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Transkript:

)LQDQ]GHSDUWHPHQW )UDJHERJHQ]XU9HUQHKPODVVXQJ]XP'HNUHW EHUGLH$DUJDXLVFKH 3HQVLRQVNDVVH3HQVLRQVNDVVHQGHNUHW 6LQG6LHPLWHLQHP:HFKVHO]XP%HLWUDJVSULPDWHLQYHUVWDQGHQ".RPPHQWDU Unter der Voraussetzung, dass der Kanton Aargau tatsächlich ein guter Arbeitgeber sein und als solcher marktkonforme Arbeitsbedingungen anbieten will, ist der Primatswechsel unbedingt abzulehnen. Es ist zu beobachten, dass Firmen mit gut ausgebildetem Personal, so auch insbesondere internationale Firmen, das Leistungsprimat wegen seiner Vorzüge für die Versicherten bevorzugen, weil nur im Leistungsprimat verlässliche Aussagen über die tatsächliche spätere Rente möglich sind. Auch sind die meisten öffentlichen Kassen immer noch im Leistungsprimat organisiert. Hier von einem Trend zum Beitragsprimat zu sprechen, ist reine Stimmungsmache. Nur da, wo alle Risiken auf die Arbeitnehmenden verschoben werden sollen, ist das Beitragsprimat - aus Sicht der Arbeitgeber - angezeigt. Der vpod lehnt eine Verschlechterung der Leistungen für das Personal ab. Dies auch aus der Überzeugung, dass der Service Public als Rückgrat unserer Gesellschaft nur mit gutem und motiviertem Personal ein hohes Qualitätsniveau halten kann. Spezielle Versicherungslösungen für einzelne der APK angeschlossene Institutionen und für einzelne Versicherte sind auch im Leistungsprimat möglich. Wir befürworten diese. Die Berechnung der Renten der Versicherten ist nur im Leistungsprimat verlässlich. Im Beitragsprimat können wohl Leistungsziele angestrebt werden, jedoch können die tatsächlichen Rentenleistungen im Alter wegen der Variablen des Umwandlungssatzes und der Verzinsung im Beitragsprimat nicht garantiert werden. Der vpod erachtet die Rentensicherheit als ein hohes ökonomisches und psychologisches Gut. Darum lehnt der vpod den Wechsel ins Beitragsprimat ab. Welches Primat auch immer gewählt wird: Wenn man die gleiche Leistung erzielen will, muss man dafür gleich viel Prämien aufwenden, sei es im Beitrags- oder im Leistungsprimat. Eine Kosteneinsparung ist - wenn man die gleichen Leistungen will - also nicht möglich. Ein allfälliger Wechsel zum Beitragsprimat - den wir ohnehin ablehnen - würde zwingend voraussetzen, dass zuerst die Deckungslücke beseitigt und genügend Schwankungsreserven (bei ca. 40% Aktienanteil müssten etwa 20% Schwankungsreserven vorhanden sein) gebildet würden. Wenn ein Wechsel zum Beitragsprimat erfolgt, während eine Deckungslücke besteht und man diese dann unter dem Beitragsprimat füllen will, so werden die erzielten Kapitalerträge weitgehend für die Finanzierung der Deckungslücke verwendet werden und die Verzinsung der Alterskapitalien wird entsprechend ungenügend ausfallen ( 7). Das wird zur Folge haben, dass das erklärte Ziel, gleiche Leistungen im Beitragsprimat anzustreben, nicht erreicht wird, weil ein grosser Teil der Kapitalerträge nicht für die zur Rentensicherung nötige Verzinsung eingesetzt werden. Faktisch werden also dann die eigentlich für die Rentenbildung vorgesehenen Mittel für die Ausfinanzierung der Deckungslücke eingesetzt werden. Die Deckungslücke ist aber das Resultat eines früheren, bewussten politischen Entscheides des Kantons als Arbeitgeber, die Kasse ohne Volldeckung zu führen. Für eine öffentliche Kasse, die über eine Staatsgarantie verfügt,

lehnen wir das Ziel der Ausfinanzierung als volkswirtschaftlich unsinnig ab (siehe weiter unten) - wenn aber eine Ausfinanzierung ins Auge gefasst wird, muss diese zuerst und vollständig erfolgen, bevor ein Primatswechsel diskutiert werden kann. Der Vergleich der öffentlichen Kassen mit privaten Kassen, der zum politischen Repertoire gehört, hinkt. Bei privaten Kassen kann der Arbeitgeber bei gutem Geschäftsgang zusätzliche Einlagen in die Kasse tätigen. Dies sieht der Kanton Aargau aber nicht vor. Daher sind die unzutreffenden Vergleiche mit privaten Kassen einzustellen. Diese dienen nach Ansicht des vpod nur der Verwirrung der Leute und verzerren die Tatsachen. 2 Der vpod hat auch Kenntnis davon, dass die APK eine erhebliche Anzahl von Versicherten, deren Arbeitgeber die Wahl haben, verlieren könnte, falls die Versicherungsbedingungen in dem vorgeschlagenen Ausmass für die Versicherten verschlechtert würden. Es würde mit schlechteren Versicherungsbedingungen für die Versicherten auch schwieriger, neue Institutionen in der APK zu versichern. Ein Beispiel dafür sind die Angestellten der Fachhochschule Nordwestschweiz. Diese bevorzugen klar eine Leistungsprimatkasse und werden dies bei der Erarbeitung ihres Gesamtarbeitsvertrags auch fordern. Eine Schwächung der Kasse durch Verluste an Versicherten bzw. geringer Attraktivität für neue Versicherte ist nicht im Interesse der kantonalen Angestellten und kann auch nicht im Interesse des Regierungsrates sein. Aus diesen Gründen lehnt der vpod den Primatswechsel mit Überzeugung als ökonomisch widersinnig, personalpolitisch verhängnisvoll und gesamthaft überflüssig ab. 'HQ0RGHOODQQDKPHQOLHJWGLH=LHOVHW]XQJ]X*UXQGHGDVVGLH$OWHUVUHQWH UXQGGHVYHUVLFKHUWHQ/RKQHVEHWUlJWZLHELVKHUDEHUQLFKWPHKU JDUDQWLHUW6WLPPHQ6LHGLHVHU=LHOVHW]XQJ]X".RPPHQWDU Das Ziel 65 % des versicherten Lohns ist richtig. Jedoch muss dieses garantiert sein und für das Pensionierungsalter 63 gelten. Darum halten wir das Leistungsprimat für das richtige. Mit der bestehenden Rentenhöhe liegt die APK knapp im schweizerischen Durchschnitt. Es geht nicht an, dass der Kanton neben den übrigen personalpolitischen Abbaumassnahmen der letzten Jahre und bei der notorisch ungenügenden Lohnpolitik, die er verfolgt, auch noch bei den Renten abbaut. Wenn ein Wechsel zum Beitragsprimat erfolgen sollte, so ist der Sparprozess so anzulegen, dass das für die Rente von 65% des versicherten Lohnes notwendige Alterskapital mit 63 Jahren angespart ist. 6LQG6LHPLWGHU(UK KXQJGHV3HQVLRQLHUXQJVDOWHUVYRQDXI-DKUH QHX%HLWUDJVMDKUHHLQYHUVWDQGHQ"

3.RPPHQWDU Diese Rentenaltererhöhung ist für viele Berufsgruppen und viele Individuen schlicht unrealistisch. Die Tendenz geht in der entgegengesetzten Richtung. In der heutigen immer belastenderen Arbeitswelt und unter dem Aspekt der auch zwangsweisen Frühpensionierung ist es zunehmend unüblich, dass Arbeitnehmende bis zum AHV-Alter - das für Frauen zudem tiefer als 65 Jahre liegt - arbeiten bzw. arbeiten können oder dürfen. Der Kanton Aargau kennt auch keine genügende Regelung für den Fall der vorzeitigen Pensionierung. Auf der anderen Seite gibt es Ausbildungen, deren Länge es nicht erlaubt, mit 25 Jahren eine volle Berufstätigkeit aufzunehmen. Ausserdem wäre eine solche Rentenalter- und Einzahlungsdauererhöhung für diejenigen Berufskategorien, deren Angehörige speziellen Belastungen ausgesetzt sind, gleichbedeutend mit einer klar vorhersehbaren Rentenkürzung. Denn diese sind häufig vor dem regulären Rentenalter ausgebrannt und darauf angewiesen, vorzeitig in Pension gehen zu können. Wer dann in diesen für die Gesellschaft wichtigen Berufen, so im Gesundheits-, im Bildungs- und im Sicherheitsbereich, noch arbeiten möchte oder es sich leisten könnte, ist eine offene Frage. Der Hinweis auf eine Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3,5 %, der für die Verschlechterung der Versicherungsbedingungen ebenfalls beigezogen wird, steht im Widerspruch sowohl zu den bisherigen Absichtserklärungen und Verlautbarungen der APK wie zu deren Performance, die für 2004 5,1 % und über die letzten zehn schwierigen Börsenjahre 4,7 % betrug. Aus allen diesen Gründen lehnt der vpod die Erhöhung des Rentenalters und der Beitragsjahre ab. :LHEHXUWHLOHQ6LHGLHYRUJHVHKHQH$OWHUVVWDIIHOXQJGHU%HLWUlJH"6LQG6LH JUXQGVlW]OLFKHLQYHUVWDQGHQ".RPPHQWDU Nur im Beitragprimat wäre eine Altersstaffelung der Beiträge notwendig. Dieses lehnen wir aber ab. Wir stehen ein für die Solidarität zwischen den Altersgruppen. Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmende eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Mit zu hohen Beitragspflichten in der 2. Säule sinken diese aber. Im Kanton Aargau kommt hinzu, dass heute ältere Versicherte in ihrer Jugend gemessen an ihrer Anwartschaft verhältnismässig zu hohe Beiträge bezahlen mussten und bei einem Primatswechsel mit neu dermassen gestaffelten Beiträgen nach Modell Raiffeisen ein zweites Mal gestraft würden. Das geht nicht an. Dazu ist es eine Illusion anzunehmen, dass die Familienpflichten das Portemonnaie der SchweizerInnen auch heute noch ab rund 45 Jahren weniger belasten. Der gesellschaftliche Trend geht zu Patchworkfamilien und Spätkinderfamilien mit älteren Eltern. Wir lehnen diese Art der Beitragsstaffelung nach Alter aus allen diesen Gründen ab. 6LQG6LHGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVVGHU.RRUGLQDWLRQVDE]XJN QIWLJQHX GHILQLHUWZLUG"

4.RPPHQWDU Für untere Einkommen wirkte sich dies negativ aus. Diese Massnahme kommt für den vpod aus sozialpolitischen Gründen in dem angegebenen Ausmass nicht in Frage. Beim Verbleib im Leistungsprimat befürworten wir aber ein Entgegenkommen zugunsten der höheren Einkommen, dies, damit die APK konkurrenzfähig bleibt. Die Eckwerte in 5 des vorgesehenen Dekrets müssten dann nach Ansicht des vpod zwischen mindestens 50 % und höchstens 100 % der maximalen AHV-Altersrente angesetzt werden. 6LQG6LHPLWGHUYRUJHVHKHQHQ%HVLW]VWDQGVJDUDQWLHHLQYHUVWDQGHQ".RPPHQWDU Die vorgesehene ungenügende Besitzstandsgarantie, die ohnehin nur beim Wechsel ins Beitragsprimat zum Tragen käme, lehnt der vpod ab. Der vpod erwartet von einem Arbeitgeber, der sich immer wieder als guten Arbeitgeber bezeichnet, eine korrektere Lösung bei einer Primatsänderung, die vom Personal unerwünscht ist, eine volle Besitzstandsgarantie. Die in 20 des Dekrets vorgeschlagene Staffelung lehnen wir ab. 'LH$DUJDXLVFKH3HQVLRQVNDVVHELHWHWGHQ$UEHLWJHEHUQN QIWLJGLH 0 JOLFKNHLW]XVlW]OLFKH/HLVWXQJHQ]XYHUVLFKHUQ6WLPPHQ6LHGLHVHU 2SWLRQ]X".RPPHQWDU Dies ist aber auch im Leistungsprimat möglich. Die zusätzlichen Leistungen für bestimmte Berufskategorien oder Versichertengruppen müssen arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden. Beletageversicherungen auf Kosten aller Versicherten lehnt der vpod ab. 'LH'HFNXQJVO FNHVROOPLWWHOIULVWLJELV-DKUHDXVILQDQ]LHUWZHUGHQ 6LQG6LHPLWGHP=HLWUDKPHQHLQYHUVWDQGHQ".RPPHQWDU Eine Ausfinanzierung der Kasse ist eine Voraussetzung für den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, soll die Rentenhöhe der Versicherten nicht gefährdet werden. So hat zum Beispiel die Pensionskasse der Stadt Zürich (heutiger Deckungsgrad 130 %) den Primatswechsel erst nach der Ausfinanzierung mit einer genügenden Schwankungsreserve vollzogen. Die Deckungslücke der APK ist nicht durch die Versicherten verschuldet, sondern das Ergebnis des früheren politischen Willens des Kantons, keine volle Finanzierung vorzusehen, wie das bei vielen öffentlichen Kassen der Fall ist. Wenn nun alle öffentlichen Kassen Geld in Millionenhöhe in ihre Pensionskassen stecken, um eine Volldeckung zu erreichen, so werden der Volkswirtschaft und dem Konsum gewaltige Mittel entzogen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die ohnehin aktuell angeschlagene Konjunktur.

5 Was für eine privatrechtliche Kasse eine Notwendigkeit ist (Volldeckung und genügend Schwankungsreserven) ist für eine öffentliche Kasse unsinnig - die Staatsgarantie und die Perennität des Staatwesens (auch wenn dieses sich in andere Rechtsformen gliedert, wie beispielsweise die Spitäler, die weiterhin in der APK versichert sind) ermöglichen es, dass auf eine Ausfinanzierung verzichtet werden soll. Wenn aber eine Ausfinanzierung schon zum Ziel erhoben wird, müsste diese anders umgesetzt werden. Für diesen Fall wäre eine Lösung, wie sie beispielsweise die Stadt Luzern für Ihre Kasse getroffen hat, vorzuziehen: Die Deckungslücke wird in ein Darlehen der Pensionskasse gegenüber dem Staat umgewandelt, und der Staat verzinst dieses Darlehnen jährlich zu einem Marktzins. Damit stiege zwar die Verschuldung des Kantons, diese Lösung hat aber klare Vorteile: Die Kasse verfügte sofort über eine Volldeckung, ohne - vielleicht in einem ungünstigen Moment - massive Kapitalanlagen tätigen zu müssen (wie das beispielsweise bei den Pensionskassen des Bundes und seiner Betriebe teilweise geschah). Es würden keine zusätzlichen Gelder plötzlich in den Kapitalmarkt gepumpt. Die Kasse wäre sofort risikofähig und könnte eine ausbalancierte Anlagepolitik verfolgen. Der Druck, die Versicherten im Beitragsprimat via Tieferverzinsung die Deckungslücke bezahlen zu lassen, würde entfallen. Anders hingegen ist die Sachlage für angeschlossene Unternehmungen ohne Staatsgarantie zu beurteilen: Für die angeschlossenen Unternehmungen ohne Staatsgarantie muss es möglich gemacht werden, die Deckungslücke für ihre Versicherten sofort voll auszufinanzieren. Nur auf diesem Wege gelingt es, die Abwanderung von angeschlossenen Unternehmungen zu verhindern. Und ebenfalls nur so kann die APK weiterhin attraktiv für neue Anschlüsse bleiben. In dieser Weise verfährt beispielsweise die Basellandschaftliche Pensionskasse, wo in letzter Zeit einige Neuanschlüsse mit 100% Deckung getätigt werden konnten, obwohl auch die BLPK eine Unterdeckung von rund 15% aufweist. Die Ausfinanzierung muss nach Ansicht des vpod mit genügenden Schwankungsreserven erfolgen. Der vpod erachtet eine Reserve von 20 % als richtig, damit eine entsprechend diversifizierte Anlagepolitik möglich ist. Der vpod lehnt es ab, dass die Beiträge der Versicherten für die Ausfinanzierung verwendet werden. 6LQG6LHGDPLWHLQYHUVWDQGHQGDVVGLH)LQDQ]LHUXQJGHU'HFNXQJVO FNH EHLP.DQWRQ]X/DVWHQGHU6RQGHUILQDQ]LHUXQJ6RQGHUODVWHQJHKWEHLGHQ *HPHLQGHQJHPlVVLKUHP)LQDQ]UHFKW".RPPHQWDU Für den vpod ist dies eine Frage zweiter Priorität. Vor der Abstimmung über die KOSA-Initiative kommt für den vpod die Erwägung einer Verwendung der Goldgelder für anderes als die AHV nicht in Frage.

'HU:HFKVHOYRP/HLVWXQJV]XP%HLWUDJVSULPDWKDWJHJHQ EHUGHU 6FKOLHVVXQJGHU'HFNXQJVO FNHHUVWH3ULRULWlW.RPPHQWDU Wir verweisen auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 8. Ein Primatswechsel (den wir ablehnen) setzt voraus, dass zuerst die Deckungslücke voll ausfinanziert wird. 6 $XFKQDFKGHU1HXUHJHOXQJLVWGLHYRUJHVHKHQHEHUXIOLFKH9RUVRUJHI U GHQ.DQWRQGLH*HPHLQGHQXQGGLH,QVWLWXWLRQHQDWWUDNWLY7HLOHQ6LHGLHVH $XIIDVVXQJ".RPPHQWDU Schon heute sind viele Angestellte des Kantons und der bei der APK versicherten Institutionen verunsichert. Die APK muss weiterhin gute Leistungen bieten, wie sie es bisher tat. Die Petition der gesamten aargauischen Personalverbände von Arbeit Aargau für eine gute und starke APK zeigt, dass eine gute APK im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Kantons Aargau liegt. Auch die demografische Befragung im Auftrag der KASPV betreffend die Leistungen der APK ergab das gleiche Bild: Eine gute APK wird von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit befürwortet, Verschlechterungen werden abgelehnt. Sogar das Gefälligkeitsgutachten der Stiftung "Freiheit und Verantwortung" in Sachen APK zeigt, dass die APK bezüglich Leistung nur mittelmässig ist. Mit den vorgesehenen Änderungen wäre sie gar unterdurchschnittlich. Ist das die Absicht des "guten Arbeitgebers" Kanton? Der vpod ist nicht daran interessiert, Versicherte bei der APK zu verlieren,weil deren Bedingungen auf Kosten der Arbeitnehmenden geändert werden. Die Tatsache, dass bei verschiedenen angeschlossenen Unternehmungen über einen Weggang von der APK nachgedacht wird, zeigt, dass bereits das Revisionsprojekt die Attraktivität der APK schmälert. +DEHQ6LH]XVlW]OLFKH$QOLHJHQ".RPPHQWDU 1. Es besteht, wie dargelegt, keine Notwendigkeit, die Deckungslücke für den Versichertenkreis mit Staatsgarantie zu füllen. Hingegen soll eine Situation des Gleichgewichts erzielt und der Deckungsgrad stabilisiert werden. Das (grundsätzlich nicht als Risiko sondern als Glück zu begreifende) "Langleberisiko" verlangt nach einer Verstärkung der Finanzierung. Wir wollen zwar am Leistungsprimat und am Grundsatz der Staatsgarantie festhalten, wir stehen aber nach wie vor zusammen mit den KASPV-Verbänden zum Vorschlag, die Beiträge anzupassen.

2. Die Frage der Frühpensionierung bleibt ungelöst. Dies verunsichert viele Angestellte, die sich vorzeitig pensionieren lassen möchten. Der vpod tritt dafür ein, dass die bisherigen Bedingungen für vorzeitige Pensionierungen Minimalstandard sind. 3. Wie verhält sich die Frage der Pensionierung in der APK mit 65 Jahren, wenn das AHV- Alter (für Frauen) bei 64 Jahren liegt? 4. Der vpod erwartet, dass alle Lösungen sozialpartnerschaftlich erarbeitet und nicht zwangsweise dekretiert werden. 2UW'DWXP Aarau, 20. Oktober 2005 1DPH9HUQHKPODVVHULQ Arbeitsgruppe des vpod aargau/solothurn: Katharina Kerr, Präsidentin vpod aargau Jürg Keller, Regionalsekretär vpod aargau/solothurn Stefan Giger, Zentralsekretär vpod schweiz 3DUWHL2UJDQLVDWLRQ vpod aargau Postfach 4209 5001 Aarau 7 6HQGHQ6LHGHQ)UDJHERJHQSHU(0DLODQYRUVRUJH#DJFK 'RSSHONOLFNHQ]XP6HQGHQ RGHU EHU>'DWHL@>6HQGHQDQ@>(0DLO(PSIlQJHUDOV$QODJH@ RGHUDXIGHP3RVWZHJDQGDV)LQDQ]GHSDUWHPHQW.DQWRQ$DUJDX$EWHLOXQJ3HUVRQDO XQG2UJDQLVDWLRQEHUXIOLFKH9RUVRUJH7HOOL+RFKKDXV$DUDX