Stadt Dortmund d Drucksache Nr.: 02347-02



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Transkript:

Stadt Dortmund d Drucksache Nr.: 02347-02 Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum OB Dr. Langemeyer StR Sierau 25.02.2002 öffentlich verantwortlich Telefon Dringlichkeit Konrad Hachmeyer- Isphording K.-F. Ostholt 74-30 2 26 19 Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Bezirksvertretung Hörde Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt Dortmund 20.03.2002 16.04.2002 17.04.2002 18.04.2002 25.04.2002 Tagesordnungspunkt Phoenix hier: Statusbericht Beschlussvorschlag Der Rat nimmt den Projektstatus zu der Standortentwicklung Phoenix zur Kenntnis. Begründung Die Stadt Dortmund hat die Entwicklung des Projektes Phoenix zu einer der zentralen Aufgaben der Flächenbereitstellung für nachhaltige innovationsorientierte Nutzungen in Dortmund erklärt. Das über 200 ha große Areal soll als neuer Standort für Arbeiten, Wohnen und Freizeit entwickelt werden. Die Anerkennung als Zukunftsstandort NRW ist seitens der Landesregierung erfolgt. Ziel ist es, Phoenix West und Ost unter Einbeziehung des Ortszentrums Hörde als Gesamtstandort Phoenix zu entwickeln. Die Verknüpfung von hochwertigen Wirtschafts- mit hochwertigen Wohn- und Freizeitstandorten ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Standortentwicklungen im immer stärkeren Wettbewerb der Städte und Regionen. Ein einheitliches Qualitätsniveau der Entwicklung auf beiden Flächen wird gewährleistet. Notwendige Bodenbewegungen- und Umverlagerungen können in integrierten Verfahren einheitlich und erheblich kostengünstiger realisiert werden. Auch der Umbau der Emscher und des Emscherumfeldes kann wesentlich besser organisiert werden. Im Folgenden wird ein Bericht über die Umsetzung des Projektes gegeben. Für die Fläche Phoenix West soll eine Kooperationsvereinbarung als Grundlage für die Entwicklung geschlossen werden. Für die Entwicklung der Teilfläche Phoenix Ost ist der Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit der Standortentwicklungsgesellschaft erst nach erfolgtem Grunderwerb sinnvoll.

25.02.2002 2 I. Phoenix Ost 1. Projektstatus Der ca. 96 ha große ehemalige Stahlstandort Phoenix Ost soll in engem Zusammenhang mit der Herrichtung der benachbarten Fläche Phoenix West und verknüpft mit Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortsteil Hörde einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Leitidee besteht darin, um den Kristallisationspunkt Phoenix-See, hochwertige Wohnadressen, freizeitwirtschaftliche Nutzungen in Verbindung mit Wassersport und Wellness, attraktive gewerbliche Bauflächen für Büros und Dienstleistungsbetriebe sowie umfassende ökologische Vernetzungen vorhandener Strukturen zu realisieren. Die im Auftrag der Stadt Dortmund erarbeitete Machbarkeitsstudie für die Entwicklung der Phoenix Ost-Fläche einschließlich Phoenix-See bestätigt die technische Machbarkeit des Sees sowie die grundsätzliche Realisierbarkeit des vorliegenden Nutzungskonzeptes. Die im Juli 2001 gegründete Phoenix Ost Entwicklungsgesellschaft mbh hat die Aufgabe in einer ersten Phase alle notwendigen Untersuchungen in weiterer Konkretisierung der Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie durchzuführen. Ergebnis soll eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Finanzierungskonzept sein, auf deren Basis dann die Realisierung von Phoenix Ost durchgeführt werden kann. Folgende Untersuchungen sind bzw. werden kurzfristig vergeben: Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Aufbereitungskonzept, Sanierungsplan Geodatenerhebung, vermessungstechnische Arbeiten Freilegungs-, Baureifmachungs-, Herrichtungs- und Materialentsorgungskonzept Untersuchungen zu notwendigen bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen Umweltverträglichkeitsstudie Untersuchungen zu wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten im Hinblick auf die Herstellung des Sees Projektsteuerung Städtebauliches Gutachterverfahren Städtebaulicher und grünordnerischer Rahmenplan Zur Finanzierung der Untersuchungen werden neben Eigenmitteln Mittel aus der Stadterneuerung und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verkehr eingesetzt. Erste Bewilligungen und Förderzusagen liegen vor, so dass die Finanzierung der ersten Phase als gesichert gelten kann. Die Untersuchungen werden Anfang 2003 abgeschlossen. Ebenfalls soll möglichst Ende 2002 der Grunderwerb aller der heute im Eigentum des TK- Konzerns stehenden Flächen im Bereich Phoenix Ost getätigt werden. Die Verhandlungen wurden aufgenommen. Eine weitere wesentliche Aufgabe in diesem Jahr ist die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Realisierungsphase. Gemeinsam mit TKS unter Beteiligung von WBF-Do führt die Phoenix Ost Entwicklungsgesellschaft z. Z. Gespräche mit den Mietern auf der ehemaligen Hermannshütte. Das längste Mietverhältnis endet 2016. Die Seeplanung muss ggf. angepasst werden.

25.02.2002 3 Inzwischen wurde gutachterlich aufbereitet, dass aufgrund der planerischen Vorgaben auf Phoenix West ein zusätzlicher Bodenbedarf in einer Größenordnung von 1,7 Mio. m³, die durch die überschüssigen Massen auf Phoenix Ost, unabhängig von den Schwankungen des Bodenmarktes, zur Verfügung gestellt werden können. Zur Sicherstellung der Gesamtentwicklung hat der Rat am 31.01.2002 vorbereitende Untersuchungen zur Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kombiniert mit einem Umlegungsverfahren oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie eine Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts entsprechend 25 BauGB beschlossen. Diese Untersuchungen werden derzeit durchgeführt. II. Phoenix West 1. Projektstatus 1.1 Projektorganisation Die Projektorganisation Phoenix West ist etabliert und hat ihre Arbeit in den unterschiedlichen Funktionsbereichen aufgenommen. Im Hinblick auf die enge Projektverflechtung mit Phoenix Ost erfolgt im Rahmen der Projektorganisation eine enge Beteiligung der Phoenix Ost Entwicklungsgesellschaft mbh. Zentrale Elemente der Projektorganisation sind der Lenkungskreis, der die Belange beider Phoenix-Flächen wahrnimmt, der Kooperationskreis Wirtschaft, die Projektkonferenz und die Arbeitsteams. Aufgrund der Komplexität des Gesamtprojektes Phoenix hat die Stadt Dortmund eine dezernatsübergreifende Projektgruppe Phoenix eingerichtet. Aufgaben der Projektgruppe sind im Wesentlichen die steuernde Optimierung der beiden Projektsegmente als Gesamtprojekt und die koordinierende Wahrnehmung der Projektbelange der Stadt Dortmund. 1.2 Kooperationsvereinbarung Mit dem Standort Phoenix West stehen 110 ha Fläche für Gewerbe und Dienstleistungen sowie ergänzende kultur- und freizeitwirtschaftliche Nutzungen und für eine Freiraumrückgewinnung bzw. -gestaltung zur Verfügung. Die Fläche Phoenix West (102,5 ha und notarieller Kaufvertrag) wurde am 22.05.2001 von der LEG NRW im Auftrag der Landesregierung über den Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen angekauft. Nach Grundstückserwerb wurde der Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit den Projektbeteiligten (Stadt, LEG, Land) abgestimmt. Die noch zu schließende Kooperationsvereinbarung soll Grundlage der Entwicklung des Standortes Phoenix West sein und als Zeichen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und LEG geschlossen werden. Sie soll die Grundsätze und Ziele der gegenseitigen Kooperation zwischen Stadt und LEG regeln

25.02.2002 4 Im Rahmen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen wird die LEG als Treuhänderin für das Land tätig. Das erforderliche Verfahren, die LEG mit der Planung, Vermarktung, Projektsteuerung und Erschließung gemäß den Grundstücksfondsrichtlinien zu beauftragen, ist nach Abschluss des Kaufvertrages durch einen Antrag der Stadt am 05.07.2001 eingeleitet worden. Mit Schreiben vom 28.11.2001 hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen dem Antrag für die 1. Projektphase zugestimmt. 1.3 Städtebau Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 15.06.2000 fand Anfang März 2001 zunächst ein Qualifizierungskolloquium Phoenix West mit Vertretern /-innen des MSWKS, der Projekt Ruhr GmbH, der Stadt sowie externen Fachleuten statt, in dem über die Weiterführung der Standortentwicklung diskutiert wurde. Es wurde bestätigt, den Entwurf des Büros stegepartner, Dortmund zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu machen. Vor diesem Hintergrund konnte ein umfangreiches Prüf- und Bearbeitungsprogramm in den Sektoren Denkmalschutz / Städtebau, Freiraum, Verkehr und Standortprofil definiert werden. Die Bearbeitung erfolgt seitdem regelmäßig in spezifischen Arbeitsteams gemeinsam mit Vertretern /-innen der LEG und der Verwaltung. Zielsetzung ist die sukzessive Optimierung und Anpassung der Planung an neue Sach- und Erkenntnisstände. In einer ersten Stufe konnte daraufhin der städtebauliche Entwurf von stegepartner überarbeitet werden, ohne das städtebauliche Grundgerüst in Frage zu stellen. Dieser Plan diente unter anderem als Grundlage für die erfolgreiche Präsentation des Projektes auf der ExpoReal im Oktober 2001. Im Rahmen der Großprojektanmeldung bei der EU-Kommission in Brüssel wird mittels eines koordinierten Abwägungsprozess aller Belange eine zweite Überarbeitung des Entwurfes von stegepartner erforderlich werden. Die Beauftragung des Büros erfolgt auch hier durch die LEG. In diesem Zusammenhang werden weitere Gutachten u. a. zu den Themen Gefährdungsabschätzung, Abbruch und Sanierung sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet, die Inputs für den städtebaulichen Entwurf darstellen. Die Vergabe für die UVS ist - im Parallelverfahren - mit Phoenix Ost an ein Gutachterbüro vorgesehen. Die anderen Gutachten implizieren z.t. aufwendige VOF-Verfahren; die Vergabe erfolgt jedoch insgesamt noch im ersten Quartal 2002. Die Gefährdungsabschätzung für das Grundstück der MST.factory wird im Vorgriff bereits durchgeführt. Des weiteren ist unter Leitung der LEG eine Hochofenexpertenwerkstatt eingerichtet worden. Diese hat das Ziel, ein spezifisches Erhaltungs- und Nutzungskonzept zu erarbeiten. Als Grundlage dienen die beiden Planungsszenarien Science Park und Dienstleistungszentrum. Hierbei werden die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen und alternativ für (Teil-) Abrissmaßnahmen vergleichend ermittelt. Die Ergebnisse werden im Sommer vorliegen.

25.02.2002 5 Eine Unterschutzstellung der denkmalwürdigen Gebäude seitens der Stadt Dortmund wurde nicht durchgeführt; diese obliegt mit dem Eigentümerwechsel der Oberen Denkmalbehörde. Die Bezirksregierung bereitet die Unterschutzstellung nach Abstimmung mit der Stadt Dortmund und der LEG derzeit vor. Die gesamten Gutachtenergebnisse fließen in eine extern erstellte Kosten-Nutzen-Analyse ein, die im September 2002 vorliegen wird. Hierzu konnte eine kompetente und erfahrene Gutachtergemeinschaft gewonnen werden. Im Anschluss an die zweite Überarbeitungsstufe des Entwurfes von stegepartner erfolgt die Erstellung eines konkreteren Rahmenplanes, der die Qualitätssicherung für die städtebauliche und architektonische Entwicklung von Phoenix West gewährleisten soll. Dieser wird die Grundlage für künftige Investoren und einen noch zu erstellenden Bebauungsplan liefern. Die Realisierung der ersten Baufelder entlang der Hochofenstraße ist durch die Schaffung von Planrecht für die Herstellung der Erschließung (Hochofenstraße) nach 125 BauGB und einer damit verbundenen Beurteilung der angrenzenden Grundstücke nach 34 BauGB gewährleistet. Der Abschluss des Verfahrens ist im 3. Quartal vorgesehen. 1.4 Verkehr Die verkehrlichen Untersuchungsergebnisse sind eine wichtige Grundlage für die Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfes. Zur Bestimmung der Belastbarkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und zur Abschätzung des Ausbaubedarfes sind umfangreiche Netzuntersuchungen durchgeführt worden. Zur Entlastung des vorhandenen Straßennetzes im Ortskern von Hörde ist sowohl eine zusätzliche Nordspange (Verbindung zur Wilhelm van Vloten-Straße/ Semerteichstraße) sowie eine Südspange (Verbindung zur B 236 n) überprüft worden. Die technische Machbarkeit kann grundsätzlich bestätigt werden. Die Netzwirkung ist differenziert zu betrachten und unterliegt noch einem Abwägungsprozess. Die Potenziale zur Anbindung des Standortes an den öffentlichen Personennahverkehr liegen in der im Osten verlaufenden Stadtbahn U 47, Haltestelle Rombergpark sowie in der nördlich tangierenden Bahntrasse. Insbesondere die Einrichtung eines neuen DB- Haltepunktes wird derzeit forciert. Des weiteren sind mehrere Szenarien zur Weiterführung der Stadtbahn in das Gelände von Phoenix West entwickelt worden. Die möglichen Lösungen sind mit Auswirkungen auf den städtebaulichen Entwurf sowie hohen Kosten verbunden. Aus diesen Gründen wird in der weiteren städtebaulichen Konkretisierung keine Trasse für eine Stadtbahn vorgehalten. Eine weitere Optimierung erfolgt durch eine Integration des Standortes in das vorhandene Busnetz. Für die Anbindung der Hochofenstraße an die B 54 wird der Ausbau eines leistungsfähigen Verkehrsknotens erforderlich. Die Planung ist verwaltungsseitig erarbeitet worden. Im Rahmen der Realisierung werden Flächen von ThyssenKruppImmobilien im Bereich des Grundstückes von Technische Gase Messer

25.02.2002 6 Griesheim benötigt. Die bereits initiierten Abstimmungsgespräche werden kurzfristig fortgeführt. Danach kann das Bebauungsplan-Verfahren Hö 251 der Aufstellungsbeschluss ist bereits gefasst worden weitergeführt werden. Wichtiger Baustein des ersten Bauabschnittes ist die Realisierung der Hochofenstraße. Der Ausbauentwurf auf der Grundlage eines abgestimmten Gestaltungsprofils wird derzeit von der LEG erarbeitet. Auf dieser Planungsgrundlage soll kurzfristig das Verfahren nach 125 BauGB eingeleitet werden, um die Erschließung für die MST.factory sicher zu stellen. 1.5 MST.factory Als erstes Neubauobjekt auf Phoenix West soll westlich der ehemaligen Gasgebläsehalle auf einem ca. 16.000 qm großen Grundstück die MST.factory realisiert werden. Die MST.factory ist ein wirtschaftlich profitables Kompetenzzentrum für Fragestellungen aus dem Bereich der Mikrosystemtechnik mit dem Ziel der fortlaufenden Gründung wachstumsstarker Unternehmen. Nach der Gründungsphase sollen sich diese Unternehmen im unmittelbaren Umfeld der Factory ansiedeln. Für die Hochbauplanung wurde auf der Basis einer EU-weiten Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren nach VOF durchgeführt. Von den eingereichten Konzepten wurde das Büro Husemann und Dr. Wiechmann ausgewählt. Die MST.factory soll Ende 2003 ihren Betrieb aufnehmen. Das Grundstück auf dem die MST.factory errichtet werden soll, wurde zwischenzeitlich vom Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund erworben (siehe Ratsvorlage vom 04.10.2001). 1.6 SoftwareHalle In der ehemaligen Gasgebläsehalle sollen, unter Wahrung der denkmalwerten Aussenhülle, flexible Büroeinheiten entstehen. Zielgruppe sind junge Unternehmen der IT-Branche, die einen erfolgreichen Markteintritt bereits vollzogen haben. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für einen zu gewinnenden Investor und ein klares Konzept für die Umsetzung und den späteren Betrieb der SoftwareHalle zu erhalten, wurde durch das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung ein Grundlagenkonzept, welches eine Marktanalyse und eine Nutzungs- und Betriebskonzeption umfasst, erarbeitet. Dieses Konzept wurde inzwischen mit den Infrastrukturangeboten für IT-Unternehmen in Dortmund wie ECC, B1st, Technologiezentrum Dortmund und e-port abgestimmt. Ein Testentwurf zum Architekturkonzept und eine Kostenschätzung werden zur Zeit erarbeitet. Erste Gespräche mit potentiellen Investoren wurden aufgenommen. Die SoftwareHalle ist als Spezialimmobilie konzipiert und soll als privates Invest realisiert werden. 1.7 Kultur-und freizeitwirtschaftliche Projekte

25.02.2002 7 Der östliche Bereich der Fläche ist wesentlich durch den Erhalt der Hallen geprägt und ist der geeignete städtebauliche Rahmen für freizeit- und kulturwirtschaftliche Projekte, sowie für gastronomische und veranstaltungsorientierte Vorhaben. Über örtliche Entwickler wurden die Projekte eines Science Park und eines Kompetenzzentrums für moderne Musik eingebracht. Hierbei handelt es sich um Edutainment-Projekte, die in der Regel eine hohe nicht gewinnorientierte Anfangsfinanzierung voraussetzen. Mittel der Stadt Dortmund zur Umsetzung dieser Projekte stehen nicht zur Verfügung. Das von der Stadt verfolgte Kompetenz- und Gründerzentrum für Medienkunst (KGZM) in Dortmund, welches für das ehemalige Reserveteillager vorgesehen war, ist an diesem Standort in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang nicht möglich, da eine angestrebte Finanzierung aus dem Landeswettbewerb für Kulturelle Gründerzentren ausbleibt. 1.8 Eröffnungsveranstaltung des Theaterfestivals Ruhr 2002 (T 7) Durch intensive Vorbereitung und Verhandlung zwischen dem KVR, der LEG und der Stadt sind die Vorraussetzungen dafür geschaffen worden, das Theaterfestival Ruhr 2002 am 19.04.2002 durch eine herausragende Auftaktveranstaltung auf der Fläche Phoenix West zu eröffnen. Zu dieser Großveranstaltung werden ca. 3.500 BesucherInnen aus der Region und darüber hinaus erwartet. Hierdurch eröffnet sich eine einmalige Chance überregionale Aufmerksamkeit für Phoenix und den Standort Dortmund zu erzeugen. 1.9 Arbeitsmarktprojekt Die LEG NRW hat mit dem Berufsförderungswerk Deutsches Baugewerbe e.v. einen Kooperationsvertrag zur Durchführung einer ersten Maßnahme zum Flächenrecycling abgeschlossen. Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Arbeitsamt Dortmund und der WBF-Do. Es werden 45 Teilnehmer (Langzeitarbeitslose) qualifiziert und beschäftigt. Ziel des Arbeitsmarktprojektes ist einerseits, die Teilnehmer im Aufgabenbereich Flächenrecycling für den 1. Arbeitsmarkt projektbezogen zu qualifizieren, andererseits im Projekt Phoenix West Abbruch- und Entkernungsmaßnahmen, Verkehrssicherungs- und Aufräumarbeiten zur Arbeitsbeschäftigung durchzuführen. Das AB-Projekt ist zunächst auf ein Jahr befristet. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln der Arbeitsverwaltung, des Europäischen Sozialfonds und des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen. 1.10 Vermarktung Projektentwicklern soll grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, Flächen von der LEG NRW anzukaufen, um diese für eine spätere wirtschaftliche Nutzung zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist ein städtebaulich, wirtschaftlich und nutzungsmäßig abgestimmtes Gesamtkonzept, welches die Kompatibilität mit der Gesamtentwicklung Phoenix nachweist. Hierzu werden im Rahmen einer konkreten Anfrage der Phoenix- Projektentwicklung GmbH & Co. KG Gespräche mit der Stadt Dortmund und der LEG NRW geführt.

25.02.2002 8 Aufgrund des Gewerbeflächenengpasses in Hörde sollen auf Teilflächen von Phoenix West neben dem MST/IT-Cluster auch ortsteilnahes Gewerbe angesiedelt werden. Es ist beabsichtigt, den südöstlichen Bereich entlang der Nortkirchenstraße für traditionelles Gewerbe auszuweisen. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit in Zusammenarbeit mit der LEG, der Planungsverwaltung, dem dortmund-project und der WBF-Do Flächen identifiziert, die den Nachfragen der Gewerbetreibenden gerecht werden. 1.11 Realisierungsphasen Es ist vorgesehen, die Industriebrache Phoenix West in verschiedenen Realisierungsphasen zu entwickeln. Die erste Realisierungsphase bildet der Teilraum Süd. Er umfasst die Baufelder auf beiden Seiten der Hochofenstraße einschließlich der Hochofenanlage und der großen Industriehallen im Osten des Geländes. Erste Erschließungsmaßnahme ist der Ausbau der Hochofenstraße von West nach Ost bis zur Gasgebläsehalle im Jahre 2002/2003. Die zweite Realisierungsphase umfasst die parallel zur Hochofenstraße liegende zweite Haupterschließungsstraße, die daran liegenden westlichen Baufelder, das nördlich BMW liegende Baufeld sowie der zugehörige Teil des Grünkeils. Bodenverlagerungen (aus Phoenix Ost) sind in diesen beiden Realisierungsphasen weitgehend nicht notwendig. Die dritte Realisierungsphase beinhaltet die übrigen nördlichen Baufelder, die Nutzungsinseln im Freiraum sowie die Freianlagen nördlich der Baufelder. Für die Realisierung dieses Projektbereichs sind Bodenverlagerungen (aus Phoenix Ost) erforderlich. 1.12 Großprojektanmeldung Durch den Ankauf des Grundstücks für die MST.factory ist die Finanzierung des 1. Bauabschnitts gesichert. Die Gesamtkosten der Standortentwicklung bedürfen einer Förderung aus dem Ziel 2/NRW-Programm. Diese Mittel können erst auf der Grundlage einer Großprojektanmeldung bei der EU gewährt werden. Die Fördermittel für die notwendigen vorlaufenden Untersuchungen ( wie z. B. Gefährdungsabschätzung, Umweltverträglichkeitsstudien, Kosten-/Nutzen-Analyse) sind gesichert. Die ersten Aufträge wurden ausgeschrieben bzw. sind bereits vergeben. Die Fertigstellung/Einreichung des Antrages ist für September 2002 vorgesehen. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666/SGV NW 2023). Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des 37 Abs. 5 GO NW.

25.02.2002 9 Oberbürgermeister Dr. Langemeyer Stadtdirektor Fehlemann GF Dr. Küpper