AMTSBLATT Jahrgang 45/2018 Dienstag, den 15.05.2018 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 80. Bekanntmachung 2-3 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Bergheim Pulheim 81. Bekanntmachung 4 Bekanntmachung zur 2. gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses, des Umweltausschusses und des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am Mittwoch, dem 16.05.2018 82. Bekanntmachung 5-6 Bekanntmachung über die Widmung von Straßen vom 11.5.2018 Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 01 Büro des Landrates, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Telefon 0 22 71 / 83-10132, Fax 0 22 71 / 83-20010, E-Mail: amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises (www.rhein-erft-kreis.de) veröffentlicht.
2 KREISSTADT BERGHEIM Ö FFE NT L I C H E BE K ANNT M AC H UNG Satzung über die Er hebung von Elter nbeitr ägen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Ber gheim in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23.04.2018 in Kraft getreten am 01.08.2018 Ratsbeschluss vom 23.04.2018 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GVNW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NW S. 96 ff) sowie des Runderlasses des Ministeriurns fiir Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (Abl. NRW Nr. 2/03), zuletzt geändert am 02.02.2004, hat der Rat der Stadt Bergheim in seiner Sitzung am 25.04.2005 folgende Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Bergheim beschlossen: Ar tikel 1 In 3 Abs. 8 sowie in den Anlagen zu 3 Abs. 3 werden Wortlaut und Elternbeiträge wie folgt geändert: 3 H öhe und Ber echnung des Elter nbeitr ages (8) Die Höhe des Elternbeitrages (ohne Entgelte für das Mittagessen) darf 185,00 Euro pro Monat und Kind nicht übersteigen. Ab dem 01.08.2018 kann diese Höchstgrenze durch den Schulträger jährlich zum Schuljahresbeginn (01.08.) kaufmännisch gerundet um jeweils 3 % erhöht werden. Anlage zu 3 Absatz 3 der Satzung 1) Jahresbruttoeinkommen bis einschl. 25.500,00 sind beitragsbefreit. 2) Der jährliche Beitrag für Jahresbruttoeinkommen ab 67.301,00 (Höchstbeitrag) wird auf 2.220,00 festgesetzt. 3) Im Einkommensbereich 25.501,00 bis 40.000,00 Jahresbruttoeinkommen wird der jährliche Beitrag auf 2,156% des Jahresbruttoeinkommen festgesetzt. 4) Im Einkommensbereich 40.001,00 bis 67.300,00 Jahresbruttoeinkommen wird der jährliche Beitrag auf 3,298% festgesetzt. Ar tikel 2 In-K r aft-tr eten Diese Satzung tritt am 01.08.2018 in Kraft. Bek a nnt ma ch un gsa n or d n un g Die vorstehende Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Bergheim über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule" in der Prirnarstufe der Schulen der Stadt Bergheim wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3 Ich weise daraufhin, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung.für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bergheim, den 07.05.2018 Der Bürgermeister olker Mießeler
4 Pulheim, 26.04.2018 Seite 1 / 1 Ausschuss für Tiefbau und Verkehr BEKANNTMACHUNG Die 2. Gemeinsame Sitzung des Planungsausschusses, des Umweltausschusses und des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim findet statt am Mittwoch, dem 16.05.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Vertreterinnen und Vertretern vorwiegend betroffener Bevölkerungsgruppen bei der Beratung von einzelnen Tagesordnungspunkten 2 Umbau des Knotenpunktes Rathausstraße (L183 / K25) / Steinstraße (L183-K24) Hier: Vorstellung der Entwurfsplanung 3 Mitteilungen des Vorsitzenden 4 Mitteilungen der Verwaltung 5 Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1 Mitteilungen des Vorsitzenden 2 Mitteilungen der Verwaltung 3 Anfragen 4 Festlegung der Beschlüsse, die der Presse bekannt gegeben werden sollen Mathilde Ehlen Dr. Axel Nawrath Thomas Roth Vorsitzende des Vorsitzender des Vorsitzender des Ausschusses Planungsausschusses Umweltausschusses für Tiefbau und Verkehr Aushang vom 8.5. bis zum 17.5.2018
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