Heike Brüning-Tyrell

Ähnliche Dokumente
Heike Brüning-Tyrell


Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

Pflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name:

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Die Soziale Pflegeversicherung

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Personeninformationsbogen Stammdaten

Autismus im Sozial- und Bildungsrecht

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Was leistet die Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Merkblatt Pflegeversicherung

Vergütung häuslicher Pflegeleistungen

Bereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Migrationshintergrund

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz

Behandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; Einleitung: Stand: Januar 2014

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

30 Fragen zur Sozialversicherung

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst

Demographischer Wandel und Pflegeversicherung. Herzliche willkommen Zur Auftaktveranstaltung Aktion Gesundheit im Handwerk

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum

micura Pflegedienste Köln

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Vital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Leistungen für Demenzpatienten

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

Pflege ein großes Thema...

1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden. 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege

Personalamt Beihilfestelle im Januar 2015

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Der Pflegefall tritt ein was tun?

micura Pflegedienste München Ost

Die Pflegeversicherung

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Rund ums Thema Pflegestufen

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

BETREUUNG KEINE PFLEGE

Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da!

Pflegeleistungen 2015

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Einleitung. Einleitung

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

Was bringt die Pflegereform?

Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Informationsblatt Nr. 36. Vergütung in der ambulanten Versorgung 2014 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte)

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Prof. Dr. Peter Sauer

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: (Leistungsdatum)

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck

Bekommt der Kunde auch eine Pflegestufe, wenn er seinen Haushalt nicht mehr allein führen kann?

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

Vergütungssystematik. ambulanter Leistungen. im Sinne des

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

Pflege im Jahr Pflege

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir respektieren und wertschätzen ihn.

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Transkript:

1 Unterschiedliche Rechtssysteme und ausgewählte Schnittstellenprobleme Gelsenkirchen, den 24.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell, www.bruening-tyrell.de Paul- Humburg Str. 12, 50737 Köln; Tel: 0221/ 788 566 7 Mail: info@bruening-tyrell.de;

Gliederung 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen 3. Soziotherapie 4. Ausblick: Pflege nach PSG II und Bundesteilhabegesetz

3 3 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe gestern: Vor SGB XI BSHG Pflege als integrierter Bestandteil der Sozialhilfe neben Eingliederungshilfe

4 4 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: nach Definitionen von Pflegebedürftigkeit und Behinderung: Viele Menschen mit (psychischer) Behinderung sind auch pflegebedürftig. Alle pflegebedürftigen Menschen sind behindert und haben Anspruch auf Teilhabe. Abgrenzungsprobleme sind vorprogrammiert

5 5 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Teilweise überschneidende Leistungen! Eingliederungshilfe (SGB XII): Ziel: die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern Pflege (SGB XI): Ziel: die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten = in der Linie Altenpflegegesetz

6 6 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Unterschiedliche Rechtssysteme! SGB XI: Pflege als Versicherungsleistung (keine Einkommensprüfung) Leistungsträger: Pflegekassen deckelte Beträge SGB XII: Teil der Sozialhilfe (Bedürftigkeit) Bedarfsdeckungsprinzip Leistungsträger: Sozialhilfeträger

7 7 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bestimmter Zeitaufwand notwendig. Grundpflege: 1.Körperpflege 2.Ernährung 3.Mobilität

8 8 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Die Verrichtungen nach 14 SGB XI: Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm-oder Blasenentleerung; Ernährung: mundgerechtes Zubereiten, Aufnahme der Nahrung Mobilität: Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

9 9 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Die Pflegestufen Pflegestufe I mind. 90 Minuten täglich, davon mind. 45 Minuten Grundpflege Pflegestufe II mind. 3 Stunden täglich, davon mind. 2 Stunden Grundpflege Pflegestufe III mind. 5 Stunden täglich, davon mind. 4 Stunden Grundpflege

10 10 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Die eingeschränkte Alltagskompetenz ( 45a SGB XI): Insgesamt 13 Items werden geprüft: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit, zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störungen der höheren Hirnfunktion, die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag/ Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

11 11 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Die eingeschränkte Alltagskompetenz ( 45a SGB XI): Erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz : 2 Items ja, davon mindestens 1 Item aus Bereichen 1-9 Erhöhtes Maß an Einschränkung der Alltagskompetenz: Zusätzlich zu erheblicher Einschränkung: mind. 1 weiteres Item aus Bereichen 1-5,9,11 = Kriterien müssen ständig erfüllt sein, nicht nur zeitweise (z.b. in Krise) = Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen

12 12 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Im ambulanten Bereich: Trennung notwendig und immer wieder Streitpunkt auch in Gerichtsverfahren! Nachrang der Eingliederungshilfe gilt bei Pflegeleistungen nicht (siehe 13 Abs.3 Satz 3 SGB XI)

13 13 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Im stationären Bereich der Eingliederungshilfe: Trennung bislang nicht so notwendig, da Pflege immer schon integraler, aber meist untergeordneter Bestandteil der Hilfen Problem: immer mehr schwerer pflegebedürftige Menschen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Kostenträgerstreit zwischen Pflegeversicherung Sozialhilfeträger

14 14 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Im stationären Bereich: siehe 43a SGB XI Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhalten 10% des Heimentgeltes oder höchstens 266 monatlich. Zusätzlich Pflegegeld (anteilig) für Tage, an denen sie zuhause gepflegt werden.

15 15 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe und häusliche Krankenpflege 1. Behandlungspflege 37 SGB V 2. Soziotherapie gem. 37a SGB V = Versicherungsleistung (wie Pflegeversicherung)! Grundsätzlich vorrangig ggü. Sozialhilfe (Eingliederungshilfe)

16 16 1. Rechtssysteme der Sozialgesetzbücher V, XI und XII Pflege und Eingliederungshilfe heute: Ambulant: unterschiedliche Anträge bei unterschiedlichen Leistungsträgern (Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Krankenkasse) für unterschiedliche Leistungen zu stellen Stationär: Pflegeeinrichtung nach SGB XI: Pflegesatz inklusive häusliche Krankenpflege, zusätzlich Eingliederungshilfe möglich Eingliederungshilfe nach SGB XII: Pflegesatz inklusive Pflege und häusliche Krankenpflege

17 17 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise an Pflege(fach)kräfte delegiert werden können. Krankenhausersatzpflege oder Behandlungssicherungspflege (zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich) Ambulant psychiatrische Pflege (APP) ist Sonderfall häuslichen Krankenpflege

18 18 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Grundsätzlich Pflicht der Einrichtung die (Behandlungs-) Pflege umfassend zu erbringen. Rechtsgrundlage ist 37 SGB V Fragen: Ist die Einrichtung ein sonstiger geeigneter Ort? Liegt ein (Landesrahmen-) Vertrag vor, der Leistung einschließt? Wann ist Handlung eine der einfachsten Behandlungspflege?

19 19 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Rechtsgrundlage ist 37 SGB V Ist die Einrichtung ein sonstiger geeigneter Ort? Bundessozialgericht (BSG, am 25.02.2015): Ja, grundsätzlich ist dort Leistungserbringung möglich. Aber: wer bezahlt?

20 20 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Rechtsgrundlage ist 37 SGB V Aber: wer bezahlt? BSG: Einrichtungen sind verpflichtet, Leistungen zu erbringen, soweit sie nach der sächlichen und personellen Ausstattung dazu in der Lage sind (Sozialhilfeträger sind dafür Kostenträger) Problem: in NRW gibt es kein Personalfeststellungsverfahren, Leistungsvereinbarungen sind zu ungenau= Nachweis bei Prozessen gegen die Krankenkassen ist Beweis schwer zu führen.

21 21 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Rechtsgrundlage ist 37 SGB V BSG: Sozialhilfeträger müssen grundsätzlich keine Verträge über die Leistungen abschließen, weil vorrangig Krankenkassen dafür zuständig sind.

22 22 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Aber: In NRW schließt Landesrahmenvertrag in den LT Beschreibungen und LPVs die Leistung ein (alten Rechtslage) Wenn die Leistungen nicht eingeschlossen wären: Sozialhilfeträger ist in jedem Fall für einfachste Maßnahmen der Krankenpflege zuständig.

23 23 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Rechtsgrundlage ist 37 SGB V BSG: einfachste Maßnahmen = für die es keiner besonderen Sachkunde und Fertigkeiten bedarf und = die von jedem erwachsenen Haushaltsangehörigen erbracht werden können. Z.B.: Herrichten und Verabreichen von Medikamenten, Blutdruckmessung Nicht: Wechsel von Wundverbänden, Injektionen

24 24 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Rechtsgrundlage ist 37 SGB V Fazit: Der Landesrahmenvertrag in NRW muss geändert werden. Es ist nicht rechtssicher geklärt, was Maßnahmen der einfachsten Behandlungspflege ist. = Es ist zu befürchten, dass KKs den Begriff weit auslegen. = Es ist sinnvoll, das in LPVs den Leistungs- und Personalumfang rechtssicher zu definieren.

25 25 2. Häusliche Krankenpflege in stat. Einrichtungen Wenn Abrechnung möglich wäre: Muss Leistungserbringer Vertrag nach 132a SGB V haben, also zugelassener Dienst sein; Müssen jeweils im Einzelfall Verordnungen vorliegen; Gibt es Zuzahlungsverpflichtungen des Betroffenen (Befreiungsmöglichkeit).

26 26 3. Soziotherapie Soziotherapie soll psychisch erkrankten Menschen Inanspruchnahme von ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen ermöglichen. Neue Richtlinien des Gem. Bundesausschuss vom 22.01.2015 (Inkraft getreten am 15.04.2015) Regelt Verfahren und Voraussetzung der Bewilligung Steht als zusätzliche Leistung neben häuslicher Krankenpflege und Pflegeleistungen nach SGB XI (s.o.) Umsetzungsschwierigkeiten!

27 27 3. Soziotherapie Direkte Leistungen für die Patientin sind: Motivations-(antriebs) relvantes Training (praktische Übungen) Training zur handlungsrelevanten Willenbildung (z.b. Übungen zur Tagesstrukturierung, Hilfestellung bei Bewältigung von Konflikten) Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung (z.b. Hilfen zur Erkennung von Krisen, Förderung von gesunden Persönlichkeitsanteilen) Hilfen in Krisensituationen = Inhalte überscheiden sich mit Wohnheim- oder BeWo Leistungen

28 28 5. Ausblick: Pflege nach PSG II und Bundesteilhabegesetz PSG I und Kabinettsentwurf PSG II: Keine Änderung bei 43a SGB XI vorgesehen. Größte Veränderungen: Neu: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit 5 Pflegegraden (es werden neu auch die psychischen Einschränkungen berücksichtigt werden) 20% mehr Leistungen ausschütten

29 29 5. Ausblick: Pflege nach PSG II und Bundesteilhabegesetz Bundesteilhabegesetz: Erster Gesetzentwurf im Frühjahr 2016 erwartet. Wahrscheinlich: Abschaffung System ambulant und stationär Eingliederungshilfe nur noch Fachleistungen Modifizierung 43a SGB XI von Ländern gefordert = amb. Leistungen auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich machen

30 30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!