Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme SGB II im Überblick Leistungsberechtigter Personenkreis: grds. alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren (Alg II) und Bedarfsgemeinschaft (Sozialgeld) Ausnahmen: z.b. Personen ohne festen Wohnsitz, nicht erwerbsbefugte Ausländer, A- sylbewerber, Minderjährige unter 16 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Alg II-Berechtigten leben, sowie Studenten/innen Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen Einsatz eigener Arbeitskraft und aktive Arbeitsbemühungen: Orientierung auf 1. Arbeitsmarkt Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Verschärfung der Sanktionen (starre Leistungskürzung) Verschärfung der Zumutbarkeitsanforderungen Antragserfordernis statt Kenntnisprinzip
Zusammenführung zu Alg II auf Sozialhilfeniveau: statt Lebensstandardprinzip nun Bedarfsorientierung (soziokulturelles Existenzminimum) weitgehende Pauschalierung (einschl. einmaliger Leistungen) plus Mehrbedarfe und angemessene Kosten der Unterkunft geringfügige Erhöhung der Freibeträge (Einkommen) Vermögensanrechnung wie nach SGB III (1.1.03 verschärft) Übergang Unterhaltsansprüche, Ersatzansprüche und Erbenhaftung in Anlehnung an das BSHG Ausschluss von Wohngeld stattdessen Einheitsleistung für Unterkunftskosten Gespaltene Durchführungsverantwortung mit Übernahmeoption: Agenturen für Arbeit: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.b. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Einstiegsgeld, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Leistungen nach AltersteilzeitG, allg. Unterstützungs- /persönlicher Ansprechpartner) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Kommunale Träger (Kreise und kreisfreie Städte): Hilfe zur Eingliederung nach 16 Abs. 2 S.1 Nr. 1 4, für Leistungen zur Sicherung des Unterhalts nach 22 (Unterkunft und Heizung) und 23 Abs. 3 (Erstausstattungen und Klassenfahrten) Übernahmeoption nach 6 a SGB II Zu den Eckpunkten vgl. Entschließungsantrag der Fraktionen Zeitplan: Verabschiedung des Gesetzes bis Ende April Entscheidung der Kommunen über Option und Erklärung gegenüber BMWA bis 31. August 2004 Zulassung durch RVO zum 1. Januar 2005 Mindestdauer der Übernahme: 31. Dezember 2009
Option nach 6 a SGB II: Probleme und offene Fragen Gleichbehandlung der Modelle (Option und Arge) Finanzielle Rahmenbedingungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Erklärungsfrist bekannt sein, insbesondere betreffend Höhe der Fallpauschale Klarheit vor 31.08.04 Mittelverteilung Agentur und Kommune (optierend / nicht optierend) Anpassung der Fallpauschale an die Kostenentwicklung? Fallpauschale muss SGB III- Leistungen umfassen Option nach 6 a SGB II: Probleme und offene Fragen Wie werden die Zielvereinbarungen zwischen BA und BMWA auf die optierenden Kommunen übertragen? Welche Befugnisse haben BMWA und Ländern gegenüber den optierenden Kommunen? Wie können Agenturen zur Kooperation verpflichtet werden? Gesetzliche Regelung? Kommunen haben Personalrekrutierungsproblem Agenturen haben Personalüberhang
Arbeitsgemeinschaft nach 44 b SGB II nachgebildet den Arbeitsgemeinschaften 94 SGB X Arge = eigenständiger Leistungsträger - 44 b Abs. 3 Verhältnis JobCenter Arge: JobCenter erledigt das operative Geschäft Einrichtung mehrerer JobCenter möglich Arbeitsgemeinschaft nach 44 b: Offene Fragen und Probleme Rechtsform? Für privatrechtliche Ausgestaltung mit hoheitlichen Befugnissen fehlt ausdrückliche Beleihung Arge als eigenst. Leistungsträger - Ist das tatsächlich gewollt? Formulierung in 44 b Schaffung von Argen in den JobCentern ist missverständlich (Klarstellung mehrere JobCenter in einem AA-Bezirk) Nichtidentität von AA-Bezirken und Gebietskörperschaften Einfügung in 44 b Abs. 1 mindestens eine Arge pro AA-Bezirk Arbeitsgemeinschaft nach 44 b: Offene Fragen und Probleme Aufsicht des BMWA sollte sich auf reine Rechtsaufsicht beschränken, um größtmögliche Handlungsfähigkeit vor Ort zu gewährleisten Arge = Behörde i.s.d. 1 Abs. 2 SGB I : Behördeninterne Kontroll- und Steuerungsstrukturen sind klarzustellen Kommunen haben Personalumschichtungsproblem BA hat Personalrekrutierungsproblem
Sonstige Nachbesserungen im Huckepack(Options)gesetz Was beinhaltet die Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch die Agentur nach 44 a SGB II? Angemessenheit der Unterkunftskosten? Bedarf an aktiven Leistungen? (vgl. auch 15 Abs. 1 SGB II) Zuständigkeit bei Wohnungslosen Ausschluss von Leistung zur Eingliederung, wenn (noch) verwertbares Vermögen vorhanden ist? Delegationsmöglichkeit? Praktische Umsetzungsfragen Handlungsspielraum der örtlichen Agenturen für Arbeit Angleichung von AA-Bezirken und Gebietskörperschaften wäre wünschenswert Ausgestaltung der konkreten Arbeit in der Arge, insbesondere personal- und dienstrechtliche Wirkung der Aufgabenübertragung Haushalts- und Stellenplan Einbeziehung der Delegationsgemeinden in Entscheidung für oder gegen Option?
Finanzierungsfragen Jede Kommune muss einschätzen können, wie viel Geld tatsächlich in die einzelnen Gebietskörperschaften fließt Höhe der Fallpauschalen? Erstellung von Maßstäben für die regionale Verteilung der BA- Mittel unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände ist erforderlich Unterkunftskosten: - Kann die Weitergabe der eingesparten Wohngeldmittel von den Ländern an die Kommunen gewährleistet werden? - Anpassungen in den Gesetzen über den kommunalen Finanzausgleich erforderlich? - vorrangige Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Alg II geht zu Lasten der Kommunen bei Verzicht darauf aber praktische Umsetzung problematisch hälftige Anrechung?