AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde Rittersheim für das Jahr 2009 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 334 Ortsgemeinde Stetten für das Jahr 2009 16.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 336 Ortsgemeinde Jakobsweiler für das Jahr 2009 II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 24.02.09 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 338 der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden 07.07.09 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Weitersweiler, 339 Bennhausen, Jakobsweiler über die öffentliche Auslegung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2: vg@kirchheimbolanden.de Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rittersheim für das Jahr 2009 vom 13.07.2009 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008 (GVBl. S. 294), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 08.07.2009 - Az.: 33/029/901-11 - hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 163.52 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 243.39 der Jahresüberschuss auf -79.87 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 125.83 die ordentlichen Auszahlungen auf 192.63 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -66.80 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 193.80 49.20 144.60 141.72 219.52-77.80 461.35 461.35. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf Hiervon dienen 32.150 der Zwischenfinanzierung. 49.20. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 360 v.h.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für den dritten und jeden weiteren Hund 35 Euro 59 Euro 9 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 3 Euro. 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 13.05.2009 beschlossene Stellenplan. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals wird nach Vorlage der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch eine Nachtragshaushaltssatzung festgestellt. Rittersheim, 13.07.2009 gez. Ullrich Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 20.07.2009 bis 29.07.2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stetten für das Jahr 2009 vom 13.07.2009 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008 (GVBl. S. 294), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 08.07.2009 - Az.: 33/029/901-11 - hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 505.56 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 594.82 der Jahresüberschuss auf -89.26 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 445.46 die ordentlichen Auszahlungen auf 519.46 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -74.00 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 53.50 44.50 9.00 150.65 85.65 65.00 649.61 649.61. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 44.50. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 360 v.h.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für den dritten und jeden weiteren Hund 4 6 8 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 8 Euro 2. Beiträge zum Weinbergschutz. 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 19.05.2009 beschlossene Stellenplan. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals wird nach Vorlage der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch eine Nachtragshaushaltssatzung festgestellt. Stetten, 13.07.2009 gez. Angermayer Ortsbürgermeister Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 20.07.2009 bis 29.07.2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Jakobsweiler für das Jahr 2009 vom 16.07.2009 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008 (GVBl. S. 294), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 14.07.2009 - Az.: 33/029/901-11 - hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 212.805 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 249.80 der Jahresüberschuss auf -36.995 Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 180.80 die ordentlichen Auszahlungen auf 213.98 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -33.18 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 49.69 40.89 8.80 74.26 49.88 24.38 304.75 304.75. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 27.90. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 360 v.h.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für den dritten und jeden weiteren Hund 35 Euro 55 Euro 75 Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden wie folgt festgesetzt: 1. Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha 5 Euro. 6 Stellenplan Es gilt der vom Ortsgemeinderat am 28.05.2009 beschlossene Stellenplan. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals wird nach Vorlage der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch eine Nachtragshaushaltssatzung festgestellt. Jakobsweiler, 16.07.2009 gez. Rauch Ortsbürgermeisterin Hinweis: a) Der Haushaltsplan liegt vom 20.07.2009 bis 29.07.2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 116) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.