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oberste, allgemeine, obere und untere besondere Staatsbehörden aufgliedern sowie nach Geschlecht differenzieren!"

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STATISTISCHES LANDESAMT

SACHSEN. p März Jahr. Gesamtzahl der Fälle

SACHSEN. auch keine Statistik geführt wird. Der Frage wird daher der definierte Begriff

Transkript:

STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 0105 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/42/111 Dresden, 11. Mai 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13085 Thema: Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen 2017 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und wie viele Ehen gemäß 1353 BGB wurden in Sachsen im Jahr 2017 geschlossen (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen und Geschlecht differenzieren sowie bei Ehen nach Inkrafttreten der Änderung 1353 BGB zum 1.10.2017 nach gleichoder verschiedengeschlechtlich differenzieren)? Die Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben der Kommunen. Frage 2: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz wurden in Sachsen im Jahr 2017 aufgelöst und viele Ehen gemäß BGB wurden in Sachsen im Jahr 2017 geschieden (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen und Geschlecht differenzieren sowie bitte bei Ehen nach Inkrafttreten der Änderung 1353 BGB zum 1.10.2017 nach gleich- oder verschiedengeschlechtlich differenzieren)? Die Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 0107 Dresden Telefon +4351 564-0 Telefax +4 351 564-31 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte

STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Staatsanwaltschaften) vom 18. Dezember 2017 und hier insbesondere durch die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F -Statistik, Anlage 1 zur VwV) wird sowohl die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach 26 Abs. 1 Nr. 1 FamFG als auch die Anzahl der erledigten Verfahren betreffend Ehescheidungen je Amtsgericht erfasst. Hinsichtlich der rechtskräftig aufgehobenen Lebenspartnerschaften differenziert die Statistik außerdem nach dem Geschlecht der Lebenspartner. Eine Unterscheidung nach gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Ehen im Hinblick auf die zum 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Änderung des 1353 BGB trifft die amtliche Statistik dagegen nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der erst seit 1. Oktober 2017 bestehenden Möglichkeit zur Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und im Hinblick auf die für eine Scheidung erforderlichen Trennungszeiten der Ehepartner sowie unter Berücksichtigung der Verfahrenslaufzeiten bei den Amtsgerichten bis zum 31. Dezember 2017 keine rechtskräftige Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe erfolgt ist. Eine Aufschlüsselung entsprechend der Fragestellung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen kann der amtlichen Statistik weder für aufgehobene Lebenspartnerschaften noch für Ehescheidungen entnommen werden und ist auch anhand einer Datenbankauswertung bei den Amtsgerichten technisch nicht möglich. Die Aufschlüsselung erfolgt daher anhand der einzelnen sächsischen Amtsgerichte. Frage 3: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz bestanden am 31.12.2017 in Sachsen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Quartalen sowie Geschlecht differenzieren!) Die Angaben können der Anlage 3 entnommen werden. Die Angaben beruhen auf der Basis des Datenbestandes des Sächsischen Melderegisters vom 26. April 2017, da die Daten nicht stichtagsbezogen gespeichert werden. Eine Rückrechnung auf den Bestand zum 31. Dezember 2016 ist nicht möglich (s. Erläuterungen der Anlage 3). Es erfolgt keine Erfassung der im Freistaat Sachsen eingetragenen Lebenspartnerschaften, sondern der im Freistaat Sachsen gemeldeten Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben; es kann daher auch sein, dass nur einer der Lebenspartner im Freistaat Sachsen lebt. Seite 2 von 3

STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden 2017 gemäß 20a Lebenspartnerschaftsgesetz in eine Ehe umgewandelt? Die Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben der Kommunen. Mrty undlicen Grüßen / I / I 11,1A 1 ' erof. IN Roland Wöller Anlagen: 3 Seite 3 von 3

Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13085 zu Frage 1: eingetragene Lebenspartnerschaften gl.-geschl. Ehen Gesamt verschgeschl. Ehen, zu Frage 4: Umwandlungen Landkreis/ Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt 1/17 11/17 111/17 1V/17 2017 insg. 1 m 1 w insg. 1 m 1 w insg. 1 m 1 w insg. 1 m 1 w insg. 1 m i w 5 4 1 5 1 4 10 6 4 22 11 11 42 22 20 1V/2017 161 ' 1V/2017 1 Erzgebirgskreis 2 2-2 2-2 1 1 8 3 5 14 8 6 215 6 Mittelsachsen 3 3-0 - - 4 1 3 8 1 7 15 5 10 153 8 Vogtlandkreis 2-2 0 - - 7 5 2 1-1 10 5 5 115 7 Zwickau 3-3 4 1 3 1 1-1 5 14 27 7 20 22 1 Dresden, Stadt Bautzen Görlitz 5 1 4 17 11 6 21 6 15 16 6 10 5 24 35 2 2-4 2 2 4 1 3 6-6 16 5 11 - - - 2 1 1 6 4 2 15 13 2 23 18 5 _ 574 18 13 77 Meißen - - - 2-2 0 - - 8 4 4 10 4 6 225 Sächs. Schw.-Osterzgeb. 2 2-7 3 4 3 1 2 11 6 5 23 12 11 181 1 Leipzig, Stadt 12 7 5 1 7 12 23 16 7 16 10 6 70 40 30 515 44 Leipzig 2 1 1 8 2 6 8 3 5 3 1 2 21 7 14 228 Nordsachsen 1-1 4 2 2 4 1 3 2-2 11 3 8 153 11 Freistaat Sachsen 3 22 17 I 74 32 42 I 3 46 47 1 135 60 I 75 I I 341 160 181 3077 246

Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13085 Rechtskräftig aufgehobene Lebenspartnerschaften: I. Quartal 2017 Chemnitz 1-1 Dippoldiswalde 1-1 Dresden 2 2 - Leipzig 5 4 1 Zwickau 1 1 - gesamt 10 7 3 II. Quartal 2017 Dresden 2 1 1 Pirna 2 1 1 Borna 2 2 Leipzig 4 3 1 Zwickau 2 2 - gesamt 12 3 Quartal 2017 Chemnitz 1 1 Dresden 1 1 Weißwasser 1 1 - Eilenburg 1 1 Leipzig 1 1 Plauen 1 1 Zwickau 1 1 gesamt 7 7 IV. Quartal 2017 Aue 1 1 Dippoldiswalde 1 1 Dresden 1-1 Meißen 3 1 2 Bautzen 1-1 Zittau 1-1 Eilenburg 1 1 - Leipzig 2 2 - gesamt 11 6 5 2017 Anzahl der Verfahren weiblich männlich 40 2 11 1

Ehescheidungen 2017: Amtsgericht I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Aue 84 75 74 74 Auerbach 88 55 45 4 Bautzen 67 46 61 45 Borna 64 58 4 70 Chemnitz 107 108 1 84 Dippoldiswalde 46 44 47 47 Döbeln 70 67 63 63 Dresden 207 227 176 14 Eilenburg 58 34 5 4 Freiberg 53 42 43 46 Görlitz 31 27 27 31 Grimma 67 5 52 46 Hohenstein-Ernstthal 60 56 47 56 Hoyerswerda 30 20 16 13 Kannenz 4 40 40 38 Leipzig 14 214 13 15 Marienberg 60 77 61 82 Meißen 55 60 43 55 Pirna 5 57 3 4 Plauen 54 55 63 51 Riesa 53 28 31 16 Torgau 27 23 28 38 Weißwasser 31 23 20 44 Zittau 52 41 47 30 Zwickau 82 88 73 7 gesamt 1748 1624 1488 1544 6404 I 2

Anlage 3 zu Drs -Nr 6/13085 Ermittelt wurde die Anzahl der mit Alleiniger oder Hauptwohnung aktuell gemeldeten Personen, für die eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Datum der Begründung < 01.01.2018 eingetragen ist, zzgl. der Anzahl der Einträge ohne Angabe zum Datum der Begründung. Hierbei wurde eine Differenzierung nach Landkreis/Kreisfreie Stadt und dem Geschlecht vorgenommen, eine nach dem Quartal ist jedoch nicht möglich. Die bereits zur letzten Auswertung vom 26.04.2017 formulierten Einschränkungen und Hinweise gelten hierbei fort und werden daher in aktualisierter Form erneut aufgeführt: 1. Vom Auswertungsgegenstand betroffene Personen, die im Zeitraum 01.01. 20.04.2018 aus einer sächsischen Gemeinde verzogen sind, sind bei einem Wegzug aus Sachsen nicht berücksichtigt und werden bei einem Umzug in einen anderen sächsischen Landkreis nicht am Wohnort zum Stichtag 31.12.2017, sondern am aktuellen Wohnort gezählt. 2. Punkt 1 gilt auch für einen VVohnungsstatuswechsel. 3. Personen, die im Zeitraum 01.01. 20.04.2018 verstorben sind, werden nicht berücksichtigt. 4. Personen, deren Familienstand sich im Zeitraum 01.01. 20.04.2018 geändert hat, werden nicht berücksichtigt. Landkreis/Kreisfreie Stadt weiblich männlich Bautzen 50 72 Chemnitz, Stadt 117 113 Dresden, Stadt 361 470 Erzgebirgskreis 47 44 Görlitz 55 66 Leipzig 87 87 Leipzig, Stadt 571 683 Meißen 66 2 Mittelsachsen 58 56 Nordsachsen 32 68 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 70 Vogtlandkreis 54 65 Zwickau 68 3 Freistaat Sachsen gesamt 1657 16 3626