Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Kaufkraftabflüsse reduzieren, neue Perspektiven für den Einzelhandel eröffnen Beschluss-Nr.: VII-1467/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Beschluss-T.: 15.12. 2015 Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (4x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Büro des Bezirksbürgermeisters Das Bezirksamt beschließt: Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
Bezirksamt Pankow von Berlin.2015 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-1026 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß 13 BezVG Schlussbericht Kaufkraftabflüsse reduzieren, neue Perspektiven für den Einzelhandel eröffnen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 34. Sitzung am 23.09.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1026 Die BVV Pankow hält es angesichts des sich beschleunigenden Bevölkerungswachstums für erforderlich, dass die Planwerke das Bezirks Pankow viel stärker als perspektivische Angebotsplanungen mit dem Planungshorizont 2030 oder darüber hinaus und weniger als beschreibende Bestandsplanwerke der Ist-Zustände verfasst werden. Vor diesem Hintergrund ersucht die BVV das Bezirksamt Pankow, eine grundlegende Strategie zu erstellen, mit der eine Verknüpfung des Bevölkerungswachstums, des Kaufkraftabflusses und der Nachholpotenziale bei der Ausweisung von Verkaufsflächen im Bezirk Pankow erfolgt. Folgende Rahmenvorgaben sind in die Strategie einzustellen: 1. Für die Erstellung der Strategie ist die obere Variante der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von 2012 zuzüglich der eigenen Erkenntnisse des Bezirksamtes gemäß der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0792/VII zu verwenden. Alternativ ist auf die in der Erarbeitung befindliche Bevölkerungsprognose 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustellen.
2. In der Strategie ist ausführlich darzustellen und genau zu belegen, mit welchen konkreten Maßnahmen die in allen Gutachten festgestellten und beschriebenen Kaufkraftabflüsse reduziert werden können. Die Strategie soll insbesondere aufzeigen, welche Angebotsqualitäten (z.b. Warengruppen und Betriebstypen) bisher fehlen und mit welchen Maßnahmen qualitative und quantitative Verbesserungen erfolgen können. 3. Die BVV Pankow verfolgt mit der Strategie das Ziel, das Angebot an Verkaufsflächen durch Ausweisung entsprechender Flächen in bestehenden bezirklichen Zentren und gegebenenfalls zusätzlichen bezirklichen Zentren bis zum Jahr 2030 auszuweiten. Die Annäherung an den berlinweiten Durchschnitt von derzeit 1,24 m² Verkaufsfläche je Einwohnerin bzw. Einwohner dient dafür als Orientierungsgröße für mögliche Nachholpotenziale. Diese sind im Rahmen der Strategie zu konkretisieren. Die Strategie soll die Möglichkeiten zur Deckung dieser Nachholpotenziale nachvollziehbar in einem geeigneten Handlungsrahmen aufzeigen. Dieser soll die Handlungsbedarfe bei den gemäß dem bezirklichen Zentrenkonzept 2005 vorhandenen Zentren darstellen und klar aufzeigen, wo, warum und welche bestehenden Zentren höherwertig ausgebaut werden können und welche zusätzlichen Zentren erforderlich sind. Die genaue Ausrichtung und inhaltliche Ausgestaltung der Strategie ist mit der BVV in regelmäßigen Arbeitssitzungen abzustimmen. In diesen Sitzungen wird gemeinsam über das weitere Vorgehen und die nächsten Arbeitsschritte entschieden. Die Ergebnisse der Strategieentwicklung sind nach Vorstellung in und Abnahme durch die BVV in einer mit der BVV abzustimmenden Form in das bezirkliche Einzelhandel- und Zentrenkonzept zu übernehmen. wird gemäß 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Alle sich in Erarbeitung befindlichen bezirklichen städtebaulichen Entwicklungskonzepte setzen sich aus Elementen der jeweils fachlich erforderlichen Grundlagenanalyse, einem Planungsteil sowie Maßnahmen und Empfehlungen zusammen. Bei diesen Planungsbestandteilen wird das Bezirksamt der Vorstellung der BVV zu einer grundlegenden Strategie folgen. Das Bezirksamt schlägt der BVV vor, die sich insbesondere auf die Aktualisierung des bezirklichen Zentrenkonzeptes beziehenden Rahmenvorgaben dieser Drucksache zielführend in die bereits vorangeschrittene Planung zu integrieren. Eine gesonderte und losgelöste Erarbeitung eines neuen abstrakten Strategieplanwerks erscheint zwar vorstellbar, aber weniger effektiv als die vorgeschlagene Verfahrensweise, zumal wesentliche Strategie-Rahmenvorgaben bereits Bestandteil des Arbeitsstandes des Zentrenkonzeptes sind. Sie sollten dann allerdings noch deutlicher hervorgehoben werden. Die Bevölkerungsprognose war und ist wesentliche Planungsgrundlage. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitete Bevölkerungsprognose für Berlin 2011 2030 wurde nach Senatsbeschluss im Dezember
2012 den Bezirken und Senatsverwaltungen als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. Auf Basis der im Vorfeld gemeinsam mit einer Vielzahl von Experten erarbeiteten Annahme wurde die Prognose in drei Varianten gerechnet. Mit der unteren und oberen Variante wurden die Grenzen eines Bereiches ausgewiesen, in dem nach Analyse aller damals bekannten und absehbaren Einflussfaktoren die zukünftige Einwohnerentwicklung eingeschätzt wurde. Angesichts der überraschenden Einwohnerentwicklung und deren Auswirkungen in allen Bereichen des sozialen Lebens ist dringend eine Überarbeitung der aktuellen Prognosegrundlagen notwendig. Eine aktualisierte Prognose wird voraussichtlich Ende 2015 zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird in Relation zum Realbestand per 31.12.2014 die obere Variante der Prognose bei Planungen zugrunde gelegt. Die Abteilung Stadtentwicklung hat mit dem mit der Bearbeitung des bezirklichen Zentrenkonzeptes beauftragten Büro Stadt+Handel vereinbart, dass die Datengrundlage 2016 nach Vorliegen aller relevanten Analysen und Prognosen (u. a. Bevölkerungsprognose, bezirkliches Wohnbaukonzept) aktualisiert wird. Eine Verständigung über die fachliche Arbeitsmethodik für Begründung und Aussagen über zusätzliche Ansiedlung von Verkaufsflächen, deren Umfang, Warengruppen und Betriebstypen und natürlich auch Verortung, erscheint dringend geboten. Hier scheint der Herleitungsweg und nicht das Ziel die Differenzen zu begründen. Über Quantitäten und Qualitäten wird es eine bezirkliche Abstimmung geben. Das Bezirksamt hat mit den Vertretern der Fraktionen der BVV in der Steuerungsrunde Pankower Tor am 03.11.2015 eine intensivere Einbindung der politischen Entscheidungsträger in die Ableitung konzeptioneller Zielstellungen zur Einzelhandelsentwicklung vereinbart. Das Büro Stadt+Handel wird vom Fachbereich Stadtplanung mit der Durchführung von moderierten Arbeitsgruppensitzungen zur dezidierten und transparenten Vermittlung der Vorgehensweise bei der Erarbeitung des neuen Zentrenkonzeptes beauftragt (2016 nach Vorliegen des Entwurfs des Zentrenkonzeptes). Dies betrifft insbesondere die Aspekte zu Entwicklungspotenzialen, zur Verwendung valider und aktueller Datengrundlagen und zur Abgrenzung und Hierarchisierung der zentralen Versorgungsbereiche. Das Bezirksamt schlägt dafür moderierte Arbeitsgruppensitzungen vor: je eine Abstimmungsrunde zur Methodik und zu den Inhalten. Das Bezirksamt begrüßt das strategische Herangehen der BVV und empfiehlt seinerseits die Modifizierung der Arbeitsweise zur Erreichung der einvernehmlichen Planungsziele unter Berücksichtigung des vorangeschrittenen Erarbeitungsstandes des dringend erforderlichen aktuellen Zentrenkonzeptes.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung