LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1095 6. Wahlperiode 24.09.2012



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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1095 6. Wahlperiode 24.09.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulabschlüsse an n und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Da die n in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte stehen und der Aufsicht des Landes nicht unterstehen (weder Fach- noch Rechtsaufsicht), beziehen sich die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 auf eine Erhebung des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1. Wie viele Schulabschlüsse, unterteilt nach Berufsreife und Mittlere Reife, wurden an den n in Mecklenburg- Vorpommern a) 2009, b) 2010, c) 2011 erworben (bitte auf die jeweilige bezogen angeben)? Berufsreife Mittlere Reife 2009 2010 2011 2009 2010 2011 Uecker-Randow 6 0 0 9 0 6 Neubrandenburg 0 0 0 12 19 12 Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2012 beantwortet.

Drucksache 6/1095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Berufsreife Mittlere Reife 2009 2010 2011 2009 2010 2011 Güstrow 9 9 13 0 12 0 Nordvorpommern 4 0 4 7 9 6 Hansestadt Rostock 35 28 19 58 66 59 Hansestadt Wismar 9 0 0 19 11 14 Ludwigslust 12 0 9 19 28 17 Rügen 0 5 0 8 6 0 Demmin 0 0 0 6 8 7 Mecklenburg-Strelitz 7 8 5 20 13 12 Müritz 0 0 0 4 4 6 Nordwestmecklenburg 18 14 8 0 0 0 Parchim 13 11 11 14 11 6 Hansestadt Greifswald 0 14 0 0 7 11 Schwerin 12 17 17 43 42 39 Hansestadt Stralsund 7 6 0 10 13 12 Ostvorpommern 0 0 0 0 0 0 Bad Doberan 0 0 0 0 0 0 Summe 132 112 86 229 249 207 2. Wie hoch sind die en, die die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer jeweils für die Berufsreife oder die Mittlere Reife an den jeweiligen n pro Semester oder insgesamt entrichten müssen? Da sich die Rückmeldungen zum Teil auf unterschiedliche Bezugsgrößen (Unterrichtseinheit, Semester, Qualifikationsjahr) bezogen haben, erfolgte zur Herstellung einer Vergleichbarkeit teilweise eine Hochrechnung auf die Bezugsgröße Semester. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1095 Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Berufsreife Mittlere Reife Anmerkung Ludwigslust- Parchim Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern- Greifswald Ludwigslust Parchim Neubrandenburg Waren Demmin Neustrelitz 102,50 128,00 Ratenzahlung und in Härtefällen Gebührenbefreiung 93,75-100 93,75-100 keine Angabe Pasewalk 187,50 351,00 keine Angabe Greifswald 280,00 280,00 30 % Ermäßigung für Teilnehmende mit Kultur- und Sozialpass Anklam 300,00 keine Angabe keine Angabe Rostock Güstrow 120,00 120,00 keine Angabe Hansestadt Rostock Vorpommern- Rügen Bad Doberan 100,00 100,00 keine Angabe Rostock 140,00 210,00 (je nach Stundenmodell) 140,00 210,00 (je nach Stundenmodell) Grimmen 175,00 262,50 Bergen 210,00 245,00 Stralsund 325,00 294,00 von 30 % 50 % Gebührenbefreiung für ALG-II- Empfänger, wenn Jobcenter die Nichtförderung bescheinigt von 25 % 50 % von 25 % 3

Drucksache 6/1095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Berufsreife Mittlere Reife Anmerkung Nordwestmecklenburg Wismar Gadebusch 240,60 367,65 von 10 % 20 % und Ratenzahlung ; Bildungsgutschein der über 100,00 bei erfolgreicher Prüfung Schwerin Schwerin 205,00 205,00 keine Angabe 3. Welche zusätzlichen Kosten zu den en müssen die Kursteilnehmer, z. B. für Prüfungen, aufwenden? Gemäß der Abfrage des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. erheben die beiden Volkshochschulstandorte Grimmen und Stralsund Prüfungsgebühren in Höhe von 18,00 bis 50,00 Euro. Weitere Angaben liegen nicht vor. Zusätzliche Kosten fallen für Lehr-/Lernmittel an. Die für die Teilnehmenden maßgeblichen Zusatzkosten ergeben sich meist aus Fahrtkosten zu den Kursorten. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass im Gegensatz zum Erwerb der Schulabschlüsse der Berufsreife und der Mittleren Reife an den n, an den staatlichen Abendgymnasien der Schulabschluss des Abiturs für die Teilnehmer kostenfrei erworben werden kann? Die Landesregierung hat den vorliegenden Gegensatz erkannt und setzt sich dafür ein, dass zukünftig alle Schulabschlüsse grundsätzlich kostenfrei nachgeholt werden können. Dies haben die Koalitionspartner in Ziffer 194 der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 festgeschrieben. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1095 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und welche Voraussetzungen sind erforderlich, um auch die Schulabschlüsse der Berufsreife und der Mittleren Reife kostenfrei zu erwerben? Die Landesregierung prüft derzeit, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um zukünftig das Nachholen von Schulabschlüssen kostenfrei anzubieten. Zur Umsetzung wird es dann notwendig sein, eine entsprechende Vereinbarung mit den Trägern der n (Landkreise und kreisfreie Städte) zu schließen, da diese en erheben. 5