HERZLICHST WILLKOMMEN Die Europäische Union Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU sowie Ein Ausblick auf bevorstehende Veränderungen durch den Reformvertrag
ÜBERBLICK Überblick Die Geschichte der europäischen Integration Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat Der Rat Das Europäische Parlament Die Europäische Kommission Der Europäische Gerichtshof Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Die Rechtsordnung der EU Der Reformvertrag (Entwurf) Die Entscheidungsverfahren: Einfaches- und Zustimmungsverfahren Konsultationsverfahren Kooperationsverfahren Mitentscheidungsverfahren Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Freier Warenverkehr Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr
Die Erweiterung der Union GESCHICHTE Gründungsmitglieder (1951): Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973 1981 1986 1995 2004 2007 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich Griechenland Portugal, Spanien Finnland, Österreich, Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Bulgarien, Rumänien Beitrittskandidaten: Türkei, Kroatien (Ehem. Jugosl. Rep. Mazedonien)
Die Geschichte der europäischen Integration GESCHICHTE Schuman-Plan 1950 EGKS 1951 (1952) Römische Verträge Gründung EWG und Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedsstaaten Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003)
Die Weiterentwicklung der europäischen Integration AUSBLICK Europ. Rat 2001 Konvent 2002-2003 Regierungskonferenz 2003/04 Entwurf eines Verfassungsvertrages 2004 Verfassungsvertrag scheitert bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Europ. Rat 2007 Regierungskonferenz 2007 Reformvertrag Okt. 2007 Ratifizierung durch MS bis 2009
Europäischer Rat (ER) INSTITUTIONEN Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.b. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus
Europäischer Rat (ER) INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Der Europäische Rat wird eine eigene Institution und das Amt des Präsidenten wird eingerichtet. Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus seinem Präsidenten den Staats- und Regierungschefs aller EU- Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Hohen Vertreter der Union für Außenund Sicherheitspolitik. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als Gipfeltreffen bezeichnet.
INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Der Rat der Europäischen Union Der Rat bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Rat der Europäischen Union Der Rat und das Europäische Parlament setzen gemeinsam den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der allgemeine Rat sorgt für die Koordinierung der anderen Ratsformationen (Kohärenz) Der Rat in der Zusammensetzung der Außenminister entwickelt die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftsund Sozialpolitik der Mitgliedstaaten.
Zypern [4] Ungarn [12] Tschechien [12] Spanien [27] EU INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Belgien [12] Rat der Europäischen Union Slowenien [4] Der Rat ist das wichtigste Bulgarien [10] Entscheidungsorgan der Slowakei [7] Europäischen Union. Dänemark [7] Schweden [10] Je nach den Themenbereichen ist Deutschland [29] jedes Land mit seinen zuständigen Rumänien [14] Fachministern vertreten (Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft Estland [4] Portugal [12] usw.). Finnland [7] Frankreich [29] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Irland [7] Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Den Vorsitz im Außenbeziehungsrat führt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Ihm ist der gemeinsame auswärtige Dienst der EU untergeordnet. Polen [27] Österreich [10] Niederlande [13] Malta [3] Luxemburg [4] Italien [29] Lettland [4] Litauen [7] Gesamt: 345 Stimmen (Mehrheit: 255 Stimmen + 14 MS + 305,57 Mio Bürger)
Das Europäische Parlament Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: INSTITUTIONEN 785 Abgeordnete 1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren Anhörungsverfahren Verfahren der Zusammenarbeit
Sitzverteilung im EP nach Ländern INSTITUTIONEN Deutschland 99 Bulgarien 18 Frankreich 78 Österreich 18 Vereinigtes Königreich 78 Dänemark 14 Italien 78 Finnland 14 Polen 54 Slowakei 14 Spanien 54 Irland 13 Rumänien 35 Litauen 13 Niederlande 27 Lettland 9 Belgien 24 Slowenien 7 Griechenland 24 Estland 6 Portugal 24 Luxemburg 6 Tschechische Republik 24 Zypern 6 Ungarn 24 Malta 5 Schweden 19 Summe 785
INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Die Europäische Kommission Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus 27 Staaten (einschließlich des Präsidenten). Nach der nächsten Funktionsperiode wird die Anzahl der Kommissare reduziert. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist einer der Vize- Präsidenten der Kommission. Jeder Kommissar hat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan.
Staats- und Regierungschefs Ernennen mit qualifizierter Mehrheit Präsident der Kommission + Vize- Präsident/Hoher Repräsentant INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch Ernennen Kommissare Schlagen Kommissare vor Präsident der Kommission Staats- und Regierungschefs Mitgliedstaaten
Die (Der Viz-Präsident/Hohe Repräsentant) Kommission (gemeinsame auswärtige Dienst) vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig. INSTITUTIONEN (Reformvertrag) Die Kommission ist der Initiator- in der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor. (Motor der Integration) EK Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die EU-Politik durch konkrete Maßnahmen um. Die Kommission ist die Hüterin der Verträge. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz (EuG) INSTITUTIONEN Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge. Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen INSTITUTIONEN EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab. Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.
Die Quellen des Gemeinschaftsrechts RECHTSORDNUNG (Reformvertrag) Primäres Gemeinschaftsrecht Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften; die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, der Reformvertrag Die vom EuGH entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze Die Prinzipien des EuGH zur Sicherung des Gemeinschaftsrechts Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU gemäß Art. 249 EGV: Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen / Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen
REFORMVERTRAG (ENTWURF) Wichtige Neuerungen im Überblick Verbindlicher Grundrechtskatalog Stärkung der Demokratie: Initiativrecht der Bürger (1 Mio.) Beteiligungsmöglichkeiten für nat. Parlamente Öffentliche gesetzgebende Beratungen des Rates Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens und der qualifizierten Mehrheit im Rat Stärkung des Subsidiaritätsprinzips Energie und Klima in den Vertrag aufgenommen Vertragsänderung auch ohne Regierungskonferenz möglich Rechtspersönlichkeit für die EU EG-V = Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU) Möglichkeit des Austrittes aus EU
Einfaches- und Zustimmungs- Verfahren ENTSCHEIDUNGS- VERFAHREN Kommission schlägt vor (Initiativrecht) Rat beschließt; es besteht keine Pflicht das Europäische Parlament zu unterrichten (Einfaches Verfahren) Rat beschließt; Rechtskraft tritt jedoch erst nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes ein (Zustimmungsverfahren)
Konsultationsverfahren (Anhörung) ENTSCHEIDUNGS- VERFAHREN
Kooperationsverfahren ENTSCHEIDUNGS- VERFAHREN
Mitentscheidungsverfahren ENTSCHEIDUNGS- VERFAHREN
GRUNDFREIHEITEN Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa Freier Warenverkehr Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes GRUNDFREIHEITEN Freier Personenverkehr Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung von Diplomen) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes GRUNDFREIHEITEN Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes GRUNDFREIHEITEN Freier Kapitalverkehr Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.b. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
EU
ec.europa.eu/deutschland EU