Zur Auslegung des Merkmals "hauptberuflich" im Rahmen des 5 Abs 5 SGB 5 in Fällen der Versicherungspflicht nach 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5.



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Vom 21. Dezember 2006

Transkript:

B 12 AL 1/15 R (alt: B 11 AL 1/15 R) Vorinstanz: LSG Essen, L 9 AL 278/13 Bundessozialgericht Anhängige Rechtsfragen des 12. Senats Stand: 9. Juni 2015 Können von einer Einzugsstelle in einem weiteren Insolvenzverfahren über nach 35 Abs 2 InsO freigegebenes Vermögen Gesamtsozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Eröffnung des ersten Insolvenzverfahrens beruht, ununterbrochen fortgedauert hat? B 12 KR 15/12 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 KR 3416/10 Zu Frage der Berücksichtigung von Unterhaltskosten und Erziehungs- und Betreuungsleistungen für Kinder bei der Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung. B 12 KR 4/13 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 8 KR 320/11 Zur Auslegung des Merkmals "hauptberuflich" im Rahmen des 5 Abs 5 SGB 5 in Fällen der Versicherungspflicht nach 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5. B 12 KR 9/13 R Vorinstanz: LSG München, L 4 KR 119/10 Ist ein in Deutschland lebender Rentner auch dann in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5 versicherungspflichtig, wenn er dessen Voraussetzungen erst durch die Rechtsänderung zum 1.4.2002 erfüllt und zuvor als Rentner wegen einer früheren Beschäftigung in einem anderen Staat der EU in diesem Staat bei einem öffentlich-rechtlichen Träger der Krankenversicherung versichert gewesen ist? B 12 KR 13/13 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 4 KR 4983/10 Ist bei der Bemessung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von kindererziehenden Versicherten ein dem Kinderlosenzuschlag entsprechender Beitragsnachlass für jedes Kind zu gewähren? Sind zur Berücksichtigung des generativen Beitrages von Eltern an der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten über 70 Abs 2 und Abs 3a SGB 6 hinaus zu ermitteln oder gutzuschreiben? B 12 KR 16/13 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 8 KR 102/12 Zum Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung eines Gewerbetreibenden, der für mehrere Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Verkaufsförderung erbringt. B 12 KR 21/13 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 9 KR 302/11 Eröffnet die mit der Erklärung der zunächst angegangenen DRV Bund, für die Bearbeitung eines Statusfeststellungsantrags nicht zuständig zu sein, vorgenommene Weiterleitung des Antrags an die Einzugsstelle ein neues Wahlrecht des Antragstellers in Bezug auf eine Statusfeststellung durch die DRV Bund oder die Einzugsstelle?

B 12 KR 23/13 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 1 KR 93/11 Ist der vom 11. Senat des BSG (BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 7 Nr 1) zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungsrechts formulierten Rechtsauffassung, dass hinsichtlich der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im Rahmen des 7 Abs 1 S 1 SGB 4 bei in einer GmbH formal auf der Ebene unter dem Geschäftsführer ausgeübten Tätigkeit eine Beschäftigung zu verneinen sein kann, wenn die GmbH ihr Direktionsrecht nicht ausübt, insbesondere, wenn der betreffende Mitarbeiter, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist, faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen konnte und geführt hat, ohne dass ihn der oder die Gesellschafter daran hinderten, auch für das Versicherungs- und Beitragsrecht zu folgen? B 12 KR 3/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 KR 3125/13 Sind Leistungen aus den französischen Zusatzrentensystemen ARRCO und AGIRC als Rente isd 228 Abs 1 SGB 5 zu werten? B 12 KR 4/14 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 8 KR 436/12 Stellen die auf der Grundlage einer Konzernbetriebsvereinbarung wegen des Wegfalls eines Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung gezahlten "Übergangsbezüge" (Abfindung) einer Beitragssatzermäßigung nach 243 SGB 5 nicht zugängliche Versorgungsbezüge in Form der betrieblichen Altersversorgung nach 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5 dar? B 12 KR 5/14 R Vorinstanz: LSG München, L 5 KR 454/09 Entsteht eine Auffangversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5, wenn der Betroffene nach dem Bezug höheren Wohngelds nicht mehr hilfebedürftig nach dem SGB 12 ist, aufgrund der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung aber umgehend wieder hilfebedürftig würde, oder ist in einem solchen Fall die Versicherungspflicht nach 5 Abs 8a SGB 5 ausgeschlossen? B 12 KR 6/14 R Vorinstanz: LSG München, L 5 KR 220/12 Entsteht eine Auffangversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5, wenn der Betroffene nach dem Bezug höheren Wohngelds nicht mehr hilfebedürftig nach dem SGB 12 ist, aufgrund der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung aber umgehend wieder hilfebedürftig würde, oder ist in einem solchen Fall die Versicherungspflicht nach 5 Abs 8a SGB 5 ausgeschlossen? B 12 KR 8/14 R Vorinstanz: SG Köln, S 34 KR 367/12 Stellt der vom Rentenversicherungsträger nach 249a SGB 5 zu tragende Anteil an den Beiträgen zur Krankenversicherung eine beitragspflichtige Einnahme im Sinne von 240 SGB 5 dar? B 12 KR 9/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 5 KR 243/13 Zur Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Minderheitsgesellschafters, der in der GmbH (hier: Familien-GmbH) angestellt, aber nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, über eine Sperrminorität verfügt und im Rahmen der Darlehensgewährung eine (Mit-)Verpflichtung als Familienangehöriger übernommen hat. B 12 KR 10/14 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 1 KR 235/13 Zur Bedeutung von Stimmbindungsverträgen im Zusammenhang mit der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern. B 12 KR 11/14 R Vorinstanz: SG Marburg, S 6 KR 36/13 Zählen Krankheits-, Pflege- und Altersvorsorgeunterhalte zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Rahmen der freiwilligen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung?

B 12 KR 13/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 5 KR 2911/13 Rechtfertigt ein "Stimmbindungvertrag" zwischen Eheleuten als Gesellschafter einer GmbH die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit, wenn der betroffene Ehepartner weder (Mit- )Geschäftsführer der GmbH ist noch die Mehrheit der Gesellschaftsanteile hält? B 12 KR 14/14 R Vorinstanz: LSG Saarbrücken, L 2 KR 50/11 Besteht für einen Rentner, der die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, eine Auffangpflichtversicherung nach 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5, wenn er nach Deutschland zurückkehrt, nachdem er zuvor bei seiner Wohnsitznahme im EU-Ausland (hier: Spanien) seine freiwillige Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt und sich in Spanien privat krankenversichert hat? B 12 KR 15/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 9 KR 153/11 Zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit als Synchronsprecher, insbesondere zur Einstufung als unständige Beschäftigung. B 12 KR 16/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 9 KR 494/12 Zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit als Synchronsprecher, insbesondere zur Einstufung als unständige Beschäftigung. B 12 KR 17/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 9 KR 449/12 Zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit als Synchronsprecher, insbesondere zur Einstufung als unständige Beschäftigung. B 12 KR 18/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 5 KR 49/14 Ist eine vom Arbeitgeber nach Verlust des Arbeitsplatzes in Gestalt monatlicher Zahlungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr laufend gewährte Leistung ("Überbrückungsgeld") als Versorgungsbezug, bei der Bemessung der Pflichtversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen? B 12 KR 19/14 R Vorinstanz: LSG München, L 4 KR 118/12 Zum Einfluss der Restschuldbefreiung auf die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen, die während der Privatinsolvenz des Versicherten ausgezahlt wurden (hier: einmalige Kapitalzahlung aus einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung). B 12 KR 20/14 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 1 KR 351/12 Zur Sozialversicherungspflicht von Physiotherapeuten, die ohne eigene Zulassung zur Leistungserbringung ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach 124 SGB 5 zugelassenen Praxis erbringen. B 12 KR 21/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 16 KR 388/13 Ist ein Kinderfreibetrag ( 240 Abs 5 SGB 5) vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage freiwillig in der GKV Versicherter auch dann zu berücksichtigen, wenn das unterhaltsberechtigte Kind in der GKV weder familienversichert noch nach 10 Abs 3 SGB 5 hiervon ausgeschlossen, sondern in der GKV pflichtversichert ist? B 12 KR 22/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 KR 1659/13 Stellt die von einer Schweizer Pensionskasse nach den Regelungen des schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gezahlte Altersrente eine der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Rente aus dem Ausland dar, aus der die Beiträge zur Krankenversicherung infolgedessen mit dem sich aus 247 S 2 SGB 5 ergebenden Beitragssatz zu berechnen sind?

B 12 KR 23/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 16 KR 735/13 Führt der nachträgliche Wegfall einer nachgewiesenen anderweitigen Absicherung gegen Krankheit (private Krankenversicherung) zum Wiederaufleben der früheren gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Anfechtung des neuen Vertrages zu dessen anfänglicher Unwirksamkeit geführt hat? B 12 KR 24/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 1 KR 138/13 Ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach 8 Abs 1 Nr 4 SGB 5 möglich, wenn die Versicherungspflicht wegen Bezug von Rente nahtlos an eine bestehende Versicherungspflicht wegen Beschäftigung anschließt? B 12 KR 1/15 R Vorinstanz: LSG München, L 4 KR 129/13 Ist die Berücksichtigung einer Waisenrente (hier: aus der Ärzteversorgung) bei der Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des 10 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5 mit Verfassungsrecht vereinbar? B 12 KR 2/15 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 4 KR 318/11 Ist eine Beitragsforderung erfüllt, die sich aus der gem 250 und 252 SGB 5 für freiwillig Versicherte bestehenden Verpflichtung zur alleinigen Beitragstragung und -zahlung herleitet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge aufgrund einer Vereinbarung mit dem Versicherten im Wege des Lastschriftverfahrens für diesen abgeführt hat, diese allerdings im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurückgebucht wurden? B 12 KR 3/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 4 KR 4805/14 Stellt die von einer Schweizer Pensionskasse nach den Regelungen des schweizerischen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gezahlte Altersrente eine der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Rente aus dem Ausland dar, aus der die Beiträge zur Krankenversicherung infolgedessen mit dem sich aus 247 S 2 SGB 5 ergebenden Beitragssatz zu berechnen sind? B 12 R 1/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 4 R 28/12 Bewirkt die rückwirkende, ursprünglich irrtümlich unterbliebene Anerkennung von Zahlungen des Arbeitgebers als steuerfreie Aufwandsentschädigung nach 3 Nr 26 EStG auch eine Minderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts? B 12 R 2/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 6 R 65/12 Kommt vertraglichen Regelungen - insbesondere zur Rechtsmacht des Unternehmers/Arbeitgebers bzw Arbeitnehmers - im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines versicherungspflichtigen (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses vorrangige Bedeutung gegenüber hiervon abweichenden tatsächlichen Verhältnissen zu, wenn für Änderungen der vertraglichen Regelungen ein Schriftformerfordernis vorgesehen ist, dementsprechende Änderungen aber nicht vorgenommen wurden? B 12 R 3/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 2190/12 Ist für den Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht nach 7a Abs 6 SGB 4 auf den (ersten) Bescheid über die isolierte Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einen späteren Bescheid über das Bestehen der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung abzustellen? B 12 R 4/14 R Vorinstanz: LSG München, L 5 R 554/13 Ist ein erster bestandskräftiger Betriebsprüfungsbescheid nach 28p SGB 4 zunächst nach 45 SGB 10 zurückzunehmen, bevor zum selben Prüfzeitraum eine weitere Beitragsnachforderung erhoben werden darf?

B 12 R 5/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 44/11 Darf die Einzugsstelle nach 7a Abs 1 S 2 SGB 4 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf versicherungsrechtliche Beurteilung stellen, wenn sie auf andere Weise als eine Meldung von einem prekären Sachverhalt (hier: Betroffene ist Gesellschafterin und Tochter des Geschäftsführers und Hauptgesellschafters einer GmbH) erfahren hat (hier: Antrag der Betroffenen nach 28h Abs 2 SGB 4)? B 12 R 6/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 27 R 935/11 Bietet 255 Abs 2 S 1 SGB 5 für den Rentenversicherungsträger eine hinreichende Rechtsgrundlage, losgelöst von der Einbehaltung von Beiträgen gegenüber dem Versicherten, eine Feststellung der Beitragsschuld zugunsten des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung zu treffen? B 12 R 7/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 4 R 448/12 Ist ein aufgrund einer früheren Betriebsprüfung ergangener bestandskräftiger Verwaltungsakt, wodurch Sozialversicherungsbeiträge für ein individuelles Beschäftigungsverhältnis nachgefordert wurden, zunächst zurückzunehmen, bevor aufgrund einer neuerlichen Betriebsprüfung, deren Prüfzeitraum sich mit demjenigen der früheren teilweise deckt, Sozialversicherungsbeiträge für vom Arbeitgeber gewährte Fahrtkostenzuschüsse unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Lohnsteuerprüfberichte nachgefordert werden können? B 12 R 8/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 4 R 148/13 Hat auch der Entleiher im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis gemäß 28e Abs 2 S 3 und 4 SGB 4 Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, wenn bereits der Verleiher dem Leiharbeitnehmer Arbeitsentgelt gezahlt und hierauf Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat? B 12 R 11/14 R Vorinstanz: SG Hannover, S 14 R 649/12 Stehen den von der DRV Bund infolge der BAG-Rechtsprechung (vgl BAG vom 14.12.2010-1 ABR 19/10) zur Tarifunfähigkeit der CGZP erhobenen Beitragsnachforderungen das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot oder andere vertrauensschützende Tatbestände entgegen oder sind die Forderungen zumindest teilweise verjährt? B 12 R 12/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 2662/13 Handelt es sich bei der Zustimmungserklärung nach 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB 4 um eine öffentlichrechtliche Willenserklärung, die entsprechend 183 BGB bis zur Bestandskraft der Entscheidung der DRV Bund widerrufen werden kann? B 12 R 1/15 R Vorinstanz: LSG Halle, L 1 R 95/10 Ist der vom 7. Senat des BSG mit Urteilen vom 29.10.1986 (7 RAr 43/85, USK 86145) und 8.12.1987 (7 RAr 25/86, USK 87170) und vom 11. Senat des BSG mit Urteil vom 30.1.1990 (11 RAr 47/88 = BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 7 Nr 1) zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungsrechts formulierten Rechtsauffassung, dass hinsichtlich der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit im Rahmen des 7 Abs 1 S 1 SGB 4 bei in einer GmbH ausgeübten Tätigkeit als Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung eine abhängige Beschäftigung zu verneinen sein kann, wenn die GmbH ihr Direktionsrecht nicht ausübt, insbesondere, wenn der betreffende Geschäftsführer, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist, faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen konnte und geführt hat, ohne dass ihn der oder die Gesellschafter daran hinderten, auch für das Versicherungs- und Beitragsrecht zu folgen? B 12 R 2/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 157/14 Zum Entstehen von Beitragsansprüchen auf vermeintliche Vergütungsansprüche von gekündigten und für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung freigestellten Arbeitnehmern.

B 12 R 3/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 1115/14 Zum Entstehen von Beitragsansprüchen auf vermeintliche Vergütungsansprüche von gekündigten und für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung freigestellten Arbeitnehmern. B 12 R 4/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 R 1116/14 Zum Entstehen von Beitragsansprüchen auf vermeintliche Vergütungsansprüche von gekündigten und für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung freigestellten Arbeitnehmern.