LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 17/3520. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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Transkript:

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode zu Drucksache 17/3186 12. 07. 2017 Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 17/3186 Projekt Persönliche Pflegemanager Ankündigungen, Konzepte, Umsetzung Die Große Anfrage 17/3186 vom 30. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Persönliche Pflegemanager wurde nach Darstellung der Landesregierung in Drucksache 16/6035 von Ministerpräsidentin Dreyer als ein Projekt für die kommende Legislaturperiode erläutert. Im Wahlprogramm der SPD Rheinland-Pfalz wurde versprochen, Pflegemanager als Helfer zur Seite im Pflegefall würden ab 2016 schrittweise umgesetzt. Dieses Versprechen sollte realisiert werden, indem die Pflegestützpunkte aufgewertet werden. Sie sollten mehr Personal und mehr Kompetenzen bekommen. In ihrer Pressemeldung vom 16. November 2016 stellte die Landesregierung die Einführung Persönlicher Pflegemanager als Schwerpunkt des Haushaltes 2017/2018 dar. Damit die Menschen in Rheinland-Pfalz schnell ihren Anspruch auf gute Pflege umsetzen könnten, würden sie künftig von Persönlichen Pflegemanagern unterstützt. Fachkräfte in den 135 Pflegestützpunkten würden dazu Schritt für Schritt zu Persönlichen Pflege managern weiterentwickelt. Sie sollten dabei zunächst in ausgewählten Regionen des Landes starten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Erstanträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wurden in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden fünf Jahren jährlich gestellt? 2. Welche Aufgaben sollen die Pflegemanager in Rheinland-Pfalz wahrnehmen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 3. Welche Voraussetzungen (Qualifikationserfordernisse) sollen die Pflegemanager erfüllen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 4. Welche Schritte wurden im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 zur Umsetzung des Projekts Pflegemanager unternommen? 5. Wie viele Pflegemanager sollen für Rheinland-Pfalz, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie insgesamt, in welchen Pflegestützpunkten eingesetzt werden? Für wie viele Pflegebedürftige sollen sie zuständig sein? 6. In welchen ausgewählten Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) sollen Pflegemanager in welcher Anzahl und zu welchen Zeitpunkten mit ihrer Tätigkeit beginnen? In welchen Pflegestützpunkten soll das geschehen? 7. In welchen weiteren Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) sollen Pflegemanager daran anschließend in welcher Anzahl und zu welchen Zeitpunkten ihre Tätigkeit aufnehmen? In welchen Pflegestützpunkten soll das geschehen? 8. Zu welchem Zeitpunkt soll das Projekt fertiggestellt und ein flächendeckendes Angebot für Rheinland-Pfalz erreicht sein? 9. In welchem Umfang werden die Pflegestützpunkte insoweit jeweils und insgesamt zusätzliches Personal bekommen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es hierzu? 10. Wie errechnet sich der im Haushalt des Sozialministeriums für Pflegemanager eingestellte Betrag von 60 000 Euro (2017) und 784 000 Euro (2018)? Aus welchen einzelnen Kostenbestandteilen für welche Verwendungszwecke und welcher Höhe ergeben sich die Gesamtbeträge? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017

Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode 11. Wie hoch belaufen sich dem gegenüber die Gesamtkosten des Projekts Pflegemanager für das Land pro Jahr bei Fertigstellung des Projekts? Von welcher Finanzierung ist danach auszugehen? 12. Welche weiteren Kostenträger sollen die Pflegemanager in Rheinland-Pfalz finanzieren? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 13. Wie sollen die Pflegemanager organisatorisch zugeordnet bzw. wem untergeordnet sein? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 14. In welchem Umfang bekommen die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz hierfür mehr Kompetenzen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 15. Inwieweit wird vorhandenes Personal die Aufgaben der Pflegemanager wahrnehmen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 16. Inwieweit sind die Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten bereits als Manager tätig, indem sie komplexe Fälle bearbeiten? Wodurch unterscheiden sich die Aufgaben der geplanten Pflege manager von den bestehenden Aufgaben? 17. Wie will die Landesregierung den Aufbau weiterer Doppelstrukturen durch Einführung der Pflegemanager, wie von Kassenseite bereits befürchtet, verhindern? 18. Wie sollen sich die Pflegemanager von den Gemeindeschwestern abgrenzen oder mit ihnen kooperieren? 19. Inwieweit erfolgt eine Einbindung in die kommunale Pflegestrukturplanung? 20. Inwieweit könnte die Bezeichnung Persönliche Pflegemanager tatsächlich unerfüllbare Erwartungen hinsichtlich einer allumfassenden Betreuung wecken? 21. Inwieweit nehmen die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz die gesetzlichen Beratungsaufträge nach SGB XI bereits wahr? Worin liegen die Verbesserungen für die Pflegebedürftigen durch den Einsatz der geplanten Pflegemanager konkret? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landes regierung Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Ein zentrales Ziel der rheinland-pfälzischen Sozialpolitik ist es, dass Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, im Land durch wohnortnahe Beratungs- und Koordinierungsstrukturen gut unterstützt und begleitet werden, damit sie so lange wie möglich zu Hause oder im gewohnten Umfeld leben können. Damit Menschen, die der Pflege bedürfen, auch gut gepflegt werden, brauchen sie gute Beratung und die Pflege muss entsprechend koordiniert sein. Mit dem Aufbau der 135 Pflegestützpunkte im Land wurde die Pflegeberatung der Pflegekassen nach 7 a des Elften Buches Sozial - gesetzbuch mit der etablierten Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen sinnvoll verknüpft, sodass heute in Rheinland- Pfalz die Pflegeberatung flächendeckend für alle vorhanden ist. Nach guten Erfahrungen mit der Zusammenführung von Pflegeberatung und der Arbeit der Fachkräfte der Beratung und Koordi - nierung in den Pflegestützpunkten wird die Landesregierung diese flächendeckende und wohnortnahe Beratungsstruktur auch in Zukunft sichern und konsequent gemeinsam mit den Pflegekassen und den Kommunen weiterentwickeln. Aus den Fachkräften in den Pflegestützpunkten sollen künftig sogenannte Persönliche Pflegemanager werden, die rat- und hilfesuchenden Menschen und deren Angehörigen zur Seite stehen und sie begleiten. 1. Wie viele Erstanträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wurden in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden fünf Jahren jährlich gestellt? Zahlen zu Erstanträgen auf Pflegeversicherungsleistungen liegen der Landesregierung nicht vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz verfügt über auftrags- und gutachtenbezogene Daten; diese sind davon abhängig, ob die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz mit einer Begutachtung beauftragen. Demnach gab es in den zurückliegend fünf Jahren folgende Erstgutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz: 2012: 46 082, 2013: 52 887, 2014: 52 311, 2015: 54 576, 2016: 50 012. Als Erstgutachten sind auch Situationen erfasst, bei denen in einer vorangegangenen Begutachtung keine Pflegestufe empfohlen wurde. Es kann somit mehrere Erstgutachten bei den Versicherten geben. 2

Landtag Rheinland-Pfalz 17. Wahlperiode 2. Welche Aufgaben sollen die Pflegemanager in Rheinland-Pfalz wahrnehmen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es hierzu insoweit? 3. Welche Voraussetzungen (Qualifikationserfordernisse) sollen die Pflegemanager erfüllen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es 4. Welche Schritte wurden im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 zur Umsetzung des Projekts Pflegemanager unternommen? Mit dem Persönlichen Pflegemanager werden künftig nach den Planungen der Landesregierung die Pflegestützpunkte weiterentwickelt. Um die gute Struktur der Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz zu sichern, auf deren Grundlage die Weiterentwicklung aufbauen wird, war es zunächst im Jahr 2016 notwendig, dieser Struktur eine neue rechtsverbindliche Grundlage zu geben. In der Landesrahmenvereinbarung vom 30. Mai 2016 erklären die Pflegekassen beziehungsweise ihre Verbände, die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Rheinland-Pfalz ihre Bereitschaft, die bewährten Strukturen der Pflegestützpunkte zu sichern und für die Entwicklung der Pflegestruktur zu nutzen. Die Fachkräfte in den 135 Pflegestützpunkten sollen nach Planungen der Landesregierung Schritt für Schritt zu Persönlichen Pflegemanagern qualifiziert werden. In einem fachlich angelegten Beteiligungsprozess werden im Jahr 2017 gemeinsam mit den Anstellungsträgern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung, den Pflege- und Krankenkassen und den Kommunen die Überlegungen aus dem Koalitionsvertrag fachlich ausdifferenziert. Der Beteiligungsprozess startete in einem ersten Schritt am 20. April 2017 unter fachlicher Begleitung und Moderation von Herrn Prof. Dr. Löcherbach, Koblenz, mit einem Workshop, zu dem Vertretungen der Kranken- und Pflegekassen, der Verbände der Anstellungsträger der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung, der Fachkräfte in den Pflegestützpunkten, der Kommunen und des Landes eingeladen waren und auch kamen. Aus den im Experten-Workshop diskutierten Ausgestaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten wurden mit Herrn Prof. Dr. Löcherbach Maßnahmenvorschläge entwickelt, die sich auf die weitere Ausgestaltung des Konzeptes, die Aufgabenbeschreibung und die Qualifizierung der Persönlichen Pflegemanager sowie die Fortbildung beziehen. Das Konzept soll so entwickelt werden, dass es inhaltlich anschlussfähig an die bestehende Stützpunktarbeit sein wird. Vorschläge für die Qualifizierungsmaßnahmen liegen in der Fallarbeit, der systembezogenen Vernetzung, der Erreichbarkeit durch gute Zugänge und bezieht den Diversitätsansatz in der Pflegeberatung mit ein. Auf Grundlage der Vorschläge werden als nächste Schritte des Beteiligungsprozesses mit den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen, der Anstellungsträger der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung und den Kommunen das Konzept ausgestaltet sowie die Aufgabenbeschreibung und die Inhalte der Qualifizierung definiert. Auf dieser Basis wird ein Curriculum entwickelt. In einem weiteren Schritt wird der Qualifizierungsprozess erprobt und evaluiert. Der Beteiligungsprozess endet mit dem dann erprobten Konzept zur Implementierung des Persönlichen Pflegemanagers. 5. Wie viele Pflegemanager sollen für Rheinland-Pfalz, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie insgesamt, in welchen Pflegestützpunkten eingesetzt werden? Für wie viele Pflegebedürftige sollen sie zuständig sein? 6. In welchen ausgewählten Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) sollen Pflegemanager in welcher Anzahl und zu welchen Zeitpunkten mit ihrer Tätigkeit beginnen? In welchen Pflegestützpunkten soll das geschehen? 7. In welchen weiteren Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) sollen Pflegemanager daran anschließend in welcher Anzahl und zu welchen Zeitpunkten ihre Tätigkeit aufnehmen? In welchen Pflegestützpunkten soll das geschehen? Der Persönliche Pflegemanager baut auf den vorhandenen guten Strukturen der Pflegestützpunkte auf. Dort werden Beratungsund Koordinierungsarbeit und Pflegeberatung gemeinsam erbracht. Sie sind gemeindenahe und im Sozialraum integrierte Angebote. Bei der Festlegung der erforderlichen Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten geht das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur von einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft oder der entsprechenden Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte der Beratung und Koordinierung für landesweit durchschnittlich jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner aus. Neben den Fachkräften der Beratung und Koordinierung sind in den Pflegestützpunkten die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Kranken- und Pflegekassen in der Regel mit einer halben Vollzeitstelle eingesetzt. Aufbauend auf diesen Strukturen beabsichtigt die Landesregierung, den Persönlichen Pflegemanager einzusetzen. Mittelfristig wird zu prüfen sein, ob die Quote von jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern je vollzeitbeschäftigter Fachkraft durch eine Quote, die sich am Alter der Einwohnerinnen und Einwohner orientiert, abzulösen ist. Hier ist die Arbeit der Pflegestützpunkte in Zukunft noch genauer zu evaluieren. Die Auswahl der Regionen ist noch nicht erfolgt. Dies ist erst nach Erstellung des Konzeptes vorgesehen. Bei der Auswahl der Region wird darauf zu achten sein, dass laut Koalitionsvertrag eine Qualifizierung zum Persönlichen Pflege - manager schrittweise vorrangig bei den Kommunen, die den Persönlichen Pflegemanager in die Sozialraumentwicklung im Nahbereich Sozialraumplanung und Pflegestrukturplanung integriert haben, erfolgen wird. Darüber hinaus wird bei der Auswahl auch die landesweit durchschnittliche Bezugsgröße von jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die jeweiligen Pflegestützpunkte eine Rolle spielen, um die Beratung vor Ort auch mit Blick auf die demografische Entwicklung abzusichern. 3

Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode 8. Zu welchem Zeitpunkt soll das Projekt fertiggestellt und ein flächendeckendes Angebot für Rheinland-Pfalz erreicht sein? Über den Einsatz in weiteren Regionen wird nach der Qualifizierung und Erprobung des Einsatzes von Persönlichen Pflegemanagern in den ausgewählten Regionen im Rahmen der Auswertung einer wissenschaftlichen Begleitung Ende des Jahres 2019 zu entscheiden sein. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Beratung und Unterstützung sicher weiter steigen. Sofern die Evaluation den sich abzeichnenden Bedarf an Persönlichen Pflegemanagern bestätigt, strebt die Landesregierung mit Beteiligung der Partnerinnen und Partner in den Pflegestützpunkten eine Verstetigung des Angebotes an den Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz an. 9. In welchem Umfang werden die Pflegestützpunkte insoweit jeweils und insgesamt zusätzliches Personal bekommen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es hierzu? Es ist geplant, im Jahr 2018 schrittweise die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten auf Grundlage des bis dahin vorliegenden Konzeptes zu Persönlichen Pflegemanagern zu qualifizieren, damit der Einsatz der Persönlichen Pflegemanager in bis zu sechs ausgewählten Regionen in bis zu 20 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz nach und nach beginnen und erprobt werden kann. Die Pflegestützpunkte in den ausgewählten Regionen werden dann zukünftig mindestens eine halbe Vollzeitstelle mehr zur Verfügung haben. 10. Wie errechnet sich der im Haushalt des Sozialministeriums für Pflegemanager eingestellte Betrag von 60 000 Euro (2017) und 784 000 Euro (2018)? Aus welchen einzelnen Kostenbestandteilen für welche Verwendungszwecke und welcher Höhe ergeben sich die Gesamtbeträge? Im Jahr 2017 sind für die Vorbereitung und Durchführung des fachlich angelegten Beteiligungsprozesses einschließlich Entwicklung eines Curriculums insgesamt 60 000 Euro vorgesehen. Im Jahr 2018 sind für Personal in den bis zu 20 Pflegestützpunkten insgesamt 700 000 Euro für jeweils eine halbe Vollzeitstelle geplant. Zur Durchführung der Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte zu Persönlichen Pflegemanagern auf Grundlage des Fortbildungs-Curriculums wird mit einem Aufwand von 24 000 Euro gerechnet. Darüber hinaus sind für die wissenschaftliche Begleitung 60 000 Euro eingeplant. 11. Wie hoch belaufen sich dem gegenüber die Gesamtkosten des Projekts Pflegemanager für das Land pro Jahr bei Fertigstellung des Projekts? Von welcher Finanzierung ist danach auszugehen? 12. Welche weiteren Kostenträger sollen die Pflegemanager in Rheinland-Pfalz finanzieren? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es Sofern die Evaluation den Bedarf an Persönlichen Pflegemanagern bestätigt und eine Verstetigung des Angebotes an allen 135 Pflege - stützpunkten in Rheinland-Pfalz im Umfang von einer halben Vollzeitstelle erfolgen sollte, ist auf Basis des Jahres 2017 von jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 4 725 000 Euro auszugehen. Die Landesregierung wird Gespräche zur Absicherung und Finanzierung des Persönlichen Pflegemanagers über die soziale Pflegeversicherung mit den Partnerinnen und Partnern in den Pflegestützpunkten führen. 13. Wie sollen die Pflegemanager organisatorisch zugeordnet bzw. wem untergeordnet sein? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten sollen Schritt für Schritt zu Persönlichen Pflegemanagern weiterentwickelt werden. Die Landesregierung möchte damit die Arbeit der Pflegestützpunkte und der dort arbeitenden Fachkräfte stärken. Die Persönlichen Pflegemanager sind die heutigen Fachkräfte der Beratung und Koordinierung und können auch die Pflegeberaterinnen und Pflege - berater der Kranken- und Pflegekassen sein. Durch die Qualifizierung zum Persönlichen Pflegemanager erweitern sie ihre fachlichen Kompetenzen, bleiben aber Teil des Pflegestützpunktes. An der Anstellungssituation ändert sich insoweit nichts. 14. In welchem Umfang bekommen die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz hierfür mehr Kompetenzen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es Die Kompetenzen der Pflegestützpunkte ergeben sich aus 7 c Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Neben der Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfsangeboten einschließlich der Pflegeberatung gehören hierzu insbesondere nach 7 c Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Hilfsangebote einschließlich der Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme der Leistungen und auch die Vernetzung der pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote. Mit der Einführung des Persönlichen Pflegemanagers werden diese bundesrechtlichen Regelungen umfassend ausgefüllt. 4

Landtag Rheinland-Pfalz 17. Wahlperiode 15. Inwieweit wird vorhandenes Personal die Aufgaben der Pflegemanager wahrnehmen? Welche Konzepte und Festlegungen gibt es Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 9 und 13 dargestellt, ist geplant, die vorhandenen Fachkräfte in den Pflegestützpunkten schrittweise zu Persönlichen Pflegemanagern zu qualifizieren. 16. Inwieweit sind die Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten bereits als Manager tätig, indem sie komplexe Fälle bearbeiten? Wodurch unterscheiden sich die Aufgaben der geplanten Pflegemanager von den bestehenden Aufgaben? Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten erbringen vielfältige und breit gefächerte Leistungen für die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind und für deren Angehörige beziehungsweise nahestehende Personen. Damit die Menschen gut versorgt werden können, erstellen die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten auf Wunsch schon heute Versorgungspläne und wirken auf deren Umsetzung hin. Sie begleiten bei Bedarf Betroffene auch über einen längeren Zeitraum und kümmern sich um vielfältige Unterstützung, beispielsweise durch ehrenamtliche Unterstützungsangebote. Somit erbringen die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten schon heute Leistungen, für die sie nach der Qualifizierung zum Persönlichen Pflegemanager dann noch besser fachlich vorbereitet sind. 17. Wie will die Landesregierung den Aufbau weiterer Doppelstrukturen durch Einführung der Pflegemanager, wie von Kassenseite bereits befürchtet, verhindern? Die Landesregierung hat mit dem Aufbau der Pflegestützpunkte im Jahr 2008 die vorhandenen Strukturen der Beratung und Unterstützung gestärkt und damit von Anfang an die Entwicklung von Doppelstrukturen verhindert. Die bewährte Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen wurde unter Einbeziehung der Pflegeberatung nach 7 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu den 135 Pflegestützpunkten weiterentwickelt. Gemeinsam bilden die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung und die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflege- und Krankenkassen heute den Pflegestützpunkt. Träger der Pflegestützpunkte sind das Land, die Pflegekassen und die jeweilige Kommune, in der der Pflegestützpunkt angesiedelt ist. Die Qualifizierung der Fachkräfte in den Pflegestützpunkten zu Persönlichen Pflegemanagern ist somit eine Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte. Sie verhindert Doppelstrukturen, denn diese Qualifizierung soll für beide Gruppen gleich sein, sodass sie sich fachlich auf gleicher Ebene begegnen können. 18. Wie sollen sich die Pflegemanager von den Gemeindeschwestern abgrenzen oder mit ihnen kooperieren? Mit dem Modellprojekt Gemeindeschwester plus hat die Landesregierung im Jahr 2015 ein neues Angebot für hochbetagte Menschen geschaffen, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt benötigen. Die Arbeit der Gemeindeschwester plus wirkt präventiv und gesundheitsfördernd. Die Gemeindeschwester plus berät hochbetagte Menschen, damit diese auch weiterhin selbstbestimmt leben können. Ziel ihrer Arbeit ist es, dass Pflegebedürftigkeit vermieden oder zumindest der Eintritt herausgezögert wird. Dazu sind pflegefachliche Kompetenzen einer Gesundheits- und Krankenschwester erforderlich, die mit sehr konkreten Maßnahmen, zum Beispiel durch den präventiven Hausbesuch, den hochbetagten Menschen Möglichkeiten eröffnet, Pflege zu vermeiden. Die Gemeindeschwester plus arbeitet schon heute intensiv mit den Fachkräften in den Pflegestützpunkten zusammen. Ziel der Landesregierung ist es, diese präventive und gesundheitsfördernde Arbeit der Gemeindeschwester plus auch im Pflegestützpunkt zu verankern, damit Prävention, Pflegeberatung und Case-Management bei Bedarf für den einzelnen Menschen eng vernetzt werden können. 19. Inwieweit erfolgt eine Einbindung in die kommunale Pflegestrukturplanung? Bereits bei der Auswahl der Regionen werden vorrangig Pflegstützpunkte in Kommunen berücksichtigt werden, die die Aufgabe des Persönlichen Pflegemanagers in ihrer Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung vorsehen. 20. Inwieweit könnte die Bezeichnung Persönliche Pflegemanager tatsächlich unerfüllbare Erwartungen hinsichtlich einer allumfassenden Betreuung wecken? Es gilt, die Möglichkeiten und die Grenzen eines Persönlichen Pflegemanagers gut zu kommunizieren, damit möglichst viele Menschen seine Kompetenzen nutzen und in ihrem Alltag davon profitieren, ohne dass nicht erfüllbare Erwartungen geweckt werden. Unabhängig davon wird die Landesregierung die Bezeichnung noch einmal überprüfen, da es Bachelorstudiengänge im Pflegemanagement gibt, die auf das Management der Pflege in Organisationen fokussiert sind und sich inhaltlich wesentlich von der Qualifikation des Persönlichen Pflegemanagers unterscheiden. 5

Landtag Rheinland-Pfalz 17.Wahlperiode 21. Inwieweit nehmen die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz die gesetzlichen Beratungsaufträge nach SGB XI bereits wahr? Worin liegen die Verbesserungen für die Pflegebedürftigen durch den Einsatz der geplanten Pflegemanager konkret? Die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz erbringen den gesetzlichen Beratungsauftrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Mit dem Persönlichen Pflegemanager werden die Aufgaben der Pflegestützpunkte nach 7 c des Elften Buches Sozialgesetzbuch aufgegriffen und umfassender umgesetzt. Sie umfassen mehr als die Pflegeberatung nach 7 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch. In Vertretung: David Langner Staatssekretär 6