Der Vorsitzende Bad Oldesloe, 08.03.2012 des Hauptausschusses der Stadt Bad Oldesloe Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 36. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2008 2013 für das Gremium Hauptausschuss der Stadt Bad Oldesloe findet statt am 21.03.2012, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5. Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte den Ausschussvorsitzenden und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Koopmann
- 2 - Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt 1464/2008-2013 Bad Oldesloe vom 11.07.2003 6. Stadtmarketing, Feinkonzept Markenprofil 1466/20082013 7. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe, 1463/2008-2013 hier: Antrag der GRÜNEN vom 11.02.2012 8. Kultur- und Bildungszentrum (KuB), mündlicher Sachstandsbericht 9. Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 10. Mitteilungen/Anfragen 11. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 12. Beschlusskontrolle 1468/2008-2013 Die Punkte - bis - werden in nicht öffentlicher Sitzung beraten ( 5 Geschäftsordnung). Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die Punkte 10 bis 12 nicht öffentlich zu beraten.
Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe, 15.03.2012 Der Bürgermeister Gremien und Wahlen I.10.0 023.114 Übersendung öffentlicher Vorlagen zur 36. Sitzung des Gremiums Hauptausschuss am 21.03.2012 Folgende Vorlage wird übersandt: Neubau der Kindertageseinrichtung Brummkreisel am Konrad-Adenauer-Ring Bau- und Planungsausschuss am 12.03.2012 und Finanzausschuss am 14.03.2012 haben divergierende Beschlüsse gefasst (sh. Anlage). Der Hauptausschuss ist im Rahmen seiner Aufgabe nach 45 b GO Einheitlichkeit der Ausschussarbeit - gefordert. Die Tagesordnung wäre mit 2/3 Mehrheit zu erweitern. Im Auftrag Koopmann
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Bürgeramt Datum 15.03.2012 Aktenzeichen III 462.23; 022.3; 023.114 TOP Drucksachen-Nr. 1483/2008-2013 Beratungsfolge Hauptausschuss Beschlussvorlage öffentlich Sitzungsdatum 21.03.2012 Neubau der Kindertagesstätte Brummkreisel am Konrad-Adenauer- Ring vgl. Drucksachen-Nr. 1455/2008-2013 für den Bau- und Planungsausschuss am 12.03.2012 und den Finanzausschuss am 14.03.2012 1. Sachverhalt Hinsichtlich der Ausstattung des Neubaus der Kindertagesstätte Brummkreisel lag dem Bau- und Planungsausschuss am 12.03.2012 und dem Finanzausschuss am 14.03.2012 mit Drucksachen-Nr. 1455/2008-2013 folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung vor: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2011 Soweit die Lebenshilfe Zuschüsse für die Baumaßnahme oder die Ausstattung der Einrichtung erhält, sind diese auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 Euro anzurechnen. wird aufgehoben. 2. Die Durchführung der Ausstattung wird dem Träger der Einrichtung dem Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh überlassen. Das Ausstattungsvolumen wird auf maximal 175.000 festgelegt. 3. Ein zusätzlicher Zuschuss, den die Lebenshilfe für die Ausstattung der Einrichtung erhält, ist nicht auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 anzurechnen. 4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind innerhalb des Deckungskreises 341 im Haushaltsjahr 2012 wie folgt zu ordnen:
- 2 - Produktsachkonto Lfd. 1 36500 / 7832000 (0891000) 2 36500 / 7831001 (0800000) 3 36500 / 7831000 (0700000) 4 36500 / 7831003 (0700003) 5 36500 / 7831004 (0700004) 6 36500 / 7832000 (0791000) 7 36500 / 7851098 (0910098) 8 36500 / 5271000 Bezeichnung 2011 2012 2012 neu Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 30.000 0 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 150,- Euro und unterhalb von 1.000,- (Ausstattung, u.a. Mobiliar) Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 100.000 0 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 1.000,- (Ausstattung, u.a. Mobiliar) Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 126.000 115.400 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 1000,- Euro (Außenanlagen) Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 75.000 0 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 1000,- Euro (Spielgeräte, außen) Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 16.000 0 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 1000,- Euro (Tee- und Lehrküche) Ausz. aus d. Erwerb v. bewegl. 5.000 5.000 Sachen d. Anlageverm. oberhalb d. Wertgrenze von 150,- Euro und unterhalb von 1.000,- (technische Anlagen, Ausstattung) Auszahlung für Hochbaumaßnahmen 1.118.000 622.500 851.000 (Brummkreisel) Zwischensumme (investiv) 1.118.000 974.500 972.000 Besondere Verwaltungs- und 7.500 0 Betriebsaufwendungen (Geschirr, Kleinteile, Sonstiges) Summe: 1.118.000 982.000 972.000 Gesamtsumme 2.100.000 2.090.000 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kreis Stormarn über die Änderungen bzw. Neuordnung der Baukosten im Hinblick auf die Investitionsförderung aus dem Bundesinvestitionsprogramm U 3 zu informieren.
- 3 - Hiervon abweichend hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2012 hinsichtlich der Nr. 2 und 3 des Beschlussvorschlages auf Antrag der SPD- Fraktion beschlossen: 2. Die Durchführung der Ausstattung wird dem Träger der Einrichtung dem Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh überlassen. Das Ausstattungsvolumen wird auf maximal 135.000 festgelegt. 3. Ein zusätzlicher Zuschuss, den die Lebenshilfe für die Ausstattung der Einrichtung erhält, ist nicht auf die veranschlagten Haushaltsmittel (in Höhe von 2.100.000 EUR) anzurechnen. Nach vorangegangenen Erläuterungen der Verwaltung hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.03.2012 beschlossen: 2. Die Durchführung der Ausstattung wird dem Träger der Einrichtung dem Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh überlassen. Das Ausstattungsvolumen wird auf maximal 175.000 festgelegt. 3. Ein zusätzlicher Zuschuss, den die Lebenshilfe für die Ausstattung der Einrichtung erhält, ist nicht auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 EUR anzurechnen. Dies entspricht wieder dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Gemäß 45 b Absatz 1 Ziffer der Gemeindeordnung hat der Hauptausschuss auf die Einheitlichkeit der Arbeit der Ausschüsse hinzuwirken. Bei divergierenden Beschlüssen in verschiedenen Ausschüssen hat der Hauptausschuss eine einheitliche Beschlusslage herbeizuführen. Zum Sachverhalt erläutert die Verwaltung: Die Planung und Bauträgerschaft des Neubaus der Kindertagesstätte Brummkreisel am Konrad-Adenauer-Ring sollte ursprünglich durch die Lebenshilfe erfolgen, wurde jedoch durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf die Stadt Bad Oldesloe übertragen. In diesem Zusammenhang wurde der damalige Ausstattungstitel für die Einrichtung des Kindergartens einer erneuten Überprüfung unterzogen. Grundlage hierfür ist unter anderem die Ausstattung des kürzlich in Betrieb genommenen Integrationskindergartens der Lebenshilfe in Reinfeld. Kindergartenträger und Verwaltung stimmen darin überein, dass für die Kindertagesstätte ein erforderlicher und angemessener Ausstattungsbedarf von 175.000 EUR besteht. Die Einrichtungsgegenstände des 1992 in der Königstraße 33 in Betrieb gegangenen Kindergartens sind weitestgehend abgängig. Dies betrifft jedoch nicht die pädagogischen Spielmaterialien, die in jedem Fall mit in die neue Einrichtung übernommen werden. Die Lebenshilfe kann nur dann die bereits in Aussicht gestellten Zuschussmittel der Aktion Mensch in Höhe von 20.000 EUR beantragen, wenn sie die Beschaffung der Gesamtausstattung der Einrichtung selbst ausführt.
- 4 - Insofern würden die Investitionskosten für die Einrichtung nicht bei der Stadt Bad Oldesloe anfallen. Da es sich um einen Integrationskindergarten handelt, gelten besondere Regeln bei der Abrechnung und Bezuschussung der laufenden Betriebskosten der Einrichtung. Für den Bereich der Kinder ohne Förderbedarf erfolgt die Bezuschussung der ungedeckten laufenden Betriebskosten der Einrichtung aus städtischen Mitteln, für den Bereich der Kinder mit Förderbedarf aus Hilfeleistungen, die über die Koordinierungsstelle für Soziale Hilfen der Schleswig-Holsteinischen Kreise (KOSOZ) abgewickelt werden. Vom Gesamtausstattungsbedarf der Einrichtung in Höhe von 175.000 EUR entfallen 122.500 EUR auf den Bereich der Kinder ohne Förderbedarf. Seitens der Stadt Bad Oldesloe fließt im Wege der in der jährlichen Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigenden Abschreibung und Eigenkapitalverzinsung im gesamten Abschreibungszeitraum der oben genannte Betrag von 122.500 EUR aus städtischen Betriebskostenzuschüssen wieder an die Lebenshilfe zurück. Der Ausstattungsbedarf der Einrichtung für die Kinder mit Förderbedarf in Höhe von 52.500 EUR wird seitens der Aktion Mensch mit 20.000 EUR unmittelbar bezuschusst. Der verbleibende Betrag von 32.500 EUR unterliegt ebenfalls der langjährigen Abschreibung. Die Abschreibungen werden über die der KOSOZ vorzulegenden Betriebskostenkostenabrechnung geltend gemacht und belasten die städtische Bezuschussung nicht. Unterhalb eines Ausstattungsvolumens von 175.000 EUR ist aus Sicht der Verwaltung und des Trägers eine angemessene und erforderliche Ausstattung der Einrichtung nicht zu gewährleisten. Ferner hat die Verwaltung im Finanzausschuss am 14.03.2012 verdeutlicht, dass in Bezug auf die Kindertagesstätte Luftballon, die im Rahmen einer Umbaumaßnahme in die Klaus-Groth-Schule überführt wird, annähern Ausstattungskosten je Gruppe entstehen, siehe die in der Anlage beigefügte Übersicht, wie sie am 14.03.2012 im FA vorgestellt wurde. Die Ausstattung der Kindertagesstätte war nur ein Teilaspekt der Vorlage für den BPA am 12.03.2012 und den FA am 14.04.2012. Der BPA und der FA haben im Zusammenhang mit der Baumaßnahme abweichend von der Beschlussempfehlung der Verwaltung Veränderungen beim Bauvorhaben beschlossen. Diese Veränderungen werden gegenüber der Stadtverordnetenversammlung in einer entsprechenden Sitzungsvorlage im Gesamtzusammenhang dargestellt. 2. Finanzielle Auswirkungen Wie im Sachverhalt dargestellt. 3. Leitwerte Die Umsetzung der Maßnahme und somit die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen entspricht dem Bedarf, dient damit der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und entspricht damit dem Leitwert Bad Oldesloe die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition.
- 5-4. Vorschlag zum Beschluss Der Hauptausschuss stellt Koordinierungsbedarf gemäß 45 b GO fest und beschließt, die divergierenden Beschlüsse des Bau- und Planungsausschusses am 12.03.2012 und des Finanzausschusses am 14.03.2012 hinsichtlich der Ausstattung der Kindertagesstätte Brummkreisel durch nachstehenden Beschluss zu ersetzen: Alternativ A. 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2011 Soweit die Lebenshilfe Zuschüsse für die Baumaßnahme oder die Ausstattung der Einrichtung erhält, sind diese auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 Euro anzurechnen. wird aufgehoben. 2. Die Durchführung der Ausstattung wird dem Träger der Einrichtung dem Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh überlassen. Das Ausstattungsvolumen wird auf maximal 135.000 festgelegt. 3. Ein zusätzlicher Zuschuss, den die Lebenshilfe für die Ausstattung der Einrichtung erhält, ist nicht auf die veranschlagten anzurechnen. oder B. 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2011 Soweit die Lebenshilfe Zuschüsse für die Baumaßnahme oder die Ausstattung der Einrichtung erhält, sind diese auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 Euro anzurechnen. wird aufgehoben. 2. Die Durchführung der Ausstattung wird dem Träger der Einrichtung dem Lebenshilfewerk Stormarn ggmbh überlassen. Das Ausstattungsvolumen wird auf maximal 175.000 festgelegt. 3. Ein zusätzlicher Zuschuss, den die Lebenshilfe für die Ausstattung der Einrichtung erhält, ist nicht auf die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000 EUR anzurechnen. Tassilo von Bary Bürgermeister
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum 05.03.2012 Aktenzeichen I.10.0 023.114; 053 0001 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1464/2008-2013 Beratungsfolge Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 21.03.2012 26.03.2012 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 11.07.2003 Beschlussvorlage des Sachbereichs Gremien und Wahlen vom 08.02.2012, Drucksachen-Nr. 1392/2008-2013 Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der CDU-Fraktion am 27.02.2012, TOP 2, die Verwaltungsvorlage zu obigem Tagesordnungspunkt zurück an den Hauptausschuss verwiesen. Der TOP soll dort erneut erörtert werden, gern unter Teilnahme der Feuerwehr, die im Hauptausschuss am 22.02.2012 nicht vertreten war. Aus Verwaltungssicht hat sich am Sachverhalt nichts geändert. Wir bitten Sie, die zum Hauptausschuss am 22.02.2012 versandte Beschlussvorlage des Sachbereichs Gremien und Wahlen vom 08.02.2012, Drucksachen-Nr. 1392/2008-2013, zur Sitzung am 21.03.2012 mitzubringen. Mit freundlichen Grüßen Schaarmann Fachbereichsleiter 1 von 1
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Stadtmarketing Datum 06.03.2012 Beratungsfolge Hauptausschuss Aktenzeichen 020.0 023.114 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1466/2008-2013 Sitzungsdatum 21.03.2012 Stadtmarketing, Feinkonzept Markenprofil 1. Sachverhalt Der Hauptausschuss hat am 24.10.2011, TOP 6, beschlossen, das Markenprofil Bad Oldesloe nach dem vorgestellten Profil C (Mittelpunkt zwischen den Metropolen und der Ostsee) auszurichten und die Wort-Bild-Marke, die Gestaltungsrichtlinien und Kommunikationsmaßnahmen entsprechend zu modifizieren. Das Stadtmarketing hat für die Vertiefung dieses Markenprofils eine Kostenschätzung für verschiedene Leistungspakete vorgelegt und mit groben zeitlichen Abläufen versehen (Vgl. Vorlage Hauptausschuss 15.12.2011, Drucksachen Nr. 1360/2008-2013). Diese Kosten sind vom Leistungsumfang einer externen Werbeagentur abhängig. Der Hauptausschuss hat die Stabsstelle Stadtmarketing am 15.12.2011 beauftragt, das ausgewählte Profil als Kernelement der Markenbildung und Positionierung der Stadt Bad Oldesloe im Sinne eine Feinkonzeptes zu vertiefen. Dieses Feinkonzept ist Grundlage und Vorgabe für eine mögliche Einschaltung von Agenturen und für weitere Bausteine im Prozess zur Neuausrichtung des Markenprofils. Das Feinkonzept ist den Hauptausschussmitgliedern als Anlage beigefügt. (Da für die visuelle Untermalung im Konzept nicht nur eigenes Bildmaterial verwendet wurde, ist das Feinkonzept nicht online verfügbar. Es kann jedoch auf Anfrage bereitgestellt werden.) Im Feinkonzept wird auf verschiedenen Ebenen dargestellt, wie die Markenbildung von Bad Oldesloe umgesetzt und implementiert werden muss und welche Einflussgrößen eine Rolle spielen. Um den Markenprozess in Bad Oldesloe fortzusetzen und nachhaltig zu formen, muss in den nächsten 2-3 Jahren ein koordiniertes und profiliertes Marketing über die wichtigsten Kommunikationskanäle und auf Basis einer zielgruppenorientierten Bearbeitung erfolgen: 1 von 4
- 2 - Zentrales Ziel Erhöhung der Bekanntheit und Förderung der Wahrnehmung der Standortattraktivität für Neubürger und Investoren, Förderung des Tourismus Zentrale Strategie: Bad Oldesloes Stärken stärken Nach Außen: Auf bekannte Stärken bauen und die Markenkommunikation an diesen positiven Eigenschaften ausrichten. Dem Markenkern als Vorteil herausstellen. Nach Innen: Geschlossenheit bei allen Leistungserbringern herstellen, um einen einheitlichen und damit starken Markenauftritt für Bad Oldesloe zu sichern. Umsetzung: Zentrale Steuerung I. Marke auf Kurs halten: Markenmanagement (Priorisierung, Impulsgebung, Controlling) II. Einheitliches Design: Das Kommunikationsmuster III. Marke leicht gemacht: Markenservice VI. Stärken der Marke erlebbar machen Die nächste Schritte für die Markenentwicklung von Bad Oldesloe wären: 2012 März Beschlussfassung zur Vertiefung des Markenprofils und Beauftragung einer Werbeagentur. April Juli/August Erstellung eines ganzheitlichen Kommunikationskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Werbeagentur und unter Beteiligung der Akteure. Vorstellung und Darstellung der Kostenbausteine im Hauptausschuss. August/September Beschlussfassung für den genauen Umfang der folgenden Agenturleistungen und Bereitstellung der finanziellen Mittel für 2013 Ab September Umsetzung und Implementierung des Kommunikationskonzeptes im Rahmen der freigegebenen Bausteine: Schaffung von Strukturen für die Akzeptanz, einfache Nutzung, Prüfung und Etablierung, Regelung der Zuständigkeiten und Anschub relevanter Impulsprojekte C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\6_Stadtmar.doc 09.03.2012-3 -
- 3-2013 Februar/März Neuer Internetauftritt, sofern beschlossen. Ab März Umsetzung: Zielgruppengerechte neue Aktionen und Anlässe schaffen, damit die Marke Bad Oldesloe lebendig wird, Kampagne (sofern beschlossen) und Monitoring der etablierten Maßnahmen 2015 Imageüberprüfung und Überprüfung der Marketingmaßnahmen Für diese Schritte gilt nach dem Briefing der Werbeagentur, Inhalte, Ausmaß, Zeit und Kosten für 2012/2013 zu fixieren. Im Tagesgeschäft für die Stabstelle Stadtmarketing ist die Grenze zwischen diesem strategischen und dem operativen Marketing in der Praxis fließend. Langfristige Ziele werden der dargestellten strategischen Planung zugeordnet, kurzfristige Ziele eher der operativen Planung und den anfallenden Notwendigkeiten. Hierzu gehören vor allem Projektunterstützung zu verschiedenen laufenden Themenfeldern, Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Onlineberatung, Marktbeobachtung und die Bearbeitung von Werbematerial für die laufenden und anfallenden Themen. Der Focus liegt jedoch bei der Markenentwicklung für Bad Oldesloe. 2. Finanzielle Auswirkungen Die Stabsstelle Stadtmarketing hat wie im Feinkonzept dargelegt, Interesse daran, die Marke Bad Oldesloe mit einem Vorlagenpaket und der Modernisierung des Internetauftritts zu untermauern. Aus diesem Grund sollte der Baustein B. II Konzept Wort-Bild-Marke und Corporate Design + Vorlagenpaket und Internetauftritt (Vgl. Vorlage Hauptausschuss 15.12.2011, Drucksachen Nr. 1360/2008-2013) beauftragt werden. Der Kostenrahmen für 2012 bewegt sich innerhalb des Haushaltsansatzes, wobei der Sperrvermerk in Höhe von 20.000 aufzuheben wäre. Der Kostenrahmen wird je nach Agenturgröße und Leistungsangebot variieren. Im Interesse der Stadt Bad Oldesloe wird er so niedrig wie möglich gehalten. Eine Erweiterung auf den Baustein B. III, Konzept Wort-Bild-Marke und Corporate Design + Vorlagenpaket und Internetauftritt + Kampagnenentwicklung und Platzierung in verschiedenen Medien und Kommunikationskanälen (Vgl. Vorlage Hauptausschuss 15.12.2011, Drucksachen Nr. 1360/2008-2013), könnte durch eine Beschlussfassung durch den Hauptausschuss über die Vorstellung des Kommunikationskonzeptes im August/September 2012 geschehen. C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\6_Stadtmar.doc 09.03.2012-4 -
- 4-3. Leitwerte Ein klares Profil und die Entwicklung der Marke Bad Oldesloe dienen nachhaltig der Zielsetzung aller Leitwerte. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Hauptausschuss beschließt 1) den Markenprozess anhand des Feinkonzeptes für die Entwicklung einer Marke Bad Oldesloe fortzusetzen. 2) den Sperrvermerk im Haushalt 2012 über 20.000 (Produkt 57100, Produktsachkonto 5271000) für dieses Vorgehen aufzuheben. 3) Eine Werbeagentur für die Umsetzung des Bausteines B.II zu beauftragen. Weitere Kostenblöcke, die beauftragt werden sollen, werden dem Hauptausschuss vorab vorgestellt. Im Auftrag Ina Weber C:\Dokumente und Einstellungen\000.2\Desktop\PM_AB_SITZUNGEN_PDF_Archiv\Produktion\6_Stadtmar.doc 09.03.2012
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Gremien und Wahlen Datum 05.03.2012 Aktenzeichen I.10.0 022 0005 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1463/2008-2013 Beratungsfolge Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 21.03.2012 26.03.2012 Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe, hier: Antrag der GRÜNEN vom 11.02.2012 Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN hat o.g. Antrag gestellt. Der Antrag ist umseitig abgedruckt. Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der SPD-Fraktion am 27.02.2012, TOP 14, den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Beratung an den Hauptausschuss als Fachausschuss verwiesen. Anmerkung der Verwaltung: Der derzeitige Wortlaut von 5 Abs. 2 Satz 1 der o.a. Geschäftsordnung entspricht dem Gesetzestext von 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) und sollte unverändert bleiben: Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Grundstücksveräußerungen und Grundstückserwerb sollte aus Verwaltungssicht ebenfalls Gegenstand der Regelung in der Geschäftsordnung bleiben, da in diesen Fällen regelmäßig schutzwürdige wirtschaftliche und auch persönliche Belange konkreter Vertragspartner Gegenstand der Beratungen sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird die Verwaltung mit Versendung der Tagesordnung den Vorschlag unterbreiten, den Punkt öffentlich zu beraten. Im Auftrag Schaarmann Fachbereichsleiter
Antrag An den Bürgerworthalter der Stadt Bad Oldesloe Herrn Fehrmann Bad Oldesloe, den 11. Februar 2012 Antrag zur Änderung der "Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe" Beschlussvorschlag: Im 5 Abs. 2 wird der erste Satz folgendermaßen verändert: Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn schutzwürdige Belange des öffentlichen Wohls oder von Privatpersonen es erfordern. Gestrichen wird der Punkt 2a: Die Öffentlichkeit ist generell ausgeschlossen bei a) Grundstücksveräußerungen oder Grundstückserwerb Begründung: Dem Grundsatz der Öffentlichkeit kommt im Kommunalrecht besondere Bedeutung zu. Er dient nicht nur dem Zweck, den Gedanken der Selbstverwaltung im Bewusstsein der Bürger zu verankern und zu festigen, sondern zielt ferner darauf ab, ihnen auch eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen, damit sie aus dem Verhalten der Gemeindevertreter politische Konsequenzen bei der nächsten Wahl ziehen können. Um dementsprechend eine möglichst weitgehende Transparenz kommunaler Entscheidungsabläufe zu erreichen sollen die Vertretungskörperschaften nur in begründeten Ausnahmefällen nichtöffentlich, hinter verschlossenen Türen tagen (vgl. OVG Lüneburg, OVG39, 489). Angelegenheiten, die sich auf Grundstücke beziehen, müssen nicht in jedem Fall in Nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Es müssen weitere Kriterien hinzutreten, die den Ausschuss der Öffentlichkeit erforderlich machen (vgl. Wegbeschreibung für die kommunale Praxis: Die (Nicht-)Öffentlichkeit der Sitzung, Friedrich Ebert Stiftung). Wilfried Janson und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Bad Oldesloe, Fraftionsvorsitzender Wilfried Janson, Wolfgang-Sonder-Weg 20, 23843 Bad Oldesloe, Telefon: 04531 / 3534, E-Mail: wilfried.janson@gmx.de