Département fédéral de l intérieur DFI Office fédéral des assurances sociales OFAS Mathématiques, analyses, statistiques Finanzieller Ausblick der IV bis 2035 : Lesehilfe 22.6.2015
Finanzieller Ausblick der IV bis 2035 : Lesehilfe Inhaltsverzeichnis 1 Finanzhaushalt der IV 3 2 Terminologie 3 2.1 Ausgaben... 3 2.1.1 Ausgaben geltende Ordnung... 3 2.1.2 Reform 2020... 3 2.1.3 Schuldzinsen... 4 2.1.4 Total (Ausgaben)... 4 2.2 Einnahmen... 4 2.2.1 Beiträge und Regress... 4 2.2.2 Reform 2020... 4 2.2.3 MWST... 4 2.2.4 Bund... 4 2.2.5 Anteil Bund... 4 2.2.6 Bund: Schuldzinsen... 4 2.2.7 Total (Einnahmen)... 5 2.3 Umlageergebnis... 5 2.4 Kapitalkonto der IV... 5 2.4.1 Ertrag der Anlagen... 5 2.4.2 Jährliche Veränderung (= Betriebsergebnis)... 5 2.4.3 Jährlicher Schuldenabbau... 5 2.4.4 Stand Ende Jahr... 5 2.4.5 Schuld beim AHV-Fonds... 5 2.5 Liquide Mittel und Anlagen in % der Ausgaben... 5 2/6
1 Finanzhaushalt der IV Im Dokument «Finanzperspektiven der IV bis 2035» des BSV wird der Finanzhaushalt der IV (Invalidenversicherung) auf der Grundlage des Bevölkerungsszenarios A-00-2015 des BFS nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge 2020 vom jeweiligen Abrechnungsjahr bis 2035 dargestellt (BSV / Version 2 / Stand 22.06.2015). Die Beträge der Ausganszeile stammen aus der letzten definitiven Abrechnung der IV. Alle Beträge sind zu Preisen des Laufjahres abdiskontiert (Beträge in Millionen Franken). Benutzt wurde das demografische Szenario A-00-2015 des BFS. In diesem ist der jährliche Wanderungssaldo bis 2030 konstant bei 60 000 Personen und nimmt dann langsam ab auf 30 000 Personen. Die Entwicklung der ökonomischen Parameter (Nominallohnindex und Landesindex der Konsumentenpreise) entspricht derjenigen, die auch für den Voranschlag und den Finanzplan des Bundes vorgegeben sind. Für die Periode nach dem Finanzplan werden BSV-eigene Entwicklungen verwendet. Das BSV bestimmt auch die Entwicklung für den Strukturwandel. Sowohl das Bevölkerungszenario wie auch die ökonomischen Parameter werden auch in den Finanzhaushalten von AHV und EO benutzt. Die Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind unter den Tabellen aufgeführt. Neben den demographischen und ökonomischen Grundlagen werden auch versicherungsspezifische Grundlagen verwendet (z.b. Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden). Der Finanzhaushalt der IV gibt Aufschluss über die Finanzperspektiven der Versicherung (Ausgaben, Einnahmen, Umlageergebnis) und die Projektionen des Kapitalkontos der IV (Anlageertrag, jährliche Veränderung, Stand des Kontos Ende Jahr) nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge 2020. 2 Terminologie In diesem Kapitel werden die Begriffe der Tabellen zum IV-Finanzhaushalt erklärt. 2.1 Ausgaben 2.1.1 Ausgaben geltende Ordnung Die Ausgaben gemäss geltender Ordnung enthalten die IV-Renten, Taggelder (und Beitragsanteil zulasten der IV), Hilflosenentschädigungen der IV, die Kosten für individuelle Massnahmen (medizinische Massnahmen, Frühintervention und Integrationsmassnahmen, berufliche Massnahmen, Hilfsmittel, Reisekosten, Assistenzbeitrag). Hinzu kommen die Beiträge an gemeinnützige Organisationen und die Durchführungs- und Verwaltungskosten. Die Entwicklung der Rentenausgaben der IV folgt einerseits der zweijährlichen Rentenanpassung und der Entwicklung der IV-Rentner. Der Rentnerbestand seinerseits entwickelt sich entsprechend den demographischen und IV-spezifischen Grundlagen. 2.1.2 Reform 2020 In der Reform der Altersvorsorge ist ein gleiches Referenzalter für Männer und Frauen von 65 Jahren vorgesehen. Damit verlängert sich die IV-Versicherungsdeckung für die Frauen um ein Jahr und führt zu entsprechenden Mehrausgaben. 3/6
2.1.3 Schuldzinsen Die durch die AHV vorfinanzierten kumulierten IV-Schulden beliefen sich Ende 2010 auf 14 944 Millionen Franken. Die IV schuldet darauf Schuldzinsen. Die Rückzahlung erfolgt bis 2017 gemäss dem Gesetz über die Sanierung der IV, Art.2, Abs.2 und ab 2018 gemäss Art. 79 Abs.3 IVG. Der Schuldzins wurde auf 2% fixiert (2011 2017). Die Schuldzinsen nehmen durch die Schuldreduktion ab. Sobald die Schulden vollständig zurückgezahlt sind, fallen keine entsprechenden Zinsen mehr an. 2.1.4 Total (Ausgaben) Diese Rubrik enthält die Ausgaben nach geltender Ordnung, die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die IV-Leistungen, und die Schuldzinsen. 2.2 Einnahmen 2.2.1 Beiträge und Regress Es handelt sich um die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber (paritätische Beiträge), der Beiträge der Selbstständigerwerbenden, der Nichterwerbstätigen, und der freiwilligen Versicherung (persönliche Beiträge). Hinzu kommen die Einnahmen aus Regressen gegen haftpflichtige Dritte. Die Beiträge entwickeln sich mit der Lohnsumme. Diese berücksichtigt Annahmen zur Entwicklung der Bevölkerung, der Erwerbsbevölkerung, der Vollzeitäquivalente, der Migration und der Wirtschaft (Lohnentwicklung, strukturelle Veränderung). 2.2.2 Reform 2020 Die beitragsseitigen Massnahmen der Reform der Altersvorsorge wirken sich auch auf die IV-Beiträge aus (zum Beispiel Veränderung der Beitragspflicht der Frauen oder Aufhebung des Freibetrags auf Einkommen im Rentenalter). 2.2.3 MWST Mit der Zusatzfinanzierung für die IV, in Kraft seit dem 1.1.2011, wurde der Mehrwertsteuersatz um 0.4 Prozentpunkte zugunsten der IV angehoben (proportional und temporär von 2011-2017). Diese MWST-Einnahmen haben 2014 1119 Millionen Franken eingebracht. Sie werden in der Periode 2015-2017 noch jeweils rund 1.2 Milliarden Franken jährlich einbringen. Die Entwicklung dieser Einnahmen wird im Rahmen des Voranschlags und des Finanzplanes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgegeben. 2.2.4 Bund Bis 2013 bestand der Bundesbeitrag aus 37.7 % der Ausgaben (IVG Art 78). Ab 2014 berechnet sich der Bundesbeitrag gemäss dem neuen Finanzierungsmechanismus, welcher im Rahmen der 6. IV- Revision 1. Massnahmenpaket beschlossen wurde. Neu folgt der Bundesbeitrag nicht mehr den IV- Ausgaben, sondern, ausgehend von seinem Beitrag 2010/2011, den MWST-Einnahmen. Entsprechend ordnet man dem Ausgangswert des Bundesbeitrags (arithmetisches Mittel aus 2010 und 2011) eine Entwicklung gemäss MWST-Einnahmen zu. Dabei wird ein Diskontierungsfaktor berücksichtigt um den Bundesbeitrag zu dämpfen, da die MWST tendenziell schneller wächst als die IV-Ausgaben. 2.2.5 Anteil Bund Die Beteiligung des Bundes an den IV-Ausgaben. Sie entwickelt sich von 38.6 % der Ausgaben im Jahr 2014 auf 49.0 % im Jahr 2035. 2.2.6 Bund: Schuldzinsen Bis 2017 übernimmt der Bund die Schuldzinsen der IV vollständig (Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Sanierung der IV Art 3). Dieser Betrag ist einerseits zu 37.7 % bei der Kolonne 4/6
Bund und andererseits zu 62.3 % in dieser Kolonne ausgewiesen. In den Jahren 2016 und 2017 erfährt dieser Betrag durch die Senkung des Schuldzinssatzes im KAP 2014 eine Reduktion. 2.2.7 Total (Einnahmen) Das Total der Einnahmen beinhaltet die Rubriken: Beiträge und Regress Reform 2020 MWST Bund Bund: Schuldzinsen. 2.3 Umlageergebnis Das Umlageergebnis ist die Differenz aus den Einnahmen (ohne den Ertrag der Anlagen) und den IV- Ausgaben. Obwohl die Zusatzfinanzierung 2017 ausläuft, nimmt das Umlageergebnis zu. Während der ganzen Beobachtungsperiode bleibt es positiv, mit einem Einbruch in den Jahren 2018-2019. 2.4 Kapitalkonto der IV 2.4.1 Ertrag der Anlagen Diese Rubrik enthält das Anlageergebnis auf dem IV-Kapitalkonto. 2.4.2 Jährliche Veränderung (= Betriebsergebnis) Die jährliche Veränderung ist die Differenz aller Einnahmen (mit dem Ertrag der Anlagen) und aller Ausgaben. Sie kann auch berechnet werden, indem zum Umlageergebnis die Anlageerträge addiert werden. 2.4.3 Jährlicher Schuldenabbau Das Bundesgesetz über die Sanierung der IV hat den kumulierten Verlustvortrag per Ende 2010 in eine entsprechende Schuld gegenüber der AHV umgewandelt. Das Gesetz sieht vor, dass während der Anhebung der MWST-Sätze die Schuld im Umfang jenes Betrages reduziert wird, um welchen die ursprünglichen 5 Milliarden Franken überschritten würden. Ab 2018 dürfen die liquiden Mittel und Anlagen der IV nicht weniger als 50 % der Jahresausgaben betragen (cf. Art 79 Abs.3 IVG). Diese Entschuldungsregel ersetzt jene des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV. 2.4.4 Stand Ende Jahr Per 1.1.2011 erhielt die IV von der AHV ein Startkapital von 5 Milliarden Franken. Den Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr erhält man, indem zum Vorjahresbetrag die jährliche Veränderung unter der Berücksichtigung der Amortisationstranche hinzugezählt wird. Der Leser kann dies auf der Tabelle nicht direkt nachvollziehen, da die Zahlen real sind (unterschiedliche Diskontierungsfaktoren). 2.4.5 Schuld beim AHV-Fonds Die Schuld wird ab 2011 gemäss Art 2 Abs.2 gemäss dem Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ab 2018 gemäss Art. 79 Abs. 3 IVG amortisiert. Diese Rubrik gibt somit den Hinweis, in welchem Zeitrahmen die Schuld vollständig amortisiert sein kann. 2.5 Liquide Mittel und Anlagen in % der Ausgaben Die liquiden Mittel und Anlagen erreichen ab 2018 50 % der Ausgaben, entsprechend den Vorgaben der Schuldenrückzahlung. 5/6
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