5. Sitzung vom 27. März 2012 INHALTSVERZEICHNIS



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GEMEINDERAT 5. Sitzung vom 27. März 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Initiative Änderung BZO Gebiet Langfuren - Auflage- und Anhörungsverfahren Erneuerung EDV-Netzwerk Gemeinde- und Schulverwaltung - Kredit Fr. 160 000.-- Stiftung Albisbrunn - Neubau Turnhalle Beitragsgesuch - Zusicherung Fr. 10'000.-- Rechnung Pol. Gemeinde 2011 - Abnahme / Antrag an die Gemeindeversammlung Klein- und Mittelverkaufspatent - Reppisch Märt - Patentinhaber Peter Wäch, Wettswil Geographisches Informationssystem (GIS) - Ablösung durch WebGIS - Kredit Fr. 30'000.-- Aufnahme Jean-Jacques Gorlero in Jagdgesellschaft Stallikon Uetliberg - Zustimmung Meteorwasserkonzept Sellenbüren - Kanal "Rainpark" Kreditabrechnung - Genehmigung Langfurenstrasse - Verkehrsberuhigung - Einbau Berliner Kissen - Festsetzung nach StrG Postautolinie 237 - Verlängerung Versuchsbetrieb - Kredit Fr. 560'000.-- - Antrag an GV

Bauplanung, Natur- und Heimatschutz B1 Ortsplanung B1.4 Gesamtplan, Leitbild B1.4.6 Initiative Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren - Auflage- und Anhörungsverfahren Von Martin Brugger, Holger Feurer, Carl Mikic und Theophil Weber (Initiativkomitee, c/o IG Langfuren) ist am 20.06.2011 die Initiative Änderung der Bauund Zonenordnung im Gebiet Langfuren zur Behandlung gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung eingegangen. Die in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereichte Initiative enthält folgende Anträge: 1. Es seien die Grundstücke Kat.-Nrn. 1264 und 1268 ( Langfuren ) von der Wohnzone W2/35 in die Wohnzone W2/30 umzuzonen. 2. Es sei Ziffer 9.6.4 BZO [neu] dahingehend zu ändern, dass die Umsetzung der Gestaltungsplanziele nicht auch mit Arealüberbauungen im Sinne von 71 PBG nachgewiesen werden kann (Streichung des Passus: oder ersatzweise Arealüberbauungen gemäss Ziff. 9.1 BZO [neu] ). Zur Begründung der Initiative führen die Initianten aus, dass die Parzellen Langfuren (Kat. Nrn. 1264 und 1268), welche sich zwischen Stallikon Dorf, Weid und Aegerten befinden, gemäss aktuellem Zonenplan der Wohnzone W2/35 zugewiesen sind, was zur Folge hat, dass bereits nach der Regelbauweise vier-, mit einer Arealüberbauung sogar fünfgeschossige Gebäude gebaut werden könnten. Da eine Überbauung bei maximal möglicher Ausnutzung ein beträchtliches Ausmass erreicht, sind die Initianten besorgt, dass eine solche den vorhandenen ländlichen Dorfcharakter von Stallikon zerstört und keinesfalls einen guten ortsbaulichen Übergang zur Kernzone Dorf, zur obenliegenden Überbauung Weidsicht sowie zum feingliedrigen Ortsteil Aegerten aufweist, was nach Ziffer 9.6.4 der von der Gemeindeversammlung vom 14.04.2010 beschlossenen Bau- und Zonenordnung (BZO neu ) verlangt wird. Dies macht deutlich, dass das geltende Recht zu grosse Baumöglichkeiten vorsieht, bzw. der Gemeinderat nicht gewillt ist, das geltende Recht konsequent durchzusetzen. Eine Revision der Bau- und Zonenordnung ist damit unerlässlich, um das Ortsbild vor zu voluminösen, ortsuntypischen Überbauungen zu bewahren. Mit einer Umzonung ist gewährleistet, dass auch mit Arealüberbauungen nur noch zwei Vollgeschosse realisiert werden könnten. Weiter soll die Einhaltung der Gestaltungsplanziele nicht auch mit einer Arealüberbauung nachgewiesen werden können, sondern ausschliesslich mit einem Gestaltungsplan, zu dem sich die Bevölkerung im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte äussern kann.

Der Gemeinderat erklärte mit Beschluss vom 23.08.2011 die Initiative für ungültig, da sie gegen den in Art. 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (RPG, AS 700) verankerten Grundsatz der Planbeständigkeit und somit gegen übergeordnetes Recht verstösst. Mit Beschluss vom 16.02.2012 hiess der Bezirksrat den von den Initianten erhobenen Rekurs gegen die Ungültigkeitserklärung gut und erklärte die Initiative für gültig. Der Gemeinderat verzichtete am 27.02.2012 auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Kanton Zürich und gab den zuständigen Stellen den Auftrag, die Unterlagen für das Auflage- und Anhörungsverfahren vorzubereiten. Die Unterlagen liegen nun vor, und die Initiative Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren kann nunmehr zuhanden des - parallel zur Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung stattfindenden - Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss 7 Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) verabschiedet werden. Es ist vorgesehen, die Initiative den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung vom 19.09.2012 (Aktivierung Reservedatum) vorzulegen. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die Initiative von Martin Brugger, Holger Feurer, Carl Mikic und Theophil Weber (Initiativkomitee, c/o IG Langfuren) zur Änderung der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Langfuren vom 17.06.2011 wird zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss 7 Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) verabschiedet. 2. Die Unterlagen werden vom 10.04.2012 bis 11.06.2012 öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt schriftlich äussern ( 7 Abs. 2 PBG). Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden ( 7 Abs. 3 PBG). Die amtliche Publikation erfolgt am 05.04.2012 im kantonalen Amtsblatt, im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern und auf der Gemeindehomepage. 3. Den nach- und nebengeordneten Planungsträgern werden die Unterlagen zur (freigestellten) Mitwirkung im Sinne von 7 Abs.1 PBG zugestellt. 4. Die Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, wird um baldmöglichste Vorprüfung der Initiative ersucht.

Datenverarbeitung D1 Einführung, Organisation, Programmierung D1.2 EDV-Netzwerk Gemeinde- und Schulverwaltung Erneuerung - Rahmenkredit Fr. 160 000.-- Das bestehende EDV-Netzwerk (Windows XP) der Gemeindeverwaltung wurde im Frühjahr 2008 angepasst (GRB Nr. 26 vom 29.01.2008), wobei es sich um eine punktuelle Erneuerung handelte. Die überdurchschnittliche steigende Komplexität der verschiedenen Fachapplikationen sowie das zunehmende Datenvolumen stellen in den letzten Jahren je länger je mehr sehr grosse Anforderungen an die eigene EDV-Infrastruktur. Dies führt bei den PC-Arbeitsplätzen zu regelmässigen Kapazitätsengpässen und Störungen. Des Weiteren sind noch veraltete Hardwaregeräte in Betrieb, die aus Kostengründen bei den letzten Revisionen nicht ausgewechselt worden sind, die mit der neuen Software (Win 7) nicht mehr kompatibel sind. Bei der Schulverwaltung treten seit geraumer Zeit Störungen und Verbindungsschwierigkeiten auf, die den Ablauf des Schulverwaltungsbetriebes übermässig behindern. Im August 2011 wurden im Hinblick auf die EDV-Umstellung die UKV-Verkabelung im Gemeindehaus ausgewechselt (vgl. GRB Nr. 70 vom 29.03.2011). Damit sind die Voraussetzungen für die Gesamterneuerung der EDV erfüllt. Der EDV-Lieferant (Cadd-Line Products AG, Freienbach) wurde beauftragt, den Ist-Zustand zu analysieren und eine Offerte für die Gesamterneuerung der EDV-Infrastruktur (Server/Arbeitsplätze) der Gemeinde- und der Schulverwaltung einzureichen. Die Arbeitsplätze werden nach neuester Technik als Terminal-Arbeitsplätze installiert und der Rack im Serverraum ausgetauscht. Des Weiteren werden ein Outlook-WebAccess und ein VPN-Zugang erstellt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, sich von zu Hause oder von einem PC ausserhalb der Gemeindeumgebung (z.b. TaSS und später Werkhof) zum Terminal- Server sicher zu verbinden. Kreditierung Die Microsoft Software-Lizenzen werden zu günstigen Konditionen direkt bei der KDMZ erworben. Es sind folgende Kosten (inkl. MwSt. und nach Abzug der Rabatte und Sonderkonditionen) zu erwarten. - Cadd-Line Products AG (Hardware und Installation) Fr. 131'500.-- - KDMZ (Lizenzkosten Microsoft/Adobe-Software) Fr. 21'000.-- - Elektroinstallationen / Spezialsoftware Fr. 7'500.-- Total, inkl. MwSt Fr. 160'000.-- =============

Terminplan: - Lieferung der Hardware (Gemeinde) Montag, 02.07.2012 - Vorbereitungsarbeiten/Tests (Gemeinde) 02.07. - 10.08.2012 - Umstellungstag und Inbetriebnahme Montag, 13.08.2012 Die bestehende EDV-Anlage wurde durch die Cadd-Line Products AG geliefert. Die kompetenten und zuverlässigen Dienstleistungen dieses "VRSG- und LEUnet-erprobten" Anbieters haben in der Vergangenheit sehr überzeugt und gewährleisten die erforderliche Betriebssicherheit zu einem günstigen Preis rund um die Uhr. Der Gemeinderat beurteilt die Umsetzung des Projektes als notwendig. Die Realisierung soll im Sommer 2012 erfolgen. Budgetiert sind dafür Fr. 160 000.-- (020.16/217.16). Die erforderliche Beschaffung einer neuen EDV-Anlage dient dem Ersatz einer den technischen Anforderungen nicht mehr genügenden, betriebsnotwendigen Anlage der Gemeindeverwaltung. Diese Investitionen gelten nach Lehre und Rechtssprechung als gebundene Ausgaben im Sinne 121 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1), vgl. Thalmann zu 121, S. 363. Die Bewilligung des erforderlichen Kredites liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Für die EDV-Ersatzbeschaffung von Hardware, Software und Betriebssystem der Gemeinde- und Schulverwaltung wird im Sinne der Erwägungen als gebundene Ausgabe ein Rahmenkredit von Fr. 160'000.-- zulasten der Investitionsrechnung 2012 bewilligt. 2. Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber werden ermächtigt, gestützt auf die entsprechenden Anträge und im Rahmen des verfügbaren Kredites, die erforderlichen Auftragsbestätigungen zu unterschreiben. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umstellung für Montag, 13.08.2012 (letzte Sommerferien-Woche) geplant ist. Die Vorbereitungsarbeiten finden bereits ab anfangs Juli 2012 statt.

Finanzen F4 Gemeindebeiträge F4.7 Stiftung Albisbrunn, Hausen am Albis - Neubau Turnhalle Beitragsgesuch - Zusicherung Fr. 10'000.-- Mit Brief vom 14.03.2012 reicht die Stiftung Albisbrunn, Hausen am Albis, zuhanden der Gemeinderäte der Bezirksgemeinden ein Spendengesuch ein. Dabei geht es um einen Beitrag an den Neubau einer Turnhalle auf dem Areal der Stiftung. Auszugsweise ist im Spendengesuch folgendes formuliert: "Die Stiftung Albisbrunn ein offenes, sozialpädagogisches Jugendheim für Jugendliche in Entwicklungskrisen. Im Albisbrunn leben insgesamt 24 Sekundarschüler und 32 Lernende junge Männer im Alter zwischen 13 und 22 Jahren. Die Einweisung der Jugendlichen erfolgt durch Schul-, Vormundschafts- oder Sozialbehörden, sowie durch Jugendsekretariate und Jugendanwaltschaften. Ziel und Auftrag der Stiftung Albisbrunn ist es, Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, ihnen die Möglichkeit zu bieten den Schulabschluss der Volksschule und/oder intern eine Berufsausbildung zu absolvieren. Sie werden gefördert und ausgebildet durch ein interdisziplinäres Team, bestehend aus den Bereichen Sozialpädagogik, Schule, Produktions- und Ausbildungsbetriebe, Therapie und den zentralen Diensten der Verwaltung. Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung Erfolgserlebnisse, Momente der Bestätigung, dass sie etwas können. Das geschieht im Albisbrunn intensiv im Sportunterricht, welcher in der pädagogischen Arbeit eine grosse Rolle spielt. In diesem Zusammenhang nimmt die Turnhalle eine zentrale Funktion ein. Sei dies für den obligatorischen Sportunterricht der Volks- und Berufsschule, oder bei der sinnvollen Freizeitgestaltung an Abenden und Wochenenden. Das Motto lautet hier: Fordern und Fördern. Die Turnhalle der Stiftung Albisbrunn ist veraltet und weist sowohl bauliche, als auch sicherheitstechnische und hygienische Mängel auf. Der Stiftungsrat hat auf Grund einer Machbarkeitsstudie entschiede, die Halle neu zu bauen. Das Bauprojekt umfasst die eigentliche Turnhalle, sowie einen Annexbau für Freizeit und Fitness. Die Finanzierung des Annexbaus ist gesichert durch Mittel der Stiftung in Form einer Hypothek. Die Finanzierung der eigentlichen Turnhalle ist nicht gesichert. Neben Beiträgen von Bund und Kanton, sowie einer nochmaligen Erhöhung der Hypothek bleibt eine Finanzierungslücke von CHF 1,75 Mio., welche die Stiftung Albisbrunn mit Spenden und Zuwendungen zu decken hofft.

Im September 2011 hat uns der Gemeinderat Hausen eine Spende über Fr. 70'000.00 zugesichert. Gleichzeitig wurde die Baubewilligung durch die Gemeinde und Kanton erteilt. Der Gemeinderat Hausen setzt damit ein deutliches Zeichen, dass das Projekt auch in der Gemeinde gut verankert ist und dass die Gemeinde Hausen an das Projekt und die Institution glaubt. Wir würden uns daher ausserordentlich freuen, wenn die Solidarität aller Ämtler Gemeinden spielen würde und diese das Albisbrunn, als landesweit anerkannte Institution der Jugendhilfe, innerhalb der von uns lancierten "Gemeinde- Spendenkampagne" ebenfalls mit einem einmaligen Beitrag in Form eines Beitrags von Fr. 2.00 pro Einwohner unterstützen könnten." Der Bezirks-Gemeindepräsidentenverband (Bezirks-GPV) hat an seiner Sitzung vom 14.03.2012 von der Stiftung Albisbrunn Ruedi Jans, Gesamtleiter, und Toni Schönbächler, Leiter Schul- und Berufsbildung (Kampagnenleiter), eingeladen und sich das Projekt vorstellen lassen. Mehrheitlich (9 von 13 Stimmen) empfiehlt der Bezirks-GPV den Gemeinden, das Beitragsgesuch zu unterstützen. Zweifellos kann die Gemeinde Stallikon nicht im gleichen Mass von der Turnhalle profitieren, wie dies die Standortgemeinde Hausen am Albis kann. Trotzdem wird das Gesuch seitens des Gemeinderates im Sinne einer Solidaritätsaktion positiv beantwortet. Zulasten des E. Zimmermann-Fonds soll ein Beitrag von Fr. 10'000.-- zugesprochen werden. Im Voranschlag 2012 sind keine Finanzmittel für diese Beitragsaktion eingestellt. Dies ist insofern von untergeordneter Bedeutung, als dass die Auszahlung erst im kommenden Jahr anfallen und eine fristgerechte Budgetierung für 2013 möglich sein wird. In Bezug auf das eigentliche Bauprojekt und die Termine wird auf die Detailunterlagen verwiesen, welche dem Beitragsgesuch beiliegen. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Entsprechend dem Gesuch vom 14.03.2012 wird der Stiftung Albisbrunn an den Neubau der Turnhalle, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Voranschlages 2013 durch die Gemeindeversammlung, ein Gemeindebeitrag von Fr. 10 000.-- zulasten des E. Zimmermann-Fonds zugesichert. 2. Die Stiftung Albisbrunn wird eingeladen, nach dem 01.01.2013, unter Berufung auf diesen Beschluss, beim Gemeinderat den unter Ziffer 1 zugesicherten Beitrag in Rechnung zu stellen. 3. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, den Beitrag ins Budget 2013 aufzunehmen.

Finanzen F4 Rechnungsführung F4.8 Rechnungen, Nachtragskredite F4.8.5 Rechnung Politische Gemeinde 2011 - Abnahme Antrag an die Gemeindeversammlung Nach vorgenommener Prüfung kann die von der Verwaltung vorgelegte Jahresrechnung 2011 der Politischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, mit den Begründungen zu den Abweichungen vom Voranschlag, genehmigt werden. E r w ä g u n g e n a) Der Abschluss der laufenden Rechnung präsentiert sich im Überblick und im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt: Rechnung Budget Rechnung 2011 2011 2010 Aufwand ordentlich 15'674'783.55 15'240'600.00 15'758'678.55 zus. Abschreibungen 0.00 0.00 0.00 Aufwand 15'674'783.55 15'240'600.00 15'758'678.55 Ertrag 15'573'783.11 15'179'700.00 15'298'844.12 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 101'000.44 60'900.00 459'834.43 Statt des budgetierten Aufwandüberschusses von Fr. 60'900.-- wird ein Aufwandüberschuss von Fr. 101'000.44 ausgewiesen. Die Jahresrechnung 2011 schliesst damit um Fr. 40'100.44 schlechter ab als budgetiert. Zum Rechnungsergebnis tragen mehrere Faktoren bei: höhere Kosten für Soziale Wohlfahrt und Verkehr, tiefere Ausgaben für Behörden und Verwaltung sowie für Spital. Der markant tiefere Steuerertrag konnte durch den Verkauf von Finanzvermögen mit Buchgewinnen etwas abgefangen werden. Insgesamt liegt das Ausgaben-, wie ebenfalls das Ertrags-Volumen im Rahmen des Voranschlags. Wasserwerk, Abwasser- und Abfallbeseitigung sind eigenwirtschaftlich geführte Gemeindebetriebe. Der Betrieb Wasserwerk schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 139'929.85 ab. Beim Abwasser können die Reserven um Fr. 50'508.45 aufgestockt werden. Zum Ausgleich der Rechnung Abfallbeseitigung können dem Spezialfinanzierungskonto Fr. 102'136.65 gutgeschrieben werden; budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 13'900.--.

b) Die Abschlüsse der Investitionsrechnungen präsentieren sich wie folgt: 1. Verwaltungsvermögen Rechnung Budget Rechnung 2011 2011 2010 Ausgaben 3'161'203.96 4'376'000.00 1'595'132.67 Einnahmen 378'307.90 550'000.00 557'120.75 Nettoinvestitionen 2 782'896.06 3'826'000.00 1 038'011.92 Die gegenüber dem Budget tieferen Nettoinvestitionen sind vor allem auf zeitlich verschobene Investitionen zurückzuführen. Die ordentlichen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens betragen Fr. 1'216'896.06. Per Ende Rechnungsjahr verbleibt ein Restbuchwert an Verwaltungsvermögen von Fr. 10'489'000.--. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist der in den nächsten Jahren weiter abzuschreibender Buchwert um Fr. 1'566'000.-- höher. 2. Finanzvermögen Rechnung Budget Rechnung 2011 2011 2010 Ausgaben 526'849.40 0.00 9'527.50 Einnahmen 942'536.00 0.00 42'117.50 Nettoveränderung 415'686.60 0.00 32'590.00 c) Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von Fr. 25'219'233.57 aus. Durch den Fehlbetrag der laufenden Rechnung verringert sich das Eigenkapital per 31.12.2011 um Fr. 101'000.44 auf Fr. 15'518'440.42. d) Begründungen für die notwendigen Nachtragskredite gegenüber dem Voranschlag und zu den übrigen Mehr- oder Mindereinnahmen, bzw. - ausgaben von wesentlicher Bedeutung: Laufende Rechnung 0 Behörden und Verwaltung Minderaufwand Fr. 124'903 Bei den Entschädigungen RPK/Wahlbüro, Gemeinderat, Dienstleistungen Dritter, Betriebsmaterial und Spesen, sind gegenüber dem Budget begründete Mehrkosten angefallen. Wegen eindringender Feuchtigkeit fällt beim Liegenschaftenunterhalt "altes Gefängnis" und "Feuerwehrlokal Buchenegg" unvorhersehbarer, im Budget nicht in dieser Höhe disponierter Aufwand für Unterhalt an. Auf der Ertragsseite sind die Gebührenerträge und die internen Verrechnungen beim Personal- und Sachaufwand höher als angenommen.

1 Rechtsschutz und Sicherheit Mehraufwand Fr. 24'613 Beim Aufwand entfallen zunächst rund Fr. 79'000.-- Mehrausgaben bei der Nachführung des Vermessungswerkes, Sicherheitsdienst, Polizei und Anteil des Personalaufwandes an. Höhere Gebührenerträge bei der Einwohnerkontrolle, sowie Minderausgaben beim regionalen Zivilstandsamt Affoltern und dem regionalen Betreibungsamt Bonstetten, Übersichtplan, Expertisen und Registerharmonisierung federn diese Mehrkosten etwas ab. Der Anteil am Zweckverband Feuerwehr Unteramt beträgt Fr. 143'616.--. 2 Bildung Mehraufwand Fr. 53'351 Die Jahresrechnung 2011 weicht lediglich 1.7 % vom eingegebenen Budget ab, obwohl die Anzahl Schulkinder im letzten Jahr markant zugenommen hat. Die gestiegene Kinderzahl hat zur Folge, dass eine Klasse mehr eingerichtet werden musste und sorgt bei den Lohnkosten der Lehrpersonen (reguläre Lehrkräfte sowie für den Deutschunterricht fremdsprachiger Kinder) für einen Mehraufwand von insgesamt Fr. 181'000.--. Die Ausgaben für Schulmaterial, Klassenlager, Schulreisen und die Beiträge an die Musikschule erhöhen sich und tragen insgesamt zur Budgetüberschreitung von Fr. 28'000.-- bei. Im Gegenzug erhöhen sich die Staatsbeiträge an die Schule um Fr. 22'000.--. Bei den Personalaufwendungen, Weiterbildungen, Klassenkrediten und Honoraren an Drittpersonen wird gespart und Minderausgaben von Fr. 20'000.-- erreicht. Viele der neu zugezogenen Schulkinder beanspruchen die schulergänzenden Tagesstrukturen, was zu einer markant höheren Auslastungsziffer führt. Der Gemeindebeitrag fällt entsprechend um Fr. 14'000.-- niedriger aus als budgetiert. Nachdem in Wettswil die Einführung der Schulsozialarbeit vom Souverän abgelehnt wurde, kann diese auch in Bonstetten und Stallikon nicht eingerichtet werden. Die dafür budgetierten Fr. 45'000.-- werden folglich nicht beansprucht. Minderausgaben bei den Beiträgen an Zweckverbände und Sonderschulen in der Höhe von Fr. 26'000.-- sowie ein bewusster Umgang mit den finanziellen Ressourcen in vielen Bereichen (insgesamt Minderausgaben von Fr. 17'000.--) tragen zusätzlich zur letztlich fast ausgeglichenen Rechnung bei. 3 Kultur und Freizeit Minderaufwand Fr. 3'615 In der Schul- und Gemeindebibliothek musste die Abwaschmaschine ersetzt werden. Der Beitrag an den Anzeiger Bezirk Affoltern beträgt Fr. 28'911.--. Der Kostenanteil für den Betrieb des Fussballplatzes "Moos" fällt infolge späterer Inbetriebnahme rund Fr. 9'000.-- tiefer aus als budgetiert.

4 Gesundheit Minderaufwand Fr. 436'058 Ab 2008 ist Stallikon zu je 50 % der Spitalregion Zürich und dem Spital Affoltern zugeteilt. Streitpunkte sind noch die verrechnete Verzinsung von 3,7 % und die Abschreibungen. Der provisorische Beitrag 2011, inkl. Rückzahlung 2010 an die Spitalregion Zürich beträgt Fr. 227'572.--. Bedingt durch die Neuzuteilung erfolgen vom Spital Affoltern Rückzahlungen. Die vorläufige Abrechnung des Spital Affoltern an das Defizit 2011 sowie Korrekturen der Vorjahre ergeben eine Rückzahlung von Fr. 153'242.01. Die Sockelbeiträge an stationäre Aufenthalte von Gemeindeeinwohnern in Halbprivat- und Privatabteilungen von öffentlichen Spitälern belaufen sich auf Fr. 310'628.40. Mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz wurde per 01.01.2011 die Finanzierung der Pflege neu geregelt. Neben den Krankenversicherungen und den Patient/innen müssen neu die Wohngemeinden einen erheblichen Teil der Pflegekosten übernehmen. Im Zeitpunkt der Budgetierung des Jahres 2011 waren das Kantonale Pflegegesetz und die entsprechende Verordnung noch nicht verabschiedet, weshalb diese Positionen nicht veranschlagt werden konnten. Die Kosten betragen Fr. 213'072.30. Der Gemeindeanteil des Spitexvereins Knonaueramt Nord-West sowie die Pflegekosten der ambulanten Krankenpflege betragen zusammen Fr. 153'055.35, budgetiert waren Fr. 112'500.--. Die Erhöhung ist vor allem auf die um 70 % höhere Anzahl Pflegestunden zurückzuführen. 5 Soziale Wohlfahrt Mehraufwand Fr. 78'607 Krankenversicherung: Die Mehrkosten bei der Sozialhilfe und die grosse Fallzunahme bei den Zusatzleistungen haben im Bereich der Krankenversicherung zu einem höheren Aufwand und entsprechend höheren Staatsbeiträgen beim Ertrag geführt (Netto-Mehraufwand Fr. 9'000.--). Zusatzleistungen zur AHV/IV: Die Gemeinde Stallikon wies in der Vergangenheit im Vergleich mit anderen Gemeinden eine relativ geringe Anzahl Bezüger/innen von Zusatzleistungen auf. Im Jahr 2011 wird eine starke Fallzunahme, sowohl bei den Alters- und bei den Invalidenrentnern verzeichnet. Mehraufwand gegenüber Voranschlag: Fr. 108'000.--. Die Anzahl der Zusatzleistungsfälle nimmt tendenziell weiterhin zu. Die hohe Rückerstattungssumme bei den Ergänzungsleistungen ist auf eine anzurechnende Erbschaft zurückzuführen und bildet eine Ausnahme. Jugendschutz: Höhere Kosten bei der Jugend- und Familienberatung haben einen Mehraufwand von rund Fr. 15'000.-- zur Folge.

Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe: Trotz einer Zunahme der Sozialhilfe- Fälle und höheren Aufwendungen blieb der Nettoaufwand dank mehreren Rückerstattungen aus Rentenleistungen und Verrechnungen an andere Kostenträger im Rahmen des Voranschlags. Die Aufwendungen für Alimentenbevorschussungen (- Fr. 11'800.--) und Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose (- Fr. 12'000.--) blieben deutlich unter dem Voranschlag. Dank Gutschriften für eigene Schulung von Asylkindern fallen die Kosten rund Fr. 28'000.-- tiefer als budgetiert an. Ein Mehraufwand von rund Fr. 6'600.-- ist beim Beitrag an den Sozialdienst Bezirk Affoltern zu verzeichnen. 6 Verkehr Mehraufwand Fr. 122'793 Beim Werkdienst führen krankheits- und unfallbedingte Ausfälle für längere Zeit zu nicht vorhersehbaren Zusatzkosten. Für den Betrieb und den Unterhalt der Strassenbeleuchtung, Strassenreinigung, Unterhaltskosten für Strassen, Maschinen und Fahrzeuge und Winterdienst fallen Mehraufwendungen an. Der Anteil am Defizit des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV), inkl. Zusatzangebote, beträgt Fr. 273'859.-- und liegt leicht über dem Budget. Der Versuchsbetrieb der neuen Buslinie 237, inkl. der zusätzlichen Nachtfahrt verursacht Kosten von Fr. 659'776.15. Der Anteil der Sekundarschulgemeinde Bonstetten beträgt Fr. 78'756.--, und die Gemeinde Birmensdorf beteiligt sich mit Fr. 24'734.-- an den Buskosten. 7 Umwelt und Raumordnung Mehraufwand Fr. 3'225 Die Betriebsrechnung "Wasserwerk" weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 139'929.85 aus; budgetiert waren Fr. 9 900.--. Zum guten Ergebnis tragen vor allem Mehreinnahmen Wasserverbrauch und Rückerstattungen für Leitungsbrüche bei. Die Reserven des Betriebs "Wasserwerk" stellen sich Ende Jahr auf Fr. 1'170'307.73. Das Ergebnis im Betrieb "Abwasser" ist aufgrund der Senkung der Gebühren und höheren Abschreibungen infolge umfangreicher Investitionen rund Fr. 105'700.-- tiefer als budgetiert. Der Anteil an den Betriebskosten der regionalen Kläranlage Birmensdorf beträgt Fr. 204'817.30; vorgesehen waren Ausgaben von Fr. 227'200.--. Das Kapital des Betriebs "Abwasser" beträgt Ende 2011 Fr. 1'070'144.28. Es liegt im Rahmen der künftigen Bedürfnisse.

Der Ertragsüberschuss bei der Spezialrechnung "Abfall" beträgt Fr. 102'136.65; budgetiert war eine Einlage in das Spezialfinanzierungskonto von Fr. 13'900.--. Die Zunahme der Bevölkerung hat zu höheren Erträgen aus den Grundgebühren (+ Fr. 36'000.--) und den Sackgebühren (+ Fr. 21'500.--) geführt. Da auf der anderen Seite der Aufwand im Rahmen des Vorjahres gehalten werden konnte, resultierte gegenüber dem Voranschlag ein Minderaufwand von rund Fr. 33'800.--. Insgesamt schliesst die Sonderrechnung Abfallbeseitigung somit um Fr. 88'000.-- besser ab als veranschlagt. Ende 2011 belaufen sich die Reserven des Betriebs "Abfall" auf Fr. 150'726.85. 8 Volkswirtschaft Mehrertrag Fr. 27'145 Für die energiepolitische Bestandesaufnahme entstehen nicht budgetierte Kosten von rund Fr. 10'500.--. Der Anteil am Gewinn 2010 der Zürcher Kantonalbank liegt mit Fr. 253'526.25 erfreulicherweise um Fr. 16'536.25 über dem Budget. 9 Finanzen und Steuern Minderertrag Fr. 349'232 Die Erträge der ordentlichen Steuern früherer Jahre, Quellensteuern, Aktive Steuerausscheidungen und Nach- und Strafsteuern liegen rund Fr. 414'000.-- unter dem Budget. Dies resultiert zum Grossteil aus den Mindererträgen bei den Steuern der früheren Jahre, welche rund Fr. 692'300.-- unter dem budgetierten Betrag liegen. Die Einnahmen aus den Quellensteuern sind mit einem Mehrertrag von ca. Fr. 250'700.-- deutlich über dem Budget. Bei den Grundstückgewinnsteuern werden Fr. 814'262.-- eingenommen; Fr. 185'700.-- weniger als veranschlagt. Im Total muss gegenüber dem Voranschlag ein Minderbetrag der Steuereingänge von Fr. 928'003.-- hingenommen werden. Aus dem Verkauf des Hauses Aqua resultiert ein Buchgewinn von rund Fr. 131'200.-- und aus dem Verkauf der Liegenschaft Sellenbüren 26 fällt einen Buchgewinn von Fr. 324'100.-- an. Die definitive Abrechnung der Minderzuteilung Feld und Wald bei der Landumlegung und die Übernahme des Flurweges Weidhogerweg - Reppischtalstrasse Kat. Nr. 547 ergibt Buchgewinne von ca. Fr. 24'600.--. Die Aufwendungen für Grundstückgewinnsteuern und sonstige Kosten von Fr. 46'901.-- sind als ausserordentliche Abschreibungen verbucht.

Investitionsrechnung a) Verwaltungsvermögen An Nettoinvestitionen im Verwal tungsvermögen waren Fr. 3'826'000.-- geplant. Die Nettoinvestitionen 2011 betragen gesamthaft Fr. 2'782'896.06. Wesentliche Abweichungen ergeben sich aus den folgenden Faktoren: Projekte Budget Rechnung Differenz 2011 2011 Behörden und Verwaltung 2'445'000 214'773 2'230'227 Rechtschutz und Sicherheit 153'000 15'466 137'534 Bildung 70'000 61'554 8'446 Kultur + Freizeit 1'000'000 1'000'000 0 Gesundheit 544'000 503'511 40'489 Verkehr 251'000 203'063 47'937 Wasserwerk 352'000 236'534 115'466 Abwasserbeseitigung -340'000 165'598-505'598 Gewässer, Friedhof, Brunnen 526'000 301'999 224'001 Naturschutz + Raumordnung 25'000 80'398-55'398 Total Umwelt und Raumordnung 0 Volkswirtschaft 0 0 0 Plafonierung -1'200'000 0-1'200'000 Total 3'826'000 2'782'896 1'043'104 Verschiebungen zwischen Budget und Rechnung sind insbesondere bei den Verwaltungsliegenschaften, Ve rkehrsanlagen, Gewässerunterhalt und bei der Raumordnung entstanden. Höhere Einnahmen bei den Anschlussgebühren senken die Nettoinvest itionen bei der Spezialfinanzierung Wasser. b) Finanzvermögen Aus den Verkäufen der Häuser Haus Aqua und Sellenbüren 26, der Übernahme des Flurweges Kat. Nr. 547 Weidhogerweg-Reppischtalstrasse sowie der definitiven Abrechnung Minderzuteilung Feld und Wald Landumlegung Stallikon resultier en Buchgewinne im Total von Fr. 479'948.--. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die vorliegende Rechnung 2011 der Po litischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, wird nac h vorgenommener Prüfung genehmigt.

2. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 lit. d) Ziffer 4 der Gemeindeordnung, zu beschliessen: 2.1 Die Rechnung 2011 der Politischen Gemeinde, einschliesslich der Sonderrechnungen, wird unter Erteilung der erforderlichen Nachtragskredite mit folgenden Hauptkennzahlen, genehmigt: 2.1.1 Laufende Rechnung Ertrag Aufwand Aufwandüberschuss 2.1.2 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen 2.1.3 Investitionen Finanzvermögen Ausgaben Einnahmen Nettoveränderung 2.1.4 Bestandesrechnung Aktiven Passiven ohne Eigenkapital Eigenkapital 15'573'783.11 15'674'783.55 101'000.44 3'161'203.96 378'307.90 2'782'896.06 526'849.40 942'536.00 415'686.60 25'219'233.57 9'700'793.15 15'518'440.42 2.2 Der Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung von Fr. 101'000.44 wird vorschriftgemäss dem Eigenkapital belastet, welches Ende Rechnungsjahr Fr. 15'518'440.42 beträgt. 2.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Gewerbe, Industrie und Handel G3 Wirtschaften, Klein- und Mittelverkaufspatente G3.12 Einzelne Patente G3.12.2 Klein- und Mittelverkaufspatent - Reppisch Märt, Sellenbüren 61 Patentinhaber: Peter Wäch, Wettswil am Albis Peter Wäch, wohnhaft in Wettswil am Albis, Im Muchried 8, hat am 06.03.2012 das Gesuch für ein Klein- und Mittelverkaufspatent für den Reppisch Märt, Sellenbüren 61, Stallikon eingereicht. Er führt als Geschäftsführer den neuen Betrieb ab dem 29.03.2012. Die Beurteilung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass sich der Bewerber über die persönlichen Voraussetzungen zur Patenterteilung gemäss 30 Gastgewerbegesetz (GGG, LS 935.11) ausweisen kann. Aus den Gesuchsunterlagen ist ersichtlich, dass der Betrieb den Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern anbietet. Damit verbunden ist eine Abgabe im Sinne von 34 GGG. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Peter Wäch wird für den Reppisch Märt, Sellenbüren 61, Stallikon ein Klein- und Mittelverkaufspatent im Sinne von 2 lit. b) des Gastwerbegesetzes (GGG, LS 935.11) erteilt. Das Patent ist unbefristet und nicht übertragbar ( 7 GGG und 3 VO GGG). 2. Patentabgabe und Gebühren Patentabgabe für den Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern (pro Rata Periode 2009-2013) Fr. 88.-- Kosten und Gebühren für diesen Beschluss Fr. 100.-- Total Fr. 188.-- ========== Sie sind innert 30 Tagen auf der Gemeindekasse einzuzahlen.

3. Die Patenterteilung erfolgt unter dem Vorbehalt von allfälligen lebensmittel- und baurechtlichen Bewilligungsverfahren. 4. Gegen diese Patenterteilung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Grundbuch und Vermessung G4 Grundbuchvermessung G4.3 Allgemeine und komplexe Akten G4.3.1 Geographisches Informationssystem (GIS, MapInfo) Ablösung durch WebGIS - Kredit Fr. 30 000.-- Die PC-Anwendung "Geographische Informationssystem (GIS)" ist seit vielen Jahren begrenzt auf 8 Arbeitplätzen (Verwaltung/Brunnenmeister/Bauamt/ Ackerbaustellenleiter) installiert. Die darin enthaltenen Informationen - in Ergänzung zum kantonalen GIS - erleichtern die tägliche Arbeit der Benutzer/innen und sind unabdingbar für den Arbeitsablauf. Aufgrund der Lizenzkosten je Arbeitsplatz war es aus Kostengründen nicht möglich, alle Benutzer/innen mit dem GIS-Zugriff auszustatten. Im Hinblick auf die Ablösung der IT-Infrastruktur in der Verwaltung von Win XP zu Win 7 in den nächsten Monaten ist nun der Zeitpunkt gekommen, auf das moderne, webbasierte WebGIS umzusteigen. Der Zugang zum WebGIS erfolgt über einen Standardbrowser (z. B. Internet Explorer oder FireFox) von sämtlichen Arbeitsstationen der Gemeinde-/Schulverwaltung oder über einen beliebigen am Internet angeschlossenen Computer. Aufgrund der sensitiven, dem Datenschutz unterstellten Informationen können verschiedene passwortgeschützte Zugänge definiert werden, wobei gewisse Grunddaten (z. B. Ortsplan und Luftbild) ohne Passwort allgemein zugänglich sein können. Damit steht der Bevölkerung jederzeit ein aktuelles GIS kostenlos zur Verfügung. Es wird auf die bei den Akten liegende Dokumentation verwiesen. Gemäss Offerte vom 27.02.2012 des Gemeindegeometers Frick & Partner, Adliswil und der Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG, Thalwil belaufen sich die einmaligen Investitionskosten auf Fr. 13'608.-- (inkl. MwSt.). Die Investitionskosten für die hochauflösende Orthofotos 2012 (und normale Orthofotos 2001) belaufen sich auf Fr. 14'040.-- (inkl. MwSt.). Die jährlichen Betriebskosten (Unterhalt, Betrieb und Aktualisierung) betragen Fr. 9'774.-- (inkl. MwSt.) Der Gemeinderat beschliesst: 1. Für die Ablösung des geographischen Informationssystems (MapInfo) mit den modernen, webbasierten WebGIS (GIS, Orthofotos 2001/2012) wird zulasten der laufenden Rechnung ein Kredit von Fr. 30'000.-- (inkl. MwSt.) bewilligt. Grundlage bildet die Offerte vom 27.02.2012. 2. Für die jährlich wiederkehrenden Kosten (Unterhalt, Betrieb und Aktualisierung WebGIS) wird ein Kredit von Fr. 9'800.-- (inkl. MwSt.) bewilligt. Grundlage bildet die Offerte vom 27.01.2012.

Jagd, Fischerei und Tierschutz J1 Jagd J1.2 Einzelne Reviere J1.2.2 Aufnahme des Neupächters Jean-Jacques Gorlero in die Jagdgesellschaft Stallikon Uetliberg I (Revier Nr. 31) - Zustimmung Mit Schreiben vom 28.02.2012 meldet Henri Grandjean, Obmann der Jagdgesellschaft Uetliberg I, Stallikon die Aufnahme von Jean-Jacques Gorlero, Thalwil als weiteren neuen Jagdpächter. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur beabsichtigten Mutationen ersucht. E r w ä g u n g e n 1. Gemäss 24 Abs. 5 Gesetz über Jagd und Vogelschutz (LS 922.1) sind die Revierpächter berechtigt, sich für den Rest der Pachtdauer zu ergänzen, sofern der Gemeinderat gegen die Person des neuen Mitglieds keine Einwendungen erhebt. Laut Ziffer 5 des Jagdpachtvertrages vom 09.02.2009 kann die maximale Pächterzahl um die Anzahl der bisherigen Pächter mit mehr als 75 Jahren und der bisherigen Pächter mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich überschreiten. Der neue Pächter muss im Besitz eines amtlichen Ausweises und einer Jagdkarte sein. Jean-Jacques Gorlero erfüllt diese Voraussetzungen. Er hat 1985 den Fähigkeitsausweis und 1995 die Jagdaufseher-Prüfung im Kanton Zürich erworben. 2. Gemäss 18 der Jagdverordnung (LS 922.11) sind die Jagdpächter verpflichtet, der Gemeinde von jedem Wechsel im Bestand der Gesellschaft und der Person des Bevollmächtigten unverzüglich Kenntnis zu geben. Die Gemeinde teilt diese Änderung der kantonalen Jagdverwaltung mit. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Der Aufnahme von Jean-Jacques Gorlero, Thalwil, als weiteren Pächter im Jagdrevier Uetliberg I Stallikon (Revier Nr. 31) wird in Anwendung von 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes, 18 Abs. 1 der Jagdverordnung sowie Ziffer 5 des Jagdpachtvertrages vom 09.02.2009 zugestimmt.

Kanalisation und Kläranlagen K1 Kanalisation K1.1 Generelle Projekte, Richtpläne, GKP K1.1.3 Strassen, Wege, Trottoirs, Leitungen S3.4 Meteorwasserkonzept Sellenbüren - Kanal "Rainpark" Kreditabrechnungen - Genehmigung Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 3 vom 08.01.2003 das Meteorwasserkonzept Sellenbüren genehmigt. Der erforderliche Kredit wurde von der Gemeindeversammlung am 17.09.2003 erteilt. Für den Bau des Kanals "Rainpark" als vorläufig letzte Etappe bewilligte der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 233 vom 07.09.2010 zulasten des Rahmenkredites einen Kredit von Fr. 247'200.-- und zulasten des Strassenunterhaltes einen Kredit von Fr. 26'800. Zudem erklärte sich der Gemeinderat bereit, das Inkasso des Miteigentümeranteils von Fr. 70'000.-- zu übernehmen. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom 24.02.2012 betragen die Bruttokosten zulasten des Rahmenkredites Fr. 226'260.15. Der bewilligte Kredit wird um Fr. 20'939.85 unterschritten. Die Minderkosten sind mit der äusserst günstig erfolgten Vergabe der Bauarbeiten, verbunden mit einer strikten Kostenkontrolle während der Ausführung der Bauarbeiten, zu begründen. Zudem musste die Position "Verschiedenes/Unvorherzusehendes" nur marginal beansprucht werden. Die Bruttokosten zulasten des Strassenunterhalts betragen gemäss Kreditabrechnung vom 24.02.2012 Fr. 26'715.60. Die Kreditunterschreitung beträgt Fr. 84.40. Der Kostenanteil der Miteigentümer "Rainpark" für die private Anschlussleitung reduziert sich um Fr. 23'988.55 auf Fr. 46'011.45. Die Kostenanteile der Grundeigentümer wurden bereits durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für den Bau des Kanals "Rainpark" mit Kosten zulasten Rahmenkredites (Konto 710.5010.33) von Fr. 226'260.15 sowie die Kosten zulasten des Strassenunterhaltes (Konto 620.5010.123) von Fr. 26'715.60 werden nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

Strassen, öffentliche Anlagen S3 Strassen, Wege, Trottoirs, Leitungen S3.4 Quartierpläne, Landumlegungen B1.4.8 Langfurenstrasse - Verkehrsberuhigung Einbau Berliner Kissen - Festsetzung nach Strassengesetz Mit GRB Nr. 254 vom 15.11.2011 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit für den Einbau eines Berliner Kissens auf der Langfurenstrasse im Bereich vor der Einmündung in die Reppischtalstrasse. Das Bauprojekt wurde gemäss 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) vom 17.02.2012 bis 19.03.2012 öffentlich aufgelegt. Gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden, somit kann der Gemeinderat das Projekt im Sinne von 15 StrG festsetzen. Gemäss 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) schliesst die Festsetzung von Projekten für Verkehrsanlagen die baurechtliche Bewilligung ein. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Das Projekt für den Einbau eines Berliner Kissens auf der Langfurenstrasse im Bereich vor der Einmündung in die Reppischtalstrasse (gemäss Plan M 1:200 vom 02.11.2011) wird im Sinne von 15 StrG festgesetzt. 2. Es wird Vormerk genommen, dass innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden sind.

Verkehr und Kommunikation V1 Regionalverkehr, komplexe Akten V1.6 Postautolinie 237 (Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten) Verlängerung Versuchsbetrieb um 1 Jahr (Fahrplanjahr 2013) Kredit Fr. 560'000.-- - Antrag an die Gemeindeversammlung Ausgangslage Am 08.02.2009 haben die Stalliker Stimmberechtigten die Vorlage für den dreijährigen Versuchsbetrieb der Buslinie 237 für die Fahrplanjahre 2010, 2011 und 2012 auf der Strecke Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten mit Kosten von Fr. 1'680'000.-- an der Urne angenommen. Die Buslinie verbindet Montag bis Samstag die beiden S-Bahn-Stationen Bonstetten-Wettswil und Birmensdorf via Stallikon. Abgestimmt auf die S-Bahn-Anschlüsse verkehrt der Bus im Pendelverkehr und gewährleistet so einen Halbstundentakt, je nach Wunsch in die eine oder andere Richtung. Zwischen den beiden Endstationen werden 14 Haltestellen (neun auf Gemeindegebiet Stallikon, drei in Birmensdorf und zwei in Bonstetten) angefahren. An den beiden Endstationen wird der letzte reguläre Zug bedient. Die Vorteile der Buslinie 237: Attraktive direkte Verbindungen zu einer leistungsfähigen S-Bahnlinie in Richtung Limmattal, den Arbeitsgebieten in Zürich West (Altstetten/Hard), Nord (Oerlikon) und City sowie in Richtung Affoltern am Albis und Zug. Standortvorteile: Stallikon verfügt mit der neuen und der bestehenden Postautolinie für den Berufs- und Freizeitverkehr über ein leistungsfähiges ÖV-Angebot in alle Hauptrichtungen. Aufbau von attraktiven Verkehrsverbindungen in Richtung der Lehr- und Ausbildungsstätten im Limmattal (Kantonsschule Urdorf) und in Zürich (u. a. Kantonsschule Enge, Universität, ETH, etc.) Möglichkeit zum Umsteigen auf die Direktbusse ab Bonstetten, durch den Uetlibergtunnel nach Sihlcity / Zürich-Enge. Vorteilhafte, ins Konzept integrierte Schulbusverbindungen - teilweise mit separaten Beiwagen - zwischen Stallikon und der Sekundarschule in Bonstetten, teilweise auch für die Primarschule nutzbar. Vernetzung und Koordination mit der Infrastruktur der 3 Unteramtgemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis, in den Bereichen Sport, Jugendarbeit, Vereinsleben, Kultur, etc. Entlastung der in Spitzenzeiten überfrequentierten Buslinie 235 in Richtung Triemli - Wiedikon.

Zugang mit dem ÖV zu den Einkaufsmöglichkeiten in Bonstetten und Birmensdorf. Anschluss der Nachtlinie NS9 zu den stündlich verkehrenden Nachtbussen der Linie N23 ab den Bahnhöfen Bonstetten-Wettswil und Birmensdorf. Vertragsabschluss für den Versuchsbetrieb Die Gemeinde Stallikon und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) haben nach der Urnenabstimmung den Vertrag über die Bestellung und Finanzierung der Linie 237 gemäss 20 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) abgeschlossen. Der Vertrag gilt für die Fahrplanjahre 2010, 2011 und 2012 und wurde von der Gemeinde am 17.11.2009 und vom ZVV am 30.11.2009 unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde ab Fahrplanjahr 2011 um eine zusätzliche Fahrt um 0.28 Uhr ab Bonstetten-Wettswil nach Stallikon, Diebis ergänzt. Zusätzlich sind noch drei Schülerkurse (Anhang 2 zum Vertrag) im Versuchsbetrieb integriert, die die Sekundarschulpflege Bonstetten der Gemeinde gemäss Vereinbarung vom 15.03.2010 mit jährlich Fr. 78'756.-- vergütet. Kriterien zur Übernahme durch den ZVV Die Kriterien zur Übernahme von 20-Leistungen ins reguläre ZVV-Angebot lauten wie folgt: Die Übernahme wird im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens auf Antrag der Gemeinde durch die zuständige markverantwortliche Verkehrsunternehmen (in diesem Fall die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich) eingegeben und durch den ZVV überprüft. Die Auslastung der bestellten Angebote sollte so hoch sein, dass sich in der Linienerfolgsrechnung des ZVV im Minimum ein Kostendeckungsgrad von 30 % errechnet. Wird dieser Kostendeckungsgrad nicht erreicht, kann auch eine Übernahme erfolgen, wenn während der Versuchsphase im Durchschnitt mindestens 10 Einsteiger pro Kurs das Angebot nutzten. Zusätzlich müssen im Rahmen des Fahrplanverfahrens genügend finanzielle Mittel für eine Übernahme vorhanden sein. Aufgrund der statistischen Auswertungen der Fahrgastzahlen durch die PostAuto Schweiz AG resultiert während der Versuchsphase eine recht gute Auslastung und die Nachfragekriterien des ZVV können mindestens montags bis freitags erreicht werden. Zusätzlich hat der Gemeinderat im Rahmen eines Werbekonzeptes im Frühjahr 2011 versucht die Bevölkerung weiter zu motivieren, tagsüber vermehrt die Buslinie 237 zu benützen, um die Frequenzen zwischen 09.00 und 17.00 Uhr zu steigern. Dies mit Erfolg: Gegenüber der Jahressumme 2010 hat sich einen spürbaren Zuwachs von rund 28 % Einsteigern gegeben.

Gesuch um Übernahme an den ZVV ab Fahrplanjahr 2013 Gemäss Vertrag wäre eine Übernahme der Linie 237 in das reguläre ZVV- Angebot frühestens auf den Fahrplan 2013 (ab Dezember 2012) möglich. Die Gemeinde hat fristgerecht mit Beschluss Nr. 192 vom 06.09.2011 die Übernahme in das reguläre ZVV-Angebot auf die Fahrplanperiode 2013 bei der PostAuto Schweiz AG beantragt. Mit Schreiben vom 19.09.2011 informiert die PostAuto Schweiz AG, dass sich die äusseren Rahmenbedingungen verändert hätten. Als Teil der Sanierungsprogramms San 10 (http://www.fd.zh.ch/internet/finanzdirektion/de/themen/finanzpolitik/ sanierungsprogrammsan10.html#a-content) und im Zuge des neuen Bundesrechts habe der ZVV im Sommer 2010 entschieden, den Beginn der zweijährigen Fahrplanperiode jeweils auf eine gerade Jahreszahl (2012/2013, 2014/2015, usw.) zu legen. Da bei 20-Leistungen weiterhin der Grundsatz gelte, dass solche Leistungen jeweils nur auf einen grossen Fahrplanwechsel hin ins Verbundangebot aufgenommen werden können, seien in den vom Verkehrsrat genehmigten Fahrplankonzepten 2012-2013 keine Mittel für die Linie 237 eingestellt worden. Eine Übernahme der Linie 237 vor Dezember 2013 sei im ordentlichen Rahmen nicht möglich. Daraufhin fanden verschiedene Gespräche zwischen Vertretern des Gemeinderates, des ZVV, der PostAuto Schweiz AG und des Verkehrsrates des Kantons Zürich statt. Obwohl seitens der Gesprächspartner Verständnis für das Stalliker Anliegen vorliegt, wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dem ZVV keine finanziellen Mittel für die Übernahme ab Dezember 2012 zur Verfügung stehen und eine Übernahme nicht möglich sei. Dies wurde auch im Schreiben des Verkehrsrates des Kantons Zürich an die Petitionäre Buslinie 237 vom Februar 2012 bestätigt. Möglicher Lösungsansatz in Planung für Fahrplanperiode 2014/2015 Gemäss E-Mail vom 28.02.2012 überarbeitet die PostAuto Schweiz AG, Region Zürich, zurzeit zusammen mit dem Büro INFRAS ein neues Buskonzept für den Raum Bonstetten, Wettswil am Albis und Stallikon für den Zeithorizont Dezember 2015. Dabei wird die Buslinie 237 mit einbezogen. Insbesondere soll nach Ansätzen für eine kostenoptimierte Lösung gesucht werden. Weitere Informationen sollen an der regionalen Verkehrskonferenz am 22.05.2012 folgen. An der Gemeindeversammlung vom 06.06.2012 könnte die Stossrichtung einer Gesamtlösung, die ab Dezember 2013 (Fahrplanjahr 2014) eingeführt werden soll, vorliegen. Um einen Unterbruch der Buslinie 237 ab Dezember bis zur Einführung einer möglichen Gesamtlösung ab Dezember 2013 abzuwenden hat der Gemeinderat sich deshalb entschlossen, den Stimmberechtigten die Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 um ein weiteres Jahr (Fahrplanjahr 2013) zu beantragen.

Kreditierung Die bisherigen Partner haben wiederum folgende Beiträge für die Verlängerung des Versuchsbetriebes um 1 Jahr zugesichert: - Zürcher Verkehrsverbund Fr. 100'000.-- - Politische Gemeinde Birmensdorf Fr. 24'000.-- - Sekundarschule Bonstetten Fr. 78'000.-- Fr. 202'000.-- ============= Der Zusatzkredit für die einjährige Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 (Fahrplanjahr 2013) beträgt somit netto Fr. 560'000.--. Die Gemeinden Birmensdorf und Bonstetten haben in dankenswerterweise auf eine Mitfinanzierungen durch die Gemeinde Stallikon hinsichtlich der Haltestellen und Mitbenützung der jeweiligen Bahnhofsanlagen (v. a. Umbaukosten) verzichtet. Zuständigkeit: Gemäss Art. 23 lit. d) Ziffer 3 der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung für die Kreditbewilligung zuständig (vgl. Gemeindeamt des Kantons Zürich, Info Gemeindefinanzen Nr. 02/08, Kreditrecht, Juni 2008): Soll der Zusatzkredit den Verpflichtungskredit zur Bewilligung einer einmaligen Ausgabe ergänzen, ist der Betrag des Zusatzkredits dafür ausschlaggebend, welches Gemeindeorgan für die Bewilligung zuständig ist. Damit sind Zusatzkredite entsprechend ihrer eigenen Höhe und unabhängig vom Verfahren zu behandeln, in dem der Hauptkredit bewilligt wurde Schlussfolgerung Für den Gemeinderat hat sich die Buslinie 237 während des Versuchsbetriebs nicht nur für die Stalliker Bevölkerung sondern auch für die Nachbargemeinden sehr bewährt. Vor allem ermöglicht sie eine attraktive direkte Verbindung zur S- Bahn sowie den Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten in Bonstetten und Birmensdorf. Des Weiteren fördert sie die Vernetzung innerhalb der Unteramtgemeinden in den Bereichen Sport, Jugendarbeit und Kultur und gewährleistet den Anschluss an die Nachtbusse. Gleichzeitig wird die in Spitzenzeiten überfrequentierten Buslinie 235 in Richtung Zürich entlastet. Sowohl für die Gemeinde Stallikon als auch für die Nachbargemeinden Bonstetten und Birmensdorf bereichert diese Verbindung das Angebot für den Berufs- und Freizeitverkehr. Laut Auswertung der Fahrgastzahlen durch die PostAuto Schweiz AG konnte festgestellt werden, dass die Nachfragekriterien des ZVV mindestens montags bis freitags gut erreicht wurden (samstags nur knapp). Leider stehen dem ZVV keine genügenden finanziellen Mittel im Rahmen des Fahrplanverfahrens für die Übernahme ab Fahrplanjahr 2013 zur Verfügung. Ob eine Übernahme ab Fahrplanjahr 2014 im gleichen Rahmen tatsächlich möglich ist, kann der ZVV zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen.

Zurzeit sind die PostAuto Schweiz AG in Zusammenarbeit mit dem Büro INFRAS an der Überarbeitung des Buskonzeptes für den Raum Bonstetten, Wettswil am Albis und Stallikon (Zeithorizont Dezember 2015). Dabei wird auch nach einer kostenoptimierten Lösung der Buslinie 237 gesucht. Welche alternative Lösung ab Dezember 2013 vorgeschlagen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Ein Vorschlag soll aber bis zur Gemeindeversammlung vom 06.06.2012 vorliegen. Gemäss Terminplan für das Fahrplanverfahren 2014/2015 (ab Dezember 2013) legt der Verkehrsrat den Verbundfahrplan erst im Juni/Juli 2013 fest. Um einen Unterbruch der Busverbindung vom Dezember 2012 bis zu einer alternativen Lösung ab Dezember 2013 abzuwenden - und weil die Verlängerung der Buslinie 237 um ein Jahr bis Ende Juni 2012 bestellt werden muss - beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Verlängerung des Versuchsbetriebes bis Dezember 2013. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 lit. d) Ziffer 3 der Gemeindeordnung, zu beschliessen: 1.1 Der Verlängerung des Versuchsbetriebes der Buslinie 237 um ein weiteres Jahr (Fahrplanjahr 2013: Dezember 2012 bis Dezember 2013) wird zugestimmt. 1.2 Für die Verlängerung des Versuchsbetriebes (Fahrplanjahr 2013) wird ein Zusatzkredit von Fr. 560'000.-- (netto) bewilligt. 1.3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, mit dem Zürcher Verkehrsverbund die notwendigen Verträge gemäss 20 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) abzuschliessen.