempfänger, Beihilfengeber oder Wettbewerber

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Transkript:

EU-BEIHILFENRECHT IHRE PRAXISAUSBILDUNG zum kompetenten Ansprechpartner im Beihilfenrecht KOMPAKT ENDLICH SICHERHEIT IM BEIHILFENRECHT als Beihilfenempfänger, Beihilfengeber oder Wettbewerber 1 Grundsätze des EU-Beihilfenrechts und der Beihilfentatbestand Art. 107 Abs. 1 AEUV LERNEN SIE VON DIESEN RENOMMIERTEN BEIHILFE-EXPERTEN: 2 Ausnahmen vom Beihilfenverbot, AGVO, Beihilfenarten und Sektoren Æ Prof. Dr. Christian Koenig LL.M., Universität Bonn Æ Dr. Marco Núñez Müller LL.M., Latham & Watkins LLP 3 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und der EU-Regionalfonds (EFRE) Æ Dr. Ulrich Soltész LLM, Gleiss Lutz 4 Verfahrensrecht und Rechtsschutz im Beihilfenrecht Æ Dr. Tobias Traupel, Staatskanzlei des Landes Rheinland- Pfalz, Vertretung des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union +++++++++ Mit vielen interaktiven FALLSTUDIEN +++++++++ AKADEMIE 21. bis 24. September 2015, Köln

Montag, 21. September 2015 BEIHILFENRECHT (k)ein Buch mit sieben Siegeln! Grundsätze des EU-Beihilfenrechts und der Beihilfentatbestand Art. 107 Abs. 1 AEUV Sie möchten oder müssen sich in kürzester Zeit in die äußerst komplexe Materie Beihilfenrecht einarbeiten? Für die meisten Einsteiger ist dieses Rechtsgebiet wie eine Black Box, mit der sie selbst bei juristischem Hintergrund bislang kaum bewusste Berührungspunkte hatten. Dabei steht die Bedeutung des Beihilfenrechts derjenigen des prominenteren Wettbewerbs- und Kartellrechts kaum nach: Privatisierungsmaßnahmen und Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand gehören ebenso dazu wie selektive Steuervorteile, die Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge, Unternehmensbeteiligungen und die Rettung insolvenzgefährdeter Unternehmen durch Bund, Länder und Kommunen. Auch Fördermaßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Gebiete werden vom Beihilfenrecht umfasst. Hinzu kommt: Die Risiken ungenehmigter Beihilfen sind enorm hoch sowohl für die Beihilfengeber als auch für die Empfänger. Der weit gefasste Beihilfenbegriff und der ständige Wandel der beihilfenrechtlichen Bestimmungen erschweren die richtige Einordnung und zutreffende Bewertung erheblich. Und: Beihilfenrecht ist mittlerweile ein Element der Corporate Governance bei Unternehmen Rückforderungsrisiken haben auf den Wert des Unternehmens massive Auswirkungen. Diese praxisnahe Ausbildung versetzt Sie in kurzer Zeit in die Lage, das Beihilfenrecht der EU zu durchdringen und erfolgreich in der eigenen täglichen Arbeit anwenden zu können. Vier renommierte Referenten, fachlich hochkompetent und didaktisch versiert, vermitteln Ihnen anhand vieler praktischer Beispiele das für Ihre erfolgreiche Arbeit im und mit dem Beihilfenrecht notwendige Wissen. Prof. Dr. Christian Koenig LL.M., 1 Direktor, Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn Überblick über die Kontrollmechanismen Sensibilisierung für das Thema: Fälle offensichtlicher und versteckter Beihilfen Die unterschiedlichen Rollen im Beihilfeverfahren Pflichten und Rechte der Parteien im Rahmen der Beihilfekontrolle Grundsatz des Verbots staatlicher Beihilfen Wann handelt es sich bei einer Maßnahme um eine staatliche Beihilfe? Maßnahme vom Staat oder aus staatlichen Mitteln Market Economy Investor Test und seine Anwendungsvarianten Gefahr potenzieller Wettbewerbsverfälschung Finanzierung öffentlicher Unternehmen Umstrukturierung/Privatisierung öffentlicher Unternehmen De minimis Æ KLEINER EXKURS zur Vorbereitung des nächsten Tages: Zeitrahmen der Akademietage 1. Tag 9.30 Empfang und Ausgabe der Akademieunterlagen 10.00 Beginn der Akademie 13.30 Gemeinsames Mittagessen 18.00 Ende des Akademietages Beihilfen-Compliance: Ein Muss für die öffentliche Verwaltung und privatwirtschaftliche Unternehmen? Was denken Sie? Am ersten Abend der Akademie laden wir Sie herzlich zu einem gemeinsamen Umtrunk im Hotel ein. 2. bis 4. Tag 8.30 Empfang 9.00 Beginn der Akademie 12.30 Gemeinsames Mittagessen 17.00 Ende des Akademietages (Tag 4 endet gegen 16 Uhr) An allen Tagen sind flexible Pausen am Vor- und Nachmittag vorgesehen.

Dienstag, 22. September 2015 Mittwoch, 23. September 2015 Ausnahmen vom Beihilfenverbot, AGVO, Beihilfenarten und Sektoren Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und der EU-Regionalfonds (EFRE) Dr. Ulrich Soltész LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Gleiss Lutz, Brüssel Dr. Tobias Traupel, Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Vertretung des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union 2 3 Allgemeine Grundsätze bei der Genehmigung von Beihilfen Ermessen der Kommission sowie soft law (Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen, Mitteilungen etc) Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Erfasste Bereiche Chancen und Risiken der AGVO Einzelne Beihilfenarten: Regionalbeihilfen Umweltbeihilfen F+E+I-Beihilfen Risikokapital Unternehmen in Schwierigkeiten Besondere Sektoren: Transport Filmförderung Breitband Begriff und Berücksichtigung im Beihilfenrecht: Art.106 AEUV und Systematik von DAWI im Unionsrecht Soziale Dienstleistungen Altmark-Rechtsprechung Analyse, Relevanz & Weiterentwicklung des Altmark - Urteils DAWI-Paket der Kommission (Mitteilung, DAWI-de-minimis- Verordnung, Freistellungsbeschluss, DAWI- Rahmen) Systematik & Vereinbarkeitskriterien (Betrauungsakt, Kompensationsparameter, Ausschluss von Überkompensation) Fallgruppen Öffentlicher Personenverkehr Gesundheitssektor Abfallentsorgung Kommunale Daseinsvorsorge (Kultur, Wirtschaftsförderung etc.) Beihilfenkontrolle und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, EU-Regionalfonds) EFRE-Mittel als staatliche oder Unionsmittel Kumulation und Ko- Finanzierung Infrastrukturförderung Zusammenspiel Beihilfen-, Zuwendungs- und Vergaberecht Æ KLEINER EXKURS zur Vorbereitung des nächsten Tages: Wie hängen der Transportbereich und DAWI zusammen? Æ KLEINER EXKURS zur Vorbereitung des nächsten Tages: Was muss ein privater Wettbewerber einer DAWI- Einrichtung wissen, wenn er klagen möchte? Am Abend des zweiten Akademietages laden wir Sie herzlich ein, Köln im Rahmen einer besonderen Stadtführung zu entdecken. Anschließend festigen Sie die neu gewonnenen Kontakte bei einem gemeinsamen Abendessen. Erholen Sie sich von der geballten Dosis Beihilfenrecht bei Ihrem freien Abend. Der Aachener Weiher, ein großer Park, liegt gegenüber dem Hotel und lädt zum Spazieren und Joggen ein.

Donnerstag, 24. September 2015 Verfahrensrecht und Rechtsschutz im Beihilfenrecht Dr. Marco Núñez Müller LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Latham & Watkins LLP, Hamburg/Brüssel 4 Kommissionsverfahren als einzigartige Mischung von Verfahrensrecht und Politik Grundlagen in Art. 108 AEUV und VO 659/1999 i.d.f. d. VO 734/2013 Stellung der Mitgliedstaaten bzw. Dritter im Beihilfeverfahren Notifizierungen vs. NN-Verfahren Verfahrensfristen und Verjährungsregeln Vor- und förmliches Prüfverfahren Verfahrensrechte von Beihilfegeber, -empfänger und Dritten im Vor- und im förmlichen Prüfverfahren Auskunftsersuchen und -beschlüsse der Kommission Geldbußen und Zwangsgelder Sektoruntersuchungen der Kommission Verfahrensabschließende Beschlüsse der Kommission Entscheidungsvermeidende Informationsschreiben der Kommission Rechtsschutz Klagearten und jeweilige Klagevoraussetzungen Beschränkte Klagebefugnis von Unternehmen, Ländern und Kommunen Klagefristen Beschränkter einstweiliger Rechtsschutz Verfahrensablauf vor EuGH und Gericht der EU Kosten Zum Abschluss: Ausgabe der Teilnahmezertifikate, unterzeichnet von den Referenten damit dokumentieren Sie Ihre Kenntnisse im Beihilfenrecht schwarz auf weiß.

Ihre Vorteile im Überblick Zahlreiche Praxisbeispiele und Fallstudien für interaktives Lernen, das zu nachhaltigem Wissen führt. Referenten aus Unternehmen, Verwaltung, Hochschule und Beratung inhaltliche Ausgewogenheit garantiert. Exklusiv: Begrenzte Teilnehmerzahl, um Ihre persönlichen Interessenschwerpunkte zu berücksichtigen. Genug Zeit zur Vertiefung Ihrer spezifischen Fragen. Umfassende Begleitunterlagen Ihr jederzeit verfügbares Nachschlagewerk. Individueller Service: Senden Sie uns Ihre brennendsten Fragen zum Beihilfenrecht im Vorfeld oder auch im Nachgang zur Akademie die Referenten gehen darauf ein. Zum Abschluss erhalten Sie das von den Referenten unterzeichnete ausführliche Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer erweiterten Qualifikation. An wen richtet sich diese Akademie? Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen und anderer Institutionen, die sich mit staatlichen Beihilfen befassen, insbesondere aus: Bundes- und Landesministerien Investitions-, Förder- und Bürgschaftsbanken Privaten Banken mit öffentlichem Auftrag Kommunen und Städten Unternehmen der öffentlichen Hand Bundes- und Landesrechnungshöfen Unternehmensjuristen, die mit förder- und beihilferechtlichen Fragen konfrontiert sind Berater für den Bereich der EU-Beihilfen Wirtschaftsprüfer, die sich mit der Jahresabschlussprüfung im kommunalen Bereich befassen So urteilen ehemalige Teilnehmer Sehr gute Einführungsveranstaltung mit hochkarätigen bekannten Referenten. Christian Janzen, NRW.BANK www.euroforum.de/beihilfenakademie Sehr empfehlenswert aus Sicht von Überwachungsorganen, Beihilfengebern und Beihilfenempfängern. Gerhard Kobel, FIZ AutoDoc Service

Ihr persönlicher Anmeldecode NACH DEM BESUCH DIESER AKADEMIE WISSEN SIE, WIE SIE MIT DEN KOMPLEXEN REGELUNGEN IM EU-BEIHILFENRECHT UMGEHEN MÜSSEN! EUROFORUM AKADEMIE EU-BEIHILFENRECHT Ihre Praxisausbildung zum kompetenten Ansprechpartner. INFOLINE +49 (0) 2 11 / 96 86 35 95 Haben Sie Fragen zu dieser Akademie? Wir helfen Ihnen gerne weiter! +++ JETZT EINFACH ONLINE ANMELDEN +++ KUNDENBERATUNG UND ANMELDUNG Daniel Weik E-Mail: anmeldung@euroforum.com www.euroforum.de/anmeldung/p1106938 E-Mail: anmeldung@euroforum.com Telefon: +49 (0) 211.96 86 35 95 INHALT UND KONZEPTION Rechtsanwältin Nicole Büren-Lorenz Senior-Konferenz-Managerin AKADEMIE vom 21. bis 24. September 2015 [P1106938M012] SONDERPREIS für Vertreter einer Behörde 3.099, 2.199, Alle Preise verstehen sich p. P. zzgl. gesetzl. MwSt. SIE MÖCHTEN IHRE ADRESSE AKTUALISIEREN? Wir nehmen Ihre Adressänderung gerne telefonisch oder per E-Mail auf: Telefon: +49 (0) 2 11/96 86 33 33 E-Mail: info@euroforum.com IHR PLUS Sie können jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen IHR UNGSHOTEL Park Inn Köln City-West Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln Telefon: 02 21 / 57 01 0 enthalten. Im Tagungs hotel steht Ihnen ein be grenz tes Zimmer kon tingent zum er mäßigten Preis zur Verfü gung. Bitte nehmen Sie die Zimmer reservierung Unsere ausführlichen TEILNAHMEBEDINGUNGEN finden Sie unter: www.euroforum.de agb direkt im Hotel unter dem Stichwort Euroforum-Veran staltung vor. www.twitter.com/legal-live www.facebook.com/euroforum.de www.euroforum.de/news DATENSCHUTZINFORMATION Die EUROFORUM Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen posta lisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der EUROFORUM Deutschland SE, Postfach 11 12 34, 40512 Düsseldorf widersprechen.