Die Pflegestärkungsgesetze und Ihre (gravierenden) Veränderungen

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Transkript:

Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung Die Pflegestärkungsgesetze und Ihre (gravierenden) Veränderungen Thomas Pfundstein Regionale Pflegekonferenz Cochem-Zell 24. Okt. 2018 1

Reform der Reformen Die wichtigsten Reformen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) - erstmals Leistungen für Betreuung (460 /Jahr), Förderung niedrigschwelliger Betreuungsleistungen 2008 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) - verbesserte Leistungen, Pflegestützpunkte, Wohnraumanpassung,, Betreuung (auch PS 0) 100/200 / Mon. 2012/13 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) - Leistungsverbesserung PS 0 (Verhinderungspflege, Betreuungszuschlag), Zeitvergütung, Wohngruppenzuschlag, 50 % Tagespflege 2015 Pflegestärkungsgesetz (PSG I) - Leistungsverbesserung, Verhinderungspflege 6 Wochen kombinierbar Kurzzeitpflege, 100 % Tagespflege, Entlastungsleistungen 2017 Pflegestärkungsgesetz (PSG II) neues Begutachtungsassessment, 5 Pflegegrade, Abkehr vom Verrichtungsbezug 2017 Pflegestärkungsgesetz (PSG III) - Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit, Modellprogramm, Anpassung SGB XII, Mitarbeit der Kassen an Pflegeempfehlungen 2

Der alte Begriff der Pflegebedürftigkeit Somatischer Verrichtungsbezug (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft) des täglichen Lebens. Orientierung an Häufigkeit und Zeitaufwand Kritik: verkürztes, somatisch-verengtes Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Hilfe nur bei Alltagsverrichtungen Zeit als Maßstab der Berechnung Pflegebedürftigkeitsbegriff prägt(e) gesellschaftliches Bild der professionellen Pflege Verrichtungsbezug dominiert Arbeitsalltag der (professionellen) Pflege Diskrepanz zwischen Bedarfslagen und Angebot 3

Problematik des alten Pflegebedürftigkeitsbegriffes Starre Vorgaben statt individuell zugeschnittener Hilfen Pflege als Dienstleistung nach dem Baukastenprinzip Wir bieten was wir haben, nicht was du willst Zunehmende Diskrepanz zwischen Ausbildungstheorie und Praxis Fachliche Beurteilung stimmt nicht mit der Praxis überein Komplexe und intensive Pflegesituationen können nicht berücksichtigt werden Gestaltung und Dokumentation des Pflegeprozesses orientieren sich an Finanzierungsmodalitäten 4

Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit ist Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Angewiesenheit auf personelle Hilfen in den Bereichen: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Krankheitsbedingte Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Das Ausmaß der Beeinträchtigung wird auf einer Skala zwischen 0 uns 100 quantifiziert. 5

Quelle: BMG 6

Konsequenzen Erwartung an die Ausweitung des Leistungsspektrums (Veränderung der Landesrahmenverträge: neue Leistungskomplexe, Zeitvergütung, Budgets) z.b. für Unterstützung und Intervention bei kognitiven und psychischen Bedarfen Förderung des Selbstmanagements Beratung zur Steuerung von Pflegeabläufen und -arrangements Heterogenität der Pflegelandschaft wird (sollte) zunehmen Rahmenvereinbarungen können pflegefachlich fördernd oder hinderlich sein 7

Strukturierung pflegerischer Aufgaben Unterscheidung von Zielen und Maßnahmen Definition von Aufgaben statt Leistungen oder Verrichtungen Fachliche, nicht leistungsrechtliche Perspektive Beispiele: Unterstützung bei Beeinträchtigung der Mobilität Planung und Strukturierung einer stabilen Versorgungssituation Förderung der Pflegekompetenz von informellen Helfern 8

Schlussfolgerungen Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit schafft die Voraussetzung für ein neues Pflegeverständnis Bedeutung fachlicher Kompetenz und beruflicher Erfahrung steigt Gesetzgeber hat weiten Rahmen gesetzt Praxis muss folgen Neue Geschäftsmodelle in der ambulanten Pflege möglich Netzwerkarbeit und Kooperation gewinnt an Bedeutung Mehr Eigenständigkeit von Pflegefachkräften (Buurtzorg) Soziale Arbeit als neues (zusätzliches) Kompetenzprofil 9

Regionale Strukturen stärken Neuerungen des PSG III Pflegestrukturplanung als zentrales Instrument Erarbeitung und Konzertierung von Handlungsempfehlungen Regionale Pflegekonferenzen als Plattform der Infrastrukturentwicklung Orientierung am Sozialraum Stärkung solidarischer Organisationen Beispiele RLP: Bielefelder Modell: Mainz, Kaiserslautern, Neustadt a.d.w. WohnPunkt-Projekt 10

Der siebte Altenbericht Titel: Sorge und Mitverantwortung in der Kommune. Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften Quelle: DZA, Berner 2015 11

Der siebte Altenbericht Quelle: DZA, Berner 2015 12

Qualitäten des sozialen Raumes Medizinische Versorgung Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Versorgung des täglichen Bedarfes Bedarfsgerechter Wohnraum Medizinische Pflege Hauswirtschaftliche Hilfen Beratung Teilhabe am gesellschaftl. Leben Inklusion aller Lebenslagen Mobilitätssicherung Entlastung Angehöriger 13

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 14