Lehrerausbildung an der Schillerschule Unna

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Transkript:

Lehrerausbildung an der Schillerschule Unna (Konzept) 1. Allgemeines zur Ausbildung An der Schillerschule können schulische Ausbildungsplätze für Lehrerinnen und Lehrer für die Primarstufe und für die Sonderpädagogik angeboten werden. Die Lehramtsanwärter werden gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lehrkräfte (OVP) mit dem Ziel des Erlangens der zweiten Staatsprüfung ausgebildet. 2. Ablauf der Ausbildung in der Schulpraxis 2.1. Erstgespräch Die Schule lädt die Lehramtsanwärter vor Beginn des Referendariats zu einem Erstgespräch mit der Schulleitung und der Ausbildungsbeauftragten/dem Ausbildungsbeauftragten der Schule ein. Inhalt des Gesprächs ist ein erstes Kennenlernen der Schule, der Vorstellungen und der Fächerkombination der LAA. 2.2. Stundenplan der LAA Die LAA gestalten in Absprache mit den Mentoren/innen ihre Stundenpläne. Mit Ausnahme des Seminartages verteilen die LAA ihren Unterrichtseinsatz (14 Wochenstunden) auf die übrigen vier Unterrichtstage. Der durch die LAA in Absprache mit den Mentoren/innen erstellte Stundenplan wird der/dem ABBA vorgelegt und durch die Schulleitung genehmigt. Im Stundenplan der LAA und der/dem Abba wird nach Möglichkeit des Gesamtstundenplanes der Schule eine feste Wochenstunde für ausbildungsbezogene Gespräche berücksichtigt. Änderungen bei ihrem Unterrichtseinsatz teilen die LAA unverzüglich der Schulleitung und der/dem ABBA mit. 2.3 Einsatz der LAA im Unterricht Zunächst findet eine zweiwöchige Hospitationsphase statt. Die LAA sollen dabei die Schule, ihre Abläufe, sowie die SuS und den Unterricht kennen lernen und erste Erfahrungen in der Schulpraxis sammeln. Nach der Hospitationsphase beginnen die LAA mit dem angeleiteten Unterricht in einem mit den Mentoren/Mentorinnen abgesprochen Umfang. Dieser Umfang soll in den kommenden Wochen auf 14 Wochenstunden gesteigert werden. 1

2.4. Aufteilung der Ausbildungsfächer und des selbstständigen Unterrichtes auf die Lerngruppen Die von den LAA unterrichteten Fächer sollten mit ausgewogener Stundenzahl auf beide vorhandenen Lerngruppen verteilt werden. In Fächern, die in geringerer Stundenzahl innerhalb einer Klasse unterrichtet werden (z.b. Sachunterricht, Musik, Religion, Kunst, Sport) erteilen die LAA dieses Fach zusätzlich in einer weiteren Klasse. Der selbstständige Unterricht der LAA sollte gleichzeitig nicht die gesamten Fachstunden einer Klasse abdecken, genügend zeitlichen Freiraum für eigenständige Unterrichtsdurchführungen der LAA lassen, keine Überforderung der LAA darstellen, in zwei Klassen stattfinden, die optimaler Weise auch Prüfungsklassen sein werden. 2.5 Bedarfsdeckender/selbstständiger Unterricht Im bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) sollen die LAA eigenverantwortlich Unterricht erteilen. Dabei sollen sie ihre Unterrichtserfahrungen anwenden und vertiefen. Im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt in der Regel kein Einsatz im selbstständigen Unterricht (BdU). Danach werden die LAA im Umfang von neun Stunden eingesetzt, nach Absprache mit der Schulleitung, der/dem/ Abba und den Mentoren. 3. Aufgabe der Mentoren Auch wenn die LAA ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich planen und durchführen, stehen die Mentoren/Mentorinnen und die/der ABBA auf Wunsch beratend und unterstützend zur Verfügung. Hierbei ist es Aufgabe der Mentoren/Mentorinnen, die LAA in ihrer Rollenklärung, in ihren Fähigkeiten zur selbstständigen Unterrichtsplanung, in Gestaltung und Analyse von Unterrichts- und Lernprozessen, in der Selbstreflexion und -bewertung und in der Steuerung des Lehrerhandelns zu fördern. Die Mentoren/innen lassen die LAA im eigenen Unterricht vorwiegend in der ersten Ausbildungsphase hospitieren. besuchen nach Möglichkeit den eigenverantwortlichen Unterricht der LAA und geben eine Rückmeldung, die sich an den allgemeinen Ausbildungsstandards des Seminars orientiert unter Berücksichtigung vereinbarter Beobachtungsschwerpunkte. nehmen nach Möglichkeit an den Unterrichtsbesuchen der Fachleiter teil, wie auch an den anschließenden Nachbesprechungen, in denen gemeinsam weitere Beobachtungsschwerpunkte vereinbart werden. unterstützen bei Vorbereitung und Reflektion von Unterrichtsvorhaben. 2

beraten in Erziehungsaufgaben und unterstützen in schwierigen Erziehungssituationen. berichten der Schulleitung über die Tätigkeit und den Ausbildungsstand der LAA. verfassen einen Beurteilungsbeitrag gemäß 16 (2) OVP. wirken an der abschließenden Beurteilung im Rahmen des Schulgutachtens mit. 4. Aufgabe der Ausbildungsbeauftragten der Schule Der/die ABBA koordiniert in Abstimmung mit der Schulleitung die Ausbildungstätigkeit an der Schule. Er/sie ist zentrale Ansprechpartner/in der LAA in allen operativen Fragen der schulischen Ausbildung. Der/die Ausbildungsbeauftragte gewährt den LAA Hilfe in allen die Ausbildung betreffenden Belangen. Er/sie kann parallel als Mentor/-in tätig sein. besucht nach Möglichkeit regelmäßig den Unterricht der LAA und steht beratend zur Seite. Nimmt nach Möglichkeit an Unterrichtsbesuchen und anschließenden Nachbesprechungen in Absprache mit der Schulleitung teil. während die direkte Ausbildung in der Hand der Mentoren/Mentorinnen liegt, trägt der/die Ausbildungsbeauftragte dafür Sorge, dass die im Konzept dargelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden. berät und informiert die Mentoren/Mentorinnen und die LAA in Fragen der schulischen Ausbildung. erarbeitet in Absprache mit den Mentoren/Mentorinnen und den LAA individuelle Ausbildungspläne, ausgerichtet auf die Handlungsfelder bezogen auf die Kompetenzen und Standards der Anlage 1 zur OVP. schaltet sich vermittelnd ein, sollte es zu Konflikten kommen, die von den Beteiligten (z.b. LAA und Mentor/in) nicht zufriedenstellend allein gelöst werden können. bietet einen festen wöchentlichen Beratungstermin an, um den Aufgaben der ABBA angemessen nachkommen zu können. hält einen engen Kontakt zu den Mentorinnen/den Mentoren und informiert sich regelmäßig über den Stand der Ausbildung. berät sich ggf. mit den Mentorinnen/den Mentoren und der Schulleitung bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten und/oder Unterstützungsbedarf. evaluiert die schulische Ausbildung nach Rücksprache mit der Schulleitung und in Kooperation mit dem Seminar Hamm. nimmt regelmäßig an den vom Seminar Hamm angebotenen Informationsveranstaltungen teil. 3

5. Aufgaben der Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die Ausbildung und die Gestaltung ausbildungsförderlicher Rahmenbedingungen. Die Schulleitung sorgt für einen ausbildungsgerechten Einsatz der LAA im Rahmen des bedarfsdeckenden Unterrichts. bestimmt den Einsatz qualifizierter Mentorinnen/Mentoren. benennt eine Ausbildungsbeauftragte/einen Ausbildungsbeauftragten. veranlasst, dass die Stundenpläne der LAA und der Mentorinnen/ der Mentoren aufeinander abgestimmt sind, damit den Mentorinnen /Mentoren die Möglichkeit zur Hospitation des bedarfsdeckenden Unterrichts und zu Beratungsgesprächen gegeben werden kann. hospitiert möglichst bei jedem Unterrichtsbesuch. Sollte sie verhindert sein, wird sie nach Absprache durch die Ausbildungsbeauftragte/den Ausbildungsbeauftragten vertreten. führt in regelmäßigen Abständen mit den Mentorinnen/den Mentoren, der/dem Ausbildungsbeauftragten und der/dem Referendar/in ein Feedback- und Perspektivengespräch über den jeweils erreichten Ausbildungsstand, in Form von LAA-Konferenzen (siehe unten). verantwortet das Prüfungsgeschehen in Absprache mit den Mentoren/innen und der Ausbildungsbeauftragten/dem Ausbildungsbeauftragten und den abschließenden Bericht der Schule über den Verlauf und Erfolg im Vorbereitungsdienst. 6. Unterrichtsbesuche Unterrichtsbesuche erfordern unter Umständen Veränderungen des Stundenplanes am Tag des Besuches. Vertretungen, Aufteilungen der Klassen, Verschieben oder Tauschen von Fachstunden, Umdisponierung auf Klassenunterricht etc. können die Konsequenz sein. Die LAA planen in Absprache mit ihren Mentorinnen/ihren Mentoren den Zeitpunkt ihrer Unterrichtsbesuche. Die mit der Fachleitung vereinbarten Termine werden frühzeitig der für den Vertretungsplan zuständigen Lehrkraft bekannt gegeben, wie auch der Schulleitung und der Ausbildungsbeauftragten. Dies ist Aufgabe der LAA. 6.1 Teilnahmen der Mentoren an den Nachbesprechungen Die Mentorinnen/ die Mentoren und die/der Ausbildungsbeauftragte nehmen möglichst im Umfang von einer Unterrichtsstunde an den Nachbesprechungen der Unterrichtsbesuche teil. Die mit der Vertretungsregelung betraute Lehrkraft berücksichtigt dies in der Organisation der Vertretungsregelung. 4

6.2. Zusammenarbeit mit den Fachleitern des Ausbildungsseminars Nach unserem Verständnis kann eine fundierte Ausbildung der Referendare nur dann gelingen, wenn die Schule und die Fachleiter des Seminars gemeinsam den Entwicklungsprozess der LAA begleiten und gestalten. Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, dass die Fachmentorin/der Fachmentor und der/die Ausbildungsbeauftragte bei der Nachbesprechung eines Unterrichtsbesuches möglichst teilnehmen können. Beobachtungspunkte in der weiteren Arbeit mit allen Beteiligten festgelegt werden und diese in den weiteren Unterrichtsstunden verstärkt Berücksichtigung finden. 7. Teilnahme der LAA am Schulleben Die LAA nehmen an möglichst allen Belangen des Schullebens teil. Unter anderem gehören die im Folgenden genannten Punkte zu den wichtigen Ereignissen. 7.1 Teilnahme an Elternabenden Die LAA nehmen abwechselnd an den Elternabenden der Ausbildungsklassen teil. Die LAA werden in der Klassenpflegschaftssitzung mit einer Aufgabe beauftragt, die da sein kann: über vorgesehene Inhalte in einem von ihr unterrichtetem Fach informieren über besondere Veranstaltungen, z.b. den Besuch eines außerschulischen Lernortes berichten spezielle Materialien vorstellen eine besondere Unterrichtsmethode darstellen etc. 7.2 Teilnahme an Elternsprechtagen Elternberatung ist eine wesentliche Aufgabe der Lehrerin/ des Lehrers. Um Erfahrungen in der Beratungstätigkeit zu gewinnen, nehmen die LAA an Elternsprechtagen, verteilt auf beide Ausbildungsklassen teil. Die LAA können sich nach Vorabsprache in die Beratungen einbringen. 7.3 Teilnahme an Schulpflegschaft und Schulkonferenz Um die Arbeit von Schulpflegschaft und Schulkonferenz kennen zu lernen, nehmen die LAA in ihrer Ausbildung jeweils an einer Sitzung der beiden Gremien teil. 7.4 Teilnahme an Klassenfahrten Ist für eine Ausbildungsklasse eine Klassenfahrt vorgesehen, nehmen die LAA nach Absprache mit und Genehmigung durch das Studienseminar daran teil. Näheres regelt die Ausbil- 5

dungsordnung für den Vorbereitungsdienst. Für die LAA sollten möglichst keine Kosten entstehen. 7.5 Teilnahme an Konferenzen Die LAA nehmen an den stattfindenden Konferenzen und Dienstbesprechungen teil. Als Mitglied des Kollegiums übernehmen sie auch die Erstellung des Protokolls entsprechend der festgelegten Reihenfolge. 7.6 Teilnahme an Veranstaltungen Die LAA nehmen an Veranstaltungen, wie Schulfest, Schulausflug, Gottesdienste, Weihnachtsfeier der Schule teil, wie auch an den Veranstaltungen der von ihr unterrichteten Klassen. Dabei beteiligen sie sich an der Planung und Durchführung. 8. Ausbildungsgrundsätze der Schillerschule Diese grundlegenden Ideen sollen als Leitfaden für alle an der Ausbildung beteiligten Personen gelten: Einhaltung dienstlicher Verpflichtungen Verbindliche Absprachen über Ziele, Zielvereinbarungen, Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse Einhaltung vorgegebener fester Verbindlichkeiten wie Kurzprotokolle nach Unterrichtsbesuchen, schriftliche Dokumentationen der Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse von Beratungsgruppentreffen Führen eines Portfolios zur Dokumentation individueller Lernprozesse als Grundlage für Personalentwicklung Regelmäßige Rückmeldungen über Leistungsdimensionen und Zielerreichung Regelmäßige Rückmeldungen von Inhalten der Seminarausbildung Verbindliche stichwortartige Vorlage von den täglichen Unterrichtsplanungen, die auch handschriftlich erfolgen kann Es ist davon auszugehen, dass die Qualität der Ausbildung sich nicht nur an der Seminararbeit der Ausbilderinnen und Ausbilder festmacht, sondern ebenso von der Eigenständigkeit, der Lern- und Arbeitsbereitschaft sowie dem Selbstanspruch der Lehramtsanwärter/innen abhängt. 6

Lehramtsanwärter-Konferenzen Beratungskonzept für Lehramtsanwärter an der Schillerschule Zielsetzung Die LAA-Konferenzen dienen dem Austausch von Informationen, der Planung und Steuerung der Ausbildung und der Rückmeldung zum Leistungsstand der Lehramtsanwärter. Sie dienen aber auch der Information der Schulleitung über den Ablauf der Ausbildung. Beteiligte An der LAA-Konferenz nehmen der/die LAA, die Ausbildungslehrer (Mentoren), die Schulleitung und der/die Ausbildungsbeauftragte teil. Formalia Zu den LAA-Konferenzen werden alle Beteiligten durch die/den Ausbildungsbeauftragte/n, durch vorheriges Zusenden einer Tagesordnung eingeladen. Die Vereinbarungen der LAA-Konferenzen werden stichpunktartig protokolliert. Die LAA- Konferenzen können nach den geplanten Dienstbesprechungen stattfinden und sollen einen Zeitrahmen von 30 Minuten nicht überschreiten. Themen und Inhalte 1. LAA-Konferenz - Stundenplan der LAA - Informationen zur Schule und ihren Abläufen - Termine der Schule - Formalia zur Zusammenarbeit Arbeit an den Handlungsfeldern des Kerncurriculums - Handlungsfeld 1 (Schwerpunkt): Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen - Handlungsfeld 2 (Schwerpunkt): Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen - Handlungsfeld 5: Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen - Handlungsfeld 6: Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Vereinbarung von Zielen und Ressourcen für die weitere Zusammenarbeit. 2. LAA-Konferenz - Stundenplan der LAA / Einsatz im bedarfsdeckenden Unterricht - Termine der Schule 7

Arbeit an den Handlungsfeldern des Kerncurriculums - Rückblick auf die Ziele der ersten LAA-Konferenz - Handlungsfeld 3: Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen - Handlungsfeld 4: Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Vereinbarung von Zielen und Ressourcen für die weitere Zusammenarbeit 3. LAA-Konferenz - Stundenplan der LAA / Einsatz im bedarfsdeckenden Unterricht - Prüfungsanmeldung der LAA - Termine der Schule Arbeit an den Handlungsfeldern des Kerncurriculums - Welche Ziele wurden erreicht, teilweise erreicht bzw. nicht erreicht - Vereinbarung von Zielen und Ressourcen für die weitere Zusammenarbeit 4. LAA-Konferenz - Stundenplan der LAA - Prüfung - Termine der Schule Bilanzierung der Arbeit an den Handlungsfeldern des Kerncurriculums Grundlage für die Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer 4a) Abgabe der Beurteilungsbeiträge bei der Schulleitung vor den Sommerferien 4b) Gespräch Schulleitung 5. LAA-Konferenz Prüfungsabläufe Feedback zur Ausbildung 8