Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Datum:

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Transkript:

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Datum: 2018-02-06 Beschlussvorlage Drucksache Nr. Dezernat: II / Jugend, Soziales und Kultur Bearbeiter/in: Ruhl, Andreas Telefon: (0385) 5 45 21 03 öffentlich 01344/2018 Beratung und Beschlussfassung Dezernentenberatung Hauptausschuss Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales Ausschuss für Kultur, Gesundheit und Bürgerservice Ausschuss für Finanzen Jugendhilfeausschuss Ortsbeiräte Hauptausschuss Stadtvertretung Betreff Integrationskonzept der Landeshauptstadt Schwerin Beschlussvorschlag Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Konzeptes in 2018 einen Beteiligungsprozess zur Erstellung des Integrationskonzeptes der Landeshauptstadt Schwerin für 2019 ff. zu organisieren. Begründung 1. Sachverhalt / Problem A) Anlass und Zielsetzung Integration hat nicht erst seit der Auszeichnung Schwerins als Ort der Vielfalt (2009) einen hohen Stellenwert in der Landeshauptstadt. Auch das 2011 von der Stadtvertretung beschlossene Integrationskonzept ist dafür ein Beleg. Dieses Konzept bedarf jedoch einer Neuausrichtung. Denn seit Herbst 2015 verzeichnet Schwerin eine große Anzahl an Menschen, die sich mit dem Hintergrund von Flucht oder Asyl hier niederlassen. Darüber hinaus ist in der Landeshauptstadt die größte Erstaufnahmeeinrichtung des Landes angesiedelt. Die damit verbundenen Herausforderungen nehmen zu, da nach wie vor insbesondere anerkannte Flüchtlinge nach Schwerin ziehen. Hinzu kommen Menschen mit Migrationshintergrund, die teilweise schon deutlich länger in Schwerin eine Heimat gefunden haben, die aber ebenso einen Anspruch auf Teilhabe haben. 1/5

Auch deshalb wurde Anfang 2017 ein Maßnahmenplan Integration erarbeitet. Schwerpunkt bilden Menschen mit dem Hintergrund von Flucht und Asyl. Eingeflossen sind dabei aktuelle Ideen, Handlungsempfehlungen oder Lösungsansätze, die an die Verwaltung herangetragen wurden. Dieser von der AG Flüchtlinge 1 erstellte Plan stellt allerdings eher ein verwaltungsinternes Arbeitspapier und Steuerungsinstrument dar und wurde durch das hier vorliegende Basis-Konzept (siehe Anlage) ersetzt. Damit sind wesentliche Rahmenbedingungen und Handlungsfelder skizziert. Wenn Integration gelingen soll, bedarf es allerdings nicht nur einer stärkeren strategischen Ausrichtung und einer größeren Berücksichtigung aller Menschen mit Migrationshintergrund. Es muss auch eine Vielzahl von Akteuren in der Stadtgesellschaft eingebunden werden. Das schließt sowohl Ämter und Behörden, Netzwerke, Träger, Migrantenselbstorganisationen als auch städtische Gremien ein. Daneben gilt es, den vielen ehrenamtlichen Kräften eine Einflussnahme zu ermöglichen. Die erste Fortschreibung des Konzeptes soll daher im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses erfolgen. Dabei gilt es, in einem ersten Schritt die vorhandenen Leitbilder, Planungen bzw. Entwicklungskonzepte heranzuziehen (Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Schulentwicklungsplan, Kita-Bedarfsplan, Leitbild Kultur etc.). Auch in der Jugendhilfeplanung, die in 2018 intensiv forciert wird, spielt Integration eine zentrale Rolle. Letztendlich ist ein Integrationskonzept auch eine Klammer bzw. eine Verknüpfung vorhandener Planungen. Davon ausgehend sollen Kriterien definiert werden und eine Datenerhebung für die zu konkretisierenden Handlungsfelder erfolgen. Dabei sollen die Vorarbeiten der Projektgruppe Sozialbericht einfließen. Daran anschließend sind die erhobenen Daten zu analysieren. Das wiederum soll in eine überarbeitete Maßnahmenplanung münden (also mit abrechenbaren Teilzielen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen). Nach Möglichkeit sollen spezifische Maßnahmen für besonders belastete Ortsteile herausgearbeitet werden (insbesondere das Mueßer Holz). Das Gesamtkonzept ist durch einen Finanzierungsplan zu untersetzen. Bei der Darstellung sind auch Folgekosten zu berücksichtigen. Einzelmaßnahmen sind mit Refinanzierungsmöglichkeiten aus Fördermittel-Programmen zu untersetzen. Letztendlich gilt es, im Rahmen eines dauerhaften Prozesses den in Schwerin lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen sowie eine Aufnahme in das soziale und kulturelle Spektrum unserer Stadt. Ziel ist es, alle Menschen ausländischer Herkunft, die dauerhaft und rechtmäßig in unserer Stadt leben, im vorgenannten Sinne zu integrieren. B) Umsetzung Der Gesamtprozess der Beteiligung sollte vom Beirat zur Erstellung des Integrationskonzeptes gesteuert werden. Geschäftsstelle ist die neu gebildete Fachstelle Integration. Für die Qualifizierung der einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen sollen Projektgruppen gebildet und Workshops organisiert werden. Dabei sind die relevanten Akteure der Stadtgesellschaft einzubeziehen. Daneben sollten öffentliche Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden; beispielsweise über www.schwerin.de (Information) oder die Einrichtung E-Mail-Adresse integrationskonzept@schwerin.de (Interaktion). 1 Die AG Flüchtlinge wurde Anfang 2016 ins Leben gerufen. In ihr arbeiten Leitungskräfte verschiedener Behörden und Fachdienste als auch die Polizeiinspektion (PI) zusammen. Die Leitung obliegt dem zuständigen Fachdezernenten in Abstimmung mit der Leitung der PI. 2/5

Für den konkreten Beteiligungsprozess soll die Beteiligungswerkstatt Schwerin (Träger: Stadtjugendring) gewonnen werden. Auf eine externe Begleitung durch professionelle Agenturen soll einstweilen verzichtet werden. Die Umsetzung des Integrationskonzeptes sollte am Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales (BSS) federführend angebunden werden. Die Fortschreibung soll noch in diesem Jahr abschließend Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung in der Stadtvertretung werden. Das ist bereits deshalb unabdingbar, weil mit der Umsetzung finanzielle Aufwendungen entstehen dürften, von denen nicht klar ist, ob sie vollständig refinanzierbar sind. Ziel ist eine Beschlussfassung im Herbst 2018, ggf. auch, um eine Aufnahme in den Haushaltsplan 2019 ff. zu ermöglichen. Das im Rahmen des Beteiligungsprozesses entstandene Werk soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. 2. Notwendigkeit In Anbetracht der enormen Zahl an Menschen, die in den vergangenen Monaten und Jahren mit dem Hintergrund Flucht und Asyl nach Schwerin gekommen sind, ist eine neue strategische Ausrichtung nötig. Der Beteiligungsprozess ist nötig, um die in verschiedenen Bereichen außerhalb von Verwaltung bestehende Expertise nutzen zu können. 3. Alternativen Eine Alternative ist der Verzicht auf einen Beteiligungsprozess. Dann besteht aber die Gefahr, die in verschiedenen Bereichen außerhalb von Verwaltung bestehende Expertise nicht nutzen zu können. Weitere Alternative ist, quasi bei null anzufangen, mithin das Basis-Konzept (Anlage) außen vor zu lassen. Im Basis-Konzept sind allerdings bereits wesentliche Rahmenbedingungen und Handlungsfelder durch wichtige Akteure umrissen worden. 4. Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Familien Der Beteiligungsprozess trägt dazu bei, eine Vielzahl von Akteuren in der Stadtgesellschaft einbinden zu können, um letztendlich den in Schwerin lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen sowie eine Aufnahme in das soziale und kulturelle Spektrum unserer Stadt. 5. Wirtschafts- / Arbeitsmarktrelevanz Keine 6. Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf das Jahresergebnis / die Liquidität Der vorgeschlagene Beschluss ist haushaltsrelevant 3/5

ja (bitte Unterabschnitt a) bis f) ausfüllen) nein Der Verzicht auf die Einbindung von Agenturen etc. führt dazu, dass Aufwendungen in Bezug auf die in der Verwaltung tätigen Beschäftigten entstehen. Die Arbeitsaufgaben sollen allerdings zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aufgaben wahrgenommen werden. Zumindest für den Finanzhaushalt entstehen insofern keine Mehrbelastungen. Mehraufwendungen und -auszahlungen dürften erst bei einer Umsetzung entstehen. a) Handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe: ja b) Ist der Beschlussgegenstand aus anderen Gründen von übergeordnetem Stadtinteresse und rechtfertigt zusätzliche Ausgaben: c) Welche Deckung durch Einsparung in anderen Haushaltsbereichen / Produkten wird angeboten: d) Bei investiven Maßnahmen bzw. Vergabe von Leistungen (z. B. Mieten): Nachweis der Unabweisbarkeit zum Beispiel technische Gutachten mit baulichen Alternativmaßnahmen sowie Vorlage von Kaufangeboten bei geplanter Aufgabe von als Aktiva geführten Gebäuden und Anlagen: Betrachtung auch künftiger Nutzungen bei veränderten Bedarfssituationen (Schulneubauten) sowie Vorlage der Bedarfsberechnungen: Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für das Vermögen der Stadt (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Sinne des 9 GemHVO-Doppik): Grundsätzliche Darstellung von alternativen Angeboten und Ausschreibungsergebnissen: e) Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für die Sanierung des aktuellen Haushaltes (inklusive konkreter Nachweis ergebnis- oder liquiditätsverbessernder Maßnahmen und Beiträge für Senkung von Kosten, z. B. Betriebskosten mit Berechnungen sowie entsprechende Alternativbetrachtungen): f) Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für die Sanierung künftiger Haushalte (siehe Klammerbezug Punkt e): 4/5

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen im Produkt: --- Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen / Minderausgaben im Produkt: --- Die Entscheidung berührt das Haushaltssicherungskonzept: ja Darstellung der Auswirkungen: nein Anlagen: Integrationskonzept gez. i.v. Bernd Nottebaum 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters 5/5