Abrechnungsverfahren 2014



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Transkript:

AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015

Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES ABRECHNUNGSVERFAHREN FÜR ARBEITGEBENDe Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA). Von diesem Verfahren können Sie freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert Ihnen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/Familienzulagen) und gleichzeitig der Quellensteuer. ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Sie haben mit uns einen einzigen Ansprechpartner für alle Bereiche, welche das vereinfachte Abrechnungsverfahren umfassen. Die Abrechnung und der Bezug der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer erfolgen nur einmal pro Jahr. Zum Jahresende oder bei Geschäftsaufgabe unter dem Jahr erhalten Sie das Lohnbescheinigungsformular, welches Sie uns innert 30 Tagen ausgefüllt und unterzeichnet einsenden. Aufgrund dieser Angaben erhalten Sie von uns die entsprechende Beitrags- und Quellensteuerabrechnung. BEITRAGSSÄTZE UND QUELLENSTEUER Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr beitragspflichtig. Die Ansätze auf dem gesamten Bruttolohn betragen total 10,3 % (8,4 % AHV, 1,4 % IV, 0,5 % EO). Dazu kommt der Beitrag an die ALV von 2,2 %. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen diese Beiträge je zur Hälfte. Der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse Zug (FAK) beträgt 1,6 % des AHV-pflichtigen Lohnes. Die Beiträge werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Der Arbeitgeberbeitrag an die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) beträgt 2 % des AHV-pflichtigen Lohnes. Die Quellensteuer auf dem Bruttolohn beträgt 5 % (0,5 % Direkte Bundessteuer, 4,5 % Kantons- und Gemeindesteuer). Arbeitgebende ziehen die Quellensteuer vom AHV-pflichtigen Lohn ab und leiten sie uns weiter. FAMILIENZULAGEN Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr wird eine monatliche Kinderzulage von 300 Franken ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag, eine Ausbildungszulage von 300 Franken (17. und 18. Altersjahr) bzw. von 350 Franken (ab 19. Altersjahr). Für die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten eigene Ansätze.

3 QUELLENSTEUER Der Arbeitnehmende erhält eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer, welche er seiner Steuerdeklaration beilegt. Sie haften als Arbeitgebender für die Quellensteuer. VERWALTUNGSKOSTEN Die Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen und werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge erhoben. Für die Mitglieder der Ausgleichskasse Zug beträgt der Verwaltungskostenansatz im vereinfachten Abrechnungsverfahren 5 %.

Jahresrechnung 4 1 Tragen Sie hier die Versichertennummer (13-stellig) ein. 2 Name und Vorname der Versicherten sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen und vollständig auszuschreiben. 3 4 Tragen Sie Adresse und PLZ/Ort des Arbeitnehmenden per 31. Dezember des Abrechnungsjahres oder bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis ein. Wir benötigen diese Angaben für die Abrechnung der Quellensteuer. 5 Der Verwandtschaftsgrad ist nur für Mitarbeitende in Landwirtschaftsbetrieben nötig. Bitte tragen Sie die Angaben wie folgt ein: EG: Ehegatte K: Kind E: Elternteil SE: Schwiegerelternteil SK: Schwiegerkind Diese Personen sind in der ALV und FLG von der Beitragspflicht befreit. 6 Geben Sie die Beitragsdauer in ganzen Monaten an (z.b. 03 09 für März bis September). 7 Tragen Sie den AHV/IV/EO-Lohn (massgebender Lohn) ein. Zum massgebenden Lohn gehören alle Entgelte, die dem Arbeitnehmenden für die geleistete Arbeit ausgerichtet werden. Dazu gehören Entgelte in Form von Geld (Löhne, Verwaltungsratshonorare), Naturalien (Kost und Logis, Anteil für die private Nutzung des Geschäftsautos) und Gutschriften auf Aktionärs - oder Mitarbeiter-Kontokorrenten. Die Löhne sind vor Abzug der Sozial versicherungsbeiträge sowie der Quellensteuer und ohne Kinderzulagen auf der Zeile Arbeitslohn einzutragen. Nettolöhne sind in Bruttolöhne (siehe S. 6) umzurechnen. 8 Tragen Sie die ausbezahlten Kinder- bzw. Ausbildungszulagen pro Arbeitnehmenden ein. 9 Das Total der AHV/IV/EO-Lohnsumme ergibt sich aus der Summe aller Ziffern 7. 10 Das Total der FLG-Lohnsumme ergibt sich aus der AHV/IV/EO-Lohnsumme (Ziffer 9), abzüglich der Ausnahmen gemäss Ziffer 5. 11 Das Total der FAK-Lohnsumme ergibt sich aus der AHV/IV/EO-Lohnsumme (Ziffer 9). 12 Das Total der ALV-Lohnsumme ergibt sich aus der AHV/IV/EO-Lohnsumme (Ziffer 9), abzüglich der Ausnahmen gemäss Ziffer 5 und der Lohnzahlungen an Altersrentner. Altersrentner sind nicht ALV-beitragspflichtig. 13 Das Total der Kinder- und Ausbildungszulagen ergibt sich aus der Summe aller Ziffern 8.

Jahresabrechnung im vereinfachten Verfahren 2014 Abrechnungs-Nummer C77.777 Name/Vorname bzw. Firmenname Hans Muster Zusatzbezeichnung Strasse Baarerstrasse 300 PLZ/Ort 6300 Zug 1 2 3 Versichertennummer Name / Vorname Adresse 756.6654.8174.25 Meier Johanna Dorfstrasse 100 4 5 6 7 8 PLZ/Ort VG Beitragsdauer von/bis Lohn Kinder- und Ausbildungszulagen 6340 Baar 01 03 6 000 1 050 1 2 3 Versichertennummer Name / Vorname Adresse 756.8779.1236.11 Müller Max Bahnhofstrasse 200 4 5 6 7 8 PLZ/Ort VG Beitragsdauer von/bis Lohn Kinder- und Ausbildungszulagen 6300 Zug 01 12 12 000 Total 9 10 11 12 13 AHV/IV/EO-Lohnsumme FLG-Lohnsumme FAK-Lohnsumme ALV-Lohnsumme Kinder- und Ausbildungszulagen 18 000 18 000 18 000 1 050 Ich/wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresabrechnung. Kontaktperson: Telefonnummer: E-Mail: Hans Muster 041 701 01 01 hans.muster@muster.ch Datum: Unterschrift:

WICHTIGE HINWEISE 6 UMRECHNUNG VON NETTOLÖHNEN Werden Löhne ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ausbezahlt, sind sie um die nicht vorgenommenen Abzüge aufzuwerten: Nettolohn / 0.8875 = Bruttolohn Zum Beispiel: Fr. 2 000 netto/mt. = Fr. 2 253.50 brutto Fr. 5 000 netto/mt. = Fr. 5 633.80 brutto ABKÜRZUNGEN AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung ALV: Arbeitslosenversicherung BVG: Berufliche Vorsorge IV: Invalidenversicherung EO: Erwerbsersatzordnung FAK: Familienausgleichskasse FLG: Familienzulagen in der Landwirtschaft

7 Informationen ONLINE-SCHALTER Detaillierte Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen, den Familienzulagen und vielem mehr finden Sie in den Merkblättern im Online-Schalter unter www.akzug.ch. Dort stehen auch alle Formulare zur Verfügung. NEWSLETTER So bleiben Sie auf dem Laufenden: Abonnieren Sie unter www.akzug.ch kostenlos unseren Newsletter und Sie erhalten laufend die wichtigsten Informationen rund um die Sozialversicherungen direkt an Ihre E-Mail- Adresse zugestellt.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11, Postfach 4032 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 www.akzug.ch info@akzug.ch Öffnungszeiten: Montag Freitag, 8.30 17.00 Uhr