(Sozialrechtliche) Hilfen für Familien chronisch kranker Kinder
Manuel, 9 Jahre Erstmanifestation Diabetes Typ I. Eltern sind seit 2 Jahren geschieden. Manuel lebt mit der 3 Jahre jüngeren Schwester bei der Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten 14-tägige Besuchswochenenden beim Vater. Stationäre Mitaufnahme der Kindesmutter (halbtags berufstätig) ist medizinisch notwendig Diabetesschulungen auch für KV und LG der Mutter.
Kosten der Mitaufnahme Arbeitsbefreiung Erstattung des Verdienstausfalls Haushaltshilfe zur Versorgung des Geschwisterkindes Ambulante Kinderkrankenpflege
(Medizinisch notwendige) Mitaufnahme Indikation laut SEG (Sozialmedizinische Expertengruppe der MdK`s, 2005): bis zum Ende des Vorschulalters Verpflichtung zur Kostenübernahme (GKV und PKV) Bis zum 8. LJ freiwillige Kostenübernahme durch einzelne Kassen und Beihilfe
Weitere Indikationen für Mitaufnahme Bindungsverlust und psychische Beeinträchtigungen (mögliche akute Verschlechterung durch psychische Anspannung, lebensbedrohliche Erkrankungen in der Akutphase, onkologische Erkrankungen) Kommunikationseinschränkungen (schwere geistige Behinderungen, Blindheit, ausgeprägte Angstzustände) Anleitung der Begleitperson in diagnostische oder therapeutische / pflegerische Maßnahmen
Erstattung des Verdienstausfalls wegen notwendiger Begleitung ( 11,2 SGB V) Dauer nicht begrenzt Kein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber Einzelantrag mit Begründung
Haushaltshilfe ( 38 SGB V) Für die haushaltsführende Person bei eigener Erkrankung oder bei notwendiger Mitaufnahme im Krankenhaus Voraussetzung: Kinder unter 12 Jahren oder behinderte / hilfebedürftige Kinder leben im Haushalt Dauer der Leistung variiert (Satzung der KK)a
Haushaltshilfe Zuzahlungen (10 %: mind. 5.- / höchsten 10.-) Keine Kostenübernahme für Verwandte bis zum 2. Grad, Ausnahme: Erstattung von Verdienstausfall oder Fahrtkosten Dorfhelferin, Familienpflegerin oder selbstbeschaffte Kraft
Häusliche Krankenpflege 37 SGB V Ärztliche Verordnung von Pflegefachkräften Formblatt 12: Ambulante Pflege - statt Krankenhausbehandlung oder - zur Sicherung der ambulanten Behandlung Kinder und Jugendliche: Nur Behandlungspflege
Thomas, 5 Jahre Extreme FG der 27. SSW mit Fehlbildungen (Vacterl- Assoziation), 4-monatige intensivmedizinische Behandlung; Hirnblutung 3. Grades Entlassung aus der Neonatologie mit erheblichem pflegerischen Aufwand (u.a. Monitor, Sauerstoff, Sondenernährung) 2. Kind junger Eltern, 3-jähriges Geschwisterkind. KM arbeitet halbtags. Familie wohnt ca. 60 km von der Klinik entfernt
Langfristige Betreuung im SPZ und in Spezialambulanzen Weitere stationäre und ambulante Behandlungen: Operationen, Physiotherapie, Logopädie Aufnahme im Regelkindergarten mit Integrationshilfe
Sozialrechtliche Aspekte Fahrtkosten Pflegegeld Behindertenausweis Kinderkrankenpflegegeld
Fahrtkosten Besuchsfahrtkosten Keine gesetzliche Verankerung Antrag auf: Fahrtkosten statt Mitaufnahmekosten Fahrten zu stationären Behandlungen Kostenübernahme mit Eigenanteil Fahrten zu ambulanten Behandlungen Nur in Ausnahmefällen: Behindertenausweis mit Merkmal H oder B Pflegestufe II / Serienbehandlung (z.b. Dialyse)
Pflegegeld / SGB XI wenn eine Krankheit oder Behinderung für mindestens 6 Monate besteht Hilfebedarf bei wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens - Grundpflege und Hauswirtschaft - besteht der zeitliche Aufwand hierfür erheblich ist - im Vergleich zu gesunden gleichaltrigen Kindern -
Grundpflege Körperpflege Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung Ernährung mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Mobilität Aufstehen / Zubettgehen An-/Auskleiden / Stehen / Gehen / Verlassen- / Wiederaufsuchen der Wohnung
Pflegestufen Stufe I (erheblich pflegebedürftig) mind. 90 Minuten täglich / mehr als 45 Minuten Grundpflege Stufe II (schwer pflegebedürftig) mind. 180 Minuten täglich / mehr als 120 Minuten Grundpflege Stufe III (schwerst pflegebedürftig) mind. 300 Minuten tagsüber und in der Nacht / mehr als 240 Minuten Grundpflege
Leistungen Monatlich: Pflegegeld Pflegesachleistung Stufe I 235.- 450.- Stufe II 440.- 1.100.- Stufe III 700.- 1550.- Härtefälle Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
Feststellung / Begutachtung in der Pflegeversicherung Antrag bei der Pflegekasse ( = Krankenkasse) Möglich ab Geburt Begutachtung des MdK im häuslichen Rahmen Zeitorientierungswerte für Kinder (Vergleich mit gesunden gleichaltrigen Kindern)
Kinderkrankenpflegegeld ( 45 SGB V) 10 Tage / Jahr / Kind (max. 25 / Jahr) Alleinerziehende: 20 Tage / Jahr / Kind (max. 50 Tage / Jahr) Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung Voraussetzung: - Noch nicht vollendetes 12. LJ des Kindes oder - Kind ist behindert oder pflegebedürftig - Sonderregelung bei Palliativ-Situation
Schwerbehindertenausweis Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beruflich / finanziell Einstufung in GdB (Grad der Behinderung) Ab GdB 50 : Schwerbehinderteneigenschaft + Ausweis Nachteilsausgleiche abhängig vom GdB und Merkzeichen
Antragstellung Freiwillig Rückwirkend möglich ab Geburt Beim zuständigen Versorgungsamt / Landratsamt Voraussetzung: Behinderung muss länger als 6 Monate bestehen
Merkzeichen H G ag B RF Hilflosigkeit Gehbehinderung außergewöhnliche Gehbehinderung Notwendigkeit ständiger Begleitung Rundfunkgebührenbefreiung
Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Pauschaler Steuerfreibetrag 3700.- evtl. zusätzlicher Pflegefreibetrag 924.- Steuerfreibetrag für Fahrten bis15.000 km Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr KFZ-Steuer-Befreiung ambulante Fahrtkosten der KK Anspruch auf Wohnberechtigungsschein etc.
H für Kinder und Jugendliche i.d. Regel ab GdB 50 / Altersbegrenzung Herzerkrankungen, CF, Diabetes Typ I, Hämophilie, Nierenerkrankungen, Anfallsleiden, Taubheit, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Fehlbildungen, juvenile Polyarthritis, Blindheit, Z.n. Organtransplantationen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte, geistige Behinderungen, maligne Erkrankungen -
Kur und Rehabilitation Anschlußrehabilitation FOR (Familienorientierte Reha) Onkologie / Kardiologie / CF Kinderheilverfahren ( Kinderkuren ) Mutter/Vater-Kind-Kuren
Sabina 13 Jahre Diagnosestellung einer CF im 1. LJ, seither engmaschige ambulante und ca. 4 x jährlich stationäre Behandlungen Seit Jahren zunehmende gesundheitliche Verschlechterung wg. mangelnder Compliance Förderschülerin, häufige Fehlzeiten in der Schule, dissoziale Entwicklung
Soziale Situation 2. von 4 Kindern einer geschiedenen italienischen Mutter, die Herkunftsfamilie lebt in Sizilien Überforderungssituation durch Arbeitslosigkeit, fehlende Berufsausbildung, wechselnde Lebensgefährten, Sprachprobleme, enge Wohnverhältnisse Familie lebt von Hartz IV, ca. 20 Km vom Behandlungszentrum entfernt
Aufgaben der Jugendhilfe / SGB VIII Hilfen zur Erziehung: SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) Erziehungsberatung / -Beistand, Tages- oder Vollzeit-PPflegefamilie Tagesbetreuung / Soziale Gruppenarbeit Heimerziehung / Langzeitwohngruppen z.b. für Diabetiker, Asthmakranke Voraussetzung: Antragstellung der Eltern
Aufgaben der Jugendhilfe / SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a Wächteramt (kurzfristige) Inobhutnahme Sorgerechtsentzug
Soziale Beratung im Krankenhaus Rechtsanspruch für Patienten In jeder Kinderklinik gibt es einen Sozialdienst Selbsthilfegruppen sind Experten für soziale Rechte chronisch Kranker