Beschlussvrlage BSV/14/02283 Federführend: Referent: Datum: 27.09.2014 Schulverwaltungsamt mit Ausbildungsförderung und Gemeinsames Medienzentrum Stadt-Landkreis Augsburg (400) Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat Beratungsflge Status 21.10.2014 Ausschuss für Bildung und Ausbildung Öffentlich 23.10.2014 Stadtrat Augsburg Öffentlich Prgramm zur Ertüchtigung der Augsburger Schulen - Grundsatzbeschluss - Hinweis auf einschlägige Vrgänge Vrlage Nr. BSV/14/01977 Vrgang Eichendrff-Grundschule (Auftragsbeschluss) Gesamtksten: Siehe finanzielle Auswirkungen (Anlage 1)
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 2 / 12 Beschlussvrschlag 1. Dem Einstieg in ein umfassendes Prgramm zur Ertüchtigung der Augsburger Schulen mit einer vraussichtlichen Laufzeit einer ersten Tranche bis zum Jahr 2020 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die ntwendigen haushaltsrechtlichen und technischen Vraussetzungen hierfür über eine Mittelbereitstellung im Haushalt 2015 (insbesndere zur Finanzierung vn Planungsmitteln) zu schaffen. Für den Nachtragshaushalt 2014 sll eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe vn 6,6 Mi. Eur veranschlagt werden, über die eine zeitnahe Vergabe der erfrderlichen Planungsleistungen sichergestellt werden kann. 3. Im Rahmen der Finanzplanung sllen die Gesamtbelastungen aus diesem Prgramm für die einzelnen Haushaltsjahre aufgezeigt werden. 4. Die Finanzierung der Eigenanteile der Stadt Augsburg am Ertüchtigungsprgramm sll über zweckgebundene Darlehensausweitungen erflgen. Die entsprechenden Genehmigungen sind im Zuge des rechtsaufsichtlichen Verfahrens bei der Vrlage der Haushalte 2015 ff bei der Regierung vn Schwaben zu beantragen. Zur Finanzierung sllen sweit möglich zinsgünstige Förderkredite staatlicher Förderbanken genutzt werden. Ein Tilgungszeitraum vn in der Regel 10 Jahren ist bei diesen Darlehensaufnahmen jeweils anzustreben. Prlngatinsrisiken sind sweit möglich auszuschließen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern weiter über eine Erhöhung der staatlichen Förderung vn Baumaßnahmen im Zuge dieses Prgramms zu verhandeln. 6. Mit der Umsetzung der Baumaßnahmen werden das Hchbauamt und die Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung (AGS) beauftragt. AGS und Hchbauamt werden durch die Schulverwaltung nach entsprechender interner Abstimmung mit der knkreten Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beauftragt. Die Stadtwerke übernehmen für alle Prjekte die Überprüfung der Planung und Ausführung der beauftragten TGA-Prjektanten, insbesndere auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Im Rahmen der vrhandenen Kapazitäten werden die Stadtwerke die erfrderlichen Leistungen selbst der durch die Vergabe an freie Bürs nach jeweiliger Abstimmung mit dem Hchbauamt bzw. der AGS erbringen. 7. Dem Knzept zur Sanierung der Eichendff-Grundschule, wie es dem Fördergeber zum Stichtag 30.09.2014 auftragsgemäß (vgl. BSV/14/01977) vrgelegt wurde, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im weiteren ntwendigen Planungsund Hchbaumittel zu den jeweiligen Haushalten anzumelden und das Prjekt umzusetzen.
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 3 / 12 Begründung I.) Ausgangssituatin: Auf Initiative des Herrn Oberbürgermeisters und des Bildungsreferenten wurde dem Bayerischen Ministerpräsidenten mit Schreiben vm 14.04.2014 das Grundknzept eines Schul-sanierungsprgramms Augsburg vrgelegt. Hierbei wurde zunächst aufgezeigt, dass die Stadt Augsburg in der abgelaufenen Stadtratsperide ganz erhebliche Anstrengungen zum knsequenten Ausbau der Bildungslandschaft unternmmen hat und hierbei insbesndere den gesamtgesellschaftlichen Belang des Auf- und Ausbaus vn ganztagsschulischen Einrichtungen massiv frciert hat. Bis dat waren bereits ca. 32 Mi. Eur in entsprechende Prjekte investiert wrden; Beschlüsse des Stadtrats zu weiteren, diesen Bereich ergänzenden bzw. vrläufig abschließenden Maßnahmen liegen vr und befinden sich aktuell in der Be- und Abarbeitung. Veranschlagt sind hierfür weitere ca. 27 Mi. Eur. Die Stadt Augsburg hat parallel hierzu nachhaltig in den Ausbau einer mdernen schulischen IT-Infrastruktur investiert: vn 2008 bis 2013 flssen alleine ca. 1,6 Mi. Eur in die EDV- Verkabelung der Schulen. Zur Förderung der Lese- und Schreibkmpetenz unterstützte die Stadt Augsburg die Einrichtung vn sg. Leseinseln mit einem Betrag vn ca. 500.000 Eur; in den Ausbau und die Mdernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume an Augsburger Schulen wurden bislang bereits knapp 10 Mi. Eur investiert. Unabhängig vn diesem schulentwicklungsplitischen Investitinsaufwand besteht allerdings für den gesamten Schulstandrt Augsburg ein erheblicher substanzieller Sanierungsbedarf, der über Jahrzehnte hinweg im Sinne eines Allmählichkeitsvrgangs entstanden ist. Der Handlungsbedarf ist baurdnungsrechtlich, brandschutzrechtlich, energetisch und substanziell akut. Die knzeptinelle Auflösung des Sanierungsstaus duldet keinen Aufschub. Der Gebäudebestand der 70 öffentlichen Schulen in der Stadt Augsburg knnte trtz erheblichen Mitteleinsatzes in wesentlichen Bereichen nicht mdernisiert bzw. auch nur dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die getätigten Investitinen (aus dem Fitnessprgramm ) und die im Bereich des Bauunterhalts verwandten Beträge haben allenfalls zu einer Verlangsamung im Verfall der Objekte geführt. Die Defizite liegen insbesndere in den Bereichen
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 4 / 12 Fassaden-, Fenster- und Dachsanierung Energetische Sanierungserfrdernisse Verbesserung/Herstellung des ntwendigen Brandschutzes Mdernisierung der sanitären Anlagen Erneuerung vn Schulküchen und Werkräumen Mdernisierung der naturwissenschaftlichen Fachräume Erneuerung der Bdenbeläge Elektr- und Leuchtensanierung Sanierung vn Außensprtanlagen Turnhallensanierung IT-Vernetzung Sanierung vn Pausenhöfen Eine lückenlse und umfassend auch durch Kstenschätzungen hinterlegte Bestandsaufnahme der bestehenden Defizite liegt nicht vr. Alleine hierfür wären entsprechend kstenintensive Begutachtungen und Planungen erfrderlich, die aus den regulären persnellen und finanziellen Ressurcen heraus nicht darstellbar sind. Im Versuch, gleichwhl eine Ist-Situatin zum bestehenden Sanierungsbedarf zu ermitteln, wird deshalb zurückgegriffen auf die in Einzelfällen knkret veranlassten Überplanungen und Überrechnungen etwa im Zusammenhang mit der Bearbeitung vn Brandschutzgutachten/-nachweisen der den (vm Freistaat geförderten) Energiestudien, die Grundsatzerhebungen bei der Erstellung und Aktualisierung des sg. Fitnessprgramms (Auflistung der augenscheinlichsten Baumängel an allen Schulen durch Begehungen vn 2005/2006, inkl. Außensprtanlagen vn 2008) und die Kstenabschätzungen entsprechend den standardisierten Vlumenwerten aus den Schulbauförderrichtlinien. Hieraus würden sich die flgenden Investitinsbedarfe ergeben: bei Grund- und Mittelschulen in Höhe vn ca. 155.540.000 Eur bei Förderschulen in Höhe vn ca. 15.540.000 Eur bei Realschulen in Höhe vn ca. 9.660.000 Eur bei Gymnasien in Höhe vn ca. 61.160.000 Eur bei Berufsschulen in Höhe vn ca. 100.760.000 Eur gesamt: 342.660.000 Eur
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 5 / 12 Bei den vrstehenden Werten handelt es sich ausdrücklich nur um Grbkstenermittlungen, die im Rahmen der flgenden Prjektierungen weiter baufachlich aufbereitet und hinterlegt werden müssen. Durchaus beachtliche Abweichungen sind nicht nur nicht auszuschließen, sndern sgar höchstwahrscheinlich. Eine spürbare und nachhaltige Beseitigung des Sanierungsstaus an den öffentlichen Schulen in der Stadt Augsburg ist auch bei knsequenter Frtführung der bereits unternmmenen finanziellen Anstrengungen nicht möglich. Der aus dem städtischen Haushalt ableitbare Mitteleinsatz kann allenfalls zu einer Verlangsamung des Substanzverfalls beitragen; eine tatsächliche Substanzverbesserung kann hierüber nicht bewirkt werden. Ntwendig ist deshalb die Zuführung neuen Geldes vn außen, beispielsweise über Finanzzuweisungen des Freistaats mit einer entsprechenden Zweckbestimmung und/der eine Erhöhung der FAG-Fördersätze. Nachdem die Stadt Augsburg in der Kmplementärfinanzierung der ntwendigen Investiv- Maßnahmen zusätzliche Eigenmittel aufzubringen hat und insfern der Vermögenshaushalt durch den Schuldendienst belastet wird, ist die Genehmigung einer zweckgebundenen Erhöhung des Kreditlimits in den städtischen Haushalten ab 2015 und die Nutzung vn Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung (KfW und BayernLaB) erfrderlich. Die Förderdarlehen haben differenzierte und unterschiedliche Ausreichungsmdalitäten. Sweit Obergrenzen bei Einzeldarlehen einzuhalten sind, bedarf es fallweise der Aufnahme kmplementärer regulärer Kmmunalkredite. Die Finanzierung jedes einzelnen Prjekts ist nach Vrliegen der Bauplanung anhand der knkretisierten Ksten und baulichen Maßnahmen zu prüfen, um eine ptimierte Darlehensaufnahme zu ermöglichen. Da die erfrderlichen Kredite über einen Zeitraum vn mehreren Jahren aufgenmmen werden, besteht prinzipiell das Risik vn sich verschlechternden Bedingungen am Kapitalmarkt der dem Wegfall vn Förderdarlehen. Das Ertüchtigungsprgramm muss daher mit dem erfrderlichen Maß an Flexibilität vrangetrieben werden. Die Möglichkeit, ntfalls auf sich verschlechternde Rahmenbedingungen reagieren zu können, muss gewahrt bleiben. Dies gilt auch für rechtsaufsichtliche und förderrechtliche Aspekte.
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 6 / 12 II.) Finanzwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen: Der Bayerische Staatssekretär für Finanzen hat Herrn Oberbürgermeister zwischenzeitlich nach erster Prüfung des vrgelegten Knzeptes geantwrtet, dass - vn einem höherem überdurchschnittlichem Fördersatz zugunsten des Schulsanierungsknzepts ausgegangen werden kann, - erste Förderrefrmen des Freistaats zur Verbesserung der Zuschussgewährung im Schulbaubereich bereits unternmmen wurden (vgl. jüngstes Refrmpaket zum FAG mit entsprechenden Erleichterungen im Verfahren), - es nun erfrderlich ist, entsprechende Förderanträge mit geprüften Ksten (zur bauund schulfachlichen Prüfung) anzufertigen und vrzulegen und - das Finanzministerium sich bereit erklärt, für ein erstes, nch zu knkretisierendes Maßnahmenpaket (besnders dringliche Schulbaumaßnahmen) einen einheitlichen Fördersatz festzulegen Zur haushaltsmäßigen Veranschlagung des Schulsanierungsprgramms hat das Finanzreferat einen Arbeitsentwurf gefertigt, der die hieraus zu bearbeitenden Baumaßnahmen abbildet und den jährlichen Mittelabfluss swie die Belastungen des Haushalts für die nächsten Jahre beinhaltet. Die in der Anlage 2 beigefügte Matrix gliedert sich in drei Kstenblöcke: 1. Bereits bestehende (Sanierungs-) Prgramme und Maßnahmen: Frtführung des Fitness-Prgramms ( Grßer Bauunterhalt ) unter dem Dach des Prgramms zur Ertüchtigung der Augsburger Schulen (2,5 Mi. Eur p.a, in den Flgejahren ggfs. abnehmend um jeweils 0,5 Mi. Eur). Grund: Auch bei Durchführung eines Sanierungsprgramms sind unvrhersehbare Schäden an (snstigen, nch nicht bearbeiteten) Schulbjekten nicht vermeidbar. Integratin des bisherigen Brandschutzprgramms beim Hchbauamt (0,5 Mi. Eur, ebenfalls abnehmend) für kleinere, aber akute Maßnahmen Integratin des bisherigen Snderprgramms Sanitär und Außensprtanlagen (1,25 Mi. Eur nur nch in 2015) als klassisches Sanierungsinstrument IT-Prgramm Schulen (Vernetzung und EDV-Gesamtknzept für 2015: 840.000 Eur, ab 2016: 1,65 Mi. Eur jährlich)
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 7 / 12 Prjekt Brandschutz Wittelsbacher: gesamt 1,7 Mi. Eur Prjekt Brandschutz FOS/RWS: gesamt 12,46 Mi. Eur Sweit die bigen laufenden Prgramme in islierte Maßnahmen fließen, besteht wegen des förderrechtlichen Schwellenwerts (Ksten der Maßnahme müssen 25% der fiktiven Neubauksten überschreiten) regelmäßig keine Zuschuss-Situatin; für die beiden Brandschutzmaßnahmen werden FAG-Zuschüsse erwartet 2. Snstige schulische Investitinen (insbesndere im Rahmen des Ganztagsausbaus): Turnhalle Werner-Egk: gesamt 3,43 Mi. Eur Turnhalle, Schulaula und Mensa Rtes-Tr: gesamt 4,413 Mi. Eur Erweiterung Kriegshaber: gesamt 7,68 Mi. Eur GTS Wittelsbacher: gesamt 4,255 Mi. Eur GTS Bärenkeller: gesamt 2,1 Mi. Eur GTS Heinrich-vn-Buz: gesamt 4,01 Mi. Eur Fachräume St. Stephan: gesamt 0,61 Mi. Eur 3. Neue dringliche Maßnahmen: Brandschutzsanierung Berufsschulkmplex: gesamt 5,85 Mi. Eur GTS Werner-Egk: gesamt: 2,2 Mi. Eur plus vraussichtlich 6 neu zu bearbeitende Schulen mit einem Vlumen vn insgesamt ca. 52,63 Mi. Eur für die Jahre 2015 bis 2020 (vrbehaltlich der exakten Kstenermittlung im Rahmen der Planung) Die Belastung der jeweiligen Haushaltsjahre (per Sald, d.h. unter Abzug der für die Maßnahmen zu erwartenden staatlichen Förderung beträgt: im Haushaltsjahr 2015: 21,058 Mi. Eur, im Haushaltsjahr 2016: 25,030 Mi. Eur, im Haushaltsjahr 2017: 14,889 Mi. Eur, im Haushaltsjahr 2018: 8,052 Mi. Eur, im Haushaltsjahr 2019: 5,218 Mi. Eur und im Haushaltsjahr 2020: 5.085 Mi. Eur. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils wird vraussichtlich über zinsgünstige
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 8 / 12 (Ksten ca. 1%) Darlehen bei der Landesbdenkreditanstalt erflgen. Die Verhandlungen hierzu sind aktuell im Gange. Die Rückzahlung (Tilgung) der aufgenmmenen Kredite sll in einem Zeitraum vn 10 Jahren erflgen. Die vm Finanzministerium als Grundlage für weitere Verhandlungen zur Erhöhung des FAG-Fördersatzes vrgegebenen prüffähigen Unterlagen erfrdern die umgehende Beauftragung vn Planungsleistungen (bis Phase 4 der HOAI, Eingabeplanung). Um dieser Vrgabe entsprechen zu können und bis zum 30.09.2015 entsprechend aufbereitete Unterlagen vrlegen zu können, müssen diese Leistungen umgehend in Auftrag gegeben werden. Zu diesem Zweck sll im Rahmen des Nachtragshaushalts 2014 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenmmen werden. Abgeleitet vm geschätzten Investitinsvlumen würde sich ein anteiliger Ansatz für die insweit anfallenden Planungsksten in Höhe vn ca. 6,6 Mi. Eur ergeben. Die ben aufgezeigte Entwicklung für die Haushaltsjahre 2015 2020 ist als finanzielle Belastungskurve einer ersten Tranche vn zu ertüchtigenden Objekten zu verstehen. Abhängig vm qualitativen und quantitativen Erflg des nächstjährigen Einstiegs (Förderantragsstellung zum 30.09.2015), müssten zu den Flge-Stichtagen weitere Schulbjekte planerisch erfasst und mit entsprechenden Sanierungsknzepten bei der Regierung vn Schwaben eingereicht werden. Ziel ist es, abhängig vn den jeweiligen Rahmenbedingungen innerhalb eines Zeitraums vn ca. 10 Jahren die Schulen, bei welchen ein akuter Handlungsbedarf erkannt wurde, im Rahmen des Ertüchtigungsprgramms zu berücksichtigen und eine entsprechende substanzielle Verbesserung an diesen in die Wege zu leiten. Dieser Grundsatzbeschluss dient insfern als Initialzündung und würde Zug um Zug um die knkreten Einzelbeschlüsse (Auftrags- und Zustimmungsbeschlüsse für die zu sanierenden Bildungsstätten), swie entsprechende Frtschreibungsgrundsatzbeschlüsse (weitere Tranchen) ergänzt werden. III.) Inhalte des Prgramms und Organisatin der Bearbeitung Eine erste baufachliche Bestandsanalyse durch das Schulverwaltungsamt ergab einen gesteigerten Sanierungsbedarf an 49 der insgesamt 70 öffentlichen Schulen in Augsburg. Zusammen mit dem Hchbauamt und der Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung (AGS) wird ein Zielkatalg zur Pririsierung der einzelnen Bau- und Sanierungsmaßnahmen erstellt, aus dem heraus sich dann auch eine Reihenflge in der Bearbeitung ergeben wird. Die flgenden Kriterien werden zugrunde gelegt:
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 9 / 12 1. Sicherheit Mdernisierung/Herstellung des ntwendigen Brandschutzes Sanierung der statisch relevanter Bauteile Sanierung im Bereich vn Schadstffen 2. Maßnahmen aus dem Bereich Dach und Fach Dach Fenster Fassade (die ben genannten Maßnahmen wurde teilweise bereits unter dem Aspekt der energetischen Sanierung untersucht) Mdernisierung der sanitären Anlagen Sanierung der Turnhallen 3. Inklusin 4. Anlagentechnik Mdernisierung der Elektrtechnik/Beleuchtung Sanierung/Einbau vn Lüftungsanlagen Mdernisierung vn Heizungsanlagen Ausbau IT-Vernetzung 5. Fachräume Mdernisierung vn Schulküchen und Werkräumen Mdernisierung der naturwissenschaftlichen Räume 6. Snstige bauliche Maßnahmen Bdenbeläge Malerarbeiten Türen Schallschutzmaßnahmen 7. Frei- und Außenanlagen Sanierung/Umgestaltung vn Pausenhöfen Sanierung/Umgestaltung vn Außenanlagen/Spielplätzen Sanierung/Umgestaltung vn Außensprtanlagen
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 10 / 12 Auch mit Blick auf die gestiegenen Anfrderungen im Bereich des Brandschutzes rientiert sich die Pririsierung der zu sanierenden Schulbaumaßnahmen maßgeblich an den sicherheitsrelevanten Belangen. Die Bearbeitung des Schulsanierungsprgramms erflgt federführend im Schulreferat bzw. (perativ) im Schulverwaltungsamt. Nach ersten Abstimmungsgesprächen werden das Hchbauamt und die AGS die baulichen Prjektierungen der einzelnen Maßnahmen übernehmen. Mit der AGS werden hierzu entsprechende Baubetreuungsverträge geschlssen; die Gremien der Gesellschaft werden sich mit der Frage einer ggfs. ntwendigen Persnalaufstckung befassen. Mit dem vrliegenden Grundsatzbeschluss sll der AGS die insweit erfrderliche Planungssicherheit für ihre Dispsitinen gegeben werden. Die Stadtwerke Augsburg sllen mit den Arbeiten zu den Technischen Gebäudeausstattungen (TGA) betraut werden; auch drt wird ggfs. der Aufbau entsprechender Persnalstrukturen erfrderlich. IV.) Erste Maßnahme des Schulsanierungsprgramms: Sanierung der Eichendff- Grundschule Mit Beschluss des Bildungsausschusses bzw. des Stadtrats vm 16./24.07.2014 (BSV/14/01977) wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung auch der mittelund langfristig umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen swie energetischer Aspekte ein geeignetes Gesamtknzept zur Sanierung der Eichendrff-Grundschule zu entwickeln, aufzuplanen und zur Genehmigung durch die Gremien vrzulegen. Das Hchbauamt hat ein derartiges Grundknzept zur Sanierung erstellt und der Regierung vn Schwaben zum fördertechnischen Stichtag 30.09.2014 vrgelegt. Die Sanierung zielt zunächst darauf ab, die anlässlich einer eingehenden Baubegehung durch das Hchbauamt im Jahre 2013 aufgedeckten Mängel zu beseitigen. Handlungsbedarfe ergeben sich daneben aus dem vn der Schulverwaltung in Auftrag gegebenen Brandschutzknzept des Ingenieurbürs Rttmair. Die Fachplanung vrbeugender Brandschutz vm 25.04.2014 swie ein Anleiterversuch der Feuerwehr am 18.06.14 zeigten deutlich auf, dass das Schulgebäude im Brandfall nicht sicher evakuiert werden kann. Nach Absprache mit dem Amt für Brand- und Katastrphenschutz ist ein zweiter baulicher Rettungsweg in Frm einer außenliegenden Stahltreppe zwingend erfrderlich. Weiter muss auch eine flächendeckende Brandmeldeanlage installiert werden. Neben der Ertüchtigung vn Treppenhaus- und Flurtüren müssen sg. Bypässe zwischen den Klassenzimmern gebrchen werden, um eine sichere Umgehung des Treppenhauses zu ermöglichen. Ebenfalls vrgesehen ist ein Rauchabzug im zentralen Treppenhaus.
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 11 / 12 Neben der Brandschutzsanierung sind im Rahmen des Schulsanierungsprgramms flgende Maßnahmen zur Ertüchtigung des Baukörpers vrgesehen: Partielle Putzerneuerung, Fassadenanstrich und Einbau neuer Fenster mit Snnenschutz auf der West- und Südseite des Schulgebäudes. Energetische Sanierung des Schulgebäudes auf der Hfseite, sweit dies mit der histrischen Fassadengestaltung vereinbar ist. Turnhalle: Sanierung der Fassade und Dächer der Umkleiden swie des Verbindungsbaus, Einbau neuer Fenster. Klassenräume und Flure: Überarbeitung der Böden und Einbau vn Akustikdecken. Technische Gebäude Ausrüstung: Sanierung und Verbesserung der Beleuchtung, Heizkörper, EDV- und IT-Vernetzung. Sanierung der Sanitäranlagen, Einbau wasserlser Urinale. Statische Sanierung der Unterstände im Pausenhf. Nutzbarmachung des Hlzstadels für schulische Zwecke. Außenanlagen: Hartplatz und Laufbahn, östliche Einfriedung, Pausenhf. Neugestaltung des Außenbereichs der Schule (u.a. Verbesserung der Anleiterbarkeit und der Feuerwehrzufahrt gemäß Brandschutzknzept. Umbau der Türanlagen gemäß Bayerischem Sicherheitsknzept für Schulen. Die vrliegende Kstenschätzung beläuft sich auf einen Gesamtbetrag vn ca. 3,29 Mi. Eur. Mit der weiteren Umsetzung dieser Maßnahme wird auch entsprechend Absprache mit dem Hchbauamt die AGS beauftragt.
Beschlussvrlage BSV/14/02283 öffentlich Seite 12 / 12 Anlagen Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen Anlage 2: Finanzierungsmatrix fraktinsweise: Handut Schulsanierungsprgramm Augsburg fraktinsweise: Knzept Sanierung der Eichendrff-GS Datum Referat Referatsleiter Unterschrift 09.10.2014 Referat 4 Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat