Nomos. Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung

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Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Band 66 Therese Stäcker Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung Nomos

Kieler Rechtswissenschaftliche Abhandlungen (NF) Herausgegeben von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel Band 66

Therese Stäcker Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung Nomos

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Zugl.: Kiel, Univ., Diss., 2011 ISBN 978-3-8329-7365-0 1. Auflage 2012 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Tode Franz von Liszts im Jahr 1919 19 A. Vorüberlegungen 19 I. Zur Entstehung der kriminalpolitischen Vorstellungen Franz von Liszts 19 1. Die wissenschaftlichen Strömungen 19 2. Die Sprache Franz von Liszts 20 3. Die Entwicklung Franz von Liszts 20 II. Zu den Bedingungen bei der Verbreitung der kriminalpolitischen Vorstellungen um 1900 22 1. Die soziale Situation und das Ansteigen der Kriminalität 22 2. Die Ausrichtung des Strafrechts und die Auffassung vom Verbrechen 23 III. Der Wandel im Staatsverständnis und die Übertragung dieser Gedanken auf das Strafrecht 24 B. Die moderne, jungdeutsche Schule: Die neuen Aufgaben und Methoden der Strafrechtswissenschaft aus der Sicht von Franz von Liszts C. Das kriminalpolitische Programm: Die Entfaltung Franz von Liszts innerhalb der gestellten Aufgaben 27 I. Die Auffassung von der Strafe 28 1. Die Zweckstrafe 28 2. Die Begrenzung der Zweckstrafe 28 a) Die notwendige Strafe 29 b) Die Strafe ein Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität 29 c) Die Objektivierung 30 d) Das Strafrecht und die Straftatvoraussetzungen 30 II. Die soziologische Schule: Die Ursachen des Verbrechens 32 1. Die deterministische Auffassung 32 2. Das Verbrechen als notwendiges Produkt von gesellschaftlichen Verhältnissen und individueller Eigenart 33 III. Die Einteilung der Verbrecher: Franz von Liszts Tätertypologie 35 25 7

IV. Die Strafzumessung 36 1. Die Gesinnung des Täters als Ausgangspunkt 37 2. Die richterliche Strafzumessung 38 V. Die wissenschaftliche Fundierung der politischen Forderungen 39 VI. Die Sanktionen 42 1. Die Freiheitsstrafe 42 a) Ihre Bedeutung 42 b) Die kurze Freiheitsstrafe 43 c) Der Vollzug 44 aa) Die allgemeine Ausgestaltung des Vollzugs 44 bb) Die Behandlung der Tätergruppen 45 (1) Die Sicherung des unverbesserlichen Zustandsverbrechers 45 (2) Die Besserung des besserungsbedürftigen Verbrechers 46 (3) Die Abschreckung des nicht besserungsbedürftigen Verbrechers 47 2. Die bedingte Verurteilung (Aussetzung der Strafvollstreckung) 48 3. Die Geldstrafe 49 V. Die Vorschläge hinsichtlich des Jugendstrafrechts 49 1. Die Ursachen der jugendlichen Kriminalität 49 2. Die Forderungen 50 a) Die Heraufsetzung und Erweiterung der Strafmündigkeitsgrenze 50 b) Der Vollzug 51 c) Die Betreuung der Jugendlichen 51 d) Weitere Änderungen 52 D. Die kriminalpolitische Praxis: Die Franz von Liszt- Schule und die Strafgesetzreformen bis zum Tode Franz von Liszts 1919 53 I. Impulse der Annäherung 53 1. Der 20. Deutsche Juristentag 1902 Das Gutachten Franz von Liszts 53 2. Das wissenschaftliche Komitee zur Rechtsvergleichung 54 II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die kriminalpolitischen Forderungen Franz von Liszts 55 1. Der Vorentwurf von 1909 55 2. Der Gegenentwurf von 1911 59 3. Die Entwürfe von 1913 und 1919 unter Ausschluss Franz von Liszts 62 a) Der Entwurf von 1913 63 8

III. b) Der Entwurf von 1919 64 Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums nach Franz von Liszt 65 1. Der Vorentwurf von 1909 65 2. Der Gegenentwurf von 1911 66 Exkurs: 67 I. Das allgemeine Verhältnis von Strafe und Maßregeln im Konzept Franz von Liszts 67 II. Die Auffassung Franz von Liszts über das Verhältnis von Sicherungsstrafe und Verwahrung im Besonderen 68 1. Die Zurechnungsfähigkeit 68 2. Die Zurechnungsfähigkeit als Grenze zwischen Strafe und Verwahrung 69 3. Die Entwürfe von 1913 und 1919 71 E. Die Begründung und Entwicklung der Franz von Liszt- Schule 72 I. Das kriminalistische Seminar 72 II. Die Verbreitung der Ideen Die IKV und die ZStW 73 III. Der kriminalpolitisch aktive Schülerkreis Franz von Liszts 74 1. Gustav Radbruch (1878 1949) 75 2. Eberhard Schmidt (1891 1977) 75 3. Eduard Kohlrausch (1874 1948) 76 4. Moritz Liepmann (1869 1928) 76 5. Franz Exner (1881 1947) 77 2. Teil: Die Franz von Liszt- Schule bis zum Ende der Weimarer Republik 78 A. Vorüberlegungen 78 I. Die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen für die legislative Umsetzung der Entwürfe 78 1. Die wirtschaftliche und politische Ausgangslage 78 a) Die Phase von 1919 1923 78 b) Die Phase von 1924 1929 79 c) Die Phase von 1929 1933 79 2. Das Aufeinandertreffen der Generationen 79 II. Die Wandlung des Staatsverständnisses und die Einflüsse dieser Gedanken auf die strafrechtlichen Reformen 80 III. Die Debatte über den Verlust des Vertrauens in den Richter 81 IV. Der Wandel in der Strafrechtspraxis 83 9

B. Die Reformen 85 I. Die gesetzlichen Reformversuche Die Entwürfe 85 1. Der Entwurf von 1922 85 2. Der Entwurf von 1925 Der Entwurf von 1922 nach der Vorlage im Reichskabinett 89 3. Der Entwurf von 1927 Der Entwurf nach der Reichsratsvorlage im Jahre 1924 91 4. Der Entwurf von 1930 Der Entwurf nach der Reichstagsvorlage im Jahre 1927 93 II. Die Entwürfe zum Strafgesetzbuch im Hinblick auf die Forderung der Sicherung des Gewohnheitsverbrechertums 94 1. Der Entwurf von 1922 94 2. Der Entwurf von 1925 95 3. Der Entwurf von 1927 96 4. Der Entwurf von 1930 96 C. Die Teilreformgesetzgebung 97 I. Der Inhalt 97 1. Das Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und die Tilgung von Strafvermerken 97 2. Das Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen und das Geldstrafengesetz 98 3. Das Jugendgerichtsgesetz 98 II. Die Bewertung durch die Franz von Liszt- Schüler 99 D. Die Franz von Liszt- Schule und die einsetzende Wende in der Strafrechtsreformbewegung Die Reformgegnerschaft 100 I. Die Deutsche Strafrechtliche Gesellschaft 100 1. Ihre Gründung im Jahre 1925 100 2. Die Reaktionen auf die Gründung 102 II. Die Gegenbewegung zum Reformprogramm der Franz von Liszt- Schule 103 1. Die Gegenreformbewegung 104 2. Die IKV Tagung im Jahre 1932 105 3. Die Kritik an der Reformbewegung Franz von Liszts 106 a) Das liberalistische Gedankengut und die Verweichlichung des Strafrechts 106 b) Die Forderungen 107 aa) Die Berücksichtigung der neuen Geistesströmung 107 bb) Die Neuausrichtung des Strafzwecks 108 10

4. Die Entgegnung der Franz von Liszt- Schüler auf die Kritik 109 a) Der Vorwurf des Liberalismus 109 aa) Die liberale Seite 109 bb) Die Vorwürfe als Missverständnis 110 b) Der Eindruck der Milde Die Beurteilung durch die Franz von Liszt- Schüler 111 E. Die Bedeutung der Parteizugehörigkeit innerhalb der Franz von Liszt- Schule 112 Exkurs: Der zunehmende Einfluss der Parteien seit der Zeit um 1900 112 I. Die Diskussion um den Entwurf aus dem Jahre 1922 114 II. Die politische Zuordnung des kriminalpolitischen Konzepts 116 F. Die einseitige Hinwendung zur Kriminalbiologie 116 I. Der Stufenvollzug und seine Auswirkungen auf die Gefangenen 117 II. Die Kriminalbiologische Gesellschaft 118 III. Der Begriff der Kriminalbiologie 119 1. Die Konzentration der Kriminalbiologie auf die Erbbiologie 119 2. Die Rolle der Kriminalsoziologie 119 IV. Die Vorstellungen der Gegenreformbewegung von der Kriminologie 120 3. Teil: Die Franz von Liszt- Schule in der Zeit des Nationalsozialismus 121 A. Der nationalsozialistische Staat und sein Strafrecht 121 I. Die wesentlichen Prinzipien 121 II. Der Strafzweck 122 III. Die Nutzung der Kriminalitätslage: Die Zunahme des Gewohnheitsverbrechertums 124 B. Das Täterstrafrecht 125 I. Die Gefahr der Verwechselung 125 Exkurs: Die Bedeutung der Ehrenstrafe 127 II. Zwei wesentliche Merkmale 128 1. Der normative Tätertyp im Tatbestand 128 2. Der Wegfall rechtsstaatlicher Grenzen 130 a) Die Straftatvoraussetzungen 130 b) Der sittliche Rechtsbruch 131 C. Die Situation der Franz von Liszt- Schule 132 I. Die personelle Aufstellung 132 II. Die organisatorische Aufstellung: Die Auflösung der IKV 134 11

D. Die gesetzlichen Umsetzungen und Reformvorhaben 136 I. Das Gesetz über gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24.11.1933 136 1. Die Vorschriften 136 a) Die inhaltliche Regelung 136 aa) Die Strafverschärfung nach 20 a 136 bb) Die Sicherungsverwahrung nach 42 e 137 b) Der Vergleich mit den vorherigen Entwürfen 138 2. Die Bewertung 138 a) Durch die Franz von Liszt- Schüler 140 b) Durch die Nationalsozialisten 141 3. Die Anwendungspraxis und die gesetzliche Entwicklung 142 II. Die Reformversuche Die Entwürfe 144 1. Der Referentenentwurf vom September 1933 145 2. Der Entwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs von 1933/1934 146 3. Die folgenden Vorabdrucke der Entwürfe von Mai 1935 bis Juli 1936 148 4. Der Entwurf eines deutschen Gesetzbuches vom Dezember 1936 149 5. Der weitere Verlauf der Reformversuche 150 E. Die Ausrichtung der Kriminologie und ihre Nutzbarkeit für die nationalsozialistische Ideologie F. Die Rolle Franz von Liszts 154 I. Die Gefahren im Konzept Franz von Liszts 154 II. Die Annahme einer Mitverantwortung Franz von Liszts 157 4. Teil: Die Franz von Liszt- Schule in der Besatzungszeit von 1945 1949 161 A. Die Entnazifizierung in den Besatzungszonen 161 I. Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen und Urteilen 161 II. Die geplante Reformierung des Jugendgerichtsgesetzes und des Strafgesetzbuches 163 III. Die personelle Erneuerung 164 B. Der Werdegang der Franz von Liszt- Schüler 167 151 12

5. Teil: Die Franz von Liszt- Schule während der kriminalpolitischen Strömungen in Westdeutschland 170 A. Die kriminalpolitische Strömung von 1949 bis 1965 170 I. Vorüberlegungen 171 1. Das Verständnis von der Rolle Franz von Liszts bei der Beantwortung von Grundsatzfragen des staatlichen Strafens 171 2. Die gesetzliche Regelung des Strafrechts und die Lage der Kriminalität 174 3. Die parteipolitischen Verhältnisse 175 II. Die gesetzliche Reformierung und die Entwürfe eines neuen Strafgesetzbuches 176 1. Die gesetzlichen Teilreformen 177 a) Das 3. Strafänderungsgesetz vom 4.8.1953 177 b) Das Jugendgerichtsgesetz vom 4.8.1953 178 2. Die Arbeiten an einem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches 180 a) Der Beginn der gesetzlichen Reformarbeiten Der Weg zum Entwurf von 1962 180 b) Der Entwurf von 1962 182 aa) Die Regelungen des Sanktionenrechts 182 bb) Die Regelungen zur Sicherung des Hangtäters 186 cc) Die Kontinuitätslinie der inhaltlichen Auseinandersetzungen in den Entwürfen seit 1909 187 c) Die Reaktionen auf die kriminalpolitische Konzeption des Entwurfs von 1962 188 aa) Der weitere Weg des Entwurfes und die Stellungnahmen der Parteien zum kriminalpolitischen Konzept 189 bb) Der Standpunkt der Strafrechtswissenschaft 191 III. Der Stand der Kriminologie 195 1. Das Festhalten an bisherigen Erklärungsansätzen in Wissenschaft und Praxis 195 a) Das Anlage- Umwelt- Modell vor dem Hintergrund des Rechtsfolgensystems 197 b) Die Kriminalbiologische Gesellschaft 198 2. Die Anfänge einer kriminologischen Neuorientierung in der Wissenschaft um 1960 199 a) Die Deutsche Kriminologische Gesellschaft 199 b) Das beginnende Interesse an soziologischen Erklärungsansätzen 200 c) Die Öffnung des Anlage- Umwelt- Modells 202 13

IV. Ein Exkurs: Die défense sociale 204 B. Die kriminalpolitische Strömung von 1965 bis 1980 207 I. Vorüberlegungen Die Zeit des Wandels in Politik und Gesellschaft 207 1. Die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen 207 2. Der gesellschaftliche Umbruch 208 3. Die Einschätzung der Lage der Kriminalität und der Inneren Sicherheit 209 II. Die Lage der gesetzlichen Gesamtreform 210 1. Die Ausweitung der Kritik am Entwurf von 1962 seitens der jüngeren Strafrechtswissenschaft 211 a) Die Fortsetzung grundsätzlicher Kritik an dem Entwurf von 1962 211 b) Der Alternativ- Entwurf Die Formulierung von Vorschlägen 214 aa) Die Regelungen des Rechtsfolgensystems 214 bb) Zur Bedeutung der Reformbewegung um Franz von Liszt 217 (1) Die Bedeutung der Ideen Franz von Liszts bei der kriminalpolitischen Grundkonzeption 219 (2) Die Unterschiede bei der konkreten Ausgestaltung der Rechtsfolgen 220 2. Das politische Schicksal des Entwurfs von 1962 Das schrittweise Abrücken der Parteien von seinem kriminalpolitischen Konzept 221 a) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP 222 b) Die Arbeiten an dem Entwurf von 1962 unter der Großen Koalition 224 c) Die endgültige Absage an das kriminalpolitische Konzept des Entwurfs von 1962 Der zunehmende Einfluss des Alternativ- Entwurfes von 1966 225 III. Die Strafrechtsreformgesetze 227 1. Das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.6.1969 228 2. Das 2. Strafrechtsreformgesetz vom 4.7.1969 231 3. Die Auswirkungen auf die Strafrechtspraxis 232 IV. Die Reformierung des Strafgesetzbuches in der Öffentlichkeit 233 1. Der Einbezug der Öffentlichkeit bei der Reformierung des Strafgesetzbuches 234 2. Der Standpunkt der Bevölkerung bei bedeutenden kriminalpolitischen Themen 235 14

V. Die kriminologische Forschung 236 1. Von der Kriminalbiologischen Gesellschaft zur Gesellschaft für die gesamte Kriminologie 238 2. Der Faktor der Umwelt und der Anlage 238 3. Der Etikettierungsansatz und seine Auswirkungen auf das Grundkonzept der Resozialisierung 240 VI. Die Änderung des Strafvollzugsziels Die Reformierung des Strafvollzugs und ihre Grenzen bei der praktischen Umsetzung 242 C. Die kriminalpolitische Strömung von 1980 bis 1990 249 I. Vorüberlegungen 249 1. Die liberal- konservative Koalition 250 2. Die wirtschaftlichen Bedingungen und die gesellschaftlichen Veränderungen 250 a) Die wirtschaftliche Ausgangslage 251 b) Die Veränderungen in der Gesellschaft 251 c) Die Frage nach der Rolle des Staates 254 II. Die Prämissen der praktischen Kriminalpolitik 256 1. Die Neuentdeckung des Opfers Gleichzeitiges Abwenden vom Täter? 256 a) Das Opfer im Blickfeld der Gesetzgebung und Opferschutzorganisationen 257 b) Verbrechensfurcht und opferbezogene Prävention 259 2. Die Erweiterung der Diversionsmaßnahmen und der Vorrang ambulanter Sanktionen 261 a) Der kriminalpolitische Hintergrund 263 b) Die Gefahr: Diversion als Kontrollerweiterung 266 c) Die gesetzliche Regelung: Das 1. JGGÄndG vom 30.8.1990 267 III. Das Stichwort der neoklassizistischen Kriminalpolitik 268 1. Die Anfänge des Neoklassizismus in den USA und Skandinavien 268 2. Die Beschäftigung mit der neoklassizistischen Strömung in Deutschland 271 a) Die Auseinandersetzung mit der neoklassizistischen Behandlungskritik 271 aa) Die Schwierigkeiten einer Übertragung auf die deutsche Praxis 271 bb) Die Diskussion über die zu ziehenden Konsequenzen 273 b) Die Neuentdeckung der positiven Generalprävention 276 IV. Die kriminologische Forschung 280 1. Die inhaltlichen Schwerpunkte 280 15

2. Zwischen Kriminalsoziologie, Kriminalbiologie und Soziobiologie 281 3. Die Diskussion um die Staatskriminologie 283 Exkurs: Die Rezeption des kriminalpolitischen Programms Franz von Liszts in der Deutschen Demokratischen Republik 285 A. Vorbemerkungen zum Strafrecht in der DDR 286 I. Die Verflechtung von Recht und Politik 287 II. Die allgemeine und die konterrevolutionäre Kriminalität 289 III. Das Lagebild der Kriminalität 291 B. Die allgemeine Auseinandersetzung mit der Franz von Liszt- Schule 293 I. Die Kritik 293 II. Die sozialistische Sicht auf die strafrechtliche Entwicklung in der Vergangenheit 297 1. Das Verhältnis der Franz von Liszt- Schule zur anthropologischen und klassischen Schule 297 2. Die Verbindung der Franz von Liszt- Schule mit dem nationalsozialistischen Strafrecht 298 3. Die Wertung der strafrechtlichen Entwicklung in Westdeutschland 300 C. Die gesetzlichen Reformen bezüglich des Sanktionensystems 302 I. Das neue Strafgesetzbuch vom 1.7.1968 304 1. Die Grundsätze des sozialistischen Strafrechts 304 2. Die Sanktionen 306 a) Die Strafen ohne Freiheitsentzug 308 b) Die Strafen mit Freiheitsentzug 310 c) Zu den besonderen Bestimmungen für Jugendliche 313 D. Zu den Kriminalitätsursachen im sozialistischen Staat 314 I. Zur sozialistischen Kriminologie 315 II. Die Bedeutung des Erklärungsmodells Franz von Liszts 320 1. Die Franz von Liszt- Schule als Teil der bürgerlichen Kriminologie 321 2. Die Ablehnung der Anlage- Umwelt- Formel der Franz von Liszt- Schule 323 E. Der Strafvollzug 326 I. Das Strafvollzugsgesetz vom 7.4.1977 328 II. Die Ansichten über die strafvollzugsrechtlichen Vorstellungen der Franz von Liszt- Schule 331 16

D. Die kriminalpolitische Strömung von 1990 bis 2000 333 I. Vorüberlegungen 333 1. Die Auseinandersetzung um die Sicherheit vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und sozialer Bedingungen 333 2. Die Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse auf dem Gebiet der Kriminalpolitik 337 II. Die kriminalpolitische Praxis 339 1. Die inhaltlichen Schwerpunkte 339 a) Die Bekämpfung von Kriminalität durch sektorale Strafausweitung Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Überblick 340 b) Integrative und repressive Kriminalprävention in der Praxis 342 2. Das Rechtsfolgensystem: Die Änderungen im Zuge des Verbrechensbekämpfungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen gefährlichen Straftaten 345 3. Das Zusammenspiel von Repression und Prävention 347 III. Zu den Vorschlägen zur Reformierung der Sanktionen und ihre kriminalpolitische Einordnung 350 1. Die Gesetzesvorschläge zur Veränderung des Jugendstrafrechts 352 2. Die Gesetzesvorschläge bezüglich des Erwachsenenstrafrechts 356 IV. Die Frage nach der wissenschaftlich fundierten Kriminalpolitik 362 E. Der kriminalpolitische Abschnitt seit 2000 364 I. Vorüberlegungen 364 1. Die kriminalpolitischen Vorhaben der regierenden Parteien 365 a) Die Pläne für die Legislaturperiode von 1998 bis 2002 365 b) Die Pläne für den Abschnitt von 2002 bis 2005 367 c) Die Pläne für die Legislaturperiode von 2005 bis 2009 369 d) Die Pläne seit 2009 370 2. Präventives Sicherheitsdenken in der Rechtspolitik Die Bekämpfung von Terror 371 II. Die praktische Kriminalpolitik 372 1. Die Gesetzgebung im Bereich der Sicherungsverwahrung 373 a) Die Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung 374 b) Die Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden 375 c) Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 376 d) Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht 377 17

F. 2. Weitere Reformvorhaben im Bereich des Sanktionensystems im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht 378 3. Die Situation des Strafvollzugs 381 III. Einige Betrachtungen zur kriminalpolitischen Stimmungslage 385 1. Der Rückzug des Sozialstaates spürbar im Bereich der Kriminalpolitik 386 2. Das Feindstrafrecht in der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion 388 3. Die Forschungen der Neurophysiologie 389 4. Eine Zusammenschau: Sicherheitsdenken und die Ausgrenzung von unverbesserlichen Straftätergruppen 395 Ein Ausblick: Sind gegenläufige Strömungen in der Kriminalpolitik in Sicht? 399 I. Die Entscheidungen des EGMR zur Sicherungsverwahrung 400 II. Tatsächliche und rechtliche Folgen der Entscheidungen des EGMR 402 1. Zu den Entlassungen von Sicherungsverwahrten 403 2. Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22.12.2010 404 a) Die neuen Regelungen über die Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht 404 b) Das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter 407 3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 409 6. Teil: Eine abschließende Betrachtung zur Rezeption Franz von Liszts 411 Literaturverzeichnis 417 18