Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung
2 Gemeinde Reken Satzung über die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hüfsten" Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGB!. I S. 2414) 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGB!. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1993 (BGB!. I S. 466) 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des PIaninhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGB!. I 1991 S. 58) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. 1994 S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung 1 Geltu ngsbereich Diese Satzungsänderung wird für den Ortsteil Hülsten erlassen und gilt für den in 2 genannten bzw. begrenzten Bereich. Sie ersetzt die "Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich gem. 4 Abs. 4 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch für den Ortsteil Hülsten vom 28.02.1996" und die Satzung der Gemeinde Reken über die 1. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten vom 29.04.1998". 2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Der Geltungsbereich der Satzungsänderung ist in dem als Anlage zu dieser Satzung gehörenden Plan, der gleichzeitig Bestandteil dieser Satzung ist, mit einer unterbrochenen Linie eingetragen. Es werden folgende Grundstücke erfasst: Gemarkung: H ülsten Flur: 2 Flurstücke: 55,167 tlw., 233, 234, 235,237,260,261,262,263,264,265,366 und 367
3 Flur: 4 Flurstücke: 3,91 tlw., 126, 129, 173, 176 tlw., 183 tlw.,184 tlw., 189 tlw., 244,245, 247 tlw., 264, 265, 266,267,268 tlw., 269, 270,271,273,275,276,279, 280 und 281 Flur: 5 Flurstück: 431 (Katasterstand: 14. Juni 2004) 3 Zulässigkeit von Vorhaben Der räumliche Geltungsbereich dient dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der im Umraum dieser Satzung gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist Rücksicht zu nehmen. Zulässig sind: 1. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten, 2. sonstige Wohngebäude, 3. Betriebe der Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, 4. Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes; Einzelhandel nach 52.46 bis 52.7 sowie 52.45.1 der Gliederung der Klassifizierung der Wirtschaftszweige ist ausnahmsweise zulässig, wenn - auch im Zusammenhang mit bereits in Reken bestehendem Einzelhandel - negative städtebauliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, 5. sonstige Gewerbebetriebe 6.,Anlagen für örtliche,verwaltungen sowie für kirchliche kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, 7. Gartenbaubetriebe 4 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen festgesetzt. Garagen, Carports und Nebenanlagen mit einer Grundfläche bis zu 12 m 2 können auch außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden. Unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung ist auf den Flurstücken 265, 266, 267, 270, 271, 275, 276 und 279 der Flur 4, Gemarkung Hülsten, eine Grundflächenzahl von 0,4 gemäß 16 BauNVO festgesetzt.
4 Auf der zusätzlich festgesetzten überbaubaren Fläche auf den Flurstücken 245 und 273 (hinterer Teil des Grundstückes Boom 10) ist eine maximale Grundfläche von 240 m 2 zulässig. 5 Straßenverkehrsflächen Die im Satzungsbereich vorhandenen Straßenflächen sind entsprechend als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. 6 Bindung für die Erhaltung von Bäumen Für die im Plan eingetragenen Bäume ist entsprechend 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB eine Bindung zu deren Erhaltung festgesetzt. 7 Abwasserbeseitigung Das zusätzlich anfallende Schmutzwasser ist durch Zuführung zum gemeindlichen Schmutzwasserkanalnetz zu entsorgen. Anfallendes Niederschlagswasser auf den neuen Bauflächen ist gemäß 51 a LWG NRW zu versickern. 8 Eingriff in Natur und Landschaft Der dufch,diese 2. Satzungsänderung mögliche zusätzliche Eingriff in Natur und Landschaft ist wie folgt auszugleichen: Bestand: Code Biotoptyp Größe Punkte Summe 1.3 I Schotter-/Sandfläche 129 m 2 1 I 129 3.2 Wiese 377 m 2 4 1.508 Summen 506 m 2 1.637. Ein Eingriff in das Landschaftsbild ist nur in sehr geringfügigem Maße gegeben, da die örtliche Topographie das Betriebsgelände von Süden her gut abschirmt und im Bereich Boom 10 ein maximal zweigeschossiges Gebäude (entsprechend der umgebenden Bebauung) errichtet werden darf.
5 Planung: Code Biotoptyp Größe Punkte,Summe 1.1 Ptlaster- und GebäudeHäche 129 m 2 0,5 64 Boom 8 1.1 Ptlaster- und Gebäudefläche 377 m 2 0,5 188 Boom 10 Summen 506 m 2 252 Es verbleibt ein Defizit von 1.385 Punkten, welches auf der im Ökopool der Gemeinde Reken enthaltenen Sukzessionstläche Gemarkung Hülsten, Flur 8, Flurstück 227, in einer Größe von 346 m 2 ausgeglichen werden kann. Die Maßnahme ist bereits umgesetzt und entsprechend der Kostenerstattungssatzung gemäß 135 c BauGB abzurechnen. 9 Hinweise Wenn bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen oder Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) oder paläontologische Objekte entdeckt werden, ist nach den 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde Reken und dem Westfälischen Museum für Archäologie, Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, AußensteIle Münster, Bröderichweg 35, 48159 Münster, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens 3 Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten. Altlasten und Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw. nicht bekannt. Potenzielle Schutzgebiete des Systems "Natura 2000" der Europäischen Union werden von der Planung nicht berührt. 10 In krafttreten Diese Satzung über die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich Im Außenbereich "Hülsten" tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
8 Gemeinde Reken Satzung über die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" Zeichenerklärung Baugrenze D Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsfläche () Trafostation zu erhaltender Baum --- unterirdische Leitung (W=Wasser) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches