FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

Ähnliche Dokumente
Nr Januar Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

KREISAMTSBLATT. Amtliches Veröffentlichungsorgan des Landkreises Amberg-Sulzbach

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Oberbayerisches Amtsblatt

H a u s h a l t s s a t z u n g

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Stadtrat. Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 12 vom INHALTSVERZEICHNIS

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Nr Mai 2014 INHALT:

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Lesefassung. 1 Allgemeines

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am Seite 69. Inhalt:

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

Nr Inhaltsverzeichnis. Vollzug des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung;

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom

für den Landkreis Freyung-Grafenau

AMTSBLATT für das Amt Oderberg

Gemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Nr. 6 Haßfurt, Jahrgang. vormittags: nachmittags: vormittags: nachmittags: vormittags: nachmittags:

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

7. Jahrgang Ausgabetag Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVIII/14. Teil I

Stadt Lindau (Bodensee)

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

H a u s h a l t s s a t z u n g

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Transkript:

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die Realschule am Kreuzberg in Burglengenfeld 2 Bauzeichner 3 Beamte der 2. und 3. Qualifikationsebene bzw. Verwaltungsfachangestellte mit Fachprüfung I und II 3 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe, für das Haushaltsjahr 2015 4 4.Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Neunaigen Kemnath 5 Haushaltssatzung des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn für das Haushaltsjahr 2015 5 1

Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) Der Landkreis Schwandorf stellt zum 1. September 2016 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) ein. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Einstellungsvoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss. Bewerben Sie sich bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens Freitag, 20. November 2015 beim samt Schwandorf, Personalverwaltung, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de/stellenausschreibungen. Schwandorf, 30. Oktober 2015 samt Schwandorf Schulhausmeister für die Realschule am Kreuzberg in Burglengenfeld Beim Landkreis Schwandorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Schulhausmeisters (w/m) zu besetzen. Der Einsatz erfolgt an der Realschule am Kreuzberg in Burglengenfeld. Bewerber/innen sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektriker oder Heizungsbauer besitzen. Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung finden Sie im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de/stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 20. November 2015 an das samt Schwandorf, Sachgebiet 1.1, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr. 09431/471-369 (Fr. Kirchberger). Schwandorf, 23. Oktober 2015 samt Schwandorf 2

Bauzeichner Der Landkreis Schwandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bauzeichner/in Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden). Den gesamten Text dieser Stellenausschreibung finden Sie im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de/stellenausschreibungen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 20. November 2015 an das samt Schwandorf, Personalverwaltung, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Ruf-Nr. 09431/471-494 (Frau Simon). Für Auskünfte zum Aufgabenbereich steht Frau Gottmeier unter der Ruf-Nr. 09431/471-416 zur Verfügung. Schwandorf, 22. Oktober 2015 samt Schwandorf Beamte der 2. und 3. Qualifikationsebene bzw. Verwaltungsfachangestellte mit Fachprüfung I und II Der Landkreis Schwandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Beamte / Beamtinnen der 2. und 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. Tarifbeschäftigte mit Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder Fachprüfung I und II Als Aufgabenbereiche kommen alle Verwaltungsaufgaben im samt in Betracht, vor allem im Zusammenhang mit Asylbewerberzuweisungen. Es handelt sich um unbefristete Vollzeitstellen (ggf. teilzeitfähig). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besoldung bzw. Vergütung erfolgt nach den besoldungs-/tarifrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Dienstes. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 25. November 2015 an das samt Schwandorf, Personalverwaltung, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Ruf-Nr. 09431/471-494 (Frau Simon). Schwandorf, 3. November 2015 samt Schwandorf 3

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe, für das Haushaltsjahr 2015 I. Aufgrund des 17 der Verbandssatzung vom 09.08.2011, des Art. 40 Abs. 1 KommZG, sowie Art. 63 ff der GO, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe, in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.08.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß, Art. 24 KommZG i.v.m. Art 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 272.500,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.037.100,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 70.000,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 (1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben. (2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. II. Das samt Schwandorf hat mit Schreiben vom 15.10.2015, Az. 2.1-941 festgestellt, dass die in 2 der Haushaltssatzung 2015 festgelegte Kreditaufnahme bereits im Haushaltsjahr 2014 genehmigt wurde. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Schmidgaden, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Schmidgaden, den 21.10.2015 Zweckverband zur Wasserversorgung der Brudersdorfer Gruppe Schärtl Zweckverbandsvorsitzender 4

4.Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Neunaigen Kemnath vom 26. Oktober 2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Neunaigen - Kemnath 1 Satzungsinhalt Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Neunaigen Kemnath vom 19. März 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. November 2014, wird wie folgt geändert: 1. 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 1,70 EURO pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 2. 10 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,70 EURO pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Wernberg-Köblitz, 26. Oktober 2015 Zweckverband zur Wasserversorgung Neunaigen Kemnath Bauer Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn für das Haushaltsjahr 2015 I. Auf Grund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn in ihrer öffentlichen Sitzung am 12. Oktober 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.v.m. Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungsghaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.720 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.644 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 5

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Schulverbandsumlage Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt auf 0,00 Euro und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2014 festgesetzt auf 0 Verbandsschüler. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler festgesetzt auf 0,00 Euro. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 2.000 Euro. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. II. Das samt Schwandorf hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2015, Az. 2.1-941, festgestellt, dass die Haushaltssatzung 2015 keine nach Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG i.v.m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile enthält. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Schulverbandes in Neunburg vorm Wald, Rathaus, Schrannenplatz 1, 1. OG/Zimmer Nr. 14 (Stadtkämmerei), während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden im Übrigen vom Tage der Bekanntmachung für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der oben genannten Geschäftsstelle während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Neunburg vorm Wald, 30.10.2015 Schulverband Kemnath b. Fuhrn Birner Schulverbandsvorsitzender 6