Amtliche Bekanntmachungen



Ähnliche Dokumente
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

Gemeindeblatt. Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf. Ausgabe 30. Januar / Februar Gott nahe zu sein ist mein Glück.

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Seminare und Angebote Ihr Partner für s kommunalpolitische Ehrenamt

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Sportverein Mering e.v.

Nutzung dieser Internetseite

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

AMTSBLATT für das Amt Oderberg

I N F O R M A T I O N

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Abfallentsorgungsgebühren

Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung am

Verein Barmelweid. Statuten

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

1 Anzeigepflicht 2. 2 Steuergegenstand 2. 3 Steuerschuldner und Haftung 2. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht 3

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg

Satzung der Kreissparkasse Verden vom (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom )

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Inhaltsverzeichnis. Seite 1

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Markt Markt Indersdorf

Zukunftsvertrag. vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

SATZUNG. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

Statuten in leichter Sprache

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Elternzeit Was ist das?

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Deutschland kommt nach Hamburg!

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Nachhaltige Kapitalanlage. Gute Erträge plus gutes Gefühl.

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt

Amtliche Bekanntmachung

Newsletter Nr. 11 der Bildungsregion Kreis Paderborn

Transkript:

Informationsblatt für die Gemeinden Gusow Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg Nummer 12 Neuhardenberg, den 01. Dezember 2004 12. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bekanntmachung Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg auf der Sitzung v. 20.10.04... S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe auf der Sitzung vom 3.11.04... S.1 Bekanntmachung Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg auf der Sitzung vom 18.10.04... S.1 Bekanntmachung der Feststellung der Wahlleiterin gemäß 59 Abs. 3 und 60 Abs. 5 BbgKWahlG... S.1 Bekanntmachung der Satzung über die Nutzung und Entgelterhebung für Sportanlagen der Gemeinde Neuhardenberg vom 21.10.2004... S.2/3 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2004 vom 20.10.2004. S.4 Nichtamtlicher Teil und Werbung... S.4 ff BESCHLÜSSE aus den Gemeindevertretungen Neuhardenberg Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 20.10.04 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 62/04 - Satzung über die Nutzung und Entgelterhebung für Sportanlagen der Gemeinde Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 75/04 - Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Bibliothek auf das Amt Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 74/04 - Herrichtung einer anonymen Grabstätte auf dem Friedhof im OT Altfriedland Beschluss-Nr.: 73/04 - Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern - abgelehnt Beschluss-Nr.: 72/04 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2004 der Gemeinde Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 71/04 - Haushaltssicherungskonzept 2004 der Gemeinde Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 70/04 - Investitionsplan zum Haushaltsplan 2004 Beschluss-Nr.: 78/04 - Veräußerung des Grundstückes Karl-Marx-Allee134 Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 10.11.04 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 73/04 - Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern A-Steuer 200 v. Hundert B-Steuer 300 v. Hundert Gewerbesteuer 350 v. Hundert AMTLICHER TEIL Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am 03.11.04 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 44/2004 - Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Märkische Höhe Beschluss-Nr.: 45/2004 - Bauvorhaben Errichtung eines Wohnhauses mit Büro - abgelehnt Beschluss-Nr.: 47/2004 - Beschlussfassung über die Beurkundung eines Übertragungsvertragesmit Auflassung und Änderungen des Erschließungsvertrages Östlicher Ortseingang Reichenberg Bekanntmachung BESCHLÜSSE aus dem Amtsausschuss Der Amtsausschuss fasste in der Sitzung am 18.10.04 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 16/04 - Leitbild für das Amt Neuhardenberg und seiner Gemeinde Beschluss-Nr.: 17/04 - zusätzliche Entschädigung für den Richtmeister des Festzeltes ab 01.01.2005 Beschluss-Nr.: 19/04 - Vorbereitung einer Verwaltungsreform im Amt Neuhardenberg Feststellung der Wahlleiterin gemäß 59 Abs. 3 und 60 Abs. 5 BbgKWahlG Auf Grundlage des 59 Abs. 3 BbgKWahlG i.v.m. 59 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BbgKWahlG stelle ich fest, dass Frau Nicole Preuß ihren Sitz als Vertreterin in der Gemeindevertretung Neuhardenberg des Wahlvorschlags der Wählergruppe Bürgerinitiative Kinder & Jugend Neuhardenberg verliert. Frau Preuß verlegte ihren Hauptwohnsitz mit Wirkung vom 04.10.2004 in ein anderes Wahlgebiet. Damit ist die Wählbarkeit gemäß 11 BbgKWahlG als Gemeindevertreterin für die Gemeinde Neuhardenberg nicht mehr gegeben. Der freigewordene Sitz geht auf Frau Angelika Thur Karl-Marx-Allee 14 als nächste Ersatzperson dieses Wahlvorschlags über. Rechtsbehelf Gegen diese Feststellung kann innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Neuhardenberg Wahlleiterin Karl-Marx-Allee 72 einzureichen. Neuhardenberg, den 01.12.2004 Wagner Wahlleiterin

Seite 2 01.12.2004 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg Satzung über die Nutzung und Entgelterhebung für Sportanlagen der Gemeinde Neuhardenberg vom 21.10.2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den 01.12.2004 Gerhard Maslowski Amtsdirektor Satzung über die Nutzung und Entgelterhebung für Sportanlagen der Gemeinde Neuhardenberg vom 21.10.2004 Auf der Grundlage der 5 und 35 Abs. 2 Nr. 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001(GVBl. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.03.2004 (GVBl. I S. 59) und des 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.06.2004 (GVBl. I S. 272) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg in ihrer Sitzung am 20.10.2004 folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Nutzung der Turnhalle Neuhardenberg und der Gymnastikhalle der Grundschule Neuhardenberg in der Friedrich- Engels-Straße 2 in der Gemeinde Neuhardenberg (im folgenden Einrichtungen genannt). 2 Widmung (1) Die Turnhalle Neuhardenberg ist eine öffentliche Einrichtung und dient a) dem Kita-Sport b) dem Vereinssport für den Trainings- und Wettkampfbetrieb, c) dem Breitensport, d) der Nutzung für Kulturveranstaltungen und e) dem Schulsport. (2) Die Gymnastikhalle der Grundschule Neuhardenberg ist eine öffentliche Einrichtung und dient vornehmlich dem Schulsport, anderer schulischer Veranstaltungen sowie dem Vereins- und Breitensport. (3) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der in 1 genannten Einrichtungen besteht nicht. (4) Die Erhebung von Nutzungsentgelten regelt 7 dieser Satzung. 3 Nutzungsvorrang (1) Die Belange Grundschule Neuhardenberg und der Kindertagesstätte Neuhardenberg haben Vorrang vor den anderen angegebenen Widmungsarten nach 2 Abs. 1 und 2. (2) Kulturveranstaltungen finden in Abstimmung mit dem Vereins- und Breitensport statt. 4 Benutzung (1) Die Gemeinde Neuhardenberg erläßt mit dieser Satzung eine Hausordnung für die Turnhalle Neuhardenberg und für die Gymnastikhalle der Grundschule Neuhardenberg. Die Hausordnungen sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung. Für ihre Einhaltung und Beachtung ist der Benutzer verantwortlich. (2) Die Benutzung der Einrichtungen schließt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Benutzung der zur Einrichtung gehörenden Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften ein. (3) Die Benutzer der Einrichtungen haben diese schonend und pfleglich zu behandeln. Sie sind verpflichtet, verursachte oder von ihnen festgestellte Schäden unverzüglich dem Amt Neuhardenberg zu melden. (4) Innerhalb der Einrichtungen hat sich jeder Benutzer und Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (5) Die Besucher haben den Anordnungen des Einrichtungspersonals, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Beauftragten des Amtes Neuhardenberg und dem Kontroll- und Ordnungsdienst des jeweiligen Nutzers Folge zu leisten. (6) Zu sportlichen Veranstaltungen ist der Hallenbereich der Einrichtungen nur mit sauberen Sportschuhen, möglichst mit graphitfreier Sohle, zu betreten. Das Betreten mit Straßenschuhen ist nur zu Kulturveranstaltungen gestattet. 5 Besondere Nutzungsbedingungen (1) Für den Kita-Sport, den Schulsport, den Vereins- und Breitensport, dem Wettkampfbetrieb und Kulturveranstaltungen können die Sanitäreinrichtungen der Turnhalle und der Gymnastikhalle benutzt werden. (2) Bei der Durchführung von Kulturveranstaltungen ist der Veranstalter für die Einrichtung und Ausstattung mit Stühlen und Tischen selbst verantwortlich. Der vorhandene künstliche Rasen ist vor Nutzung auszulegen. Dieser ist auch bei Wettkampfveranstaltungen mit Publikum auszulegen. 6 Anmelde- und Genehmigungsverfahren (1) Die Zulassung zur Benutzung erfolgt durch Genehmigung des Amtes Neuhardenberg. Dazu sind im Einzelnen Verträge über die Benutzung der Einrichtung abzuschließen, die sich nach bürgerlichem Recht richten und für die Gemeinde Neuhardenberg durch den Amtsdirektor des Amtes Neuhardenberg geschlossen werden. (2) Die Genehmigung nach Abs. 1 wird auf Antrag für eine einmalige Benutzung oder für die Benutzung auf Dauer innerhalb der nachfolgend bestimmten Zeiten erteilt. (3) Die Grundschule Neuhardenberg und die Kita Neuhardenberg haben dem Amt Neuhardenberg ihren Zeitplan bis zum 30.06. eines Jahres für die Zeit ab Beginn des Schuljahres spätestens vom 01.09.des Jahres bis 31.08.des nächsten Jahres schriftlich zu übergeben. (4) Die ortsansässigen Sportvereine und ortsansässigen Nutzungsinteressenten haben beim Amt Neuhardenberg ihre gewünschten Termine bis zum 30.06. eines Jahres für die Zeit ab Beginn des Schuljahres spätestens vom 01.09.des Jahres bis 31.08. des nächsten Jahres zu beantragen und mit dem Amt Neuhardenberg abzustimmen. (5) Wochenendnutzungen für sportliche Wettkampfveranstaltungen sind gemäß Abs. 4, ansonsten nach bekanntwerden, spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin zu beantragen. (6) Für die einmalige Benutzung erfolgt der Antrag durch Interessenten mindestens ein Monat vor dem gewünschten Termin beim Amt Neuhardenberg. (7) Die Antragstellung erfolgt mittels des in 6 Abs. 1 genannten ausgefüllten und durch den Anmeldenden unterzeichneten Vertrages. Dieser wird bei Genehmigung vom Amtsdirektor unterzeichnet und dem Anmeldenden zugesandt. (8) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die pflegliche Behandlung der Einrichtung als nichtgesichert erscheint, wenn der Benutzer früher gröblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen hat oder wenn zu befürchten ist, dass er das nach 7 zu zahlende Nutzungsentgelt nicht entrichtet. (9) Der Vertrag kann unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Kündigung abgeschlossen werden. Die Kündigung kann insbesondere bei Vorliegen eines der in Abs. 7 aufgeführten Gründe erfolgen. Amtliche Bekanntmachungen

01.12.2004 Seite 3 7 Nutzungsentgelte (1) Die anteiligen Kosten für den Kita-Sport werden dem Träger der Einrichtung durch die Gemeinde Neuhardenberg in Rechnung gestellt. (2) Die Kosten für die Gymnastikhalle trägt der Schulträger. Die Gemeinde Neuhardenberg trägt die anteiligen Kosten für die Nutzung außerhalb des Schulsports. (3) Für die Durchführung des Vereinssports, des Breitensports, des Wettkampfsports oder anderer Sportveranstaltungen durch a) im Vereinsregister eingetragene Sportvereine und sonstige Vereine sowie Interessengruppen der Gemeinde Neuhardenberg wird für die Nutzung der Einrichtungen ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 5,00 je nutzendes Mitglied ab vollendetem 16. Lebensjahr jährlich und 15,00 je nutzendes Mitglied ab vollendetem 18. Lebensjahr jährlich festgelegt, b) nicht ortsansässige Nutzer wird für die Nutzung der Einrichtung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 17,00 je Stunde festgelegt. Angefangene Stunden werden bis 30 Minuten mit 50 vom Hundert und über 30 Minuten mit 100 vom Hundert berechnet. Die festgelegten Nutzungsentgelte nach Buchstabe a) sind jährliche Festbeträge, die für das jeweilige nutzende Vereinsmitglied auch bei Mitgliedschaften in verschiedenen Vereinen nur einmal zu entrichten sind. Das Nutzungsentgelt entsteht in dem Jahr, in dem das Lebensjahr vollendet wird. Eine anteilige Nutzungsentgeltberechnung nach Tagen, Wochen oder Monaten im Jahr erfolgt nicht. (4) Für die Durchführung von Kulturveranstaltungen der ortsansässigen Vereine wird ein Entgelt in Höhe von 100,00 je Veranstaltungstag festgelegt. Ergibt der tatsächliche Kostenaufwand einen höheren Betrag, wird dieser berechnet. (5) Für die Durchführung von kommerziellen Kulturveranstaltungen wird ein Entgelt in Höhe von 250,00 je Veranstaltungstag festgelegt. Ergibt der tatsächliche Kostenaufwand einen höheren Betrag, wird dieser berechnet. 8 Abgegoltene Kosten Mit dem Nutzungsentgelt sind die üblichen Kosten für Abnutzung, Heizung, Beleuchtung und Reinigung der benutzten Räumlichkeiten und von deren Ausstattung sowie der dazugehörigen sanitären Einrichtungen und Verkehrsflächen abgegolten. Erfordert die anlässlich einer Veranstaltung verursachte Verschmutzung der Einrichtung eine spezielle, mit zusätzlichen Kosten verbundene Reinigung, wird ein Zusatzentgelt in Höhe der Gemeinde Neuhardenberg entstehenden Selbstkosten zuzüglich eines Verwaltungskostenaufschlags von 20 % erhoben. 9 Entstehung des Entgeltanspruchs Die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgeltes entsteht mit der Zusendung des Vertrages. Das Entgelt ist 1. in den Fällen des 7 Abs. 3 Buchstabe a) im voraus bis zum 31.08. eines Jahres für den beantragten Nutzungszeitraum 2. in den Fällen des 7 Abs. 3 Buchstabe b) und des 7 Abs. 4 und 5 im voraus bis spätestens am 10. Tag vor dem Nutzungstermin auf das Konto der Gemeinde Neuhardenberg zu überweisen. 10 Haftung (1) Die Benutzer haften der Gemeinde Neuhardenberg für alle Schäden, die an den Anlagen, den Einrichtungsgegenständen oder den Gerätschaften während der Benutzung entstehen, es sei denn, dass diese auf Abnutzung oder Materialfehler zurückzuführen oder trotz ordnungsgemäßen Gebrauchs der Einrichtung und ihrer Ausstattungsgegenstände eingetreten sind. (2) Die Gemeinde Neuhardenberg haftet für einen Schaden, sofern dieser von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden ist. 11 Zuwiderhandlungen Personen, die gegen die Vorschriften dieser Satzung verstoßen, können aus der Einrichtung verwiesen und mit einem Einrichtungsverbot belegt werden. 12 Übergangsbestimmungen (1) Die festgelegten Nutzungsentgelte nach 7 Abs. 3 Buchstabe a) werden für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.08.2005 mit 50 vom Hundert festgelegt. (2) Die genannten Termine für das Anmeldeverfahren gemäß 6 Absätze 3 und 4 sind erstmalig für die Planung des Jahres 2005/2006 maßgebend. (3) Die Nutzer, die bereits zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung die Einrichtung nutzen, erhalten vom Amtsdirektor einen Nutzungsvertrag, der mit den geforderten Angaben und rechtsverbindlicher Unterschrift unterzeichnet bis zum 31.01.2005 an diesen zurückzugeben ist. (4) Das Entgelt ist gemäß 9 Ziff. 1 für die Zeit vom 01.01.2005 bis 31.08.2005 nach Zusendung des Nutzungsvertrages bis zum 31.03.2005 auf das Konto der Gemeinde Neuhardenberg zu überweisen. 13 In-Kraft-Treten/ Außer-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Sportstätten der Gemeinde Neuhardenberg vom 01.09.1999 und die Gebührenordnung für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Neuhardenberg vom 01.09.1999 außer Kraft. Neuhardenberg, den 21.10.2004 Anlage 1 Gerhard Maslowski Amtsdirektor des Amtes Neuhardenberg Hausordnung 1. Zu sportlichen Veranstaltungen ist der Turnhallenbereich der Einrichtung nur mit sauberen Sportschuhen, möglichst mit graphitfreier Sohle, zu betreten. 2. Zu Kulturveranstaltungen ist das Betreten mit Straßenschuhen erlaubt. 3. Die Sportgeräte sowie Handgeräte sind pfleglich und nicht zweckentfremdet zu behandeln. 4. Nach der Nutzung müssen alle Sportgeräte wieder an den dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden. 5. Die Benutzer der Sporteinrichtung sind verpflichtet, verursachte oder von ihnen festgestellte Schäden unverzüglich dem Amt Neuhardenberg zu melden. 6. Die Umkleide- und Sanitärräume sind nach der Benutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen. 7. In der Einrichtung besteht Rauchverbot. Ausgenommen davon sind Kulturveranstaltungen. 8. Nach Ende der Nutzung sind alle Fenster zu verriegeln, das Licht ist auszuschalten und die Außentür ist abzuschließen. 9. Im Hallenbenutzungsbuch ist zu bestätigen, dass die Einrichtung ordnungsgemäß verlassen wurde. Aufgetretene Mängel oder Vorkommnisse sind einzutragen. 10. Der Notausgang ist nur im Notfall zu benutzen. 11. Personen, die gegen die Vorschriften der Satzung über die Nutzung und Entgelterhebung für die Sportanlagen der Gemeinde Neuhardenberg vom 21.10.2004 sowie gegen diese Hausordnung verstoßen, können aus der Einrichtung verwiesen und mit einem Einrichtungsverbot belegt werden. Neuhardenberg, den 21.10.2004 Gerhard Maslowski Amtsdirektor des Amter Neuhardenberg Amtliche Bekanntmachungen

Seite 4 01.12.2004 Bekanntmachungsanordnung Die nachstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2004 vom 20.10.2004 - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nachdem der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als untere allgemeine Landesbehörde mit den Verfügungen vom 01.11.2004 die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2004, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 20.10.2004, genehmigt hat, wird die öffentliche Bekanntmachung hiermit angeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann. Neuhardenberg, den 01.12.2003 Gerhard Maslowski Amtsdirektor Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2004 1. Haushaltssatzung auf der Grundlage der 79 ff der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberge am 20.10.2004 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 2.222.300 in der Ausgabe auf 3.601.100 und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 479.800 in der Ausgabe auf 479.800 festgesetzt: 2 1.Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 2.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 festgesetzt. 3.Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf 500.000,00 festgesetzt. 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 4 Als unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des 81 der GO für das Land Brandenburg werden bestimmt: 1.Verwaltungshaushalt für Ausgabegruppierungen 4 bis 8 höchstens 10.000 2.Vermögenshaushalt für die Ausgabegruppierung 9 höchstens 10.000 Mehrere Bewilligungen bei einer Haushaltstelle werden im Sinne vorstehender Regelungen zusammengerechnet. Über die unerheblichen überund außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet die Kämmerin. 5 Regelung zu 79 Bbg: 1.Als erheblich i.s.d. 79 Abs.2 Nr.1 GO gilt ein Fehlbetrag, der 2 v.h. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt. 2.Als erheblich sind Mehrausgaben i.s. 79 Abs.2 Nr. 1 GO dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v.h. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. 3.Geringfügig i.s.v. 79 Abs.3, i.v.m. 79 Abs.2 GO sind Baumaßnahmen, wenn die Gesamtkosten des Baumaßnahme einen Betrag von 5.000 nicht übersteigen. Datum 20.10.04 Datum 20.10.04 gez.gerhard Maslowski Amtsdirektor gez. Mario Eska Bürgermeister als Vorsitzender der Gemeindevertretung Ende des amtlichen Teiles WICHTIGER HINWEIS vom SOZIALAMT Das Sozialamt Neuhardenberg ist aufgrund gesetzlicher Änderungen ab dem 01.01.2005 nicht mehr zuständig für Aufgaben und Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Zuständig ist das Kreissozialamt mit Sitz in Seelow Puschkinplatz 12 bzw. für Arbeitslosengeld II Berechtigte die ARGE deren Sitz noch nicht bekannt ist. Bitte achten Sie auf Presse dazu. Wir weisen darauf hin, dass am Dienstag, dem 21.12.2004 der letzte mögliche Zahltag für Dezember 2004 ist. Danach sind keine Sozialhilfezahlungen über die Amtskasse Neuhardenberg mehr möglich. i.a. Uebel SB f. Soziales Amtliche Bekanntmachungen

01.12.2004 Seite 5 Neuhardenberg Information Leitbild Amt Neuhardenberg mit seinen Gemeinden beschlossen Gern informieren wir Sie darüber, dass das Leitbild für das Amt Neuhardenberg und seine Gemeinden am 18. Oktober 2004 durch den Amtsausschuss beschlossen wurde. Diese Ausgabe des Amtsblattes enthält die Fassung des Leitbildes ohne Maßnahmenkatalog. Die komplette Fassung können Sie nach Vereinbarung gern einsehen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Neuhardenberg-Information, Karl-Marx-Allee 23, Tel. 03 34 76 / 6 04 77 oder an Frau E. Qualmann in der Amtsverwaltung, Karl-Marx-Allee 72,, Zimmer 15, Tel. 033476/59532. Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön an Alle, die sich an der Erarbeitung des Leitbildes beteiligt haben. Ein besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Arbeitskreise 1-3 sowie dem Tourismusbeirat Neuhardenberg für die bisherige Unterstützung. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen im nächsten Jahr. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen unserer Region ein friedliches Weihnachtsfest. Ihre Neuhardenberg-Information gez. Katrin Suhr Büroleiterin Leitbild Amt Neuhardenberg mit seinen Gemeinden verwaltung entstanden. Hierfür herzlichen Dank an Alle die sich beteiligt und engagiert haben. Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man strebt, nach der man sich sehnt, die man verwirklichen möchte, dann gibt es auch kein Motiv, sich anzustrengen. Erich Fromm Das Leitbild ist eine Orientierungshilfe für das zukünftige Handeln von Politik, Verwaltung, Unternehmen, Wirtschaft, Vereinen, Verbänden und Bürgern. Es ist gegliedert in die Leitbildthemen Kinder und Jugend - 2010 Kultur und Freizeit - 2010 Tourismus - 2010 Städtepartnerschaft - 2010 Wirtschaft - 2010 Verwaltung 2010 und den hierfür erstellten Maßnahmekatalog. Den Anspruch einer umfassenden Vollständigkeit erheben diese Leitbildthemen und der Maßnahmekatalog nicht. Er ist in regelmäßigen Abständen künftig fortzuschreiben. Das Leitbild stellt eine Entwicklungsvision bis in das Jahr 2010 dar. Es soll den Maßstab für heutige und zukünftige Sachentscheidungen sowie Kriterien für die Beurteilung geplanter Maßnahmen geben. Der vorliegende Maßnahmekatalog bildet einen Teil der weiteren Handlungsgrundlage im künftigen Miteinander der einzelnen Akteure. Die sich aus dem Leitbild ergebenden Anforderungen sind als Handlungsgrundlage für Alle zu verstehen. Sie sind also nicht ausschließlich an die Amtsverwaltung gerichtet. Dies bedeutet, dass Aufgaben zur Weiterentwicklung sowohl von Bürgern, der Amtsverwaltung, den Leistungsträgern und anderen Akteuren übernommen werden. Mit dem Beschluss des Leitbildes wird kein verbindlicher Anspruch auf Erfüllung der Maßnahmen eingegangen. Das Leitbild bildet vielmehr die Grundlage für ein abgestimmtes, ganzheitliches, partnerschaftliches Denken und Handeln. Das Leitbild Amt Neuhardenberg wurde am 18. Oktober 2004 durch den Amtsausschuss beschlossen. Märkische Höhe Neuhardenberg Gusow-Platkow - Batzlow - Altfriedland - Ringenwalde - Wulkow - Reichenberg - Quappendorf Leitbildentstehung: Das vorliegende Leitbild ist aufgrund vieler Diskussionen innerhalb der thematischen Arbeitskreise, der Bürgerbefragung und den Gesprächen mit dem Tourismusbeirat sowie der Amts-

Seite 6 01.12.2004 Amtsbereich Neuhardenberg 2010 Hier leben wir - so leben wir! Aus Problemen machen wir Chancen, unsere Schwächen entwickeln wir zu Stärken und negative Trends kehren wir um! Kinder und Jugend 2010 Der Amtsbereich Neuhardenberg bietet Kindern und Jugendlichen eine Heimat, in der ihnen ein anspruchsvolles, förderndes und ausreichendes Angebot zur Bildung, Arbeit und Freizeit zur Verfügung steht. Ausbaufähig wäre ein Internet-Angebot in den Orten. Die Bedingungen für Individualität und Kreativität des Einzelnen wurden gefördert und erweitert. Dabei wurde die engagierte Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen herausgefordert. Kinder und Jugendliche haben aktiv an Entscheidungen teilgenommen. Durch eine Vielfalt gemeinsamer Werte und Normen entwikkelten unsere Kinder und Jugendlichen zunehmend ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verbundenheit zu ihrem Amtsbereich Neuhardenberg. Sie identifizieren sich mit ihrer Gemeinde. Kultur und Freizeit 2010 Ein wichtiger Schwerpunkt ist nach wie vor die Sicherung und der Ausbau attraktiver und bedarfsgerechter Kultur- und Freizeitangebote für alle Altersgruppen, die auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse ausgerichtet sind. Die Stärkung der regionalen Identität wird auch in Zukunft immer weiter verbessert. Die Stiftung Schloss Neuhardenberg nimmt weiterhin eine Sonderstellung als Zentrum für Kunst und Kultur, Wissenschaft und Wirtschaftsethik auf lokaler, regionaler und Landesebene ein. Im touristischen Bereich besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung Schloss Neuhardenberg. Tourismus 2010 Stärken bewusst nutzen! Die Identität der Region Märkisch-Oderland/Märkische Schweiz ist Quelle für die weitere touristische Entwicklung. Die gelungenen Verbindungen traditioneller und moderner Kulturen machen das Gebiet anziehend für verschiedene Generationen. Die kulturellen Besonderheiten, die historischen und natürlichen Gegebenheiten bieten gute Voraussetzungen für die Weiterentwicklung eines erfolgreichen Tourismus. Der Tourismus ist bereits zu einer bedeutenden Branche geworden und stärkt die Wirtschafts-kraft der Region. Zahlreiche Bewohner der Region können mit dem Tourismus zusätzliche Einkommen erzielen. Die bestehenden Angebote wurden in ihrem Bestand gesichert und qualitativ verbessert. Kulturelle, landschafts- und gesundheitsorientierte touristische Angebote stärken die Attraktivität und das Image des Amtes Neuhardenberg. Verstärkt kommen diese Angebote der einheimischen Bevölkerung zu Gute. Das Hauptziel aller touristischen Akteure und des Amtes ist auch künftig die Sicherung des aktuellen Marktanteils (Tagestourismus) und kurz- bis mittelfristig die Erschließung des Erholungs- und Übernachtungstourismus. Die Anbieter arbeiten hierbei eng zusammen. Die Neuhardenberg-Information als Kompetenzzentrum spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Tourismus 2010 Innerhalb der Regionen Pro Europa Viadrina und ODER- LAND-SPREE ist das Amt Neuhardenberg ein wichtiger Standort für die gemeinsame touristische Entwicklung geworden. Auf die Entwicklung eines umweltverträglichen Tourismus, der die Natur nicht gefährdet, wurde besonders geachtet. Sichere, konfliktfreie und bequeme Wege stärken die Voraussetzungen für das Angebot an Pauschal- und Individualtouristen des Wanderns und Radwanderns. Städtepartnerschaft - 2010 Zu den bereits bestehenden Städtepartnerschaften (Hamminkeln und Neuhofen) wird die 2004 eingegangene Städtepartnerschaft mit Myœlibórz weiter ausgebaut. Die deutsch-polnische Kommunikation stärkt das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer ge-meinsamen europäischen Region. Der intensive Austausch durch das Engagement von Verwaltung und Bürgern der Partnergemeinden Myœlibórz und Neuhardenberg auf allen Ebenen des Handelns führte zur gegenseitigen Bereicherung. Sprachbarrieren verschwanden zunehmend und freundschaftliche Beziehungen werden weiter ausgebaut. Wirtschaft 2010 Die wirtschaftliche Weiterentwicklung wurde auf der Grundlage der bestehenden Strukturen erreicht, und zwar durch veränderte Nutzung des vorhandenen Potenzials, Nutzung regionaler Wirtschaftskreisläufe, Bildung von Netzwerken und Aktivierung bislang inaktiver Bevölkerungskreise. Die einheimischen Unternehmen bieten attraktive Ausbildungsplätze. Zu einem spürbaren Wirtschaftsfaktor hat sich der Tourismus im Amtsbereich entwickelt. Viele Kleingewerbe haben eine zukunftsfähige Mischung neuer und traditioneller Branchen entstehen lassen. Verwaltung - 2010 Die Amtsverwaltung arbeitet service- und bürgerorientiert, offen und kompetent. Die Amtsverwaltung ist Partner und Dienstleister für Wirtschaft und Bevölkerung. Die Amtsverwaltung leistet eine gute Betreuung und Förderung der ortsansässigen Unternehmer sowie neuer Investoren in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsamt des Landkreises Märkisch Oderland. Ein herzliches Dankeschön den engagierten Bürgerinnen und Bürgern der drei Arbeitskreise

01.12.2004 Seite 7 AK 1 Tourismus, Kultur und Geschichte AK 2 Freizeit, Sport und Soziales AK 3 Infrastruktur, Mobilität, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft und den Mitgliedern des Tourismusbeirates. Impressum Herausgeber: Redaktion: e-mail: Arbeitskreise und Tourismusbeirat der Initiative der Neuhardenberg-Information Neuhardenberg-Information Katrin Suhr und Marion Kraemer Karl-Marx-Allee 23 Tel.: (03 34 76) 6 04 77 Fax: (03 34 76) 6 04 78 Neuhardenberg-Information@t-online.de Herausgabe: Dezember 2004 Das Leitbild des Amtes Neuhardenberg (ohne Maßnahmenkatalog) wird kostenlos an alle Haushalte des Amtes Neuhardenberg verteilt. Zentrale Projektsteuerung: Wolfgang Heuschmid Ostdeutsche Regionalentwicklung, KES GmbH, Berlin Gefördert durch die Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsamt Frankfurt (Oder), Zweigstelle Seelow und mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Märkisch-Oderland. Träger: Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Liebe Bürgerinnen und Bürger, werte Gäste und Freunde des Amtsbereiches Neuhardenberg, denken Sie vielleicht auch so: Gott sei Dank ist dieses Jahr zu Ende? Die Nachrichten waren häufig nicht erfreulich. Die Wirtschaft hat so ihre Probleme, die Arbeitslosigkeit steigt, die Wiedervereinigung ist in vielen Köpfen noch nicht vollzogen. Oder denken Sie vielleicht: Ein erfolgreiches Jahr geht zu Ende. Ein Jahr mit Chancen und Herausforderungen, ein Jahr der Hoffnungen, der sich bietenden Gelegenheiten? Im Namen der Amtsverwaltung, der Mitglieder des Amtsausschusses, sowie aller Mitarbeiter unseres Hauses wünschen wir allen Einwohnern und Gästen ein frohes Weihnachtsfest. Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg. Mit vorweihnachtlichen Grüßen Gerhard Maslowski Amtsdirektor Bürgerinformation zur Entwicklung im Amtsbereich Neuhardenberg Es ist uns in Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretungen gut gelungen, in unseren Orten sichtbare Veränderungen zu schaffen. Schwerpunktmäßig wurde der Straßenbau, Hochbau, der landwirtschaftliche Wegebau und die Sanierung der öffentlichen Gebäude realisiert. Bei der Umsetzung der Vorhaben unterstützte uns das Straßenbauamt Frankfurt/Oder, das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Fürstenwalde, der Landkreis Märkisch-Oderland sowie das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Potsdam. Zahlreiche Straßen und Objekte wurden in den letzten Jahren grundhaft erneuert und ausgebaut. An dieser Stelle möchte ich einige Beispiele nennen, weil diese im Selbstverständnis der täglichen Nutzung kaum noch den desolaten Zustand von vor einigen Jahren erahnen lassen. Schwerpunktmäßig beschränke ich mich auf die Investitionen und Objekte in den Gemeinden Gusow- Platkow, Neuhardenberg und Märkische Höhe. Gemeinde Gusow-Platkow: T - Sanitärgebäude Baggersee 277,0 - Umbau der Grundschule zum Bürgerzentrum 334,0 - Ländlicher Straßenbau Eichenallee 151,0 - Sanierung Pumpenhaus 32,0 - Teilsanierung Turnhalle 94,0 - Erneuerung Straßenbeleuchtung 44,0 - Straßen- und Gehwegbau 335,0 - Neubau Friedhofshalle 140,0 - Neubau Bushaltestellen 66,0 - Straßenbau Lange Häuser 177,0 - Straßenbau Alte Zuckerfabrik 172,0 - Anbindung Waldstraße in Platkow 70,0 - Instandsetzung Waldstraße in Platkow 18,5 - Ausbau Bürgerzentrum in Platkow 116,0 - Dorferneuerungsplanung 17,0 - Sanierung von 25 Wohneinheiten in Gusow 1000,1 - Feuerwehrauto TSF Platkow 51,2 2.095,8 Gemeinde Neuhardenberg mit den Ortsteilen: T - Um- und Ausbau des Objektes der Feuerwehr 202,0 - Neubau der Gymnastikhalle 562,4 - Sanierung der Grundschule 664,7 - Sanierung der Kita Haus I (Teilsanierung) 222,2 - Teilsanierung der alten Turnhalle 245,4 - Neubau des Sportplatzes 66,5 - Ausstattung des Schulkabinetts 47,6 - Sanierung Anger-Neudorf 319,6 - Sanierung Anger Süd 831,5 - Sanierung Anger Nord 296,5 - Sanierung Grabensysteme und Lindenhain 261,0 - Voruntersuchungen, Planungen 752,5 - zuzüglich Planungskosten 220,0 - Öffentlichkeitsarbeit des Sanierungsbeauftragten 92,5 - Hüllenförderung 746,0 - Ordnungsmaßnahmen 321,6 - Tiefbau, Straßen, Wege, Plätze 1.236,9 - Wiederherstellung Dorfteich 313,0 - Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Ortsbildpflege 262,0 - Aufbau Sportlerheim nach Brandschaden 67,9 - Feuerlöschbrunnen (4 Stück) 40,0 - Bushaltestelle 30,0

Seite 8 01.12.2004 - Wohnumfeldgestaltung 25,0 - Sanierung der alten Schule 48,0 - Feuerwehrauto LF 8/6 172,0 - Anbindung an die B 167 OT Altfriedland (Zufahrt) 78,8 - Überdachung Klosterruine OT Altfriedland 109,4 8.235,0 Gemeinde Märkische Höhe: T - Sanierung der Kita 330,0 - Straßenbau, Straßenbeleuchtung 947,5 - Neubau Sportplatz 95,5 - Umbau Bürgerhaus 59,3 - Wendeschleife und Bushaltestelle 85,0 - Feuerwehrauto PSF/W 61,4 - Trinkwasseranschluss 1,4 - Dorferneuerungsplanung 17,0 1.597,1 In allen Gemeinden des Amtes ist die bauliche Entwicklung auf der Grundlage der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt worden. Schwerpunktmäßig zeigt der Ort Neuhardenberg wie die Umsetzung der Sanierungsaufgaben wirken. Schlossbereich, Kirche, Straßen, Plätze, Grünanlagen und weitere Baulichkeiten belegen eindeutig die gute Entwicklung in den letzten Jahren. Gerhard Maslowski Amtsdirektor Der Neuhardenberger Chor e.v. lädt ein zum Weihnachtsk eihnachtskonzert am 18. Dezember, 15.00 Uhr Kirche Altfriedland am 19. Dezember, 15.00 Uhr Kirche Neuhardenberg Aufruf Am 5. Oktober 2004, wurde von der Arbeitsfördergesellschaft mbh Märkische Schweiz in Verbindung mit der Agentur für Arbeit ein Projekt auf dem Gebiet des Brandschutzes begonnen. Die Aufgaben der Mitarbeiter bestehen darin, 1. Zusätzlichen Unterricht und zum vorbeugenden Brandschutz in den Schulen und Kindergärten vorzunehmen. 2. Vorbereitung des Jubiläums 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Neuhardenberg im Jahre 2005 zur Gestaltung eines würdigen Festes zum o.g. Anlass. 3. Vervollständigung und Ergänzung der Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Neuhardenberg anlässlich des 100 jährigen Bestehens. 4. Pflege von Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehr Neuhardenberg zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit. Um das Chronikprojekt erfolgreich beenden zu können, bitten wir alle Einwohner des Amtes Neuhardenberg, sowie alle ehemaligen Mitglieder und alle jetzigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die Material (Schriftstücke, Medaillen, Orden, Pokale usw.) besitzen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Sie können uns im Objekt der Freiwilligen Feuerwehr Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in der Zeit von Montag Freitag 8.00 14.00 Uhr besuchen, oder uns im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr unter der Telefonnummer 033476 / 50927 oder 0173 6075315 erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns, bei der Erfüllung unserer Aufgaben behilflich sind. Mit freundlichen Grüssen die Mitarbeiter des AFG-Projektes Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Märkische Höhe - Teiljagdgebiet Reichenberg zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet am Freitag, den 8. Dezember 2004, in der Gaststätte Pritzhagener Heide statt. Beginn: 18.00 Uhr Die Tagesordnung ist aus der Bekanntmachung der amtlichen Anschlagtafel zu entnehmen. Im Anschluss an die Versammlung laden wir zu einem gemeinsamen Essen ein. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft

01.12.2004 Seite 9 dem Programm, ein Fackellauf auf der Piste, eine Eislaufdisco eine Rodel- und Schneerallye und jede Menge weiterer Winterspaß. Preis: 240,00 Euro Bremsdorf (Schlaubetal) 24.01. bis 29.01.2005. Für 7-bis 12 Jährige wird ein buntes Programm vom Schwimmhallenbesuch über Kegeln bis Schneemannbau-Wettbewerb geboten. Auch eine Kutschfahrt und eine Faschingsdisco sind geplant. Preis:150,00 Euro Albrechtice/Tschechien-Isergebirge 22.01. bis 29.01.2005 Hier sind die 12- bis 16-Jährigen willkommen. Ein Skikurs steht auf Anmeldungen: KINDERVEREINIGUNG e-v. Seelow Erich Weinert Straße 15 15306 Seelow Ferienservice: Montag bis Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr Tel. 03346/843333 oder 3843011 Fax. 03346/84244 Teilnehmer aus MOL haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung einer Ferienreise zu stellen. Interessierte Betreuer ab 18 Jahre zur Absicherung der Ferienfahrten gesucht! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Neuhardenberg und seinen Ortsteilen, das Jahr 2004 geht dem Ende zu. In wenigen Tagen ist Weihnachten. Weihnachten ist das Fest welches wie kaum ein anderes die Gefühle von uns Menschen anspricht. Nehmen wir diese Tage zum Anlass, der Hektik des Alltags zu entrinnen, ein bisschen zur Ruhe zu kommen. Es ist auch die Zeit, denen zu danken, die im abgelaufenen Jahr zum Wohle unserer Gemeinde gewirkt und die Arbeit in der Gemeinde unterstützt und gefördert haben, sei es in der Schule, im Kindergarten, in den zahlreichen Vereinen, der Kirche, den Seniorenvereinigungen, den Feuerwehren, Jugend- und sozialen Einrichtungen. Danken möchte ich auch dem Gemeinderat, der Verwaltung und unseren gemeindlichen Arbeitern. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen bin ich weiterhin bemüht Vorraussetzungen zu schaffen, das Neuhardenberg und seine Ortsteile eine Kommune ist, in der die Bürger sich wohl fühlen, mitbestimmen und das Gemeinwesen mitgestalten. Nutzen Sie bitte auch im kommenden Jahr die Möglichkeiten sich, mit Sorgen, Nöten und Beschwerden an mich zu wenden. Gehen wir gemeinsam voller Vertrauen, hoffnungsvoll und zuversichtlich in ein neues Jahr. Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich auch in Namen der Gemeindevertretung frohe Weihnachtstage und für das kommende Jahr Gesundheit, Glück und innere Zufriedenheit. Mit herzlichen Grüßen Mario Eska ehrenamtl. Bürgermeister Neuhardenberg Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gusow-Platkow, erinnern Sie sich noch an Weihnachten vor einem Jahr oder an den Start in das Jahr 2004? Haben Sie auch das Gefühl, dass das noch gar nicht so lange her sein kann? Und doch ist es so - wieder ist ein Jahr fast vorbei und wir fragen uns, wo die Zeit geblieben ist. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und allen Ihren Freunden und Bekannten eine wunderschöne, besinnliche, gesegnete Weihnachtszeit und für das neue Jahr beste Gesundheit und persönlich alles Gute. Allen Gewerbetreibenden, allen öffentlichen Einrichtungen, sowie unseren Vereinen möchten wir unseren Dank für die gute Zusammenarbeit aussprechen. Der Erfolg des alten Jahres soll für Ihnen alle Quelle für die Stärke und den Mut sein, den Sie für die vielen Notwendigkeiten im neuen Jahr brauchen werden. Mit herzlichen Weihnachts- und Neujahrsgrüßen Die Gemeindevertretung Gusow-Platkow Der Ortsbürgermeister des OT Gusow Lutz Werner Der Ortsbürgermeister des OT Platkow Frank Kraft Der ehrenamtliche Bürgermeister Karlheinz Klein

Seite 10 01.12.2004 Kreiskulturhaus Erich Weinert Erich- Weinert- Str. 13 15306 Seelow Tel. 0 3 6/ 2 78 Fax 03346/ 85 39 04 Einladung zur Seniorenrüste 3. Weihnachts- und Spielzeugausstellung 3.-19. Dezember 2004 Freitag, 3. Dezember 2004 Eröffnung der 3. Weihnachts- und Spielzeugausstellung Öffnungszeiten: Di So. 10.00 17.00 Uhr Wir erwarten Ihren Besuch Samstag, 4. Dezember 2004 Weihnachtsgans Auguste 15.00 Uhr Puppentheater für Kinder mit Ihren Eltern und Großeltern Genießen Sie die lustige Geschichte einer Familie, die Ihre Weihnachtsgans sehr ins Herz schließt. Auch die Gans hat offenbar Spaß am ungewöhnlichen Familieleben. Wie eine der schönsten Weihnachtsgeschichten endet, sollte man sich nicht entgehen lassen Mittwoch, 8 Dezember 2004 Weihnachtsfeier der Senioren der Stadt 14.00 Uhr Seelow Sonntag, 12. Dezember 2004 Man lebt nur zweimal 15.00 Uhr Boulevardkomödie um Liebe, Verwechslung und Happyend mit dem Romantischen Theater Rüdersdorf Sonntag, 19. Dezember 2004 Weihnachtskonzert zum 4. Advent 15.00 Uhr der Kleine Chor Seelow e.v., der Chor der Volkssolidarität Herbstzeitlose und die Volkstanzgruppe Seelow e.v. Freitag, 31. Dezember 2004 Silvestergala 2004/2005 19.00 Uhr Festliche Stimmung Festliches Ambiente Festliches Buffet aus dem Hause Schreiber Verabschieden Sie mit Ihren Freunden das alte Jahr und begrüßen Sie mit Freude das neue Jahr in festlicher Atmosphäre. Dafür sorgen das Team des Kulturhauses und von Schreibers Restaurant & Eiscafe. Kartenbestellungen ab sofort Noch ein Tipp: Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art Karte/n für die Volkstümliche Musikantenparade am Donnerstag, 13. Januar 2005 um 15.00 Uhr im Kreiskulturhaus Seelow mit Margitta und ihren Töchtern, Katharina Herz, Oliver Thomas und den Hainich Musikanten Die Mitarbeiter des Kreiskulturhauses wünschen allen Besuchern ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Änderungen vorbehalten! Sie können sich selbstverständlich auch direkt bei uns informieren. Über Anregungen, Ideen, Wünsche und Hinweise Ihrerseits freuen wir uns. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen Frau Niebsch und Frau Friesecke zur Verfügung. Kartenvorverkauf Dienstag / Donnerstag : 10.00 18.00 Uhr, Mittwoch: 10.00 16.00 Uhr Kreiskulturhaus Erich Weinert Erich- Weinert- Str. 13 15306 Seelow Tel. 0 3 6/ 2 78, Fax 03346/ 85 39 04 www.kultur-in-mol.de kreiskulturhaus-seelow@kultur-in-mol.de eine Einrichtung der Kultur ggmbh Märkisch - Oderland Die Ausstellung Seelow im Lande Lebus bleibt ab Dezember 2004 vorerst geschlossen Hiermit möchten wir alle Senioren, die ein paar schöne Tage in Gemeinschaft mit anderen Senioren verbringen wollen, recht herzlich zu unserer Seniorenrüste einladen Die Rüste findet vom 3.12.2004 bis zum 5.12.2004 im Rüstzeitheim in Reitwein statt. An diesen Tagen wird es u.a. eine Bewegungstherapie mit Musik, einen Ausflug nach Frankfurt / Oder ins Einkaufszentrum, eine Andacht und einen Gottesdienst geben. Die Kosten für die Rüste betragen 54,- inkl. Übernachtung. Tagesgäste bezahlen nur 15,- pro Tag. Bei Bedarf werden Sie von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gefahren. Bei Interesse melden Sie sich unter Tel.: 0 33 46-89 69 16 Diakoniestation des Diakonischen Werkes Märkisch- Oderland e.v. Feldstraße 3 15306 Seelow Tel. 03346-89 69 13

01.12.2004 Seite 11 Amt Neuhardenberg informiert: Die Beratungsstelle, zum Ausfüllen der Formulare, zur Beantragung von Arbeitslosengeld II hat wie folgt geöffnet: Monat Dezember In der Amtsverwaltung Neuhardenberg Montag: 08:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 11:00 und 13:00 16:30 Uhr Mittwoch: 08.00 11.00 und 13.00 15.00 Uhr Donnerstag: 08:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr Freitag: 08.00 11.00 Uhr In Neuhardenberg Birkenweg 2 - Bürgermeisterzimmer Jeden Montag 08:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr. Jeden Mittwoch 08:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr. Am 27.12. und 29.12.2004 finden hier keine Beratungen statt In Gusow, Pumpenhaus am Donnerstag, den 09. Dezember 2004 8:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr In Platkow, Bürgerzentrum am Donnerstag, den 02.und 16. Dezember 2004 08:00 11:00 und 13:00 15:00 Uhr. In Ringenwalde, Feuerwehrgebäude am Freitag, den 05. und 12. November 2004 08:00 11:00 Uhr. Da der Bedarf zur Beratung in der nächsten Zeit zunehmen wird, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung unter folgenden Telefonnummern: 033476-59511 oder 0162-8740039 Mieterberatung in Neuhardenberg Jedem 3. Montag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr, im Haus Birkenweg 2 (Bürgermeisterbüro) durch den Mieterverein VIADRINA. Information und Beratung über Rechte und Pflichten als Mieter und Unterschützung bei Rechtsstreitigkeiten. Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) und Umgebung e.v. Halbe Stadt 21, 15230 Frankfurt (O.) Telefon: 0335 6850260 Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg An jedem ersten Sonnabend im Monat von 10.00-12.00 Uhr im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: 033476/60604 (privat) 0173/6265575 (0.00-24.00 Uhr) E-Mail: neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Mario Eska ehrenamtlicher Bürgermeister

Seite 12 01.12.2004 11.. Wulkower Weihnachtsmarkt Am Samstag und Sonntag des 1., 2. und 3. Advents, jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr, öffnet der Speicher Wulkow wieder seine Pforten zum traditionellen Weihnachtsmarkt. Bei uns heißt es im wahrsten Sinne Weihnachten riechen, schmecken und erleben. Märchenhaft geht es an allen 3 Wochenenden zu, mit bekannten Märchenfiguren, die alle Kinder zum raten einladen - Auslosung und Prämierung am 3. Advent von unserem Weihnachtsmann. Neben Düften von Punsch, kandierten Äpfeln, Gebrutzeltem und Pfefferkuchen gibt es wieder die Eisenbahn und Dampfmaschine zu erleben und bestaunen. Natürlich haben wir auch zahlreiche Handwerker eingeladen, die an ihren Ständen Außergewöhnliches präsentieren, so zum Beispiel gefilztes und gesponnenes, geschnitztes aus Holz und Geweih und vieles mehr. Wulkower Weihnacht heißt aber auch ein buntes Kulturprogramm mit vielen Höhepunkten erleben, alle großen und kleinen dürfen gespannt sein auf ein Zauber- und Exotenshow, Puppenspieler, Musiker sowie ein Showballett. Natürlich darf der Mann im roten Mantel nicht fehlen, der seine Gaben an alle lieben Kinder verteilt. Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht im Namen aller Beteiligten Ines Th. Tauer Kriminalität POLIZEINOTIZEN Oktober 2004 Im Oktober 2004 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 16 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sichim Einzelnen um 9 Anzeigen wegen Diebstahl, 2 Anzeigen wegen Körperverletzung und 5 Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 94 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Bereichszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 11 Verkehrsunfälle. Dabei wurden zwei Person verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte, war in diesem Monat an 6 Unfällen beteiligt. Unfälle mit Fahrerflucht wurden in diesem Monat 2mal registriert. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 90 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Seelow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 22 Personen verletzt. In 4 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 36 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol war insgesamt 1mal im Spiel. Die dabei gemessene höchste alkoholische Beeinflussung lag bei 1,77. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden 1 Fahrzeugführer festgestellt, welcher sein Fahrzeug unter Einwirkung von Alkohol führten. Die festgestelltealkoholischen Beeinflussungen lag bei 1,08. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 15 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelt es sich um 2mal Fahren ohne Pflichtversicherung, 7 mal um Fahren ohne Führerschein, 1mal um Kennzeichenmissbrauch und 5mal um Trunkenheit im Verkehr. Höchste festgestellte alkoholische Beeinflussung lag bei 1,79. i.a. Trölenberg, POM Schutzbereich MOL VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. INFORMIERT Der Vorstand des Vereins LANGES HAUS Altfreidland e.v. wünscht allen Mitgliedern und Freunden des Vereins sowie allen Wanderern ein frohes Weihnachtsfest und viel Erfolg und beste Gesundheit für s neue Jahr!!! Wichtige Mitteilung für alle Vereine im Amtsbereich Neuhardenberg Der Amtsausschuss hat mit Beschluss-Nr. 17/04 vom 18.10.2004 festgelegt, dass der Richtmeister des Festzeltes, für jede Veranstaltung, bei der das Festzelt aufgebaut wird, eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 40,00 (Vierzig Euro) vom Veranstalter (Nutzer) erhält. Die Summe ist nach dem Abbau des Zeltes an den Richtmeister zu zahlen.

01.12.2004 Seite 13 Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat Dezember verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow-Platkow OT Gusow Hubert Semmler zum 66. Fritz Voegler zum 78. Alfred Grigat zum 69. Käthe Buggisch zum 66. Werner Drewing zum 62. Gerhard Schielke zum 66. Heiner Talg zum 70. Gertrud Giering zum 65. Helmut Welke zum 71. Karl-Ewald Beilfuß zum 62. Rudi Danne zum 61. Paul Lehmann zum 79. Gerda Kranich zum 92. Hans-Dieter Wiemprecht zum 62. Renate Jung zum 66. Gertrud Kuderski zum 66. Karl-Heinz Giering zum 67. Gusow-Platkow OT Platkow Frida Käbermann zum 83. Heinz Gesche zum 63. Brigitte Kärger zum 64. Gerda Zimowski zum 80. Brigitte Gesche zum 70. Herbert Dahm zum 61. Thea Scharein zum 77. Richard Tismer zum 73. Gusow-Platkow OT Platkow Erhard Gericke zum 72. Horst Fallmer zum 70. Siegfried Butschke zum 67. Erika Meißner zum 65. Renate Becker zum 67. Märkische Höhe OT Batzlow Lothar Kühle zum 67. Eva Opitz zum 72. Wilfried Schmidt zum 63. Christel Grönke zum 65. Günther Krüger zum 74. Christel Kühle zum 64. Christel Gerth zum 68. Richard Buchwald zum 68. Märkische Höhe OT Ringenwalde Dieter Giese zum 65. Irmgard Fürstenberg zum 71. Günter Liste zum 74. Märkische Höhe OT Reichenberg Arnold Meyer zum 85. Gerhard Bennewitz zum 72. Emil Schmolinske zum 73. Helmut Bock zum 84. Siegfried Krachudel zum 69. Ilse Reimer zum 82. Märkische Höhe OT Reichenberg Christina Popp zum 82. Gerhard Petho zum 75. Neuhardenberg Ingeborg Siewert zum 79. Josef Wieczorek zum 72. Alisa Meisinger zum 63. Anita Wolf zum 68. Wolfram Kelm zum 62. Heinrich Manthey zum 79. Anna Werth zum 89. Ursula Butschke zum 76. Waltraud Strauch zum 74. Marita Strehl zum 61. Emma Cernyh zum 60. Ursula Engel zum 70. Margrit Schmutzler zum 63. Hannelore Thielsch zum 67. Christel Lück zum 73. Wolfgang Schulz zum 64. Heinz Patzwahl zum 73. Gerda Werth zum 76. Renate Röder zum 61. Christa Lepel zum 64. Frieda Pritsching zum 82. Joachim Brucke zum 67. Hannelore Grünke zum 65. Ursula Höhne zum 61. Christa Korn zum 62. Horst Starke zum 70. Maria Adler zum 94. Edeltraud Schulz zum 71. Edith Schulz zum 70. Grete Haase zum 85. Margarete Oellermann zum 88. Jörg Roßmann zum 65. Christa Dorn zum 70. Willi Joch zum 98. Lieselotte Wolff zum 75. Ernst Dreher zum 70. Fritz Hanne zum 68. Erna Stranz zum 93. Karl-Heinz Jeromin zum 66. Neuhardenberg OT Altfriedland Alwine Engel zum 76. Waltraud Münder zum 62. Käte Borchardt zum 93. Frieda Reppke zum 77. Gerhard Gielisch zum 65. Hans-Dieter Herrmann zum 63. Otfried Ruschke zum 69. Siegfried Wolff zum 70. Christa Siewert zum 68. Erna Wunderlich zum 79. Klaus Niedballa zum 69. Ruth Schuckert zum 71. Neuhardenberg OT Quappendorf Heinz Thiemert zum 76. Gertrud Rosenberg zum 79. Wolfgang Lenz zum 61. Neuhardenberg OT Wulkow Christa Merten zum 70. Hedwig Räbiger zum 86. Vera Stenker zum 72. Margarete Schlodinski zum 66. Elisabeth Anders zum 66. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek, SGL Ein Winterabend Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am Samstag, dem 11.12.2004, um 14.00 Uhr im Sportlerheim Neuhardenberg. Wenn der Schnee ans Fenster fällt, Lang die Abendglocke läutet, Vielen ist der Tisch bereitet Und das Haus ist wohlbestellt. Mancher auf der Wanderschaft Kommt ans Tor auf dunklen Pfaden. Golden blüht der Baum der Gnaden Aus der Erde kühlem Saft. Wanderer tritt herein; Schmerz versteinerte die Schwelle. Da erglänzt in reiner Helle Auf dem Tische Brot und Wein. Georg Trakel

Seite 14 01.12.2004 Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Advent im Speicher Dezember 2004 An allen Adventwochenenden hat der Kunstspeicher an der B 167 für seine Gäste geöffnet. Der Laden bietet besondere Geschenkideen zum Fest und das Wirtshaus Leckeres aus dem Steinbackofen wie Blechkuchen, Plätzchen, Zwiebelkuchen und vieles andere mehr. Handwerksvorführungen, Verkostungen, Verkauf, Ausstellungen, Exotisches, weihnachtliche Konzerte und andere interessante Dinge sind hier zu erleben. Unsere kleinen Gäste können sich an Bastelangeboten erfreuen. Auf jedem der 6 Böden gibt es etwas zu entdecken. Lassen Sie sich von der vorweihnachtlichen und heimeligen Atmosphäre verzaubern... 2. Advent 04./ 05.12. ab 11.00 Uhr * Naturschmuckherstellung und Verkauf * Vorführung zum Gesteckbasteln und Verkauf * Bücher aus dem Antiquariat zum Verkauf und Schmökern, Sonntag, 05.12./ Freundeskreis Friedersdorf e.v. 15.30 Uhr Ausstellungseröffnung mit dem Titel Auf dem Wind des polnischen Künstlers Marcin Giedrowicz In meinen Skulpturen suche ich nach Form und Farbe. Doch möchte ich vor allem über die harte Bronze spotten, sie mit den Fingern gestalten. Ich versuche die Bewegung und den Windhauch zu erfassen. Nichts will ich übermitteln, nichts will ich erklären... 17.00 Uhr Konzert in der Barockkirche Wie soll ich dich empfangen mit dem Berliner Kammerchor Lilienfelder Cantorei e.v. Die 1988 gegründete Lilienfelder Cantorei e.v., benannt nach einem Kanon von Wolfgang Amadeus Mozart, unter der Leitung von Klaus-Martin Bresgott, erklingen Werke von Praetorius, Eccard, Schütz, Poulenc, Duruflé u.a. Kammermusik von Vierne und Albinoni. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Friedersdorf durchgeführt. Eintritt: 10 / 8 3. Advent 11./12.12. ab 11.00 Uhr Filzen, Beschnuppern und Verkauf von Naturdüften und -kosmetik, Tee- und Honigverkostung, Weihnachtsbaumverkauf, Vorführung von Laubsägearbeiten 17.00 Uhr Weihnachtsklangleuchten - der Bläserchor der Kirchengemeinde Seelow lässt am Lagerfeuer bei Glühwein weihnachtliche Weisen erklingen 4. Advent 18./19.12. ab 11.00 Uhr Der Weihnachtsmann geht durch das Haus! Spinnerin bei der Arbeit, Naturschmuck u.v.a. Sonntag, 26.12. 16.30 Uhr Weihnachtliche Lieder und Lautenmusik in der Barockkirche Friedersdorf Jacqueline Krohne - Sopran und Lutz Kirchhof Laute Die Lautenmusik gehört zu den großen Schätzen unserer Musikkultur, die erst in jüngerer Zeit wiederentdeckt wurde und vielen potentiellen Liebhabern noch unbekannt ist. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Friedersdorf durchgeführt. Eintritt: 10 / 8 Öffnungszeiten Weihnachten/ Neujahr: Laden und Ausstellungen: 20.12.- 23.12. 10.00-20.00 Uhr 24.12. 10.00-12.00 Uhr 26.12. 12.00-18.00 Uhr 29.12./ 30.12. 11.00-18.00 Uhr Wirtshaus im Speicher: 22.12./ 23.12. ab 12.00 Uhr 25.12. 12.00-15.00 Uhr Festessen ausverkauft 26.12. 12.00-15.00 Uhr Festessen ausverkauft anschließend bis 20.30 Uhr warme Küche 29.12./ 30.12. ab 12.00 Uhr 31.12.04 Silvester ausverkauft 02.01.05 ab 12.00 Uhr Tel.:03346/ 84 38 56 FAX 03346/ 854922 Tel.: Wirtshaus: 855850 (bis 20.30 Uhr warme Küche) e-mail: kunstspeicher-friedersdorf@t-online.de www.kunstspeicher-friedersdorf.de

01.12.2004 Seite 15 WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Tel.: 033476 / 50957 VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 Tel.: 033476 / 50430 Öffnungszeiten: Mo geschlossen Die bis Do 10.00 bis 16.00 Uhr Fr 10.00 bis 12.00 Uhr Sa u. So geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 Öffnungszeiten: Mo geschlossen Die bis Do 10.00 bis 16.00 Uhr Fr 10.00 bis 13.00 Uhr Sa u. So 11.00 bis 17.00 Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Alte Handarbeitstechnik, Weissstickerei im Oderbruch Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Schweizer Haus Lindenstraße 33 15377 Buckow Naturpark - Besucherzentrum Tel.: 033433 / 15 841 Fax 033433 / 15 856 Öffnungszeiten (gültig vom 30.03. bis 31.10) Monatg bis Freitag 10.00 bis 16.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 10.00 bis 18.00 Uhr Naturparkverwaltung Tel.: 033433 /15840 Fax 033433 / 15 842 np: märkische-schweiz@lags.brandenburg.de Naturparkleiter: Dr. Meinhard Ott Naturwacht Tel.: 033433 /6063 märkische-schweiz@naturwacht.de EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 26 Tel. 033476-250 Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Tel.: 033476 / 50125 EVANGELISCHES PFARRAMT GUSOW Pfarrer Joachim Neubert Tel.: 03346 / 8734 DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr. 3 15306 Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr 8.00-16.00 Uhr Di und Do 8.00-18.00 Uhr Tel.: 03346 / 896 913 24- Stunden erreichbar: 0172 / 78 59 321 FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / 58 19 615 tagsüber 033439 / 54 452 SCHULDNERBERATUNG Tel.: 03346 / 896 924 S U C H T B E R A T U N G Tel.: 03346 / 896 922 SENIORENTELEFON Tel.: 03346 / 896 917 TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / 111 0 111 Tel.: 0800 / 111 0 222 (kostenlos) SOZIALPARK ARK MOL E.V.V. AUSSIEDLER-BERATUNGSSTELLE Zweigstelle im Amt Neuhardenberg Karl-Marx-Allee 72 Tel.: 0171 / 4070924 Tel.: 0177 / 2025710 Öffnungszeiten: Dienstag 9.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung Angebote: Hier finden Sie Ansprechpartner für alle Fragen, die es im Zusammenhang mit der Aussiedlerproblematik gibt. Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: (03 34 76) 6 04 77 Fax: (03 34 76) 6 04 78 Öffnungszeiten (April - Oktober) Montag Freitag 10.30 16.00 Uhr Samstag Sonntag Feiertag 11.00-16.00 Uhr (November - März) Montag Freitag BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 Tel.: 033476 / 50515 e-mail: Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag 13.00-16.00 Uhr 11.00-18.00 Uhr 11.00-17.30 Uhr Angebote: Insgesamt 10.000 Medien an Belletristik, Sach - und Informationsliteratur, Kinderliteratur, Zeitschriften, Musik- und Hörspielkassetten, CD, CD- ROM, Videokassetten, DVD Technische Ausstattung - Zugang zum Internet an 3 Rechnern - Kopierer - elektronischer Katalog - Fernsehapparat - Videorecorder Service und Dienstleistungen - Ausleihe von Medien außer Haus bei Ameldung - Einsicht in Nachschlagewerke - Nutzung von Bibliographien und Medien (Bücher, Broschüren, Hörkassetten und Videos) über unsere Region - Recherche durch die Bibliothek bei speziellen gewünschten Themen und Titeln - Fernleihe: - Nutzung des Online-Katalogs - Bereitstellung von unterrichtsergänzenden und -begleitenden Materialien - Infothek - Einführung Internet nach Voranmeldung Internetnutzung: 30 min./ 0,50 10.30 16.00 Uhr

Seite 16 01.12.2004 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2004 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Dezember Neuhardenberg jeden Mittwoch Christenlehre f. Kinder bis 5 Jahre Gemeindehaus Neuhardenberg Kirchengemeinde Neuhardenberg 16.00-17.30 Uhr Tel. 033476/250 jeden Donnerstag Christenlehre f. Kinder ab 5 Jahre Gemeindehaus Neuhardenberg Evang.Kirchengemeinde Neuhardenberg 16.00-17.30 Uhr Tel. 033476/250 jeden Sonntag Kindergottesdienst Gemeindehaus Neuhardenberg Evang.Kirchengemeinde Neuhardenberg 9.30 Uhr Tel. 033476/250 01.12.2004 Bibelkreis mit Kaffeetafel Gemeindehaus Neuhardenberg Evang.Kirchengemeinde Neuhardenberg 14.00 Uhr Tel. 033476/250 05.12.2004 Morgen Kinder wird s was geben Gemeindehaus Neuhardenberg Evang.Kirchengemeinde Neuhardenberg 15.00 Uhr Familiennachmittag mit Basteln, Spiel und KiGo-Team Spaß sowie Kaffeetrinken 04./5.12.2004 Neuhardenberger Weihnachtsmarkt im großen Hangar 06.12.2004 Frauenkreis Gemeindehaus Neuhardenberg Evang.Kirchengemeinde Neuhardenberg 19.00 Uhr Tel. 033476/250 11.12.2004 Weihnachtsfeier in Quappendorf ehemalige Schule Versammlungsraum Ortsbeirat Quappendorf 14.00 Uhr Lindenstraße 2 11.12.2004 12. Advent-Skat-Turnier Gasthaus Zur Wende Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v. 14.30 Uhr ür Erwachsene Herr Effert Tel. 033476/ 50 957 18.12.2004 Weihanchtssingen Kirche Altfriedland Neuhardenebrger Chor e.v. e.v. 15.00 Uhr in der Altfriedländer Kirche 19.12.2004 Weihanchtssingen Kirche Neuhardenberg Neuhardenebrger Chor e.v. e.v. 15.30 Uhr in der Neuhardenberger Kirche 19.12.2004 Adventfeier inwulkow Kirche /Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkow e.v. 14.00 Uhr Gottesdienst i. d. Kirche Wulkow anschließend Anmeldungen: Adventkaffeetrinken im Bürgerhaus Wulkow bei Frau Krebs (033476) 52 81 bei Frau Busch (033476) 574 500 25.12.2004 Weihnachtstanz mit DJ Flocki Kulturhaus Neuhardenberg Gemeinde Gusow-Platkow 01.12.2004 Rommènachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow ab 14.00 Uhr auch am 8./15./ 22. und 29.12. 04.12.2004 Gusower Schlosskonzert im Festsaal Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 15.30 Uhr Adventkonzert Tel. 03346/87 25 05.12.2004 Gusower Schlosskonzert im Festsaal Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 15.30 Uhr Adventkonzert Tel. 03346/87 25 06.12.2004 Sportnachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow ab 14.00 Uhr auch am 13./ 20. und 27.12. 11.12.2004 Gusower Schlosskonzert im Festsaal Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 15.30 Uhr Adventkonzert Tel. 03346/87 25 12.12.2004 Gusower Schlosskonzert im Festsaal Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 15.30 Uhr Adventkonzert Tel. 03346/87 25 19.12.2004 Gusower Schlosskonzert im Festsaal Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 15.30 Uhr Adventkonzert, H._J. Scheitzbach Tel. 03346/87 25 21.12.2004 Seniorennachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow ab 14.00 Uhr 31.12.2004 Sivesterball auf Schloss Gusow Schloss Gusow Schloss Gusow, Gusow, Schlossstraße 7 Tel. 03346/87 25

01.12.2004 Seite 17 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2005 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Gemeinde Märkische Höhe 05.12.2004 Seniorengruppe Batzlow Gemeinde Märkische Höhe OT Batzlow Fahrt nach Dresden zum Weihnachtsmarkt 9.12.2004 Weihanchtsfeier ehemalige Schule Reichenberg Volkssolidarität Reichenberg 14.00 Uhr 15.12.2004 Seniorennachmittag in Batzlow Gemeindehaus im OT Batzlow Gemeinde Märkische Höhe OT Batzlow ab 14.30 Uhr Januar Neuhardenberg 01.01.2005 Neujahrswanderung Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v. 13.30 Uhr Unter dem Motto Gute Vorsätze startet Altfriedland Herr Effert Tel. 033476/ 50 957 der Verein in die neue Wandersaison! (4-6 km, ca 2 Std.) Für Erwachsene wird ein Unkostenbeitrag Anmeldung erforderlich unter Tel. 033476/50 957 zwischen 1,50 und 3,00 Euro erhoben! 15.01.2005 Neujahrsball der Neuhardenberg Verein Neuhardenberg 2000 20.00 Uhr Neuhardenberger Vereine Ansprechpartner: Heiko Schlotte Gemeinde Gusow-Platkow 03.01..2005 Sportnachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow 14.00 Uhr auch am 10./17./ 24. und 31.01.04 05.01.2005 Rommè Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow 14.00 Uhr auch am 12./ 19. und 26.01.04 18.01..2005 Seniorennachmittag Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow 14.00 Uhr VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. INFORMIERT Das 12. Altfriedländer Advent-Skatturnier beginnt diesmal an einem Sonntag, dem 5. Dezember 2004 bereits um 14.00 Uhr im Gasthaus Zur Wende Einsatz: 10,- Euro 1. Preis: 150,- Euro Alle Skatfreunde sind herzlich eingeladen!!!!!!! Das Wanderjahr 2004 beginnt mit der Neujahrswanderung Treffpunkt ist am 1. Januar um 13.30 Uhr das LANGE HAUS. Unter dem Motto Gute Vorsätze geht s je nach Wetter 4 bis 6 km durch den Winterwald. Aus organisatorischen Gründen bitte anmelden!!! (Tel. 033476/50957) Anschließend treffen sich jene, die ihren Wanderpass des Vorjahres abgegeben haben! Drei Spatzen In einem leeren Haselstrauch, da sitzen drei Spatzen, Bauch an Bauch. Der Erich rechts und links der Franz und mittendrin der freche Hans. Sie haben die Augen zu, ganz zu, und oben drüber, da schneit es, hu! Sie rücken zusammen, dicht, ganz dicht. So warm wie der Hans hat s niemand nicht. Sie hör n alle drei ihrer Herzlein Gepoch. Und wenn sie nicht weg sind, so sitzen sie noch. Christian Morgenstern

Seite 18 01.12.2004 Die Bürgeraktion Pro Flughafen Neuhardenberg gründete sich im November 2003. Was haben wir seitdem erreicht? - breite Mobilisierung der Öffentlichkeit - mehr als 11.800 Befürworter haben ihre Haltung mit einer Unterschrift bekundet - in mehr als 2.000 ehrenamtlich geleisteten Stunden engagierten sich mehr als 40 Mitstreiter ständig, um in der Region, im Landkreis, besonders aber auf Landesebene für ein Umdenken in der bisherigen Wirtschaftspolitik der Länder Berlin und Brandenburg hinzuwirken und der Erreichung des Ziels, den Flugplatz Neuhardenberg zu aktivieren, näher zu kommen. - Zudem haben uns bisher viele weitere Bürger bei Einzelaktionen unterstützt, so beim Politiker-Frühschoppen und der Vor Ort-Sendung zu Jahresbeginn, mit Schreiben an Ministerien, Behörden und Gerichte, bei Demonstrationen und Unterschriftensammlungen, beim Besuch des Bundeskanzlers und den begleitenden Aktionen, bei der Begrüßung der neuen Landtagsabgeordneten im Oktober in Potsdam - Zudem haben 14 deutsche, 5 polnische, zwei britische, eine irische, eine russische, eine schweizerische und eine belgische TV-Station sowie zahlreiche Tageszeitungen im In-, aber auch im Ausland über die Situation um die Aktivierung des Flugplatzes Neuhardenberg und den Kampf darum berichtet. Ein Highlight war sicher die Reportage in der ARD am 20.9.2004: Planlos in die Zukunft. - Bisher haben die Bemühungen dazu geführt, dass die Bundeswehr den nötigen Luftraum ihrer Tiefflieger im Interesse einer zivilen Nutzung geräumt hat, dass Bundes-Verkehrsminister Manfred Stolpe den Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Flugplatz viel Erfolg wünscht, dass die Landesregierung das veraltete Luftverkehrskonzept mit Ursprung 1994 endlich der Realität anpassen will, dass Ministerpräsident Matthias Platzeck zugesagt hat, noch in diesem Jahr Neuhardenberg zu besuchen, dass Kandidaten aller im Landtag vertretenen Parteien sich für die Nutzung der Chance einer zivilen Nachnutzung des Flugplatzes aussprechen. Am 17. November 2004 begingen in gemütlicher Runde mehr als 70 Mitstreiter, Politiker, Unternehmer, Arbeiter, Angestellte, Arbeitssuchende, Senioren, Jugendliche... das 1. Jubiläum der Bürgeraktion. Weitere Infos über unsere Arbeit: www.proairport.neuhardenberg.org Zu schade für den Müll!!! Kostenlose Abholung von Altmöbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Bekleidung u.a. Hat Ihr altes Sofa ausgedient, trennen Sie sich von Tisch, Stuhl und Bett oder Ihrer alten Kaffeemaschine, die noch funktioniert...? Wir haben die Lösung für Ihr Problem- und Sie helfen Bedürftigen! Rufen Sie uns an!!!! Möbelhof und Kleiderkammer in Neuhardenberg, Birkenweg 2 033476/ 50 40 5 Täglich geöffnet

WERBEFLÄCHE der FORTUNA-WERBUNG Herausgeber Amt Neuhardenberg, Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: 033476/5950 Fax: 033476/328 E-Mail: Amt-Neuhardenberg@t-online.de Internet: www.amt-neuhardenberg.de Verantwortlich Hauptamt des Amtes und Redaktion Neuhardenberg, Herr Hansjörg Schubring, Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung 15306 Seelow Anzeigenaquisition Tel 03346/327 Fax: 03346/846007 E-mail: info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Anzeigenverwaltung Verlag GmbH 14974 Ludwigsfelde Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in. Bezugspreis beträgt jährlich 13,50 (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes 1900017020 bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ 17054040); Verwendungszweck: Amtsblatt Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

WERBEFLÄCHE der FORTUNA-WERBUNG Breite Straße 32 Karl-Marx-Straße 28 15306 Seelow 15374 Müncheberg Tel. 03346/88966 Tel. 033432/378 geöffnet Tag + Nacht Werte Bürgerinnen und Bürger - liebe Preschburger - Das Preschburgfestkomitee möchte sich nochmals bei Ihnen für alle großen und kleinen Spenden sowie Hilfeleistungen, zum Gelingen des 3. Preschburgfestes bedanken. Insbesondere gilt der Dank unseren fleißigen Kuchenbäckern und Salatbereitern, aber ebenso den nachstehenden Gewerbetreibenden für Ihre materielle und finanzielle Unterstützung : Friseur Lehmann, Gaststätten- und Partyservice Thom, Firma Tetzlaff, Tischlerei Butschke, Möbelhandel Fischer, UPR- Hohensee, Sparkasse MOL, Autowerkstatt Jenke. Dank gilt auch unseren fleißigen Helfern: Günter Schulze, Ralf Gesche, Fred Bergemann, Frank Kästner, Hartmuth Günther und der Familie Frank Schmidt. Ein großer Dank gilt auch der Stadt Seelow, die uns Ihre Tanzfläche zur Verfügung stellt. Also allen genannten und ungenannten Helfern und Unterstützern herzlichen Dank und für uns alle auf ein neues Preschburgfest im Jahr 2005. Bitte vormerken: 20.08.2005 Für das restliche Kalenderjahr wünschen wir Ihnen Gesundheit und Wohlergehen, schöne Feiertage und kommen Sie gut ins nächste Jahr. Ihr Preschburgkomitee i.a. Cornelia Korbanek Redaktionsschluß für das nächste Amtsblatt (Januar /2005) ist am 9.12.2004 Winterlicher Orangensalat Nach einem schweren weihnachtlichen Festsessen sollte man besser auf eine fruchtige leichte Nachspeise zur Abrundung zurückkommen. Dieser winterliche Orangensalat bietet sich an. Noch dazu, wo Orangen gerade im Winter in jeder Menge angeboten werden. 4 Orangen werden sauber geschält, zerteilt und in nicht ganz so kleine Stücke geschnitten (Achtung: Orangen verlieren beim Zerschneiden manchmal sehr viel Saft. Bitte den Saft auffangen, er wird noch später gebraucht.) 4 getrocknete Feigen werden möglichst klein geschnitten. Zusammen mit den Orangenstücken werden sie in eine Schüssel gegeben und für ca. eine halbe Stunde an einen kühlen Ort gestellt. Nun füllt man diesen Salat in Portionsschälchen, gibt obenauf einen Klacks geschlagene süße Sahne und überstreut das Ganze mit einer guten Portion Kokosraspeln. Als Verzierung eignet sich eine fein geschnittene Orangenscheibe.