Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)
205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Regionalplan- Teilabschnitt Oberbereich Siegen 1.02 Kreis Siegen-Wittgenstein 1.03 Kommune Hilchenbach, Netphen 1.04 Flächengröße ca. 23,6 ha 1.05 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.06 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.07 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) 1.08 Vorbelastungen, Bemerkungen Waldbereich, BSLE siehe Pkt. 1.05; zzgl. Windenergiebereich Wald, untergeordnetes Wegenetz - L 728 verläuft westlich des Plangebiets, K 29 verläuft nordöstlich des Plangebiets - Lage im 50km-Puffer einer Radaranlage 23.05.2014 Seite 1
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -gebiete- und Erholungsorte / - gebiete 2.02 Erholen (lärmarme Räume) Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.03 Wohnen relevante Wohnbebauung 2.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet 2.05 Naturschutzgebiet 2.06 Planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) 2.07 30 BNatSchG- bzw. 62 LG-NW-Biotope Betroffenheit Plan Umfeld gebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.08 Schutzwürdige Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 2.09 Biotopverbundfläche im Plangebiet nicht nein --- nein 2.10 Boden Schutzwürdige Böden - Braunerde (sw1_ff) ja --- nein,- relevante Flächen können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden (siehe auch Punkt 3.03) 2.11 Wasser Heilquellen-/ im Plangebiet nicht nein --- nein Wasserschutzgebiet/ 2.12 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein 2.13 Klima / Luft Klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Waldbereich mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion 2.14 Klimarelevante Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.15 Landschaft Landschaftsbild - LB-3.2-A-23: LR 3.2 (einzigartige Bedeutung) 2.16 Landschaftsgebundene Erholung (UZVR, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet) - UZVR > 10-50 qkm - NTP-013 Naturpark Rothaargebirge - LSG Netphen - LSG Rothaargebirge --- --- Auswirkungen zu erwarten ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von herausragender / einzigartiger Bedeutung ja --- nein,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR >50 qkm 23.05.2014 Seite 2
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan Umfeld gebiet Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.17 Geschützter Landschaftsbestandteil / Naturdenkmal 2.18 Kultur- und sonstige Sachgüter Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 2.19 Elemente der Kulturlandschaft im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Sichtbereiche/historische Sichtbeziehungen: nein ja ja,- prägende historische Siedlung innerhalb eines Umkreises von 1650 m historischer Orts-Stadtkern sowie historische Siedlung mit zahlreichen Baudenkmälern: - Herzhausen in 1,1 km Entfernung 2.20 Denkmalgeschützte Objekte prägende historische Siedlung: - Ruckersfeld in 1 km; Oechelhausen in 1,9 km; Afholderbach in 3 km, Eschenbach in 3,4 km Entfernung - Stift Keppel, Hilchenbach- Allenbach (ca. 1,7 km) - Aussichtsturm Ginsburg (ca. 3,3 km) 2 3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.02 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen nein ja nein,- Flächeninanspruchnahme von Denkmalgeschützten Objekten - Waldbereich, BSLE Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt in Kap. 4 des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen (bspw. Siedlungsflächen oder Natura 2000-Gebiete inkl. eines jeweiligen spezifischen Abstandes / Umfeldes) definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist im Windenergiekonzept zum Sachlichen Teilplan Energie dargelegt. 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Schutzwürdige Böden können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden. 23.05.2014 Seite 3
3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Für weitere Hinweise vgl. Kap. 6 des Umweltberichts. 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - schutzwürdige Böden - Landschaftsbild - UZVR - Naturpark - Landschaftsschutzgebiet - Elemente der Kulturlandschaft - Denkmalgeschützte Objekte Schutzwürdige Böden können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden, so dass erhebliche Umweltauswirkungen für dieses Kriterium nicht zu erwarten sind. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (Landschaftsbild, Elemente der Kulturlandschaft) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 23.05.2014 Seite 4
218.01 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Regionalplan- Teilabschnitt Oberbereich Siegen 1.02 Kreis Siegen-Wittgenstein 1.03 Kommune Netphen 1.04 Flächengröße ca. 40,9 ha 1.05 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.06 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.07 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) 1.08 Vorbelastungen, Bemerkungen Waldbereiche, BSLE siehe Pkt. 1.05; zzgl. Windenergiebereich Waldbereiche mit Freiflächen, untergeordnetes Wegenetz, kleineres Fließgewässer - Lage im 50 km-puffer einer Radaranlage 23.05.2014 Seite 1
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -gebiete- und Erholungsorte / - gebiete 2.02 Erholen (lärmarme Räume) Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.03 Wohnen relevante Wohnbebauung 2.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet 2.05 Naturschutzgebiet 2.06 Planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) 2.07 30 BNatSchG- bzw. 62 LG-NW-Biotope windenergieempfindliche Arten: weitere planungsrelevante Arten: - GB-5115-0008-2001: Fließgewässerbereiche, Quellbereiche 2.08 Schutzwürdige Biotope - BK-5115-047: Niederwälder nördlich Helgersdorf (lokale Bedeutung) 2.09 Biotopverbundfläche - VB-A-5114-009: Talsystem des Werthenbaches mit ausgewählten Hangzonen (besondere Bedeutung) 2.10 Boden Schutzwürdige Böden - Braunerde (sw1_ff) - Nassgley (sw3_bg) Betroffenheit Plan Umfeld gebiet 2.11 Wasser Heilquellen-/ im Plangebiet nicht nein --- nein Wasserschutzgebiet/ 2.12 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ja --- nein,- Bereiche sind als konkrete Standorte für WEA aufgrund des gesetzlichen Schutzanspruchs auszusparen (siehe auch Punkt 3.03) ja --- nein,- kein schutzwürdiges Biotop von mind. regionaler Bedeutung im Plangebiet; zudem kann der Bereich als konkreter Standort für eine WEA ausgespart werden (siehe auch Punkt 3.03) ja --- nein,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- nein,- relevante Flächen können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden (siehe auch Punkt 3.03) 23.05.2014 Seite 2
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan Umfeld gebiet Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.13 Klima / Luft Klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Waldbereich mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion --- --- Auswirkungen zu erwarten 2.14 Klimarelevante Böden - Nassgley ja --- nein,- relevante Flächen können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden (siehe auch Punkt 3.03) 2.15 Landschaft Landschaftsbild - LB 3.2-A-23 (einzigartige Bedeutung) 2.16 Landschaftsgebundene Erholung (UZVR, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet) 2.17 Geschützter Landschaftsbestandteil / Naturdenkmal 2.18 Kultur- und sonstige Sachgüter Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 2.19 Elemente der Kulturlandschaft 2.20 Denkmalgeschützte Objekte - UZVR > 100 qkm - NTP-013 Rothaargebirge - LSG (Netphen) im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Sichtbereiche/historische Sichtbeziehungen: historischer Stadt-Ortskern/ historische Siedlung mit zahlreichen Baudenkmälern: prägende historische Siedlung: - Hainchen in 2,5 km - Werthenbach in 1,7 km - Nenkersdorf in 1,65 km - (Ober)-Walpersdorf in 2,3 km Entfernung - Wasserschloss Netphen-Hainchen (ca. 2,7 km) ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von herausragender bzw. einzigartiger Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR >50 qkm nein ja nein,- Lage außerhalb eines Sichtbereiches/ außerhalb historischer Sichtbeziehung; historische Orts-/ Stadtkerne sowie historische Siedlungen mit zahlreichen Baudenkmälern außerhalb eines Umkreises von 2100 m; prägende historische Siedlungen außerhalb eines Umkreises von 1650 m nein ja nein,- kein Vorkommen von denkmalgeschützten Objekten innerhalb des Plangebietes 2 23.05.2014 Seite 3
3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.02 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen - Waldbereiche, BSLE - Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt in Kap. 4 des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen (bspw. Siedlungsflächen oder Natura 2000-Gebiete inkl. eines jeweiligen spezifischen Abstandes / Umfeldes) definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist im Windenergiekonzept zum Sachlichen Teilplan Energie dargelegt. Die geschützten Biotope, die schutzwürdigen Biotope, die schutzwürdigen Böden und die klimarelevanten Böden können als konkrete Standorte bei der Planung von WEA ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 6 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - geschützte Biotope - schutzwürdige Biotope - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - klimarelevante Böden - Landschaftsbild - UZVR - Naturpark - Landschaftsschutzgebiet - Elemente der Kulturlandschaft - Denkmalgeschützte Objekte 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die geschützten Biotope, die schutzwürdigen Biotope, die schutzwürdigen Böden und klimarelevanten Böden können als konkrete Standorte bei der Planung von WEA ausgespart werden, so dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei zwei Kriterien (Landschaftsbild, UZVR) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 23.05.2014 Seite 4
218.02 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01 Regionalplan- Teilabschnitt Oberbereich Siegen 1.02 Kreis Siegen-Wittgenstein 1.03 Kommune Netphen 1.04 Flächengröße ca. 76,7 ha 1.05 Reg.Plan-Darstellung bisher 1.06 Reg.Plan-Darstellung geplant 1.07 Bestandsbeschreibung (Realnutzung) 1.08 Vorbelastungen, Bemerkungen Waldbereiche, BSLE, Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz siehe Pkt. 1.05; zzgl. Windenergiebereich Waldbereiche mit Freiflächen, untergeordnetes Wegenetz, kleineres Fließgewässer - Wanderweg ca. 700 m östlich des Plangebietes (Rothaarsteig: Ginsburg-Dillenburg) - Lage im 50 km-puffer einer Radaranlage 23.05.2014 Seite 1
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut 2.01 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Kurorte / -gebiete- und Erholungsorte / - gebiete 2.02 Erholen (lärmarme Räume) Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand 2.03 Wohnen relevante Wohnbebauung 2.04 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt FFH- / Vogelschutzgebiet - DE-5115-401: VSG Hauberge bei Haiger (Umfeld) 2.05 Naturschutzgebiet 2.06 Planungsrelevante Arten (Tiere, Pflanzen) windenergieempfindliche Arten: - Schwarzstorch (artspez. Radius) weitere planungsrelevante Arten: Betroffenheit Plan Umfeld gebiet 2.07 30 BNatSchG- bzw. im Plangebiet nicht nein --- nein 62 LG-NW-Biotope 2.08 Schutzwürdige Biotope im Plangebiet nicht nein --- nein 2.09 Biotopverbundfläche - VB-A-5114-009: Talsystem des Werthenbaches mit ausgewählten Hangzonen (besondere Bedeutung) 2.10 Boden Schutzwürdige Böden - Braunerde (sw1_ff) - Braunerde (sw3_bz) 2.11 Wasser Heilquellen-/ im Plangebiet nicht nein --- nein Wasserschutzgebiet/ 2.12 Überschwemmungsgebiet im Plangebiet nicht nein --- nein Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen nein ja nein,- für das VS-Gebiet Hauberge bei Haiger ist eine FFH-Vorprüfung durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. nein ja nein,- kein verfahrenskritisches Vorkommen einer planungsrelevanten oder windenergieempfindlichen Art im Plangebiet oder im artspezifischen Radius; da sich das Vorkommen vom Schwarzstorch in der kontinentalen Region befindet, handelt es sich nicht um ein verfahrenskritisches Vorkommen (vgl. MKULNV 2013); (siehe auch Punkt 3.03) ja --- nein,- Flächeninanspruchnahme einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung ja --- nein,- relevante Flächen können als konkrete Standorte für WEA ausgespart werden (siehe auch Punkt 3.03) 23.05.2014 Seite 2
2. Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Bestand, Beschreibung derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit Plan Umfeld gebiet Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen 2.13 Klima / Luft Klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume - Waldbereich mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion 2.14 Klimarelevante Böden im Plangebiet nicht nein --- nein 2.15 Landschaft Landschaftsbild - LB 3.2-A-23 (einzigartige Bedeutung) 2.16 Landschaftsgebundene Erholung (UZVR, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet) 2.17 Geschützter Landschaftsbestandteil / Naturdenkmal 2.18 Kultur- und sonstige Sachgüter Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 2.19 Elemente der Kulturlandschaft 2.20 Denkmalgeschützte Objekte - UZVR > 100 qkm - NTP-013 Rothaargebirge - LSG (Netphen) im Plangebiet nicht nein --- nein im Plangebiet nicht nein --- nein Sichtbereiche/historische Sichtbeziehungen: historischer Stadt-Ortskern/ historische Siedlung mit zahlreichen Baudenkmälern: prägende historische Siedlung: - Hainchen in 3,5 km - Werthenbach in 1,65 km - Nenkersdorf in 1,8 km - (Ober)-Walpersdorf in 1,7 km - Lahnhof in ca. 1 km Entfernung - Wasserschloss Netphen-Hainchen (ca. 2,7 km) --- --- Auswirkungen zu erwarten ja --- ja, Flächeninanspruchnahme einer Landschaftsbildeinheit von herausragender bzw. einzigartiger Bedeutung ja --- ja,- Flächeninanspruchnahme eines UZVR >50 qkm nein ja ja,- prägende historische Siedlung innerhalb eines Umkreises von 1.650 m. nein ja nein,- kein Vorkommen von denkmalgeschützten Objekten innerhalb des Plangebietes 2 23.05.2014 Seite 3
3. Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung 3.01 Nullvariante (Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung) 3.02 Gründe für die Wahl des geprüften Bereichs; Alternativen 3.03 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.04 Hinweise für eine weitergehende Umweltprüfung auf nachfolgenden Planebenen - Waldbereiche, BSLE, Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz - Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung bei Nichtumsetzung der Planung erfolgt in Kap. 4 des Umweltberichts. Im Zuge der Planaufstellung wurden für die Windenergiebereiche konfliktarme Räume ermittelt. Dazu wurden Tabuzonen (bspw. Siedlungsflächen oder Natura 2000-Gebiete inkl. eines jeweiligen spezifischen Abstandes / Umfeldes) definiert, für die die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen wurden. Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Plangebiete ist im Windenergiekonzept zum Sachlichen Teilplan Energie dargelegt. Auswirkungen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich in Bezug auf die Vorkommen von windenergieempfindlichen Arten innerhalb des artspezifischen Radius (siehe Punkt 2.06) um das Plangebiet sind auf der nachgelagerten Planungs- bzw. Zulassungsebene zu prüfen. Die schutzwürdigen Böden können als konkrete Standorte bei der Planung von WEA ausgespart werden. Für weitere Hinweise vgl. Kap. 6 des Umweltberichts. Die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß 9 Abs. 1 ROG ist auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen weiter zu konkretisieren (insbesondere im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung). Es sind insbesondere die Auswirkungen auf die folgenden schutzgutbezogenen Kriterien zu berücksichtigen: - windenergieempfindliche Arten - Biotopverbundfläche - schutzwürdige Böden - Landschaftsbild - UZVR - Naturpark - Landschaftsschutzgebiet - Elemente der Kulturlandschaft - Denkmalgeschützte Objekte 4. Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen Die schutzwürdigen Böden können als konkrete Standorte bei der Planung von WEA ausgespart werden, so dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen demnach bei drei Kriterien (Landschaftsbild, UZVR, Elemente der Kulturlandschaft) zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden. 23.05.2014 Seite 4