Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2015

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Transkript:

Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2015 2. Kurs am Donnerstag, 22. Januar 2015 «Finanzen im Griff» Unterhaltsplanung der Gemeinde Möhlin Abteilung Bau und Umwelt 19.01.2015 Seite 1

Vortrag Praxisbeispiel in der Gemeinde Möhlin Ziel und Zweck der Unterhaltsplanung: Möglichst optimale, funktionierende Infrastrukturen und Gebäude zur Verfügung stellen Störungen, Unterbrüche vermeiden Wert- bzw. Substanzerhalt Langfristige Finanzplanung ermöglichen 19.01.2015 Seite 2

Vortrag Praxisbeispiel in der Gemeinde Möhlin Kennzahlen Gemeinde Möhlin Öffentliche Gebäude 150 Mio 1. Wiederbeschaffungswert aller öffentlichen Gebäude 2. Wiederbeschaffungswert Schulanlagen (Steinli / Storebode, Fuchsrain und Obermatt) 3. Einführung von Stratus Ermittlung Gebäudewert, Gebäudezustand, Strategie und Priorisierung der Unterhaltsplanung, Finanzplanung (laufender Unterhalt und Investitionen Infrastrukturen 291 Mio 1. Wiederbeschaffungswert der Infrastrukturen Abwasserbeseitigung Wasserversorgung Strassen, Feldwege + Brücken 2. Vorgehen Planung / Umsetzung Total Wiederbeschaffungswert 441 Mio 19.01.2015 Seite 3

Kennzahlen Gemeinde Möhlin Einwohnerzahl Stand 31.12.2014; 10 750 Einwohner Flächenstatistik Stand Januar 2014; 1 883 Hektaren Dorf-, Industrie- und Landwirtschaftsgebiet: 1 068 Hektaren Wald: 640 Hektaren Bahnen, Strassen und Wege: 106 Hektaren Gewässer: 70 Hektaren Steuerfuss 115 % Finanzkennzahlen Haushalt Fr. 43 Mio. Steuereinnahmen Fr. 29.5 Mio. Nettoschulden Fr. 25 Mio. Investitionen durchschnittlich Fr. 5 6 Mio. pro Jahr Gemeindeangestellte 8 000 Stellenprozente, verteilt auf 90 Mitarbeitende 11 Lernende 19.01.2015 Seite 4

Grundsatz und Strategie Grundsatz: Gezielter Einsatz der vorhandenen bzw. zukünftigen finanziellen Mittel Strategie: Werterhalt der vorhandenen Infrastrukturen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten Möglichst gleichmässige Verteilung der Investitionen auf mehrere Jahre Frühzeitige Planung des Sanierungs- oder Ersatzzeitpunktes der Infrastrukturen (Software) 19.01.2015 Seite 5

Öffentliche Gebäude 1. Wiederbeschaffungswert aller öffentlicher Gebäude Gebäude Wiederbeschaffungswert Verwaltungsliegenschaften Fr. 12.0 Mio. Kindergärten Fr. 9.0 Mio. Schulen Fr. 87.0 Mio. Schwimmbad Fr. 5.5 Mio. Werkhof Fr. 11.0 Mio. Sport, Garderobengebäude Fr. 2.5 Mio. Öffentliche Sicherheit, GSA Röti / ehem. Truppenunterkunft Fr. 6.0 Mio. Liegenschaften FV Fr. 1.5 Mio. OBG Fr. 4.5 Mio. Diverse (Buswartehäuser, öffentliche WC-Anlagen etc.) Fr. 11.0 Mio. Total Fr. 150 Millionen 19.01.2015 Seite 6

Öffentliche Gebäude 2. Wiederbeschaffungswert der 3 Schulanlagen Schulanlagen Steinli / Storeboden Fr. 47 Mio. Schulanlagen Fuchsrain Fr. 32 Mio. Schulanlagen Obermatt Fr. 8 Mio. 19.01.2015 Seite 7

Laufender Unterhalt und Investitionen in Schulanlagen Laufender Unterhalt Schulbauten ca. Fr. 350 000 p.a. Entspricht ca. 0.45 % des Anlagewertes Investitionen Sanierung Schulbauten im Schnitt ca. Fr. 200 000 p.a. Entspricht ca. 0.25 % des Anlagewertes Verpflichtungskredite Schulbauten (exkl. KIGA) für Erweiterungen/ Umbauten / Sanierungen seit 1995 Fr. 50 Mio. 19.01.2015 Seite 8

Geplante Sanierungen Schulanlagen Steinli / Storeboden Priorität 3 Schulanlagen Fuchsrain Priorität 1 Schulanlagen Obermatt Priorität 2 19.01.2015 Seite 9

Basis für Priorisierung: 1. Auswertung Software Stratus 2. Finanzplanung 3. Schulraumplanung 4. Konzentration auf jeweils eine Schulanlage 19.01.2015 Seite 10

Stratus: - Anschaffung und Bewertung des Gebäudezustandes 2011 Total 100 Jedem Bauteil ist ein prozentualer Anteil am Gebäude sowie die voraussichtliche Lebensdauer hinterlegt. Dadurch berechnet Stratus den theoretischen Instandsetzungszeitpunkt und die Kosten. 19.01.2015 Seite 11

Auswertung Stratus am Beispiel Bezirksschule Beispiel Bezirksschulhaus Fuchsrain 19.01.2015 Seite 12

Auswertung Stratus am Beispiel Bezirksschule 19.01.2015 Seite 13

Schulraumplanung: Derzeit wird der künftige Bedarf an Räumlichkeiten ermittelt. Die daraus resultierenden baulichen Massnahmen sind in den beiden folgenden Grafiken noch nicht berücksichtigt. Dementsprechend wird sich das Investitionsvolumen erhöhen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in den Schulanlagen Fuchsrain der grösste Bedarf an zusätzlichen Räumen herrscht. 19.01.2015 Seite 14

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Fazit: Um eine möglichst gleichmässige Verteilung der Investitionen zu erreichen, sollte - wo möglich der von Stratus berechnete Instandsetzungszeitpunkt angepasst werden. Stehen Umbauten in den Gebäuden an, sollten diese mit Instandsetzungsmassnahmen kombiniert werden. Durch Bündelung der Sanierungen in den einzelnen Anlagen können Kosten eingespart werden z.b. beim Einsatz von Provisorien. 19.01.2015 Seite 17

Infrastrukturen 1. Wiederbeschaffungswert der Infrastrukturen Abwasserbeseitigung Fr. 130 Millionen Öffentliches Kanalisationsnetz, Totallänge 46 475m, Wiederbeschaffungswert Fr. 100 Mio. Abwasserverband Region Möhlin, 13 Anlagen, Wiederbeschaffungswert Gebäude Fr. 23 Mio. Wiederbeschaffungswert Geräte, Maschinen und Ausrüstungen Fr. 7 Mio. Beim Kanalisationsnetz geht man von einer Amortisationszeit von ca. 50 Jahren aus, damit betragen die jährlichen Abschreibungen ca. Fr. 2 Mio. im Jahr oder 2%. Bei den Gebäuden des Abwasserverbandes geht man von einer Amortisationszeit von ca. 35 Jahren aus, damit betragen die jährlichen Abschreibungen ca. Fr. 660 000.- im Jahr oder 2.9%. Bei den Geräten, Maschinen und Ausrüstungen des Abwasserverbandes geht man von einer Amortisationszeit von ca. 10 Jahren aus, damit betragen die jährlichen Abschreibungen ca. Fr.700 000.- im Jahr oder 10%. Die Abwassergebühr beträgt in Möhlin zurzeit Fr. 2.30 exkl. MWST (die totale Gebühr pro m 3 Wasser und Abwasser beträgt Fr. 3.50 exkl. MWST) Achtung: Zusätzliche, private Hausanschlussleitungen, ca. die doppelte Länge der öffentlichen Leitungen 90 000m, Wiederbeschaffungswert Fr. 117 Mio. 19.01.2015 Seite 18

Infrastrukturen 1. Wiederbeschaffungswert der Infrastrukturen Wasserversorgung Fr. 64 Mio. Öffentliches Leitungsnetz, Totallänge 87 000m, Wiederbeschaffungswert Fr. 53 Mio. Wasserversorgung Möhlin, 18 technische Anlagen, Wiederbeschaffungswert Fr. 11 Mio. Bei den Wasserleitungen und deren technischen Anlagen geht man von einer Amortisationszeit von ca. 70 Jahren aus, damit betragen die jährlichen Abschreibungen ca. Fr. 900 000.-- im Jahr oder 1.4%. Die Trinkwassergebühr beträgt in Möhlin zurzeit Fr. 1.20 exkl. MWST (die totale Gebühr pro m 3 Wasser und Abwasser beträgt Fr. 3.50 exkl. MWST) Achtung: Zusätzliche, private Hausanschlussleitungen, ca. die gleiche Länge der öffentlichen Leitungen 87 000m, Wiederbeschaffungswert Fr. 53 Mio. 19.01.2015 Seite 19

Infrastrukturen 1. Wiederbeschaffungswert der Infrastrukturen Strassen, Feldwege + Brücken / Fussstege Fr. 97 Mio. Gemeindestrassen, Totalfläche 260 000 m 2 oder Totallänge 60 km, Wiederbeschaffungswert Fr. 75 Mio. Feldwege, Totalfläche 140 m2 oder Totallänge 35 km, Wiederbeschaffungswert Fr. 14 Mio. Brücken / Fussstege, Total 10 Fussstege und 14 Brücken, Wiederbeschaffungswert Fr. 8 Mio. Bei den Strassen (ausgebaute Gemeindestrassen) geht man von einer Amortisationszeit von ca. 40 Jahren aus, damit betragen die jährlichen Abschreibungen ca. Fr. 2 225 000.- im Jahr oder 2.5%. 19.01.2015 Seite 20

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel Budgetplanung (jährlich wiederkehrend) Im Budget der Gemeinde Möhlin werden jährlich Fr. 500 000.-- für den laufenden Werterhalt an den Gemeindestrassen eingestellt. Dieser Betrag entspricht ca. 0.55% des Anlagewertes. Nicht eingerechnet sind die für Strassenausbauten genehmigten Verpflichtungskredite anlässlich der Gemeindeversammlungen. Mit diesen Ausgaben würden sich die durchschnittlichen Jahresbeträge am Werterhalt an den Gemeindestrassen auf ca. Fr. 1 500 000.-- erhöhen. Das entspräche ca. 1.65% des Anlagewertes. Für die eigentliche Unterhaltsplanung stehen der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin diverse vorliegende Plangrundlagen und Kostenerhebungen zur Verfügung, welche zusammengefasst in einer Software, WEB-Lösung, vorliegen. Strassenkataster, Zustandsbericht der Gemeindestrassen Abwasserkataster / Genereller Entwässerungsplan (GEP), Zustandsbericht Kanalisationsleitungen und Schachtbauwerke Wasserkataster / Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP), Ausbauprojekt / Leitungsalter / Hydrantendatenbank HINNI Mit diesen Unterlagen lassen sich die Unterhaltsplanungen vornehmen und garantieren eine nahezu 100%ige Sicherheit, dass alle öffentlichen, gemeindeeigenen Infrastrukturwerke erfasst und beurteilt sind. 19.01.2015 Seite 21

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 1. Anhand des Strassenkatasters, Zustandsbericht Gemeindestrassen, kann die Sanierungspriorität mittels Farbe erkannt werden. Rot > 1. Priorität 19.01.2015 Seite 22

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 2. Nach dem Aktivieren des Hyperlinks öffnet sich die Kostenschätzung für den Strassenabschnitt des Ackerweges. 3. Betrag von Fr. 60 000.-- wird ins Budget eingestellt 4. Nun erfolgt die Prüfung der weiteren Werke, deren Zustand und der daraus abgeleitete Sanierungsbedarf. 19.01.2015 Seite 23

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 5. Anhand des Abwasserkatasters, Zustandsbericht Kanalisationsleitungen, kann die Sanierungspriorität mittels Farbe erkannt werden. Braun > 3. Stufe 6. Sanierungsmassnahmen sind im GEP-Ordner, Band 5 Vorprojekte, inkl. Kostenschätzung umschrieben. 7. Meistens handelt es sich bei der Stufe 3, Braun, um Sanierungen mittels Roboter und benötigen somit keinen Strassenaufbruch. Beim Ackerweg handelt es sich auch um Robotersanierungen, welchen keinen Aufbruch und einen totalen Leistungsersatz bedürfen. Kein sofortiger Handlungsbedarf notwendig 19.01.2015 Seite 24

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 8. Anhand des Abwasserkatasters werden die privaten Kanalisationshausanschlussleitungen im Bereich des Strassenausbauperimeters ermittelt. 9. Gemäss V EG UWR 34 Absatz 2 sind die privaten Hausanschlussleitungen auf deren Zustand zu prüfen und bei Bedarf zu sanieren. 10. Die Gemeindepraxis, gefestigt mit dem Entscheid des GR vom 9.09.2013, übernimmt die Kosten für die TV- Aufnahmen des Hausanschlusses sowie die vorgängige Spülarbeiten. Bei einem Sanierungsbedarf übernimmt die Gemeinde auch die Kosten für das Sanierungsprojekt und die Bauleitung. Die Baukosten sind durch den Eigentümer zu bezahlen. 11. Die Hausanschlussleitungen werden somit vorgängig untersucht und wo notwendig die Sanierung in das Gesamtprojekt integriert. 19.01.2015 Seite 25

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 12. Zur Bestimmung, ob eine Wasserleitung ersetzt / saniert werden muss, werden diverse Parameter beigezogen, welche massgebend sind. GWP, Plan Ausbauprojekt Leitungsmaterial Alter der Leitung Anzahl Leitungsbrüche 13. Im GWP, Plan Ausbauprojekt sind keine Massnahmen für die WL aufgezeigt (z.b. hydraulischer Engpass) 14. Im Wasserkataster kann das Leitungsmaterial als duktile Gussleitung GD100, erkannt werden. 19.01.2015 Seite 26

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 15. Im dargestellten Plan kann das ungefähre Leitungsalter 1960 bis 1989 evaluiert werden, Farbe violette 19.01.2015 Seite 27

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 16. Nach dem Aktivieren des Hyperlinks öffnet sich die HINNI Datenbank zu allen Hydranten. In dieser ist auch das Alter der Hydranten aufgeführt. 19.01.2015 Seite 28

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel (Budgetplanung - Ackerweg) 17. Im dargestellten Plan, Wasserleitungsbruch, können die Anzahl Wasserleitungsbrüche im besagten Leitungsabschnitt erkannt werden. Im besagten Abschnitt ist ein Wasserleitungsbruch aus dem Jahr 1984 bekannt. 18. Die Hausanschlussleitungen erfahren eine Sanierung. Wenn diese über keinen Absperrschieber verfügen, muss dieser zu Lasten des Eigentümers eingebaut werden. Die Gemeinde beteiligt sich mit einer Pauschale von Fr.1 100.--. Wenn die Wasserleitung ausgewechselt werden muss, wird der private Hausanschluss zu Lasten der Gemeinde bis ausserhalb der Strassenparzelle erneuert. Die Eigentümer werden angefragt, ob Sie den gesamten Anschluss erneuern möchten. 19. Bei der Wasserleitung Ackerweg besteht aufgrund der Parameter kein Sanierungsbedarf. 19.01.2015 Seite 29

Infrastrukturen 2. Vorgehen Planung / Umsetzung an einem Praxisbeispiel Budgetplanung - Ackerweg, Zusammenfassung Für das Budget im Folgejahr muss beim Praxisbeispiel nur der Betrag für die Strassensanierung sowie die TV-Aufnahmen für die Kanalisationshausanschlüsse eingestellt werden. 19.01.2015 Seite 30

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen einen kleinen und informativen Einblick in die Unterhaltsplanung der Gemeinde Möhlin vermitteln konnten. Für detaillierte Auskünfte können Sie gerne folgende Personen unserer Abteilung kontaktieren: René Berger, Abteilungsleiter, Tel. 061 855 33 71 / Mail: rene.berger@moehlin.ch Roger Winter, Abteilungsleiter-Stv. und Sektionsleiter Bau/Planung, Tel. 061 855 33 76 / Mail: roger.winter@moehlin.ch Michael Reinecke, Sektionsleiter Liegenschaften,Tel. 061 855 33 72 / Mail: richael.reinecke@moehlin.ch Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 19.01.2015 Seite 31