Niederschrift über die Sitzung



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des Gemeinderates Furth Niederschrift über die Sitzung Tag und Ort: Vorsitzender: Schriftführerin: am 15.06.2015 in 84095 Furth, Rathaus Andreas Horsche, 1. Bürgermeister Frau Weinberger Eröffnung der Sitzung: Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19.00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, daß sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und daß Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Anwesend: Von den 17 Mitgliedern (einschließlich Vorsitzender) des Gemeinderates Furth sind 16 anwesend. Dierl Monika Eichstetter Helmut Fürst Josef Gewies Matthias Halbinger Alois Hammerl Bartholomäus Hüttinger Robert Lederer Andreas Maier Johann Popp Josef Rieder Sebastian Rössel Peter Scherble Hans-Peter Dr. Schweiger K. Alexander Steffel Josef Es fehlen entschuldigt: Popp Florian Es fehlen unentschuldigt:./. Der Bürgermeister stellte fest, daß der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO - Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist. Einwände gegen die Tagesordnung bestehen nicht. Seite 1

Tagesordnung: 1.) Genehmigung der letzten Niederschrift 2.) Informationen der Bürgermeister 3.) Bericht der Referenten 4.) Strombeschaffung 2017 2019 über Bündelausschreibung der Firma Kubus 5.) Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) 6.) Nahwärmenetz Siedlungsstraße Grunddienstbarkeit und Anschluss des DJK-Furth 7.) Antrag der Augustiner Freunde Furth e.v. auf Abhaltung des Starkbierfestes 2016 8.) Verschiedenes, Wünsche, Anregungen TOP 1.) Genehmigung der letzten Niederschrift TOP 1 wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. TOP 2.) Informationen der Bürgermeister TOP 2/1 Geburtstage Bgm. Andreas Horsche gratuliert Frau Gemeinderätin Monika Dierl und Herrn 3. Bgm. Josef Popp nachträglich zum Geburtstag. TOP 2/2 Nächste Sitzungen Bgm. Andreas Horsche schlägt als Termin für die nächste Gemeinderatssitzung den 13. Juli 2015 vor. Vor der Sitzung um 18:15 Uhr können interessierte Gemeinderatsmitglieder an einem verkürzten 30 minütigen Mathe-Quali in der Mittelschule Furth teilnehmen. Des Weiteren soll vor der nächsten Sitzung ein Gruppenfoto gemacht werden. Die nächste Bauausschusssitzung findet am 06. Juli 2015 statt. TOP 2/3 ILEK Die ILE Holldauer Tor mit den Gemeinden Furth, Obersüßbach und Weihmichl müssen ein ILEK (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept) erstellen lassen. Die ILE hat sich hierfür für das Büro Wartner & Zeitzler entschieden. Die Kosten für das ergebnisorientierte Entwicklungskonzept belaufen sich auf ca. 6.000-8.000 und werden vom Amt für ländliche Entwicklung mit 65 % gefördert. Die verbleibenden Kosten teilen sich auf die 3 Gemeinden auf. TOP 3.) Bericht der Referenten Referent für Verkehrsangelegenheiten GR Robert Hüttinger Aufgrund der Mitteilung von Herrn Hüttinger wurden die Anwohner beim Durchgang Sportplatz bzgl. der Parksituation angeschrieben. Jugendreferentin GRin Monika Dierl Am 29. Juni erscheint das Ferienprogramm, ab 02. Juli kann man sich anmelden. Seite 2

Referent für Städtepartnerschaften GR Hans Meier Zum Thema Partnerschaftstag nahm Herr Meier mit Herrn Manfred Weber, MdEP, Kontakt auf. Demnächst wird ein Treffen stattfinden. TOP 4.) Strombeschaffung 2017 2019 über Bündelausschreibung der Firma Kubus Es findet wieder eine Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2019 durch die Firma Kubus statt. Ausschreibende Stelle ist der Bayerische Gemeindetag. Kleinere Gemeinden können als Verwaltungsgemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen und somit das Dienstleistungsentgelt an die Firma Kubus deutlich reduzieren. 65 16 16 0 Bgm. Andreas Horsche wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Die Gemeinde Furth überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. 66 16 11 5 Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 bis 2019 Normalstrom beschafft werden. TOP 5.) Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) Die Satzung wurde im geschützten Bereich der Gemeindewebsite den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Bgm. Andreas Horsche erläutert kurz die geänderten Punkte: Bestehendes EU Recht wurde in die Satzung eingearbeitet. Des Weiteren wurde in 12 der EWS Satzung die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, alle 20 Jahre den Anschluss durch ein fachlich geeignetes Unternehmen prüfen zu lassen, eingearbeitet. Bei der Klärung von Schadensfällen hat die Gemeinde somit die Möglichkeit das Überprüfungsprotokoll vom Grundstückseigentümer zu verlangen. Herr GR Hans-Peter Scherble bittet um Mitteilung durch welche Regelung der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet ist, entstehendes Wasser auf dem eigenen Grundstück zu entwässern. Die Regelungsgrundlage wird in der nächsten Sitzung bekanntgegeben. Seite 3

67 16 14 2 Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Entwässerungssatzung mit Wirkung zum 01.05.2015. Die Satzung liegt dieser Niederschrift bei. TOP 6.) Nahwärmenetz Siedlungsstraße Grunddienstbarkeit und Anschluss des DjK Furth Mit Schreiben vom 08.06.2015 erklärt sich die Firma Schober SES damit einverstanden, die anfallenden Kosten für die Straßenquerung im Bereich der Siedlungsstraße 32 zu übernehmen. Die entstehenden Kosten umfassen Asphaltaufbruch, Erdaushub, Leerrohrverlegung, Wiederverfüllung und Wiederherstellung der Asphalttragschicht. Herr GR Matthias Gewies erläutert als beauftragter Planer die Anlage. Anschließend folgt eine Diskussion. Der Antragsteller bittet laut Schreiben um kurze Stellungnahme zur grundsätzlichen Errichtung der Anlage. Vom DjK liegt eine positive Stellungnahme zum Bau der Heizanlage vor. Bgm. Andreas Horsche schlägt vor, die Konditionen bzgl. Grundstück und Vertragsgestaltung (Pachtvertrag, Rückbau usw.) durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen und im Bauausschuss zu behandeln. 68 16 16 0 Der Gemeinderat steht der Errichtung der Hackschnitzelanlage anschließend zum Sportheim (Umkleidebereich) grundsätzlich positiv gegenüber. Der Bauausschuss wird mit der Ausarbeitung und Beschluss der Konditionen der Grundstücksüberlassung beauftragt. Seite 4

TOP 7.) Antrag der Augustiner Freunde e.v. auf Abhaltung des Starkbierfestes 2016 Der Gemeinderat wird über den formlosen Antrag der Augustiner Freunde e.v. auf Abhaltung des 3. Starkbierfestes vom 18.03. - 20.03.2016 auf dem Festplatz informiert. Es folgt eine eingehende. Die Veranstaltung sollte unter den gleichen Voraussetzungen wie bisherige Veranstaltungen stattfinden: Möglichst allen Anwohnern ist die Abhaltung des Starkbierfestes mitzuteilen. Ein förmlicher Antrag auf gaststättenrechtliche Genehmigung ist bei der Verwaltung noch zu beantragen. 69 16 16 0 Die Gemeinde Furth genehmigt die Durchführung des Starkbierfestes der Augustiner Freunde e.v. von 18.03. bis 20.03.2016 und stellt diesen kostenfrei den Festplatz zur Verfügung. TOP 8.) Verschiedenes, Wünsche und Anregungen TOP 8/1 Spielplätze Am Donnerstag um19.00 Uhr findet im Gasthaus Kollmeder eine Besprechung mit den Eltern der beiden Spielplätze im Auenweg und in Arth im Baugebiet statt. TOP 8/2 Arth, Böschung Bach Die Böschung des Baches in Arth soll an einigen Punkten gemäht werden, da es ansonsten vermehrt zu Problemen mit anstauendem Wasser kommt. Von der Verwaltung/dem Bauhof/dem Gewässerunterhaltungszweckverband sind die Bereiche zu überprüfen (Bereich Zwander /Kirche, Spielplatz). TOP 8/3 Internetverbindung Arth, altes Dorfgebiet Auf Anfrage teilt Bürgermeister Horsche mit, dass derzeit kein Breitbandausbau im alten Dorfgebiet in Arth geplant ist. Diese Maßnahme wird im Zusammenhang mit dem Haushalt 2016 besprochen. TOP 1.) Genehmigung der letzten Niederschrift 70 16 16 0 Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.05.2015 wird ohne Einwände genehmigt. Seite 5