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lfd.nr. 2/2011 M A R K T G E M E I N D E S O O S S V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die SITZUNG des GEMEINDERATES am 28.02.2011 im Gemeindeamt, Hauptstraße 48. BEGINN: 18.00 Uhr Die Einladung erfolgte am 21.02.2011 ENDE: 20.15 Uhr durch Mail bzw. Kurrende. ANWESEND WAREN: Bürgermeisterin: Helene Schwarz Vizebürgermeister: Dr. Gustav Fischer die Mitglieder des Gemeinderates: gf.gr Franz Waldhäusl gf.gr Franz Pagler gf.gr Helmut Klar gf.gr Ing. Peter Koternetz GR Herbert Gartner-Schlager GR Josef Buchart GR Gabriela Wanzenböck GR Christian Stuefer GR Helmut Wirth GR Ing. Gerhard Heimhilcher GR Oleg Glanzner GR Andreas Klement GR Karl Beisteiner GR Christian Fischer GR Mag. Erika Kogler-Marian ANWESEND WAREN AUSSERDEM: Mag. Horst Maurowitsch Kassenverwalter Eveline Spreitzer - Schriftführerin ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR Franz Grabner GR Christoph Steiner NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: Vorsitz: Bürgermeisterin Helene Schwarz Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

lfd.nr. 2/2011 2 T A G E S O R D N U N G 1. Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsniederschriften vom 13.12.2010 und vom 27.01.2011 2. Bericht der Bürgermeisterin 3. Bricht des Prüfungsausschusses 4. Rechnungsabschluss 2010 5. Kanalverlängerung Thomas Wendt-Straße - Vergabe 6. Sanierung der Fassade der Volksschule Vergabe 7. Änderung der Postleitzahl - Antrag 8. Vergabe Klärschlammausbringung 9. Vergabe Adaptierungsprojekt Kläranlage 10. Wohnwagen-Stellplätze 11. Entsorgungsbeitrag für die Abholung von Grünschnitt Nicht öffentliche Sitzung 12. Personalangelegenheiten, Ehrung Verlauf der Sitzung Die Bürgermeisterin als Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die Tagesordnung wurde allen Mitgliedern des Gemeindevorstandes vollständig und rechtzeitig zugestellt. Es befindet sich ein Zuhörer im Saal. Vor der Sitzung wurden zwei Dringlichkeitsanträge vorgelegt. Der erste betrifft die Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gebrauchsabgabe und wird von Frau Bürgermeister verlesen. Die Dringlichkeit wird durch den Gemeinderat einstimmig zuerkannt und der Punkt wird als 11 A in die Tagesordnung aufgenommen. Der zweite Antrag, eingelangt von WISO, betrifft die Änderung der Förderung für Vereine und wird von GR Glanzner verlesen. Die Dringlichkeit wird durch den Gemeinderat mehrstimmig nicht zuerkannt (1 Stimme dafür: GR Glanzner). Das Thema wird an den Ausschuss verwiesen. Es wird mit Punkt 1 der Tagesordnung begonnen: Pkt. 1: Verhandlungsniederschrift vom 06.12.2010 Gegen das Sitzungsprotokoll vom 13.12.2010 wurde Einspruch erhoben. Die Tagesordnungspunkte 3. und 4. sollen ergänzt werden. Einspruch wird von Fr. Bgm. verlesen. Beschluss: der Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig (1 Enthaltung: GR Glanzner) Zu Punkt 13 wird die Berechnung beanstandet. Da es sich nicht direkt um einen Einspruch zum Protokoll handelt, wird dieser Punkt zur Kontrolle an den Ausschuss verwiesen. Das Protokoll vom 13.12.2010 gilt daher als genehmigt. Das Protokoll vom 27.01.2011 wurde nicht beeinsprucht und gilt daher ebenfalls als genehmigt. Pkt. 2: Bericht der Bürgermeisterin Frau Mag. Scherling wurde in der Volksschule für die Nachmittagsbetreuung eingestellt (statt Fr. Irene Rabel)

lfd.nr. 2/2011 3 Straßenverkehrsverhandlung die Kreisverkehrssanierung in Bad Vöslau wird ca. Anfang Juli durchgeführt. Über die geplante Einbahnregelung wird die Bevölkerung mittels Postwurf informiert. Der Tourismusausschuss wird um Weiterleitung eingelangter Informationen betreffend Weinstraße an die betroffenen Stellen gebeten (z.b. Weinbauverein) Bei der letzten Sitzung den Flughafen betreffend wurde mitgeteilt, dass eine Ausdehnung der Sicherheitszone erfolgen wird. Mit Protesten der Anrainer ist zu rechnen. Pkt. 3: Bericht des Prüfungsausschusses Die Bürgermeisterin erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses Herrn GR Wirth das Wort. Dieser berichtet über die am 29. Dezember 2010 nicht angekündigt stattgefundene Gebarungsprüfung. Die Ein- und Ausgaben und die Spareinlagen wurden geprüft und es konnten keine Mängel festgestellt werden. Herr GR Wirth bedankt sich bei Herrn Mag. Maurowitsch und bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die gute Zusammenarbeit. Der nächste Prüfungstermin am 3. März wird in Erinnerung gerufen. Pkt. 4: Rechnungsabschluss 2010 Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 20109 ist in der Zeit vom 14.01. - 28.01.2011 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht. Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen eingebracht. Die Bürgermeisterin erteilt Herrn Mag. Maurowitsch das Wort. Dieser erläutert die einzelnen Punkte des Rechnungsabschlusses. Gestellte Anfragen wurden beantwortet. Der Rechnungsabschluss 2010 wird dem Gemeinderat mit den Voranschlagsüberschreitungen und den Voranschlagsunterschreitungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss: der Antrag wird angenommen Der Rechnungsabschluss 2010 ist dem Originalprotokoll als Beilage 1 angefügt. TOP 5: Kanalverlängerung Thomas Wendt-Straße - Vergabe Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Bauausschusses GR Waldhäusl das Wort. Dieser berichtet, dass für den Kanalbau in der Thomas Wendt-Straße drei Kostenvoranschläge eingeholt wurden: Firma Pusiol etwa 53.000,-- Firma Uhl etwa 44.000,-- Firma ABO etwa 41.000,-- Mit der Fa. Terrassenhaus wurde ein ungefährer Termin zur Herstellung bereits abgesprochen, Durchführung wird vor August erfolgen. Angeschlossen werden 5 Haushalte. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat, die Vergabe an die Fa. ABO als Bestbieter zu beschließen. Der Antrag wird angenommen. TOP 6: Sanierung Fassade der Volksschule - Vergabe Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Bauausschusses GR Waldhäusl das Wort. Dieser teilt mit, dass im Budget 35.000,00 veranschlagt sind. Für die Sanierung der Fassade Volksschule wurden drei Kostenvoranschläge eingeholt. Fa. Schäffer/Fa. Steurer ca. 13.000,00 Fa. Wiskocil/Fa. Lux ca. 21.000,00 Fa. Pusiol ca. 12.000,00

lfd.nr. 2/2011 4 Diese Angebote sind jedoch schwer vergleichbar, da es sich um Maurer- und Malerarbeiten handelt. Die KV müssen daher nochmals genau geprüft werden. Weiters soll ein Termin mit dem Bundesdenkmalamt vereinbart werden, in dem auch die eingeholten KV besprochen werden sollen. Eventuelle Förderungen werden noch abgeklärt. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Ferien geplant. Es ergeht daher der Antrag an den Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss über die Vergabe der Arbeiten im Rahmen des Budget zu fassen und den Auftrag nach o.a. Prüfungen an den Bestbieter zu vergeben. Beschluss: der Antrag wird angenommen. TOP 7: Änderung der Postleitzahl - Antrag Bei der Post AG wurde die Vorgehensweise zur Erlangung einer eigenen Postleitzahl angefragt. Per Mail wurde mitgeteilt, dass ein Gemeinderatsbeschluss sowie ein Antrag der Gemeinde notwendig sind. Die Umsetzung kann nur vierteljährlich erfolgen. Bewohner und Firmen müssen verständigt werden. Die Doppelgleisigkeit der alten und der neuen Postleitzahl darf ein halbes Jahr nicht überschreiten. Dazu ist ein Mail der Fa. Wolf eingelangt, dieses wird verlesen. Frau Bürgermeister übergibt dem Obmann des zuständigen Ausschusses, Hrn. Vizebürgermeister Dr. Fischer, das Wort. Dieser erläutert die Sachlage. Derzeit teilen sich Baden, Sooß und Siegenfeld die PLZ 2500. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass sich das Formularwesen ändern wird und Suchsysteme vermehrt über die Postleitzahl laufen werden. Daher sollte eine eindeutige Identifizierung über die PLZ angestrebt werden. Aufgrund der Änderungen wird man mit den Betroffenen Absprachen zu Umsetzung bzw. Übergangsfrist führen. Die Frist beginnt mit Antragstellung und anschließender Erteilung einer neuen PLZ durch die Post zu laufen. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für die Beantragung zu fassen, um weitere Schritte setzen und die weitere Vorgehensweise abklären zu können. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig (1 Gegenstimme: GR Glanzner, 3 Enthaltungen: SPÖ) TOP 8: Vergabe Klärschlammausbringung Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Ausschusses gfgr Ing. Koternetz das Wort. Er berichtet über zwei Versuche zur Klärschlammausbringung. Es zeigte sich, dass der Wasserspiegel bis zur Schlammgrenze abgesenkt werden muss, damit das erwünschte Ergebnis erzielt werden kann. Für die Klärschlammausbringung wurden drei KVs eingeholt: Fa. Hametner 89.400,00 Fa. Postiasi 103.870, 00 Fa. Koller 117.295,00 Mittlerweile liegt auch ein Angebot der Fa. Teurezbacher vor, Kosten 60.000,00. Der gravierende Unterschied findet sich im m³-preis. Die Fa. Teurezbacher wird eingeladen, die Details vor Ort zu klären. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Vergabe der Arbeiten nach Abklärung mit Fa. Teurezbacher an den Bestbieter zu fassen.

lfd.nr. 2/2011 5 TOP 9: Vergabe Adaptierungsprojekt Kläranlage Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Ausschusses gfgr Ing. Koternetz wieder das Wort. Es wird mitgeteilt, dass 3 Angebote vorliegen: Dipl. Ing. Kraner 9.565,00 Bmstr. DI Denk 8.000,00 Fa. Krautgartner/Prohaska/Vegh 5.000,00 In den Variantenstudien der Firmen DI Denk und Krautgartner/Prohaska/Vegh wird auch das neu zu erschließende Betriebsgebiet berücksichtigt. Themen wie zu erwartende EW- Belastung, Pumpstation, Rückhaltebecken werden neben den Hauptthemen Sanierung, Anschluss Bad Vöslau oder Neubau, Kampagnenbetrieb sowie Kanalsituation mit betrachtet. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat, die Vergabe der Arbeiten für das Vorprojekt Adaptierungsmaßnahmen Kläranlage an den Bestbieter Fa. Krautgartner/Pohaska/Vegh zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig (1 Enthaltung: GR Glanzner) TOP 10: Wohnmobil-Stellplätze Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Ausschusses gfgr Pagler das Wort. Dieser berichtet, dass die Größe der Stellplätze verkleinert wird und diese nicht zur längeren Nutzung ausgelegt sind. Aus Kostengründen werden keine Anschlüsse für Ver- und Entsorgung hergestellt. Vorgeschlagen werden 4 Stellplätze an der Weinbergstraße (Parkplatz) und 4 Stellplätze beim Parkplatz vor der Feuerwehr. Vorteil dieser Stellplätze ist eine Legalisierung der kurzzeitig abgestellten Wohnmobile. Für die Markierung der Stellplätze wird eine Verkehrsverhandlung notwendig sein. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat, die Stellplätze für Wohnmobile zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig (1 Enthaltung: GR Glanzner) TOP 11: Entsorgungsbeitrag für die Grünschnittabholung Frau Bürgermeister erteilt dem Obmann des Ausschusses gfgr Klar das Wort. Da es immer wieder vorkommt, dass sich Privatpersonen einen Anhänger der Gemeinde tageweise oder über das Wochenende ausleihen, wurde über einen Kostendeckungsbeitrag diskutiert. Dieser wurde, unabhängig von der Größe des Anhängers und der Dauer der Verleihung mit 25,00 vorgeschlagen, die durch die Gemeindearbeiter im Voraus einzuheben sind. Ein entsprechender Antrag und die damit verbundene Organisation sind direkt über das Gemeindeamt abzuwickeln. Dieser Beitrag beinhaltet die Bereitstellung und anschließende Abholung und Entleerung des Anhängers. Bauschutt wird nicht übernommen. Mindestrentner und Heizkostenzuschussempfänger werden von dieser Regelung ausgenommen. Es ergeht der Antrag an den Gemeinderat, den Kostendeckungsbeitrag von 25,00 zu beschließen.

lfd.nr. 2/2011 6 TOP 11 A: Dringlichkeitsantrag zur Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe Am heutigen Tag wurde von Hrn. Pucher, Verordnungsprüfungen IVWG3, mitgeteilt, dass in der Verordnung über die Erhebung der Gebrauchsabgabe der Absatz Rettungsorganisationen, Freiwillige Feuerwehr, Vereine, Parteien, wohltätige Organisationen und sonstige von der Gemeinde bewilligte nicht kommerzielle Veranstaltungen sind von dieser Verordnung ausgenommen. gestrichen werden muss, da in dieser Verordnung nur tarifliche Abweichungen zum NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 festgesetzt werden dürfen. Obgenannte Organisationen sind aufgrund des Tarifes 2: Vorgärten vor Geschäftslokalen aller Art nicht von dieser Abgabe betroffen. Es ergeht daher der Antrag an den Gemeinderat die nachfolgend korrigierte Verordnung neu zu beschließen: VERORDNUNG über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sooß beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der geltenden Fassung, wie folgt: Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabe-gesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest: Tarif 2.: Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u. ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangene zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat 3,00 Diese Verordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt. Da weiters nichts vorgebracht wird, schließt die Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Der Besucher verlässt den Saal. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am... genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt. Der Bürgermeisterin Schriftführerin gf. Gemeinderat gf. Gemeinderat gf. Gemeinderat Gemeinderat