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06/17 20.07.2017 LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER, mit unserem sechsten Newsletter für das Jahr 2017 erhalten Sie vor den Sommerferien noch einmal aktuelle Informationen aus dem Bereich Jugend und Bildung. Zum Beispiel berichten wir über Veranstaltungen zur Bundestagswahl zum Thema "Care Leaver - gleiche Chancen in Lebensphase des Erwachsenwerdens. Auf dem Titelbild sehen Sie übrigens die Teilnehmer*innen einer solchen Veranstaltung in den Martin-Bonhoeffer-Häusern Tübingen. Wir informieren über die ausgesetzte SGB VIII - Reform, sowie auch über neue Förmöglichkeiten in Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsförungsgesetz. Und wir wollen Ihnen gerne die neuen Mitgliedsorganisationen aus unserem Bereich vorstellen, die zum Juni in den Landesverband aufgenommen wurden und welche wir an dieser Stelle nochmals herzlich begrüßen dürfen. Am Ende des Newsletters finden Sie wie sonst auch wie Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen. Wir freuen uns über Rückmeldungen und nehmen gerne Vorschläge, Anregungen o auch Kritik entgegen. Bereich Jugend und Bildung

Freundliche Grüße Barbara Meier Raphael Kronwald Neues aus dem Bereich Jugend Am 7. Juli 2017 stand die Verabschiedung des Kin- und Jugendstärkungsgesetzes auf Tagesordnung des Bundesrats. Diese wurde überraschenweise von Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund war, dass die GRÜNEN die gesonten Rahmenvereinbarung für junge Flüchtlinge, die 78f Abs. 2 SGB VIII vorsieht, nicht mittragen wollen. Jetzt bleibt abzuwarten, ob das Gesetz am 22. September in letzten Sitzung des Bundesrats vor Bundestagswahl noch verabschiedet wird o die nächste Bundesregierung die SGB VIII Reform grundlegend neu angehen muss. Der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha äußerte sich hierzu bereits am 7. Juli 2017.»weiter zur Pressemitteilung des Sozial- und Integrationsministers B-W Veranstaltungen paritätischer Jugendhilfeeinrichtungen zur Bundestagswahl 2017 Der Paritätische BW hat im Rahmen Bundestagswahl gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit als Themenschwerpunkt gesetzt. In diesem Zusammenhang hat Bereich Jugend und Bildung das Thema Care Leaver: gleiche Chancen in Lebensphase des Erwachsenwerdens aufgegriffen. Um Care Leavern Raum und Stimme auf politischer Ebene zu geben, haben sich drei paritätische Jugendhilfeeinrichtungen in Kooperation mit dem Landesverband auf den Weg gemacht und möchten bis zur Bundestagswahl im Rahmen eines Brunchs eine Gesprächsrunde für Care Leaver und Bundestagsabgeordnete durchführen. Die erste Veranstaltung fand am 25. Juni 2017 durch die Martin-Bonhoeffer-Häuser in Tübingen statt (siehe Titelbild). Die nächsten sind am 27. Juli durch Arkade e.v. in Ulm und am 9. September durch das Albert-Schweitzer-Kindorf in Schwäbisch Hall geplant. Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs Mit dem Titel "sexuelle Gewalt gegen Kin und Jugendliche verhinn - Betroffenen Unterstützung, Hilfe und Überraschende Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren: Das Kin- und Jugendstärkungsgesetz noch nicht verabschiedet

Anerkennung ermöglichen" liegen von Seiten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, des Beirats und des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten inzwischen konkrete Empfehlungen an Politik und Gesellschaft vor. Diese umfassen die 6 Themenschwerpunkte: Schutzkonzepte implementieren, Gefahren digitaler Medien in den Blick nehmen, Hilfen und Versorgung verbessern, juristische und behördliche Verfahren optimieren, Forschung und Lehre ausbauen sowie unabhängige Aufarbeitung sicherstellen.»weiter zu den Empfehlungen an Politik und Gesellschaft Informationen zum Kommunalinvestitionsförungsgesetz für Schulen in freier Trägerschaft Auf Grundlage vor einiger Zeit erfolgten Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems sowie einer Änung des Kommunalinvestitionsförungsgesetzes stehen finanzschwachen Kommunen seit dem 1.Juli insgesamt 3,5 Mrd. Euro Bundesmittel für Sanierungen von und Investitionen in Schulen zur Verfügung, davon 7,17 Prozent Regionen in Baden-Württemberg. Aufgrund des ausdrücklich im Gesetz festgehaltenen Prinzips Trägerneutralität haben auch Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, eine Förung von entsprechenden Maßnahmen zu beantragen. Das Referat Bildung hat bereits in einer aktuellen Rundmail über diese Neuerung informiert. Für die Umsetzung neuen Vorgaben zuständig sind die Län und in Baden-Württemberg grundsätzlich das Finanzministerium. Insbesone das Förverfahren sowie die Festlegung von Kommunen und Kreisen, die als finanzschwach im Sinn des Gesetzes gelten, sind für potentiell antragstellende Organisationen interessant. Nicht offiziellen Informationen zufolge ist vor dem Hintergrund des resortübergreifenden Themas geplant, eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Finanz- und Kultusministerium zu erlassen, welche die Einzelheiten des voraussichtlich durch die Regierungspräsidien verwalteten Förverfahrens regelt. Die begünstigten Regionen werden voraussichtlich unter Beteiligung Kommunen nach mehreren Kriterien wie Steueraufkommen und Abeitslosenzahl festgelegt. Der Paritätische informiert Sie umgehend, sobald weitere Einzelheiten bekannt sind.»weiter zur Mitteilung Bundesregierung Zusammenarbeit mit Landesarbeitsgemeinschaft freien Neues aus dem Bereich Bildung

Nachdem das Referat Bildung im Paritätischen BadenWürttemberg vor bald drei Monaten mit Arbeit begonnen hat, erste Schritte zur Vernetzung und Vertretung beteiligten Mitgliedsorganisationen und ihrer Interessen unternommen wurden sowie konkrete Planungen für wichtige Maßnahmen wie die Verortung von Schulsozialarbeit im Verband laufen, nimmt auch ein weiteres in diesem Zusammenhang vorgesehenes Projekt Gestalt an: Die Vertiefung Zusammenarbeit mit Landesarbeitsgemeinschaft freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg und en Mitglien. So erfolgt nach den Sommerferien in einem ersten Schritt die Teilnahme an Konferenzen und Sitzungen, um so in einen Austausch zu relevanten Themen zu gelangen und die Vorgehensweise bei gemeinsamen Zielen abzustimmen. Um den persönlichen Kontakt zu intensivieren sind dann Besuche an den Schulen und Treffen mit weiteren Akteuren geplant. Als Zusammenschluss einer mit 57 Mitglien und etwa 25.000 Schülerinnen und Schülern größten Gruppe von freien Schulen im Land, welche zu weiten Teilen auch schon über ihre Einrichtungen Kinbetreuung mit dem Paritätischen verbunden sind, birgt die Kooperation für die Landesarbeitsgemeinschaft wie für den Verband viel Potential. Wir freuen uns auf die nächsten Schritte und halten Sie und alle Interessierten gerne auf dem Laufenden.»zur Übersicht Waldorfschulen in Baden-Württemberg Unbegleitete minjährige Flüchtlinge Informationen zum bisherigen Stand des Verteilverfahrens Gemäß des neuen Verteilungsverfahrens seit 1. Mai 2017 können sogenannte "Einreiselän" UMF-Neuzugänge, soweit keine Verteilhinnisse vorliegen, zur bundesweiten Verteilung anmelden. Die Feststellung des Einreiselandes erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Obgleich die Quotenerfüllung im Mai/Juni nur 96,3% betrug, wurde Baden-Württemberg im Juli noch einmal als Einreiseland deklariert, da das BVA eine höhere Einreisequote im Juli erwartet hat. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat aufgrund aktuellen Landesquote mit Schreiben vom 14. Juli 2017 seine Weisung vom 28. April 2017 geänt und das Landesjugendamt gebeten - zunächst für den Zeitraum KW 29 + KW 30 - keine UMF aus Baden-Württemberg zur bundesweiten Verteilung anzumelden, sonn eine landesinterne Verteilung vorzunehmen. Es ist nach den Ausführungen von Herrn Häcker, Landesjugendamt, im letzten Jugendhilfeausschuss davon auszugehen, dass die Zahl UMF in BadenWürttemberg wie zunehmen könnte. Hintergrund hierfür ist, dass etwa 50% eingereisten UMF in BW verbleiben und 50% bisher zur weiteren Umverteilung angemeldet wurden. Hierbei handelte es sich aber bei verbleibenden Zahl nur Waldorfschulen

um eine statische Zahl, denn 20% davon fallen nach Alterseinschätzung als UMF heraus, da sie als volljährig eingestuft werden. Etwa 10% eingereisten UMF entweichen und lediglich 15% weisen echte Verteilhinnisse auf (die verbleibenden 5% sind sonstige Fälle). Konkret bedeutet dies, dass nicht 50% tatsächlich verbleiben und in Jugendhilfe in BW betreut werden, sonn max. 15% bis 20%. Dies ist dem Bundesverwaltungsamt bereits aufgefallen. Aufgrund des Umlaufbeschlusses Jugend- und Familienministerkonferenz ist die Meldung in bisherigen Form korrekt, es ist aber davon auszugehen, dass es hier nach Auswertung nach 6 Monaten zu einer Veränung Meldung kommen wird. Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass das Eckpunktepapier "Betriebserlaubnis bei Angeboten für unbegleitete minjährige Auslän. Eckpunkte für öffentliche und freie Träger" (befristet bis 31.12.2017) sich bewährt hat. Er empfiehlt dem Land, das Eckpunktepapier zu verlängern und auf spezielle Rahmenverträge nach 78 Abs. 2 SGB VIII (falls die Reform kommt) zu verzichten. Das Landesjugendamt wird diese Empfehlung dem Sozialministerium übermitteln. Auch die Kommission Kin- und Jugendhilfe hat sich einstimmig für eine Verlängerung sowie Weiterentwicklung des Eckpunktepapiers ausgesprochen. Wie sich das Ministerium hier positionieren wird, ist noch nicht offen kommuniziert. Vorankündigung: Befragung EH Ludwigsburg im Bereich stationäre Erziehungshilfen mit Zielgruppe junge Menschen mit Fluchterfahrung Mitte September 2017 wird eine Befragung durch die EH Ludwigburg stattfinden, die sich an Sie als Expert*innen des Arbeitsfeldes stationären Erziehungshilfen mit Zielgruppe junge Menschen mit Fluchterfahrungen wendet. Ziel Befragung ist eine Bedarfserhebung, welche zu erlangenden Kompetenzen, Anliegen und Bedarfe Sie für eine Mentor*innenausbildung als Begleitung für Menschen mit Fluchterfahrungen sehen und die für eine praxisintegrierte Ausbildung zum/r Jugend- und Heimerzieher*in wichtig sind. Die Ergebnisse Befragung werden in die Konzeption Mentor*innenfort- und Weiterbildung fließen, die auch Ihrer Einrichtung und Ihren Fachkräften zu Gute kommen und von Fobi:aktiv & FoBiS angeboten wird. Über eine rege Beteiligung an Erhebung würde sich die EH Ludwigsburg sehr freuen. Der Erhebungsbogen geht Ihnen per Mail ab Mitte September 2017 zu. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zum Eckpunktepapier am 5. Juli 2017

Schulsozialarbeit Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule und insbesone die Schulsozialarbeit gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung, was sich erfreulicherweise auch in Förung durch das Land - wie gerade auch in besonen Förung über den Pakt für Integration nieschlägt. Als Teil des Referats Bildung erhält die Schulsozialarbeit nun ihren eigenen Platz im Verband: So findet am 11. September in Landesgeschäftsstelle das erste Vernetzungstreffen Schulsozialarbeit im Paritätischen Baden-Württemberg statt, zu dem alle in diesem Bereich aktiven o interessierten Mitgliedsorganisationen herzlich eingeladen sind. Ziel ist es, die betreffenden Mitgliedsorganisationen zusammenzubringen, sich über Tätigkeiten, Bedarfe und Wünsche an den Verband auszutauschen sowie partizipativ eine Basis für die zukünftige Verbandsarbeit zu schaffen. In Vorbereitung auf das Treffen haben wir eine Rundmail mit dem Termin sowie einer Abfrage von potentiellen Teilnehmer*innen und Interessen versandt. Falls Sie diese nicht erhalten haben und an einer Teilnahme o dem Thema interessiert sind, wenden Sie sich gerne an das Referat Bildung. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und auf eine zahlreiche Teilnahme.»weiter zur Broschüre "Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg" (KVJS) Förmittel für Schulsozialarbeit aus dem Pakt für Integration Um die Integration von Flüchtlingen mit längerfristiger Bleibeperspektive zu förn, werden im Rahmen des zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänn geschlossenen Pakts für Integration den Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 320 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Während etwa die Hälfte dieser Mittel in die Kosten Anschlussunterbringung investiert wird, ist ane Teil für konkrete Integrationsmaßnahmen, insbesone Personal für ein Integrationsmanagement vor Ort, bestimmt. Ein Anteil von 2,5 Mio. Euro jährlich ist auch als zusätzliche Förung Schulsozialarbeit vorgesehen. Nach Auskunft des Landesjugendamtes ist von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration zwischenzeitlich klargestellt, dass die besone Unterstützung von Flüchtlingen zwar "das politische Motiv für die temporäre quantitative Aufstockung Mittel für die Schulsozialarbeit" ist, "bezogen auf die jeweilige Zuwendung aber keine konkrete Vernetzungstreffen Schulsozialarbeit im Paritätischen Baden-Württemberg

Verwendung beabsichtigt und keine nachprüfbaren spezifischen Voraussetzungen verlangt" werden. Dies bedeutet, dass die zusätzliche Förung Schulsozialarbeit insgesamt zugutekommt und ohne Unterschied zu herkömmlichen Förung für Schulsozialarbeit durch das Land auf Grundlage allgemeinen Förgrundsätze beantragt und verwendet werden kann. Anträge stellen können alle in diesem Kontext förberechtigten Organisationen.»weiter zum Antragsformular "Schulsozialarbeit 2017/2018" (KVJS) Feuervogel e.v. - Rastatt Der Verein Feuervogel für ein selbstbestimmtes Leben - frei von sexueller Gewalt an Mädchen, Jugend und Frauen hält u. a. folgende Angebote vor: Beratungen für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte in eigenen Beratungsstelle in Rastatt, Präventionsarbeit in Form von Angeboten und Projekten wie Kin stark machen, Medienkompetenz, Internetprävention o Mädchenkunstprojekt, Durchführung von Selbstbehauptungskursen für Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren, Schulung von Fachkräften Kin- und Jugendhilfe, von Lehrkräften o Erzieher*innen von Kintageseinrichtungen, Durchführung von STÄRKE-Elternkursen, aktuell mit dem Titel Stärke für Mütter - ein Angebot für Frauen mit sexueller Gewalterfahrung, Begleitung Selbsthilfegruppe Lotusblüte für Frauen mit Erfahrungen von sexuellem Missbrauch»Weitere Informationen Freundeskreis Schiller-Gymnasium e.v., Heidenheim Der Verein Freundeskreis Schiller-Gymnasium arbeitet seit über 30 Jahren für die ideelle und finanzielle Unterstützung des Schiller-Gymnasiums Stadt Heidenheim. Neben dem Betrieb des Schülercafes als Ort für Freizeit und Austausch engagiert Verein sich in vielfältigen, mit dem Schulleben verbundenen Bereichen. Ziele sind unter anem: Stärkung Gemeinschaft zwischen Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern Neue Mitgliedsorganisationen im Bereich Jugend und Bildung

Pflege Verbindung zu ehemaligen Schüler*innen Förung von Schüler*innen Förung des Wohlfahrtswesens an Schule Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit Schule»Weitere Informationen Fortbildungen und Veranstaltungen Die Akademie Süd führt eine Fortbildung zum Thema Asylverfahren und Umgang mit Ablehnungen bei UMF durch. Die halbtägige Fortbildung bietet neben fachlichem und rechtlichem Wissen auch die Möglichkeit Fragen aus Praxis einzubringen. Die Fortbildung findet am 22. September 2017 von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Das Seminar richtet sich an Erzieher/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Sozialarbeiter/-innen und ane Fachkräfte aus Kin- und Jugendhilfe sowie aus dem Bereich Migration und Flüchtlingshilfe. Anmeldefrist: 25. August 2017»weitere Informationen zur Veranstaltung Erinnerung: Fachtag "Aus Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben Übergänge mit Care Leavern gestalten" Am 28. September 2017 findet eine Fachtagung zum Thema Care Leaver und Gestaltung Übergänge in ein eigenständiges Leben statt. Durchgeführt wird die Veranstaltung gemeinsam von zwei paritätischen Einrichtungen (Martin-Bonhoeffer-Häuser und AlbertSchweitzer-Kindorf) mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales. Es sind noch Plätze frei.»weitere Informationen Fachtag Pflegeelternschule BW: Kinrechte-Kinschutz Anerkennung Lebenswirklichkeit des Kindes und ihre Relevanz für Jugendhilfe, Pädagogik und Justiz Am 17. Oktober 2017 findet in Stuttgart Fachtag Kinrechte-Kinschutz Pflegeelternschule Baden- Asylverfahren und Umgang mit Ablehnungen bei UMF

Württemberg statt. Dieser setzt sich konkret mit dem Thema "Die Anerkennung Lebenswirklichkeit des Kindes und ihre Relevanz für Jugendhilfe, Pädagogik und Justiz" auseinan. Anhand von Fachvorträgen und Workshops soll ein interdisziplinärer Austausch erfolgen. Inbesone die Workshops sollen einen Einblick in gut gelingende Zusammenarbeit in Praxis geben. Der Fachtag ist für Fachkräfte Jugendhilfe, Pflege- und Adoptiveltern, Rechtsanwälte, Richterschaft, Verfahrensbeistände und Rechtspfleger gedacht. Anmeldungen sind bis 1. unter https://goo.gl/q3drn9 möglich. Oktober 2017 Fortbildungsreihe: Medienpädagogische Angebote für Eltern und Familien Die Aktion Jugendschutz qualifiziert Referenten*innen für das LandesNetzWerk für medienpädagogische Elternarbeit. Ziel Arbeit Referenten*innen ist es, Eltern bei Medienerziehung ihrer Kin zu unterstützen: durch Angebote für Eltern und Familien wie auch durch Angebote für pädagogische Fachkräfte in Kingärten, Schulen o Einrichtungen Jugendhilfe. Ab Dezember 2017 bietet Aktion Jugendschutz wie eine dreiteilige Fortbildungsreihe an, um neue Referenten*innen für das LandesNetzWerk auszubilden. Das Angebot richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die Interesse daran haben, sich mit Medien auseinanzusetzen und ihr in Fortbildung erworbenes Wissen an Eltern und Familien weiterzugeben. Zu den Fortbildungsinhalten zählen unter anem die Themen mobile Medien, digitales Spielen, Methoden Elternarbeit und Jugendmedienschutz. Aufgrund Förung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg betragen die Kosten 100 Euro pro Baustein inklusive Übernachtung und Verpflegung sowie die jeweiligen Reisekosten. Anmeldeschluss ist Teilnehmerzahl ist begrenzt.»zum Flyer 30. September 2017. Die»weitere Informationen

SIE HABEN FRAGEN ODER MÖCHTEN IN UNSEREN NEWSLETTERVERTEILER AUGENOMMEN WERDEN? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an info@paritaet-bw.de! IMPRESSUM Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Hauptstr. 28 70563 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711 2155-0 Telefax: +49 (0) 711 2155-215 E-mail: info@paritaet-bw.de Vorstand: Ursel Wolfgramm (Vorstandsvorsitzende) Registernummer / Vereinsregister Stuttgart VR 201 Steuernummer: 99015 / 01556 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV: Ursel Wolfgramm HAFTUNGSAUSSCHLUSS Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf en Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte verlinkten Seiten ist stets jeweilige Anbieter o Betreiber Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir artige Links umgehend entfernen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)