IMMOBILIEN EXPOSÉ Attraktive Kapitalanlage! Wohn-Gewerbeensemble in der Bodenseegemeinde Sipplingen
1. Lage Sipplingen, auch bekannt als die "Perle am Bodensee". Entdecken Sie die Gemeinde in Ihrer ganzen Vielfältigkeit. Natur- und Landschaftsschutzgebiet in den Steilhängen wechseln sich ab mit Uferpromenaden am Bodensee. Die sogenannten "Sipplinger Steiluferlandschaften", zählen zu den schönsten Gebieten Südwestdeutschlands. Dies ist aus naturkundlicher Sicht einmalig. 2. Objektbeschreibung Das hier angebotene Wohn-Gewerbe-Ensemble wurde im Jahr 1990 auf einem ca. 870,00 m² großen Grundstück in Massivbauweise erstellt. Die Aufteilung des Ensembles in eine ansprechend gestaltete Gewerbeeinheit mit vorgelagerter Gewerbehalle im Erdgeschoss und eine freundliche, helle Wohneinheit im OG und DG des Gebäudekomplexes machen dieses Ensemble sehr flexibel nutzbar. Die Gewerbeeinheit verfügt über eine Nutzfläche von ca. 131,00 m² (zzgl. Gewerbehalle) und besteht aus 2 Büroräumen, einem Lagerraum, 2 Verbindungsfluren und einem WC. Die Wohneinheit ist über eine Innen- und eine Außentreppe zu erreichen. Im OG stehen Ihnen auf ca. 154,25 m² Wohnfläche ein Wohnzimmer, 1 Küche mit offenem Essbereich, 2 Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer ein Bad, ein Gäste-WC sowie ein Dielenbereich zur Verfügung. Analog der Raumaufteilung im OG bietet das DG mit ca. 124,75 m² Wohnfläche genügend Platz und Freiraum, um Ihre Wohnideen zu verwirklichen. Auf einer Terrasse und insgesamt vier 4 Balkonen können Sie entspannen und den schönen Blick ins Grüne genießen. 3. Ausstattung Die Wärmezufuhr erfolgt über eine Gas-Zentralheizung. Ein zweizügiger Schornstein ermöglicht in der Übergangszeit den Wohnbereich im Dachgeschoss am Abend angenehm zu erwärmen. Das Haus verfügt über eine Garage und 10 Außenstellplätze und bietet somit genügend Platz für Besuch, als auch für den Eigenbedarf. 4. Sonstiges Das Objekt ist nach Absprache bezugsfrei. Die möglichen Mieteinnahmen für das gesamte Objekt betragen 3.040,00 /Monat. Somit ergibt sich eine unverbindliche Bruttorendite von 7,6 %. 5. Kaufpreis 480.000,00 zzgl. 3,57% Maklerprovision und den üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats- und Grundbuchkosten.
Hausansicht Hausansicht 2
Zufahrt Garage, Gewerbehalle EG
Büro 2 EG Wohnen mit Kaminanschluss OG
Küche/Essen OG Kind OG
große Terrasse Wohnen DG
Schlafen DG Essen DG
Küche DG
Grundriss EG
Grundriss OG
Grundriss DG
Flächenberechnung Gewerbe, Erdgeschoss / Nutzfläche (kompl. beheizt) Garage/Gewerbehalle: ca. 117,00 m² Lager: ca. 45,50 m² Büro 1: ca. 28,00 m² Garage: ca. 27,00 m² Büro 2: ca. 26,00 m² Heizungsraum: ca. 19,00 m² Flur: ca. 19,00 m² Treppenhaus: ca. 11,00 m² Flur: ca. 9,00 m² WC: ca. 3,50 m² Gesamt: ca. 305,00 m² Wohnung, Obergeschoss / Wohnfläche Wohnen: ca. 30,00 m² Küche/Essen: ca. 27,00 m² Arbeit: ca. 15,00 m² Schlafen: ca. 19,50 m² Kind: ca. 17,00 m² Flur: ca. 16,50 m² Bad/WC: ca. 4,50 m² WC: ca. 2,00 m² Terrasse (54,00 m²/4): ca. 13,50 m² Balkon (9,00 m²/2): ca. 4,50 m² Balkon (9,50 m²/2): ca. 4,75 m² Gesamt: ca.154,25 m² Wohnung, Dachgeschoss / Wohnfläche Wohnen: ca. 28,50 m² Essen: ca. 17,00 m² Küche: ca. 11,00 m² WC: ca. 3,00 m² Kind 1: ca. 12,50 m² Kind 2: ca. 12,50 m² Bad/WC: ca. 5,50 m² Schlafen: ca. 14,50 m² Diele: ca. 11,00 m² Balkon (9,00 m²/2): ca. 4,50 m² Balkon (9,50 m²/2): ca. 4,75 m² Gesamt: ca. 124,75 m²
Ihre Ansprechpartner: Kevin Pichel Immobilienvertrieb Shop Überlingen Tel: 07551/989360-0 E-Mail: k.pichel@horta.de Sebastian Dreyer Leiter Immobilienvertrieb Niederlassung Überlingen u. Friedrichshafen Tel: 07531/942189-13 E-Mail: s.dreyer@horta.de horta Immobilien Shop Center GmbH Aufkircher Straße 1 Tel.: 07551-989360 0 Geschäftsführer: Giovanni Panagia, Carlos Horta 88662 Überlingen Fax: 07551-989360 9 Mainaustraße 32, 78464 Konstanz Amtsgericht Freiburg, HRB 707451 Steuernummer: 09048/14872 Mail:ueberlingen@horta.de Homepage: www.horta.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/ Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Provision Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Diese beträgt bei Immobilien 3% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 4 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 5. Vorkenntnis Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. 6. Gleichwertigkeit Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 7. Beurkundung Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei. 8. Haftung Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung. 9. Schlussbestimmungen Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand istsoweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat- der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Stand: 05/2012