NATIONALE INVESTITIONSFÖRDERUNG LUXEMBURG



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NATIONALE INVESTITIONSFÖRDERUNG LUXEMBURG

Luxemburg (Oktober 2015) Förderung für Forschung und Entwicklung Berlin (gtai) - Luxemburg fördert seit Jahren die Ansiedlung internationaler Unternehmen. Auch wenn das Bank- und das Steuergeheimnis nicht mehr bestehen, bleibt das kleine Land interessant. Cluster und Inkubatoren unterstützen auch ausländische Firmen. Gefördert werden insbesondere die Bereiche Forschung und Innovation. Hier werden zinsgünstige Darlehen vergeben. Es bestehen Steuergutschriften für gewerbliche Schutzrechte. Luxemburg ist mit einer Fläche von 2.586 qkm so groß wie das Saarland. Mit 563.000 Einwohnern (Januar 2015) leben hier ungefähr so viele Bewohner wie in Bremen. Neben den Rahmenbedingungen wie zentrale Lage, ausgezeichnete Infrastruktur, sehr gut ausgebildete, häufig mehrsprachige Arbeitskräfte ist die günstige Steuergesetzgebung ein wesentlicher Faktor. Zudem dauert eine Unternehmensgründung nur 43 Tage. In sogenannten Tax Rulings, das sind verbindliche Absprachen zwischen Steuerbehörden und Unternehmen, sicherten die lokalen Finanzbehörden ausländischen Investoren hohe Steuererleichterungen zu, wenn sie sich im Land niederlassen. Im Jahr 2014 leitete die EU allerdings ein Prüfverfahren gegen Luxemburg ein. Vor allem die Tax Rulings waren dabei im Visier. Verfahren wurden auch gegen Belgien und Irland eingeleitet. Im Großherzogtum waren die Unternehmen Amazon sowie eine Fiat-Tochter betroffen. Zudem wurde zum 1.1.15 der verpflichtende automatische Informationsaustausch auch für Luxemburg eingeführt. Die EU-Mitgliedstaaten teilen sich dabei automatisch mit, wenn ein Unternehmen, das in mehreren Ländern tätig ist, ein Tax Ruling abschließt. Eine ähnliche Regelung besteht für Privatpersonen. Damit fiel das jahrzehntelang bestehende Luxemburger Steuer- und Bankgeheimnis. Allgemeine Fördermaßnahmen Seit Jahren etabliert sich Luxemburg als Hightechstandort. Entsprechend fördert das Land Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) sowie gewerbliche Schutzrechte. Finanzielle Förderung gibt es in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Steuervergünstigungen. Innovative Start-ups können sich in Inkubatoren niederlassen. Im Fokus der Förderprogramme stehen die Bereiche Kfz-Teile und -Ausrüstung, Kunststoffe, neue Materialien und Beschichtungen, Finanzdienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Commerce und neue Medien, erneuerbare Energien und Ökotechnologien sowie Gesundheitstechnologien. In vielen dieser Bereiche bestehen Cluster (www.clusters.lu/), in denen auch ausländische Unternehmen Mitglieder sind. Verschiedene Institutionen sind im Bereich Forschung und Entwicklung Ansprechpartner. Luxinnovation ist eine Agentur für Innovation und Forschung und First-Stop-Shop für Informationen über Innovation, Forschung und Entwicklung. Die Agentur unterstützt bei Fragen zu nationalen und EU-Förderprogrammen. Das Institut für Wissenschaft und Technologie (Luxemburg Germany Trade & Invest www.gtai.de 1

Luxemburg (Oktober 2015) Institute of Science and Technology) bietet unter anderem Wissenstransfer sowie Inkubationsmöglichkeiten für Hightech-Unternehmen. Die Nationale Gesellschaft für Kredit und Investitionen (Societé Nationale de Credit et d Investicement, SNCI) bietet direkte Zuschüsse und Darlehen für niedergelassene Unternehmen. Unter anderem bietet SNCI folgende Darlehen (Stand: September 2015): 1) Darlehen für Ausrüstung: Die Kredithöhe für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 25 bis 60% der Investition, 75% bei Start Ups. Außer bei Start Ups beträgt die Mindestinvestition 12.500 Euro, die maximale 2,5 Mio. Euro. Grundsätzlich muss der Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden. Der Zinssatz beträgt 2% (www.snci.lu/products/). 2) Start-Up- und Übernahmedarlehen: Kleinen oder mittleren Unternehmen in den Bereichen Handel oder Handwerk werden die Kosten, die bei der Realisierung des Businessplans entstehen, finanziert. Der Mindestkredit beträgt 5.000 Euro, der maximale 250.000 Euro. Er darf höchstens 40% der Gesamtsumme der Investition laut Businessplan betragen. Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre, der Zinssatz 4,5% (www.snci.lu/products/credits-loans/start-up-loans/). 3) Mittel- und langfristige Kredite: Industrieunternehmen und Dienstleister können einen Kredit von mindestens 100.000 Euro und höchstens 10 Mio. Euro erhalten. Die Kredithöhe darf sich auf 25 bis 30% der Investition belaufen. Der Zinssatz des mittelfristigen Kredits (bis fünf Jahre) beträgt 2,5%, der für langfristige Kredite (bis zehn Jahre) 3,0% (www.snci.lu/products/credits-loans/ medium-long-term-loans/). 4) Indirekte Entwicklungsdarlehen, Ausrüstungsdarlehen: Unternehmen mit Projekten, die neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen sowie mit Innovations- oder Expansionsplänen können Darlehen zwischen 12.500 Euro und 10 Mio. Euro erhalten. Das Darlehen darf 40% der Kosten nicht übersteigen. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu zehn Jahre, der Zinssatz zwischen 2,5 und 3,0% (www.snci.lu/products/credits-loans/indirect-development-loan/). 5) Direkte Darlehen für Forschung, Entwicklung und Innovation: Innovative kleine und mittlere Unternehmen können für Innovation oder Forschung und Entwicklung Darlehen unter 250.000 Euro erhalten. Der Anteil beträgt bis zu 40% der förderfähigen Kosten. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre, der Zinssatz 3,0 bis 3,5% (www.snci.lu/products/credits-loans/ direct-rdi-loan/). 6) Darlehen für innovative Unternehmen: Junge innovative KMU, die weniger als acht Jahre bestehen können bis zu 1,5 Mio. Euro und maximal 35% der förderfähigen Kosten als Darlehen erhalten. Mindestens 35% müssen selbst getragen werden. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre. (www.snci.lu/products/credits-loans/loan-innovative-enterprises/). 7) Darlehen für Eigenkapital: Luxemburger GmbH können für maximal zehn Jahre Eigenkapitalkredite erhalten, um Erweiterungen, Reorganisationen, Umwandlung oder Rationalisierung ines Handwerks-, Industrie oder Handelsunternehmens durchzuführen (www.snci.lu/products/ credits-loans/equity-loans/). 2 Nationale Investitionsförderung

Über Luxinnovation können Unternehmen Zuschüsse des Wirtschaftsministeriums beantragen. Folgende Möglichkeiten bestehen: 1) Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (www.innovation.public.lu/en/financer/ competitivite/grants/meco-projets-programmes-rd/index.html): hier werden drei Arten von F&E unterschieden. Experimentelle Entwicklung liegt bei neuen, veränderten oder verbesserten Prozessen, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationsmodellen vor. Industrieforschung ist gegeben beim Erwerb neuen, noch nicht kommerziell genutzten Wissens. Neue Produkte, Prozesse, Leistungen, Methoden oder Organisationsmodelle sollen daraus entstehen. Grundlagenforschung liegt vor, wenn die Erweiterung wissenschaftlichen oder technischen Wissens nicht mit industriellen oder kommerziellen Zielen einhergeht. Alle in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen oder Forschungsinstitute können Zuschüsse erhalten. Maximale Höhe der Zuschüsse für F&E-Projekte (in % der Investitionssumme) Großunternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen Experimentelle 25 35 45 Entwicklung Industrieforschung 50 60 70 Grundlagenforschung 100 100 100 Quelle: Luxinnovation Durch Kooperation mit einem Forschungsinstitut oder einem anderen (auch ausländischen) Unternehmen können die Zuschüsse nochmals um 10 bis 15% erhöht werden. 2) Für Prozess- und Organisationsinnovation bei Dienstleistungen können Unternehmen 15% (große), 25% (mittlere) oder 35% (kleine) der Investitionssumme als Zuschuss erhalten (www.innovation.public.lu/en/financer/competitivite/grants/ meco-innovation-procede-organisation/index.html). 3) Über Luxinnovation können zudem de minimis-gelder (Beihilfen an Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihres geringeren Betrages nicht wettbewerbsverzerrend sind, und die deshalb nicht einer EU-Genehmigung bedürfen) beantragt werden, wenn die Unternehmen oder Forschungseinrichtungen keine anderweitige Förderung aufgrund ihrer Größe oder anderer Kriterien erhalten. Weiter gewährt Luxinnovation Unternehmen Beihilfen, beispielsweise für Werbematerial, wenn ausländische Märkte erschlossen werden sollen sowie für Gestaltung oder für die Teilnahme an ausländischen Messen und Konferenzen (www.ducroire.lu/en/financial-support-for-export/eligible-companies). Das Informationsportal der Regierung www.guichet.public.lu/entreprises/en/financement-aides/ index.html gibt Informationen zu verschiedenen Formen finanzieller Unterstützung. Auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern (wie Langzeitarbeitslose, Lehrlinge) sowie die Bereiche Tourismus, Handwerk, Handel und Umweltschutz werden gefördert. Germany Trade & Invest www.gtai.de 3

Luxemburg (Oktober 2015) Auch ausländische Unternehmen können sich in Luxemburger Inkubatoren niederlassen. Das Land verfügt über verschiedene Inkubatoren: In Europe4Startups können Start-up-Unternehmen im Bereich E-Business kostenlos zwölf Monate lang deren Einrichtungen und Dienstleistungen nutzen. Eingeschlossen sind Büroräume, Consulting und Finanzplanung (www.europe4startups.com/). Impactory ist ein Business Incubator und eine Coworking Plattform im Zentrum von Luxemburg Stadt. Für Kooperationen und fachlichen Austausch stellt das Impactory Räume zur Verfügung (www.theimpactory.com). Unternehmen (auch ausländische) können hier Ideen austauschen, ihr Geschäft ausbauen und gemeinsam an Projekten arbeiten. Plug and Play Center ist ein sogenannter Hightech Accelerator des Silicon Valley, der mit der Luxemburger Regierung und PricewaterhouseCoopers kooperiert. Firmen können im Silicon Valley hospitieren und Finanzmittel erhalten. Der Accelerator bietet Zugang zu Finanzmitteln, Märkten und Expertise in den Bereichen digitale Medien, Kommunikationstechnologie, Unternehmenssoftware, Bioinformationstechnologie, Clean Tech und Halbleitertechnologie (http://plugandplaytechcenter.com/). Der Technoport, ein Hightech-Inkubator, gibt Unternehmen Zugang zu Bewertung, Implementierung und Entwicklung der Geschäftsidee. Geboten wird ein Coaching für die Unternehmensentwicklung sowie die Geschäftsinfrastruktur. Das eingebundene Ecostart Enterprise and Innovation Centre bietet eine temporäre Unterbringung für einheimische und ausländische Firmen in der Entwicklungsphase (www.technoport.lu/). Zahlreiche Industrieparks stellen Grundstücke mit kompletter öffentlicher Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind an Transport- und Telekommunikationsnetze angeschlossen. Steuerbegünstigungen Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 21%. Die Gewerbesteuer beträgt zwischen 6 und 12% je nach Gemeinde. Zudem gibt es eine Vermögenssteuer. Weitere Informationen und einen Ansprechpartner zur Besteuerung in Luxemburg finden Sie in der GTAI-Publikation Recht kompakt - Luxemburg (www.gtai.de/gtai/navigation/de/trade/recht-zoll/wirtschaftsund-steuerrecht/recht-kompakt,t=recht-kompakt--luxemburg,did=1307168.html). Einnahmen aus gewerblichen Schutzrechten, die nach dem 31.12.07 erworben wurden, sind zu 80% von Körperschaft- und Vermögenssteuer befreit. Luxemburg erhebt keine Quellensteuer auf Royalties und Gebühren für technische Dienstleistungen. Eine Übersicht über die Förderung geistiger Eigentumsrechte befindet sich auf der Website www.innovation.public.lu. Auch Unternehmen im Bereich Transport und Logistik können von Steueranreizen profitieren. 4 Nationale Investitionsförderung

Internetadressen: Die luxemburgische Handelskammer unterstützt Unternehmen, die sich in Luxemburg niederlassen wollen unter anderem mit Informationen zu Niederlassung und Finanzierung. Chambre de Commerce Luxembourg: Internet: www.cc.lu/ Unternehmensportal der Regierung mit Informationen zu Gründung, Finanzierung, Fördermitteln, Forschung, Recht, Steuern. Internet: www.guichet.lu Luxemburg for Business (für Investoren): Internet: www.investinluxembourg.lu/ Nationale Agentur für Innovation und Forschung: Internet: www.luxinnovation.lu/ Nationales Projekt zur Förderung der Live Sciences LetzBio: Internet: www.letzbio.lu/ Portal für Innovation und Forschung: Internet: www.innovation.public.lu/ Societé Nationale de Crédit et d Investissement (SNCI): Internet: www.snci.lu Luxemburg Institute of Science and Technology: Internet: http://www.list.lu/ Enterprise Europe Network: Internet: www.enterprise-europe.lu/ Luxemburg Export Credit Agency: Internet: www.ducroire.lu Germany Trade & Invest www.gtai.de 5

Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: +49 (0)228/24993-0 Fax: +49 (0)228/24993-212 E-Mail: info@gtai.de Internet: www.gtai.de Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Geschäftsführung: Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer Autorin: Ingeborg Kozel, Berlin Redaktion: Karl-Heinz Dahm, Tel.: +49 (0)228/24993-274, E-Mail:karl.dahm@gtai.de Ansprechpartnerin: Ingeborg Kozel, Tel.: +49 (0)228/24993-365, E-Mail: ingeborg.kozel@gtai.de Redaktionsschluss: Oktober 2015 Bestell-Nr.: 20474 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Layout: Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.