Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme



Ähnliche Dokumente
SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft

Gliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform

Arbeitslosengeld II II

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

Wesentliche Änderungen 19

Merkblatt SGB II. Merkblatt Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Hartz IV München. Die Umsetzung des neuen SBG II

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2013

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

Neues Sozialhilferecht 2005

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Leistungen nach SGB II und XII

Statistische Woche 2006 vom in Dresden

Auswirkungen der Umsetzung des SGB II auf gewaltbetroffene Frauen und Frauenunterstützungseinrichtungen

Gründungszuschuss 93 SGB III

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Hartz IV Stand:

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, Saarbrücken

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

SGB II "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II Version

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar Ende der Generation Praktikum?

Aktionswoche Schuldnerberatung Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II

Dezernat II Az. Datum Nr. 651 / 2008

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Arbeitskreis Fachkräfte gewinnen und halten

Lehrer: Einschreibemethoden

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Statuten in leichter Sprache

Rundschreiben Nr. 06/2013

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Übersicht zu Hartz IV Stand

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

SozialhilfenachdemZwölftenBuchSozialgesetzbuch (SGBXII)dieKreise undkreisfreienstädte (vgl. 6Absatz1Satz1Nummer2SGBII, 3Absatz1

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Peter Bartelheimer Für eine andere Grundsicherung Probleme und Gestaltungsfragen

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Informationsveranstaltung über Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Auszubildende

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Elternzeit Was ist das?

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Qualitätsmanagementsystem der IHK Köln. Überblick 2015

Wirkungsforschung nach 55 SGB II im IAB

57 Sozialgesetzbuch III

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

Landeshauptstadt Magdeburg Verwaltungsvorschrift Nr. 31

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Was man über das Perlenfinden wissen sollte...

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende - die Dimensionen ihrer Einführung

Gender-Mainstreaming und Qualitätsmanagement in der betrieblichen Praxis

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Leitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Planungskonferenz stadtweite Handlungsfelder. Input des Jobcenters Dresden

Transkript:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme SGB II im Überblick Leistungsberechtigter Personenkreis: grds. alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren (Alg II) und Bedarfsgemeinschaft (Sozialgeld) Ausnahmen: z.b. Personen ohne festen Wohnsitz, nicht erwerbsbefugte Ausländer, A- sylbewerber, Minderjährige unter 16 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Alg II-Berechtigten leben, sowie Studenten/innen Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen Einsatz eigener Arbeitskraft und aktive Arbeitsbemühungen: Orientierung auf 1. Arbeitsmarkt Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Verschärfung der Sanktionen (starre Leistungskürzung) Verschärfung der Zumutbarkeitsanforderungen Antragserfordernis statt Kenntnisprinzip

Zusammenführung zu Alg II auf Sozialhilfeniveau: statt Lebensstandardprinzip nun Bedarfsorientierung (soziokulturelles Existenzminimum) weitgehende Pauschalierung (einschl. einmaliger Leistungen) plus Mehrbedarfe und angemessene Kosten der Unterkunft geringfügige Erhöhung der Freibeträge (Einkommen) Vermögensanrechnung wie nach SGB III (1.1.03 verschärft) Übergang Unterhaltsansprüche, Ersatzansprüche und Erbenhaftung in Anlehnung an das BSHG Ausschluss von Wohngeld stattdessen Einheitsleistung für Unterkunftskosten Gespaltene Durchführungsverantwortung mit Übernahmeoption: Agenturen für Arbeit: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.b. Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Einstiegsgeld, Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, Leistungen nach AltersteilzeitG, allg. Unterstützungs- /persönlicher Ansprechpartner) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Kommunale Träger (Kreise und kreisfreie Städte): Hilfe zur Eingliederung nach 16 Abs. 2 S.1 Nr. 1 4, für Leistungen zur Sicherung des Unterhalts nach 22 (Unterkunft und Heizung) und 23 Abs. 3 (Erstausstattungen und Klassenfahrten) Übernahmeoption nach 6 a SGB II Zu den Eckpunkten vgl. Entschließungsantrag der Fraktionen Zeitplan: Verabschiedung des Gesetzes bis Ende April Entscheidung der Kommunen über Option und Erklärung gegenüber BMWA bis 31. August 2004 Zulassung durch RVO zum 1. Januar 2005 Mindestdauer der Übernahme: 31. Dezember 2009

Option nach 6 a SGB II: Probleme und offene Fragen Gleichbehandlung der Modelle (Option und Arge) Finanzielle Rahmenbedingungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Erklärungsfrist bekannt sein, insbesondere betreffend Höhe der Fallpauschale Klarheit vor 31.08.04 Mittelverteilung Agentur und Kommune (optierend / nicht optierend) Anpassung der Fallpauschale an die Kostenentwicklung? Fallpauschale muss SGB III- Leistungen umfassen Option nach 6 a SGB II: Probleme und offene Fragen Wie werden die Zielvereinbarungen zwischen BA und BMWA auf die optierenden Kommunen übertragen? Welche Befugnisse haben BMWA und Ländern gegenüber den optierenden Kommunen? Wie können Agenturen zur Kooperation verpflichtet werden? Gesetzliche Regelung? Kommunen haben Personalrekrutierungsproblem Agenturen haben Personalüberhang

Arbeitsgemeinschaft nach 44 b SGB II nachgebildet den Arbeitsgemeinschaften 94 SGB X Arge = eigenständiger Leistungsträger - 44 b Abs. 3 Verhältnis JobCenter Arge: JobCenter erledigt das operative Geschäft Einrichtung mehrerer JobCenter möglich Arbeitsgemeinschaft nach 44 b: Offene Fragen und Probleme Rechtsform? Für privatrechtliche Ausgestaltung mit hoheitlichen Befugnissen fehlt ausdrückliche Beleihung Arge als eigenst. Leistungsträger - Ist das tatsächlich gewollt? Formulierung in 44 b Schaffung von Argen in den JobCentern ist missverständlich (Klarstellung mehrere JobCenter in einem AA-Bezirk) Nichtidentität von AA-Bezirken und Gebietskörperschaften Einfügung in 44 b Abs. 1 mindestens eine Arge pro AA-Bezirk Arbeitsgemeinschaft nach 44 b: Offene Fragen und Probleme Aufsicht des BMWA sollte sich auf reine Rechtsaufsicht beschränken, um größtmögliche Handlungsfähigkeit vor Ort zu gewährleisten Arge = Behörde i.s.d. 1 Abs. 2 SGB I : Behördeninterne Kontroll- und Steuerungsstrukturen sind klarzustellen Kommunen haben Personalumschichtungsproblem BA hat Personalrekrutierungsproblem

Sonstige Nachbesserungen im Huckepack(Options)gesetz Was beinhaltet die Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch die Agentur nach 44 a SGB II? Angemessenheit der Unterkunftskosten? Bedarf an aktiven Leistungen? (vgl. auch 15 Abs. 1 SGB II) Zuständigkeit bei Wohnungslosen Ausschluss von Leistung zur Eingliederung, wenn (noch) verwertbares Vermögen vorhanden ist? Delegationsmöglichkeit? Praktische Umsetzungsfragen Handlungsspielraum der örtlichen Agenturen für Arbeit Angleichung von AA-Bezirken und Gebietskörperschaften wäre wünschenswert Ausgestaltung der konkreten Arbeit in der Arge, insbesondere personal- und dienstrechtliche Wirkung der Aufgabenübertragung Haushalts- und Stellenplan Einbeziehung der Delegationsgemeinden in Entscheidung für oder gegen Option?

Finanzierungsfragen Jede Kommune muss einschätzen können, wie viel Geld tatsächlich in die einzelnen Gebietskörperschaften fließt Höhe der Fallpauschalen? Erstellung von Maßstäben für die regionale Verteilung der BA- Mittel unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände ist erforderlich Unterkunftskosten: - Kann die Weitergabe der eingesparten Wohngeldmittel von den Ländern an die Kommunen gewährleistet werden? - Anpassungen in den Gesetzen über den kommunalen Finanzausgleich erforderlich? - vorrangige Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Alg II geht zu Lasten der Kommunen bei Verzicht darauf aber praktische Umsetzung problematisch hälftige Anrechung?