MROS. 6. Jahresbericht. Meldestelle für Geldwäscherei. Money Laundering Reporting Office Switzerland



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Transkript:

Bundesamt für Polizei Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Office fédéral de la police Département fédéral de justice et police Ufficio federale di polizia Dipartimento federale di giustizia e polizia Federal Office of Police Federal Department of Justice and Police MROS Money Laundering Reporting Office Switzerland 6. Jahresbericht. 2003 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Polizei ()

MROS 6. Jahresbericht März 2004 2003 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Polizei 3003 Bern Telefon: (++41) 031 323 40 40 Fax: (++41) 031 323 39 39 E-Mail: mros.info@.admin.ch Internet: http://www..admin.ch

6. Jahresbericht 2003-1 - Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Jahresstatistik der MROS 6 2.1. Allgemeine Feststellungen 6 2.2. Die Suche nach Terrorgeldern 8 2.3. Detailstatistik 10 2.3.1 Gesamtübersicht MROS-Statistik 2003 10 2.3.2 Monatsstatistik des Meldungseingangs 11 2.3.3 Geographische Herkunft der meldenden Finanzintermediäre 13 2.3.4 Ort der verdachtsbegründenden Geschäftsbeziehung 15 2.3.5 Herkunft der meldenden Finanzintermediäre nach Branchen 17 2.3.6 Die Banken 19 2.3.7 Verdachtsbegründende Elemente 21 2.3.8 Deliktsarten der Vortat 23 2.3.9 Domizil des Vertragspartners 25 2.3.10 Nationalität des Vertragspartners 27 2.3.11 Domizil des wirtschaftlich Berechtigten 29 2.3.12 Nationalität des wirtschaftlich Berechtigten 31 2.3.13 Betroffene Strafverfolgungsbehörden 33 2.3.14 Anzahl Personenanfragen anderer Financial Intelligence Units (FIUs) 36 2.3.15 Anzahl Personenanfragen an andere Financial Intelligence Units (FIUs) durch die MROS 38 3. Typologien 40 3.1. Terrorismusfinanzierung 40 3.2. Terrorfinanzierung und karitative Organisationen 40 3.3. Terrorismusfinanzierung, nicht-registrierte Finanzintermediäre, Verletzung der Sorgfaltspflichten und Hawala 41 3.4. Geldwäscherei und Handel mit gefälschten Kunstgegenständen 42 3.5. Eine Meldung um die Geschäftsbeziehung abzubrechen? 42 3.6. Geldwäscherei, Drogen und ein Casino 43 3.7. Geldwäscherei und Börsenmanipulationen 43 3.8. Erz-Schmuggel und Finanzierung von afrikanischen Rebellengruppen 44 3.9. Geldwäscherei, Korruption, Erdöl und PEP 45 3.10. Risiken bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg 46 3.11. Geldwäscherei, Gatekeeper, Korruption, Erdöl und PEP 47 3.12. Abzweigung von Vermögenswerten zum Zweck der Korruption, nicht-registrierte Finanzintermediäre, Gatekeeper 48 3.13. Plausibilität von Immobilientransaktionen 49 3.14. Durchlaufkonten 50 3.15. Teure Darlehen 50 3.16. Die naive Freundin 51 3.17. Alter schützt vor Torheit nicht 52 3.18. Mittels gefälschter Zahlungsaufträge erwirkte Ueberweisung auf Offshore-Gesellschaft 52

- 2-6. Jahresbericht 2003 3.19. Lukrative Werbung 53 3.20. Bau Dir ein Internet-Imperium 53 3.21. Waffenlieferungen und Schmiergeldzahlungen 54 3.22. Bartransaktionen für Handelsgeschäft 54 3.23. Bareinzahlungen in kleinen Noten 55 3.24. Der verschwundene Devisenhändler 55 3.25. Professioneller Money-Transmitter? 55 3.26. "Nigerianer-Briefe" 56 3.27. Überfall auf das eigene Geschäft 56 3.28. Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Money-Transmitters 57 3.29. Kriminelle Organisation und Casinos 58 3.30. Casino und Bank: scharfsinnige Finanzintermediäre 58 4. Internationales 59 4.1. Egmont-Gruppe 59 4.2. FATF / GAFI 60 4.2.1 Nicht-kooperative Länder (NCCT) 60 4.2.2 Entwicklung der FATF: neue Mitglieder und regionale Verbünde 61 4.2.3 Überarbeitung der 40 Empfehlungen der FATF 61 4.2.4 FATF -Empfehlungen gegen die Terrorismusfinanzierung 61 4.2.5 Internationale Zusammenarbeit 62 4.2.6 Treffen zum Thema Geldwäscherei-Typologien 62 5. Internet - Links 63 5.1. Schweiz 63 5.1.1 63 5.1.2 Aufsichtsbehörden 63 5.1.3 Nationale Verbände und Organisationen 63 5.1.4 Weitere 63 5.2. International 63 5.2.1 Ausländische Meldestellen 5.2.2 Internationale Organisationen 63 63 5.3. Weitere Links 63

6. Jahresbericht 2003-3 - 1. Vorwort 2003 war für die (MROS) ein spannendes und turbulentes Jahr, nicht nur was ihre Hauptaufgabe, die Bearbeitung der Verdachtsmeldungen von Finanzintermediären, betrifft. Aufgrund verschiedener Ereignisse auf nationaler und internationaler Ebene hatte die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung weiterhin höchste Priorität. Auf internationaler Ebene konnten die 40 Empfehlungen sowie die Spezialempfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bereits innerhalb von rund zwei Jahren seit den Ereignissen des 11. Septembers 2001 revidiert werden. Diese Revision hat auch für die Schweiz bedeutende Auswirkungen, da die nationale Gesetzgebung an die neuen Normen angepasst werden muss. Der Egmont-Gruppe gehören seit dem Jahr 2003 weltweit 84 Länder an. Die MROS ist täglich auf einen effizienten Informationsaustausch auf internationaler Ebene angewiesen. Durch die Aufnahme neuer Mitglieder in die Egmont-Gruppe konnte das Netz der Informationsquellen weiter ausgebaut werden, was sich für die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen als sehr nützlich erweist. Die Egmont-Gruppe spielt daher auch in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eine bedeutende Rolle. Auf nationaler Ebene haben die Aufsichtsbehörden, wie die Eidgenössische Bankenkommission oder die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, neue Regelungen für die Finanzintermediäre aufgestellt, durch deren Bestimmungen die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung weiterhin eine Spitzenposition einnimmt. Dies wiederum stärkt das Image der Schweiz als integrer Finanzplatz. Wie bereits im Vorjahr ist die Anzahl der Verdachtsmeldungen erheblich angestiegen. Die MROS hat im Jahr 2003 rund einen Drittel mehr Verdachtsmeldungen erhalten als im Jahr 2002. Innerhalb von nur zwei Jahren hat sich das Meldungsvolumen verdoppelt. Wie auch im Vorjahr sind bei der MROS im Berichtsjahr mehr Meldungen von Finanzintermediären aus dem Nicht-Bankensektor als von Banken eingegangen. Trotzdem ist die Anzahl der Meldungen von Banken im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Die Money-Transmitter stehen mit über 400 Verdachtsmeldungen erneut an der Spitze der meldenden Finanzintermediäre. Im Gegensatz dazu sind Meldungen von Rechtsanwälten, Versicherungsgesellschaften und Vermögensverwaltern zurückgegangen. Die MROS hat festgestellt, dass die Mitwirkung dieser Finanzintermediäre im Kampf gegen die Geldwäscherei gemessen an der Anzahl ihrer Verdachtsmeldungen nicht proportional zu ihrer Präsenz an den Kapitalmärkten verläuft.

- 4-6. Jahresbericht 2003 Ausserdem spricht die Höhe der aufgrund von Verdachtsmeldungen gesperrten Vermögenswerte ebenfalls für sich: Die Summe der im Jahr 2003 blockierten Vermögenswerte liegt nur relativ knapp unter der Summe des Vorjahrs. Bei 8% der Meldungen wurden Vermögenswerte von über CHF 1 Million gesperrt. Im Zusammenhang mit Money-Transmitter-Meldungen können grundsätzlich keine Vermögenswerte gesperrt werden. Schliesst man daher die Meldungen der Money- Transmitter für die Berechnung der blockierten Vermögenswerte aus, steigt der Anteil der Verdachtsmeldungen mit Vermögenswerten von über CHF 1 Million auf 18% an. Im Jahr 2003 traten Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit angeblicher Terrorismusfinanzierung deutlich in den Hintergrund. Nur gerade 5 Meldungen bezogen sich auf mögliche Terrorismusfinanzierung. Seit dem 11. September 2001 hat die MROS insgesamt 115 Meldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung erhalten. Von diesen 115 Meldungen sind 95 im Jahr 2001, d.h. innerhalb weniger Monate, bei der MROS eingegangen. Diese 95 Meldungen beinhalten ausserdem 99% aller Vermögenswerte, die aufgrund der 115 Verdachtsmeldungen gesperrt worden sind. Daraus lässt sich schliessen, dass das Schweizer Dispositiv gegen die Terrorismusfinanzierung erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die im Berichtsjahr eingegangenen Verdachtsmeldungen lassen sich nicht einem bestimmten Thema zuordnen. Die Falltypologien waren sehr vielfältig. Seit der Inkraftsetzung der Geldwäschereiverordnung der Eidg. Bankenkommission per 1. Juli 2003 wurden der MROS jedoch vermehrt Fälle von versuchter Geldwäscherei gemeldet. Indem die Eidgenössische Bankenkommission in ihrer Verordnung die Banken auffordert, Geldwäschereifälle schon im Stadium des Versuchs zu melden, hat sie den neuen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) vorgegriffen. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich, weil dadurch das Phänomen des "Finanz- Tourismus" verhindert werden kann ("Finanz-Tourismus": eine Person beabsichtigt, inkriminierte Vermögenswerte bei einer Bank zu deponieren. Ist die erste Bank nicht bereit, eine Geschäftsbeziehung zu eröffnen, wendet sich die Person an die nächste usw.). Leider waren die nigerianischen Betrügerbanden auch im Jahr 2003 äusserst aktiv. Die MROS erhält seit Jahren immer wieder Meldungen, welche sich auf die sog. "Nigerianer Briefe" beziehen. In diesen dubiosen Briefen mit Ertragsversprechen in Millionenhöhe fordern die Betrüger leichtgläubige Personen auf, hohe Vorauszahlungen zu leisten. Die den Opfern versprochene Gegenleistung trifft jedoch nie ein. Seit 1998 erfasst die MROS geldwäschereirelevante Informationen in der Datenbank GEWA. Durch die ständige Bewirtschaftung der Datenbank stellt diese inzwischen ein wichtiges Werkzeug dar, um Zusammenhänge zwischen älteren Verdachtsmeldungen und aktuellen Ereignissen herzustellen. Die Datenbank GEWA ist daher für die Analy-

6. Jahresbericht 2003-5 - se der Verdachtsmeldungen und deren nachträgliche Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörden von grossem Nutzen. In Anwendung von Art. 29 Abs. 2 GwG melden die kantonalen Strafverfolgungsbehörden sowie die Schweizerische Bundesanwaltschaft der MROS sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Auch diese Informationen werden in der Datenbank GEWA erfasst. Es ist sehr erfreulich, dass die Meldungen dieser Behörden im Berichtsjahr deutlich zugenommen haben. Aufgrund dieser Informationen ist die MROS in der Lage, über den Stand der an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Verdachtsmeldungen Bilanz zu ziehen: Bei rund 30% der seit 1998 weitergeleiteten Verdachtsmeldungen liegt inzwischen ein Gerichtsurteil oder eine richterliche Verfügung vor. Somit haben sich die bei Strafverfolgungsbehörden pendenten Fälle massgeblich verringert. Ausserdem hat die MROS im Berichtsjahr festgestellt, dass sich die Qualität der Verdachtsmeldungen deutlich verbessert hat. Dies ist mit Sicherheit das Resultat der ständigen Aus- und Weiterbildung der Finanzintermediäre auf dem Gebiet der Geldwäschereibekämpfung. Die MROS hat die Finanzintermediäre auch durch die Veranstaltung von Schulungen und Referententätigkeit an Seminaren tatkräftig unterstützt. Dieses Engagement bei derartigen Anlässen wurde stets geschätzt. Auch auf internationaler Ebene konnte die MROS neue Beziehungen zu ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen knüpfen oder bereits bestehende vertiefen. Die MROS traf im Jahr 2003 Vertreter verschiedener Länder und nahm die Gelegenheit wahr, Erfahrungen auszutauschen und das Schweizer Dispositiv der Geldwäschereibekämpfung vorzustellen. Es handelt sich um folgende Länder: Frankreich, Belgien, Kanada, Australien, Ukraine, Österreich, Ungarn und Liechtenstein. Abschliessend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die MROS im Mai 2003 die neuen Büroräumlichkeiten der Abteilung Dienste von an der Nussbaumstrasse 29 in Bern bezogen hat. Der Personalbestand der MROS wurde aufgrund der stetig zunehmenden Arbeitsbelastung von sieben auf acht Personen erhöht. Lorenzo Gerber Stv. Chef MROS Bern, im Januar 2004

- 6-6. Jahresbericht 2003 2. Jahresstatistik der MROS 2.1. Allgemeine Feststellungen Statistisch betrachtet, prägen drei Eckwerte das Berichtsjahr 2003: 1. Die Meldungseingänge sind um über 32% gestiegen. 2. Zum zweiten Mal in Folge überwiegen die Meldungen aus dem Nicht-Banken- Bereich (inkl. Money-Transmitter) mit einem im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigerten Anteil von 65% denjenigen von 35% aus dem Banken-Bereich. 3. Die Summe der involvierten Vermögenswerte ist wiederum gesunken, jedoch in Relation zum Vorjahr nur um 7% (im Jahr 2002 betrug die Reduktion im Vorjahresvergleich noch mehr als 75%). Der abermalige Anstieg der Meldungseingänge im Berichtsjahr 2003 um 32,4% ist in erster Linie wiederum auf die Verschärfung der Meldepraxis durch Finanzintermediäre, die Dienstleistungen im Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs erbringen (Money-Transmitter), zurückzuführen (plus 64,6%). Vergleicht man die Statistik des Jahres 2003 mit dem Vorjahr, gingen aber auch aus den Bereichen Banken (plus 11,4%), Treuhänder (plus 14,3%) und Kasinos (plus 100%) mehr Meldungen ein. Bei den anderen Kategorien von Finanzintermediären aus dem Nicht-Banken-Bereich ist entweder eine Stagnation oder gar ein Rückgang in der Anzahl Meldungen an die zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2002 ist eine geringe Abnahme bei der Weiterleitungsquote von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden von 2,4% auf 76,6% feststellbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Quote der von der Meldestelle für Geldwäscherei an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Meldungen in Zukunft in dieser Grössenordnung stabilisieren dürfte. Gründe für diese minimale Abnahme sind wiederholt in der Meldungszunahme im Bereich des Zahlungsverkehrs zu suchen, wo die Weiterleitungsquote bloss 61% beträgt. Einerseits werden gerade bei Money-Transmitter-Fällen auf den ersten Blick verdächtig erscheinende Transaktionen gemeldet, die bei der genaueren Überprüfung des Sachverhaltes durch die MROS zu wenig Anhaltspunkte zur Rechtfertigung einer justiziellen Untersuchung ergeben. Andererseits gilt es aber zu berücksichtigen, dass die sich stabilisierende Weiterleitungsquote auch auf der gesteigerten Qualität der durch die Finanzintermediäre bei der MROS eingereichten Meldungen fusst. In der Berichtsperiode 2003 hat sich die Summe der im Zusammenhang mit einer Verdachtsmeldung gesperrten Vermögenswerte abermals, aber im Vergleich zum Vorjahr in weit geringerem Masse, um 7,5% verringert. Die Gründe dafür sind einerseits darin zu suchen, dass bei der grossen Anzahl von gemeldeten Money-Transmitter-

6. Jahresbericht 2003-7 - Fällen keine zu blockierenden Vermögenswerte vorhanden sind, andererseits häufen sich im nun sechsten Jahr nach der Inkraftsetzung des Geldwäschereigesetzes die Anzeichen, dass die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz für Geldwäschereiaktivitäten abnimmt. Erhaltene Verdachtsmeldungen Meldungseingang im 5-Jahresvergleich 863 900 800 652 700 600 303 311 417 500 400 300 200 100 1999 2000 2001 2002 2003 0 Anzahl Meldungen mit substanziellen Vermögenswerten im Jahr 2003 100 86 80 60 56 40 20 0 1 3 12 über 75 Mio. CHF über 25 Mio. CHF über 10 Mio. CHF über 1 Mio. CHF über 100'000 CHF

- 8-6. Jahresbericht 2003 2.2. Die Suche nach Terrorgeldern Im Berichtsjahr 2003 sind im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorfinanzierung bei der MROS noch fünf Meldungen eingegangen. Das Gesamtvolumen an involvierten Geldern betrug noch knapp CHF 154'000.-- (im Vergleich dazu die Jahre 2001 bzw. 2002 mit CHF 37 Millionen resp. CHF 1,61 Millionen). Vier Meldungen betrafen Personen, welche auf den durch die Administration des US-Präsidenten Bush erstellten Listen aufgeführt waren, eine Meldung basierte auf der "Taliban-Verordnung" des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Die hat alle fünf Meldungen an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet. Nachfolgend werden die fünf im Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorismusfinanzierung stehenden Meldungen gesondert ausgewiesen: a) Herkunft des meldenden Finanzintermediärs Anzahl Meldungen % ZH 3 60% BE 1 20% GE 1 20% Total 5 100% b) Branche des meldenden Finanzintermediärs Anzahl Meldungen % Bank 3 60% Zahlungsverkehr 1 20% Versicherung 1 20% Total 5 100% c) Kategorie der meldenden Bank Anzahl Meldungen % Handelsbank 2 67% Grossbank 1 33% Total 3 100%

6. Jahresbericht 2003-9 - d) Nationalität und Domizil der Vertragspartner (VP) Land Nationalität VP Domizil VP Schweiz 2 40% 5 100% Italien 2 40% 0 0% Pakistan 1 20% 0 0% Total 5 100% 5 100% e) Nationalität und Domizil der wirtschaftlich Berechtigten (WB) Land Nationalität WB Domizil WB Schweiz 1 20% 5 100% Italien 2 40% 0 0% Pakistan 1 20% 0 0% Somalia 1 20% 0 0% Total 5 100% 5 100%

- 10-6. Jahresbericht 2003 2.3. Detailstatistik 2.3.1 Gesamtübersicht MROS-Statistik 2003 Zusammenfassung Geschäftsjahr (1.1.2003-31.12.2003) Anzahl Meldungen 2003 2003 2002 2002 Absolut Relativ +/- Absolut Relativ Total eingegange Meldungen 863 100.0% 32.4% 652 100.0% an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet 661 76.6% 28.3% 515 79.0% nicht weitergeleitet 202 23.4% 47.4% 137 21.0% pendent 0 0.0% 0.0% 0 0.0% Art des Finanzintermediärs Zahlungsverkehr 461 53.4% 64.6% 280 42.9% Banken 302 35.0% 11.4% 271 41.6% Treuhänder 48 5.6% 14.3% 42 6.4% Vermögensverwalter / Anlageberater 21 2.5% -12.5% 24 3.7% Rechtsanwälte 9 1.0% -25.0% 12 1.8% Versicherungen 8 0.9% -11.1% 9 1.4% Andere 5 0.6% -37.5% 8 1.2% Casinos 8 0.9% 100.0% 4 0.6% Geldwechsel 0 0.0% -100.0% 1 0.2% Kreditkarten 1 0.1% 0.0% 1 0.2% Effektenhändler 0 0.0% 0.0% 0 0.0% Involvierte Beträge in CHF (Summe der effektiv vorhandenen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Meldung) Gesamtsumme 616'266'457 100.0% -7.5% 666'468'023 100.0% Summe der weitergeleiteten Meldungen 614'741'199 99.8% -4.9% 646'733'344 97.0% Summe der nicht weitergeleiteten Meldungen 1'525'258 0.2% -92.3% 19'734'679 3.0% Durchschnittswert der Meldungen (gesamt) 714'098 1'022'190 Durchschnittswert der Meldungen (weitergeleitet) 930'017 1'255'793 Durchschnittswert der Meldungen (nicht weitergeleitet) 7'551 144'049

6. Jahresbericht 2003-11 - 2.3.2 Monatsstatistik des Meldungseingangs Aufbau der Graphik Die Graphik zeigt die Verteilung der eingegangenen Meldungen pro Monat in den Jahren 2002 und 2003. Analyse der Graphik Im Jahr 2003 bearbeitete die pro Monat durchschnittlich knapp 72 Meldungen. Gegenüber den monatlichen 54,3 Meldungen des Vorjahres entspricht dies im Mittel einer Zunahme von 32,4%. Im Berichtsjahr 2003 gingen insgesamt 863 Meldungen ein, was gegenüber dem Berichtsjahr 2002 einer Zunahme von 32,4% entspricht. Im ersten Semester des Jahres 2003 betrug der Durchschnitt pro Monat annähernd 76 Meldungen, in der zweiten Jahreshälfte hingegen noch etwas über 68 Meldungen. Der verzeichnete leichte Rückgang in den Meldungseingängen im zweiten Halbjahr 2003 lässt sich hauptsächlich mit der im Laufe des Sommers verschärften Geschäftspraxis eines grossen Zahlungsverkehrdienstleisters im Money-Transmitter-Bereich erklären. Stammten im ersten Semester noch 56% aller Meldungen aus diesem Bereich, so waren es im darauf folgenden Semester noch rund 51%. Ohne die Meldungen aus dem Bereich der Zahlungsverkehrdienstleister ergibt sich bei der MROS im Durchschnitt ein Eingang von 33,5 Verdachtsmeldungen pro Monat.

- 12-6. Jahresbericht 2003 Monatsstatistik des Meldungseingangs 2002 / 2003 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% =863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 20 40 60 80 100 Januar 24 (3.7%) 68 (7.9%) Februar 29 (4.4%) 72 (8.4%) März 54 (8.3%) 77 (8.9%) April 17 (2.6%) 66 (7.6%) Mai 34 (5.2%) 91 (10.6%) Juni 66 (10.1%) 80 (9.3%) Juli 47 (7.2%) 86 (10.0%) August 47 (7.2%) 66 (7.6%) September 66 (7.6%) 75 (11.5%) Oktober 56 (6.5%) 97 (14.9%) November 69 (8.0%) 93 (14.3%) Dezember 69 (10.6%) 66 (7.6%)

6. Jahresbericht 2003-13 - 2.3.3 Geographische Herkunft der meldenden Finanzintermediäre Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, aus welchen Kantonen die Finanzintermediäre Meldungen an die MROS erstattet haben. Dies im Unterschied zur Graphik 2.3.13 Betroffene Strafverfolgungsbehörden, die aufzeigt, an welche Strafverfolgungsbehörde Meldungen weitergeleitet worden sind. Analyse der Graphik Erneute Zunahme der Meldungen aus Zürich Bern überholt Genf Wie in den Jahren zuvor stammt auch im Berichtsjahr 2003 die Mehrheit der Meldungen (87,9%) von in den Kantonen Zürich, Bern, Genf und Tessin domizilierten Finanzintermediären. Gegenüber dem Vorjahr hat der Kanton Zürich erneut einen Anstieg zu verzeichnen. Die Hälfte aller bei der Meldestelle eingehenden Meldungen resultiert nun aus diesem Kanton. Verglichen an der Anzahl Meldungen hat der Kanton Bern mit 152 Meldungen und einem Gesamtanteil von 17,6% den Kanton Genf mit 131 Meldungen und einer Quote von 15,2% erstmals überholt und auf den dritten Platz verwiesen. Die Anzahl Meldungen aus dem Kanton Tessin blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 44 Meldungen unverändert. Diese markante Verschiebung zugunsten der Kantone Zürich und Bern kann hauptsächlich mit der firmeninternen Zentralisierung von Compliancefachbereichen in so genannten Kompetenzzentren in den Städten Zürich und Bern erklärt werden. Einzig aus den Halbkantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden und dem Kanton Uri gingen im Berichtsjahr 2003 keine Meldungen bei der MROS ein. Legende AG Aargau GR Graubünden TG Thurgau AI Appenzell Innerrhoden JU Jura TI Tessin AR Appenzell Ausserrhoden LU Luzern UR Uri BE Bern NE Neuenburg VD Waadt BL Basel-Landschaft NW Nidwalden VS Wallis BS Basel-Stadt OW Obwalden ZG Zug CH Kontrollstelle für Geldwäscherei SG St. Gallen ZH Zürich FR Freiburg SH Schaffhausen GE Genf SO Solothurn GL Glarus SZ Schwyz

- 14-6. Jahresbericht 2003 Geographische Herkunft der meldenden Finanzintermediäre 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% =863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 ZH BE GE TI BS SG VD ZG NE TG SO AG GR FR GL LU JU OW SH BL CH SZ VS NW 2 (0.3%) 0 2 (0.3%) 0 2 (0.3%) 0 1 (0.2%) 0 44 (6.7%) 44 (5.1%) 12 (1.8%) 28 (3.3%) 12 (1.8%) 18 (2.1%) 15 (2.3%) 15 (1.8%) 4 (0.6%) 11 (1.3%) 1 (0.2%) 7 (0.8%) 5 (0.8%) 6 (0.7%) 1 (0.2%) 6 (0.7%) 11 (1.7%) 3 (0.3%) 9 (1.4%) 3 (0.3%) 3 (0.5%) 3 (0.3%) 2 (0.3%) 1 (0.1%) 2 (0.3%) 1 (0.1%) 1 (0.1%) 1 (0.1%) 1 (0.1%) 2 (0.3%) 93 (14.2%) 152 (17.6%) 124 (19.0%) 131 (15.2%) 305 (46.8%) 431 (50.0%)

6. Jahresbericht 2003-15 - 2.3.4 Ort der verdachtsbegründenden Geschäftsbeziehung Aufbau der Graphik Die Graphik zeigt, in welchen Kantonen die Finanzintermediäre (FI) die Konten bzw. die Geschäftsbeziehung führten, die sie der MROS im Berichtsjahr 2003 gemeldet haben. Sie dient als Ergänzung zur vorherigen Graphik 2.3.3 die geographische Herkunft (Sitz) der meldenden Finanzintermediäre betreffend. Analyse der Graphik Der Sitz des meldenden Finanzintermediärs lässt keinen eindeutigen Schluss auf den Ort der Konto oder Geschäftsführung im fraglichen Meldungsfall zu. Hauptsächlich Grossbanken und sogenannte Money-Transmitter haben regionale Kompetenzzentren aufgebaut, die Verdachtsmeldungen erstellen und diese dann an die Meldestelle übermitteln, obwohl sie nicht nur den Sitzkanton des meldenden Finanzintermediärs betreffen. Dieser Umstand kann zu einem verfälschten Bild bezüglich der geographischen Verteilung der Geldwäschereifälle in der Schweiz führen. Zudem ist ein direkter Vergleich mit der Statistik der betroffenen Strafverfolgungsbehörden (2.3.13) nicht möglich, da einerseits nicht sämtliche der eingegangenen Fälle an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden und andererseits, infolge der für gewisse Fälle herrschenden Bundeskompetenz, die Zuständigkeit der Strafjustiz nicht mehr allein an den Ort der Konto- oder Geschäftsbeziehung anknüpft. Anhand der Kantone Zürich und Bern lässt sich zeigen, dass 50% bzw. 17,6% der an MROS übermittelten Verdachtsmeldungen aus diesen Kantonen stammen, obwohl nur in 29,8% resp. 10,9% der Fälle die gemeldete Geschäftsbeziehung im entsprechenden Gliedstaat selbst geführt wird oder wurde. Die Kantone Genf und Tessin zeigen statistisch gerade das umgekehrte Phänomen. Die Tendenzen dieser im Jahresbericht 2002 erstmals geführten Statistik haben sich dementsprechend auch für das Jahr 2003 bestätigt. Legende AG Aargau GR Graubünden TG Thurgau AI Appenzell Innerrhoden JU Jura TI Tessin AR Appenzell Ausserrhoden LU Luzern UR Uri BE Bern NE Neuenburg VD Waadt BL Basel-Landschaft NW Nidwalden VS Wallis BS Basel-Stadt OW Obwalden ZG Zug CH Kontrollstelle für Geldwäscherei SG St. Gallen ZH Zürich FR Freiburg SH Schaffhausen GE Genf SO Solothurn GL Glarus SZ Schwyz

- 16-6. Jahresbericht 2003 Ort der verdachtsbegründenen Geschäftsbeziehung Ort der verdachtsbegründenden Geschäftsbeziehung Herkunft FI Anzahl Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 ZH GE BE TI SG BS NE VD LU SO AG VS ZG TG GR GL JU FR SH SZ BL NW FL OW 177 (20.5%) 131 (15.2%) 94 (10.9%) 152 (17.6%) 75 (8.7%) 44 (5.1%) 34 (4.0%) 18 (2.1%) 32 (3.7%) 28 (3.3%) 27 (3.1%) 7 (0.8%) 26 (3.0%) 15 (1.8%) 20 (2.3%) 1 (0.1%) 18 (2.1%) 6 (0.7%) 16 (1.9%) 3 (0.3%) 16 (1.9%) 14 (1.6%) 11 (1.3%) 14 (1.6%) 6 (0.7%) 11 (1.3%) 3 (0.3%) 7 (0.8%) 1 (0.1%) 7 (0.8%) 1 (0.1%) 6 (0.7%) 3 (0.3%) 4 (0.5%) 1 (0.1%) 2 (0.2%) 2 (0.2%) 2 (0.2%) 1 (0.1%) 1 (0.1%) 1 (0.1%) 257 (29.8%) 431 (50.0%)

6. Jahresbericht 2003-17 - 2.3.5 Herkunft der meldenden Finanzintermediäre nach Branchen Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt nach Branchen unterteilt, welche Finanzintermediäre im Berichtsjahr wieviele Meldungen eingereicht haben. Analyse der Graphik Die sektorielle Verschiebung bestätigt sich: Einer erneuten Zunahme der Meldungen aus dem Bereich Zahlungsverkehr steht wiederum ein anteilmässiger Meldungsrückgang aus dem Banken- und dem übrigen Nicht-Banken-Sektor gegenüber. Zum zweiten Mal in Folge seit der Einführung des Geldwäschereigesetzes (GwG) sind es nicht die Banken, die in einem Berichtsjahr die meisten Verdachtsmeldungen einreichten, sondern mit einer Quote von 53,4% die Finanzintermediäre aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs. Dieser Trend bestätigt sich im Vergleich zum Vorjahresbericht (Meldungszunahme von über 400%) in einer abgeschwächten Form mit einem Plus von 64,6%. Erklären lässt sich dies immer noch mit der durch die Money-Transmitter verschärften Meldepraxis. Ferner machen diese immer häufiger auch vom Melderecht gemäss Artikel 305 ter Abs. 2 StGB Gebrauch und melden entsprechend auch durch sie abgelehnte Transaktionen. Bedingt durch die sektorielle Verschiebung erfuhr der Banken-Sektor im Zweijahresvergleich gemessen am Total der eingegangenen Meldungen relativ gesehen einen Meldungsrückgang. Stellt man jedoch die absoluten Zahlen einander gegenüber, ergibt sich bei den Banken dennoch ein Anstieg von 271 (2002) auf 302 eingereichte Verdachtsmeldungen im Jahr 2003. Ohne Berücksichtigung der Kategorie Zahlungsverkehr und gemessen an der Gesamtanzahl stammen aus dem restlichen Nicht-Banken-Sektor gerade noch 11,6% aller Meldungen, verglichen mit 25,6% resp. 15,5% in den Berichtsjahren 2001 bzw. 2002. Gemessen an der absoluten Anzahl Meldungen zeigt dieser Bereich im Vorjahresvergleich eine geringe Abnahme von 1%. Rückblickend überrascht es ein wenig, dass von Versicherungen und Rechtsanwälten, die als Finanzintermediäre agieren, ausgesprochen wenige Verdachtsmeldungen bei der eingehen.

- 18-6. Jahresbericht 2003 Herkunft der meldenden Finanzintermediäre nach Branchen 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 100 200 300 400 500 Zahlungsverkehr 280 (42.9%) 461 (53.4%) Banken 271 (41.6%) 302 (35.0%) Treuhänder 42 (6.4%) 48 (5.6%) Anlageberater/ Vermögensverwalter 24 (3.7%) 21 (2.5%) Rechtsanwälte 12 (1.8%) 9 (1.0%) Casino 4 (0.6%) 8 (0.9%) Versicherungen 9 (1.4%) 8 (0.9%) Andere 8 (1.2%) 5 (0.6%) Kreditkarten 1 (0.2%) 1 (0.1%) Geldwechsel 1 (0.2%)

6. Jahresbericht 2003-19 - 2.3.6 Die Banken Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, welche Art Bank im Berichtsjahr wieviele Meldungen eingereicht hat. Analyse der Graphik Hinweis: Diese Statistik kann nicht mehr uneingeschränkt zu Vergleichszwecken mit den vorangegangenen Berichtsperioden herangezogen werden, da seit dem 1. Januar 2003 neu auf die Kategorien und deren entsprechende Definition gemäss der Referenzliste der Schweizerischen Nationalbank abgestellt wird. Im Berichtsjahr 2003 haben die Finanzinstitute aus der Kategorie ausländisch beherrschte Banken mit einem Anteil von 36,1% die meisten Meldungen eingereicht. An zweiter Stelle folgen die Grossbanken mit einer Quote von 17,9% und an dritter Stelle liegen die Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsbanken mit einem Anteil von 15,9%. Von den Kantonalbanken stammten 10,6% der Meldungen.

- 20-6. Jahresbericht 2003 Art der meldenden Banken 2003: 100% = 302 Meldungen 0 20 40 60 80 100 120 Ausländisch beherrschte Banken 109 (36.1%) Grossbanken 54 (17.9%) Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsbanken 48 (15.9%) Kantonalbanken 32 (10.6%) Handelsbanken 19 (6.3%) Regionalbanken und Sparkassen 14 (4.6%) Raiffeisenbanken 9 (3.0%) Privatbankiers 10 (3.3%) Filialen ausl. Banken 6 (2.0%) Andere Banken 1 (0.3%)

6. Jahresbericht 2003-21 - 2.3.7 Verdachtsbegründende Elemente Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, welcher Verdacht der Meldung eines Finanzintermediärs zu Grunde liegt. Analyse der Graphik Geschäftsbeziehungen werden durch die Finanzintermediäre kritisch analysiert. Dem erneuten Anstieg der Anzahl von Meldungen aus dem Bereich der Money- Transmitter entsprechend, wird diese Statistik im Berichtsjahr 2003 abermals durch das verdachtsbegründende Element Bartransaktion eindeutig angeführt. Mit Ausnahme der Money-Transmitter-Fälle sind es jedoch wiederum die Medienberichte, die Auslöser der meisten Meldungen waren. Legende Wirtschaftlicher Hintergrund: Der wirtschaftliche Hintergrund einer Transaktion ist unklar oder kann vom Kunden nicht befriedigend erklärt werden. Information SVB: Die Strafverfolgungsbehörden (SVB) führen ein Verfahren gegen eine Person, die in Verbindung zum Vertragspartner des Finanzintermediärs steht. Medien: Eine in die Finanztransaktion involvierte Person ist dem Finanzintermediär aus den Medien im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bekannt. Informationen Dritte: Finanzintermediäre werden über externe Drittquellen oder innerhalb einer Konzernstruktur über Kunden informiert, die problematisch sein könnten. Diverse: In dieser Kategorie werden die in den früheren MROS- Statistiken aufgeführten Kriterien Checkverkehr, Fälschungen, kritische Länder, Change, Wertpapiergeschäfte, Smurfing, Lebensversicherungen, unbare Kassageschäfte, Treuhandgeschäfte, Kreditgeschäfte, Durchlaufkonten, Edelmetall, Kontoeröffnung und Diverse zusammengefasst.

- 22-6. Jahresbericht 2003 Verdachtsbegründende Elemente 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 100 200 300 400 500 Bartransaktion 207 (31.7%) 418 (48.4%) Medien 110 (16.9%) 149 (17.3%) Information Dritte 95 (14.6%) 101 (11.7%) Wirtschaftlicher Hintergrund 107 (16.4%) 91 (10.5%) Diverse 70 (10.7%) 61 (7.1%) Information SVB 63 (9.7%) 43 (5.0%)

6. Jahresbericht 2003-23 - 2.3.8 Deliktsarten der Vortat Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, welche kriminelle Vortat zum Zeitpunkt der Weiterleitung einer Verdachtsmeldung an eine Strafverfolgungsbehörde vermutet wird. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Klassifikation allein gestützt auf die Feststellungen der Finanzintermediäre sowie der MROS erfolgt. Wird eine Meldung an eine Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet und eröffnet diese ein Verfahren, wird die effektive Vortat erst darin verbindlich festgestellt. Die Kategorie nicht zuzuordnen umfasst Fälle, bei denen verschiedene, mögliche Vortaten vermutet werden. Unter der Rubrik kein Verdacht finden sich Fälle, bei denen keine klar ersichtliche Vortat zugeordnet werden kann, obwohl sich aus der Analyse der Transaktion oder des wirtschaftlichen Hintergrundes ein inkriminierter Ursprung der Gelder nicht ausschliessen lässt. Analyse der Graphik Zunahme der Bestechungsfälle, weniger Fälle aus den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus Bei den der MROS im Berichtsjahr 2003 gemeldeten Fällen, die aufgrund des Sachverhalts hauptsächlich einer Vortat zugeordnet werden konnten, fällt im Gegensatz zum Vorjahr eine Zunahme bei den Bestechungsfällen (von 22 auf 43 Fälle) sowie eine markante Abnahme der Fälle aus dem Bereich der organisierten Kriminalität (von 43 auf 18 Fälle) auf. Steigerungen verzeichneten aber auch die Kategorien Urkundenfälschung (von 11 auf 24 Fälle), Diebstahl (von 8 auf 17 Fälle), ungetreue Geschäftsbesorgung (von 5 auf 14 Fälle) und Waffenhandel (von 4 auf 9 Fälle). Machten in den vergangenen zwei Berichtsjahren die Fälle mit vermuteter Vortat Terrorfinanzierung noch 22,8% resp. 2,3 % aus, so konnten im Jahr 2003 noch gerade 0,6% der Meldungen dieser Kategorie zugeordnet werden. Wie schon in der Vorjahresberichtsperiode haben im Jahr 2003 erneut die Fälle, die nicht klar einer bestimmten Vortat zugeordnet werden konnten oder bei denen gar keine eindeutige Vortat ersichtlich war, deutlich zugenommen. Erklären lässt sich dieser Umstand hauptsächlich mit der im Verhältnis zum Vorjahr massiven Steigerung von 280 auf 461 Meldungen aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs, bei denen, dem Kundenprofil oder dem Empfängerland entsprechend, Transaktionen per se als verdächtig eingestuft werden mussten, obwohl eine allfällige Vortat nicht klar erkennbar war.

- 24-6. Jahresbericht 2003 Deliktsarten der Vortat 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 100 200 300 400 500 nicht zuzuordnen 225 (34.5%) 455 (52.7%) Betrug 137 (21.0%) 127 (14.7%) Bestechung Veruntreuung kein Verdacht Geldwäscherei Urkundenfälschung Drogen Kriminelle Organisation Diebstahl ungetreue Geschäftsführung Waffenhandel Sonst. Vermögensdelikte Terrorismus Sonst. Delikte Falschgeld Handlung gegen Leib & Leben Raub Sexualdelikte Erpressung 22 (3.3%) 43 (5.0%) 45 (6.9%) 37 (4.3%) 32 (4.9%) 35 (4.1%) 39 (6.0%) 32 (3.7%) 11 (1.7%) 24 (2.8%) 36 (5.5%) 24 (2.8%) 43 (6.6%) 18 (2.1%) 8 (1.2%) 17 (2.0%) 5 (0.8%) 14 (1.6%) 4 (0.6%) 9 (1.1%) 7 (1.1%) 7 (0.8%) 15 (2.3%) 5 (0.6%) 18 (2.8%) 5 (0.6%) 2 (0.3%) 3 (0.3%) 2 (0.2%) 2 (0.2%) 2 (0.3%) 2 (0.2%) 1 (0.2%) 2 (0.2%)

6. Jahresbericht 2003-25 - 2.3.9 Domizil des Vertragspartners Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt das Wohnsitz- (natürliche Personen) bzw. das Domizilland (juristische Personen) des Vertragspartners des Finanzintermediärs zum Meldungszeitpunkt. Analyse der Graphik Erneute Zunahme bei den in der Schweiz wohnhaften/domizilierten Personen, die als Vertragspartner Gegenstand einer Meldung waren. Im Berichtsjahr 2003 stammten 79% der Vertragspartner aus west-, mittel- oder südeuropäischen Ländern. Im Verhältnis zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 436 gemeldeten Vertragspartnern aus diesem geographischen Raum auf deren 682 im Jahre 2003. Wie in vergangenen Jahren wird diese Gruppe abermals von der Schweiz als Wohnsitz- bzw. Domizilland angeführt. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf die immer noch wachsende Anzahl Verdachtsmeldungen aus dem Bereich Zahlungsverkehr, wo die Vertragspartner überwiegend, nämlich in 88,5% der Fälle, in der Schweiz selber wohnhaft oder domiziliert sind. Im Zusammenhang mit dem Rückgang der Terrormeldungen sind diesbezüglich auch die Fälle mit aus Saudi-Arabien stammenden Vertragspartnern zurückgegangen. Legende Andere Staaten auf der ganzen Welt, ohne geografisches Schwergewicht n.b. Domizil des Vertragspartners nicht bekannt B Belgien L Luxemburg BR Brasilien NL Niederlande BVI British Virgin Island PA Panama CH Schweiz R Russland CN Volksrepublik China RA Argentinien CO Kolumbien RL Libanon D Deutschland SA Saudi-Arabien E Spanien TN Tunesien F Frankreich TR Türkei FL Liechtenstein UAE Vereinigte Arabische Emirate GB Grossbritannien USA USA I Italien WAN Nigeria IL Israel

- 26-6. Jahresbericht 2003 Domizil des Vertragspartners 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 100 200 300 400 500 600 CH BVI D I 38 (5.8%) 40 (4.6%) 36 (5.5%) 31 (3.6%) 33 (5.0%) 42 (4.9%) 298 (45.7%) 545 (63.2%) F 20 (3.1%) 14 (1.6%) USA GB PA E WAN CN FL NL B BR L 18 (2.8%) 8 (1.0%) 14 (2.1%) 26 (3.0%) 12 (1.8%) 8 (1.0%) 11 (1.7%) 9 (1.0%) 10 (1.5%) 4 (0.5%) 8 (1.2%) 3 (0.3%) 7 (1.1%) 7 (0.8%) 7 (1.1%) 3 (0.3%) 5 (0.8%) 5 (0.6%) 5 (0.8%) 5 (0.6%) 5 (0.8%) n.b. 5 (0.8%) RL TN TR 5 (0.8%) 3 (0.3%) 5 (0.8%) 1 (0.1%) 5 (0.8%) 8 (1.0%) SA 4 (0.6%) CO 4 (0.6%) IL R RA UAE andere 4 (0.6%) 3 (0.3%) 4 (0.6%) 9 (1.0%) 4 (0.6%) 1 (0.1%) 4 (0.6%) 1 (0.1%) 81 (12.4%) 87 (10.1%)

6. Jahresbericht 2003-27 - 2.3.10 Nationalität des Vertragspartners Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, welche Nationalität (bei natürlichen Personen) der Vertragspartner des Finanzintermediärs besitzt. Bei juristischen Personen sind Domizil und Nationalität identisch. Analyse der Graphik Fälle mit Personen schweizerischer Nationalität oder schweizerischem Domizil sind weiterhin im Steigen begriffen. Wiederum sind es Vertragspartner mit Schweizerpass oder Sitz in der Schweiz, die diese Tabelle für das Jahr 2003 mit einem auf 36,8% gesteigerten Anteil anführen. Zurückzuführen ist dieser Umstand gleichermassen auf die bis dato andauernde Zunahme der Meldungen aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs. In diesem Bereich besitzen mehr als 46% der Vertragspartner die schweizerische Nationalität oder sind in der Schweiz domiziliert. Im Berichtsjahr 2003 stammten insgesamt 55,2% der in Verdachtsmeldungen genannten Vertragspartner aus dem west-, mittel- oder südeuropäischen Raum. Legende Andere Staaten auf der ganzen Welt, ohne geografisches Schwergewicht I Italien n.b. Nationalität des Vertragspartners nicht bekannt IL Israel BR Brasilien MK Mazedonien BVI British Virgin Island NL Niederlande CH Schweiz PA Panama CN Volksrepublik China PAK Pakistan CO Kolumbien R Russland D Deutschland RL Libanon E Spanien SA Saudi-Arabien F Frankreich TN Tunesien FL Liechtenstein TR Türkei GB Grossbritannien USA USA GN Guinea WAN Nigeria GZ Georgien YU Jugoslawien

- 28-6. Jahresbericht 2003 Nationalität des Vertragspartners 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 50 100 150 200 250 300 350 CH I BVI D WAN GB GZ USA F YU R TR BR PA NL FL RL CN E GN IL TN MK PAK CO n.b. 40 (6.1%) 55 (6.4%) 38 (5.8%) 47 (5.5%) 42 (6.4%) 42 (4.9%) 19 (2.9%) 39 (4.5%) 18 (2.8%) 30 (3.5%) 7 (1.1%) 22 (2.5%) 21 (3.2%) 17 (2.0%) 21 (3.2%) 15 (1.7%) 10 (1.5%) 13 (1.5%) 11 (1.7%) 12 (1.4%) 8 (1.2%) 10 (1.2%) 7 (1.1%) 9 (1.0%) 12 (1.8%) 8 (0.9%) 9 (1.4%) 7 (0.8%) 7 (1.1%) 5 (0.6%) 7 (1.1%) 5 (0.6%) 6 (0.9%) 5 (0.6%) 6 (0.9%) 4 (0.5%) 5 (0.8%) 3 (0.3%) 5 (0.8%) 3 (0.3%) 5 (0.8%) 3 (0.3%) 7 (1.1%) 2 (0.2%) 6 (0.9%) 1 (0.1%) 5 (0.8%) 1 (0.1%) 6 (0.9%) 180 (27.6%) 317 (36.8%) SA 4 (0.6%) andere 140 (21.5%) 188 (21.8%)

6. Jahresbericht 2003-29 - 2.3.11 Domizil des wirtschaftlich Berechtigten Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, wo diejenige natürliche oder juristische Person wohnhaft resp. domiziliert ist, die im Zeitpunkt der Meldungserstattung als wirtschaftlich Berechtigte/r an den Vermögenswerten identifiziert wurde. Analyse der Graphik Die in der Schweiz wohnhaften/domizilierten wirtschaftlich Berechtigten haben abermals zugenommen. Im Berichtsjahr 2003 wurden in 78,3% der bei MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen Personen mit Domizil oder Wohnsitz in west-, mittel- oder südeuropäischen Ländern als wirtschaftlich Berechtigte identifiziert, was gegenüber dem Vorjahr eine erneute Steigerung bedeutet. Analog zur vorgängigen Statistik das Domizil des Vertragspartners (2.3.9) betreffend, sind es auch hier wiederum Personen aus der Schweiz, die mit 59,6% den grössten Anteil an den wirtschaftlich Berechtigten stellen. Dieser Anstieg ist ebenfalls mit der im Laufe des Jahres 2003 weiter gesteigerten Anzahl Meldungen von in der Schweiz ansässigen Finanzintermediären aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs zu erklären. Hier lag die wirtschaftliche Berechtigung in 86% der Fälle bei in der Schweiz wohnhaften oder domizilierten Personen. Legende Andere Staaten auf der ganzen Welt, ohne geografisches FL Liechtenstein Schwergewicht n.b. fehlende Identifikation GA Gabun A Österreich GB Grossbritannien BR Brasilien I Italien CH Schweiz IND Indien D Deutschland R Russland E Spanien TR Türkei ET Aegypten USA USA F Frankreich WAN Nigeria

- 30-6. Jahresbericht 2003 Domizil des wirtschaftlich Berechtigten 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 CH 265 (40.6%) 514 (59.6%) I D GB F E USA R 46 (7.1%) 49 (5.7%) 39 (6.0%) 40 (4.6%) 12 (1.8%) 29 (3.4%) 39 (6.0%) 18 (2.1%) 13 (2.0%) 12 (1.4%) 18 (2.8%) 12 (1.4%) 9 (1.4%) 9 (1.0%) GA TR 8 (0.9%) 8 (1.2%) 8 (0.9%) n.b. A BR WAN ET FL 8 (0.9%) 8 (1.2%) 7 (0.8%) 6 (0.9%) 7 (0.8%) 14 (2.1%) 7 (0.8%) 2 (0.3%) 6 (0.7%) 5 (0.8%) 6 (0.7%) IND 5 (0.6%) andere 118 (13.7%) 168 (25.8%)

6. Jahresbericht 2003-31 - 2.3.12 Nationalität des wirtschaftlich Berechtigten Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt die Nationalitäten jener Personen, die im Zeitpunkt der Meldungserstattung als wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten identifiziert wurden. Bei juristischen Personen ist die Nationalität identisch mit dem Domizil. Oft sind es jedoch erst die Strafverfolgungsbehörden, die bei ihren Ermittlungen die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten und somit auch deren Nationalitäten aufdecken können. Analyse der Graphik Die wirtschaftlich berechtigten Personen setzen sich in mehr als der Hälfte der Fälle aus Nationalitäten West-, Mittel- und Südeuropas zusammen. Bei den Nationalitäten der der MROS gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten dominieren im Berichtsjahr 2003 unverändert Personen aus west-, mittel- und südeuropäischen Ländern mit einem Anteil von 55,2%. An erster Stelle stehen Personen schweizerischer Nationalität mit 33%, gefolgt von Italienern und Deutschen mit 7,2% bzw. 6% sowie Nigerianern mit 4,8%. Die mit etwas über 16% als hoch erscheinende Quote der wirtschaftlich Berechtigten afrikanischer Nationalitäten lässt sich hauptsächlich mit von Finanzintermediären gemeldeten, entweder durchgeführten oder auch abgelehnten, Transaktionen aus dem Money-Transmitter-Bereich erklären. Insbesondere Personen afrikanischer Herkunft beanspruchen diese Dienstleistung rege. Legende Andere Staaten auf der ganzen Welt, ohne geografisches Schwergewicht GZ Georgien A Österreich I Italien AUS Australien IND Indien AZ Aserbeidschan IRQ Irak B Belgien LB Liberia BR Brasilien NL Niederlande BVI British Virgin Islands R Russland CH Schweiz RL Libanon D Deutschland TC Kamerun E Spanien TR Türkei ET Aegypten UA Ukraine F Frankreich USA USA GA Gabun WAN Nigeria GB Grossbritannien YU Jugoslawien

- 32-6. Jahresbericht 2003 Nationalität des wirtschaftlich Berechtigten 2002: 100% = 652 Meldungen 2003: 100% = 863 Meldungen Anzahl Meldungen 0 50 100 150 200 250 300 CH I D WAN GB USA GZ F TC YU BR R TR AZ BVI 51 (7.8%) 62 (7.2%) 47 (7.2%) 52 (6.0%) 25 (3.8%) 41 (4.8%) 17 (2.6%) 30 (3.5%) 20 (3.1%) 23 (2.7%) 8 (1.2%) 22 (2.6%) 25 (3.8%) 20 (2.3%) 4 (0.6%) 15 (1.7%) 10 (1.5%) 15 (1.7%) 8 (1.2%) 12 (1.4%) 22 (3.4%) 12 (1.4%) 15 (2.3%) 12 (1.4%) 8 (1.2%) 9 (1.0%) 1 (0.2%) 9 (1.0%) 147 (22.5%) 285 (33.0%) GA A NL RL AUS E B IND UA ET IRQ LB andere 9 (1.0%) 3 (0.5%) 8 (0.9%) 8 (1.2%) 8 (0.9%) 7 (1.1%) 7 (0.8%) 3 (0.5%) 7 (0.8%) 8 (1.2%) 6 (0.7%) 3 (0.5%) 6 (0.7%) 2 (0.3%) 6 (0.7%) 3 (0.5%) 6 (0.7%) 3 (0.5%) 5 (0.6%) 4 (0.6%) 5 (0.6%) 1 (0.2%) 5 (0.6%) 199 (30.5%) 166 (19.3%)

6. Jahresbericht 2003-33 - 2.3.13 Betroffene Strafverfolgungsbehörden Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, an welche Strafverfolgungsbehörden die MROS erhaltene Verdachtsmeldungen weitergeleitet hat. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den allgemeinen Gerichtsstandsregeln oder die Bundeskompetenz betreffend aus Art. 340 bis StGB. Analyse der Graphik Keine Entlastung für die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich, leichte Entlastung für die Bundesstrafbehörden. Die Bundesanwaltschaft respektive das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt sind basierend auf Art. 340 bis StGB in Fällen der Geldwäscherei, Korruption und des organisierten Verbrechens mit überwiegendem Auslandsbezug oder in Fällen, wo die strafbaren Handlungen ohne eindeutiges Schwergewicht in mehreren Kantonen begangen wurden, zur Strafverfolgung zuständig. Hat die MROS im Berichtsjahr 2002 noch 195 (37,9%) der weitergeleiteten Meldungen an die Bundesanwaltschaft überwiesen, so waren es im vergangenen Jahr noch deren 169 bzw. 25,5%. Abgenommen haben in diesem Kontext auch die Meldungen bezüglich des Verdachts auf Terrorfinanzierung. Nur gerade 5 Meldungen (0,6%) wurden in diesem Zusammenhang an die Bundesanwaltschaft übermittelt. Für die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich resultierte dagegen im Berichtsjahr 2003 eine Zunahme der an sie übermittelten Fälle. Wurden im Berichtsjahr 2002 noch 102 (19,8%) aller weitergeleiteten Meldungen der zuständigen Bezirksanwaltschaft überstellt, so waren es im vergangenen Jahr bereits deren 189 (28,5%). Abgenommen hat jedoch wie bereits in den beiden Jahren davor die Weiterleitungsquote an die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Genf. Waren es für die Jahre 2001 und 2002 noch 29,7% bzw. 17,3%, so beträgt sie für das Jahr 2003 gerade noch 11,6%. Die Strafverfolgungsbehörden der Halbkantone Appenzell Ausser- und Innerrhoden gingen leer aus. Eindeutige Tendenzen können aus diesen Zahlen jedoch nicht abgeleitet werden, da Fälle, die eigentlich in die Bundeskompetenz fallen würden, schliesslich Kantonen zugewiesen worden sind, in denen bereits im gleichen Zusammenhang ein Verfahren anhängig war. Einfluss auf diese Statistik hat aber auch wieder die enorme Meldungszunahme aus dem Bereich der Money-Transmitter. Diese häufig wenig komplexen Sachverhalte fallen mehrheitlich in die kantonale Zuständigkeit.

- 34-6. Jahresbericht 2003 Legende AG Aargau NW Nidwalden AI Appenzell Innerrhoden OW Obwalden AR Appenzell Ausserrhoden SG St. Gallen BE Bern SH Schaffhausen BL Basel-Landschaft SO Solothurn BS Basel-Stadt SZ Schwyz CH Schweiz. Eidgenossenschaft TG Thurgau FR Freiburg TI Tessin GE Genf UR Uri GL Glarus VD Waadt GR Graubünden VS Wallis JU Jura ZG Zug LU Luzern ZH Zürich NE Neuenburg

6. Jahresbericht 2003-35 - Betroffene Strafverfolgungsbehörden 2002: 100% =515 weitergeleitete Meldungen 2003: 100% = 661 weitergeleitete Meldungen Anzahl überwiesener Meldungen 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 ZH 102 (19.8%) 189 (28.5%) CH GE BE TI BS SO 34 (6.6%) 44 (6.6%) 16 (3.1%) 33 (5.0%) 8 (1.5%) 22 (3.3%) 7 (1.3%) 19 (2.8%) 89 (17.3%) 77 (11.6%) 195 (37.9%) 169 (25.5%) NE 6 (1.2%) 15 (2.3%) SG 7 (1.3%) 13 (2.0%) VS 2 (0.4%) 13 (2.0%) AG 2 (0.4%) 10 (1.5%) VD LU ZG GR BL 7 (1.3%) 10 (1.5%) 7 (1.3%) 9 (1.4%) 4 (0.8%) 8 (1.2%) 6 (1.2%) 7 (1.1%) 5 (1.0%) 4 (0.6%) JU 4 (0.6%) FR 6 (1.2%) 3 (0.5%) NW 3 (0.5%) SZ 5 (1.0%) 3 (0.5%) SH 2 (0.3%) TG 4 (0.8%) 3 (0.5%) OW GL 1 (0.2%) 2 (0.4%) UR 1 (0.2%)

- 36-6. Jahresbericht 2003 2.3.14 Anzahl Personenanfragen anderer Financial Intelligence Units (FIUs) Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, welche FIUs anderer Länder Informationen über wieviele natürliche und juristische Personen im Berichtsjahr bei der MROS nachgefragt haben. Analyse der Graphik Die Anzahl der FIU-Anfragen nimmt weiterhin stark zu. Im Jahr 2003 sind die Anfragen im Vergleich zum Vorjahr um 40% gestiegen. MROS beantwortete Anfragen aus 50 verschiedenen Ländern. Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Geldwäscherei. FIUs sind der MROS gleichgestellte Behörden im Ausland, mit denen im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei ein formeller Informationsaustausch gepflegt wird (Artikel 32 des Geldwäschereigesetzes (GwG), Artikel 10 der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV)). Der Informationsaustausch erfolgt zum grössten Teil unter Mitgliedstaaten der Egmont-Gruppe. Erhält die MROS eine Anfrage aus dem Ausland, so werden die Personen und Gesellschaften in den Datenbanken überprüft und in die eigene Datenbank GEWA aufgenommen. Erscheinen dieselben natürlichen oder juristischen Personen später in Verdachtsmeldungen von Schweizer Finanzintermediären, liefert deren Überprüfung in GEWA den Hinweis auf ihr allfällig deliktisches Verhalten im Ausland. In der Rubrik "Diverse" sind Länder enthalten, die nur eine geringe Anzahl Personen oder Gesellschaften nachgefragt haben, namentlich: Andorra, Bermudas, Cayman Islands, Chile, Grossbritannien, Finnland, Gibraltar, Griechenland, Holland, Irland, Kolumbien, Korea, Lettland, Mauritius, Mexico, Monaco, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Türkei, Ukraine und Vereinigte Arabische Emirate. Durchschnittlich hat die MROS im Berichtsjahr 2003 monatlich 138 Personen oder Gesellschaften im Auftrag ausländischer FIUs überprüft.

6. Jahresbericht 2003-37 - Vergleich FIU-Anfragen 2002 / 2003 2002: 100% = 1189 Personen / Gesellschaften 2003: 100% = 1661 Personen / Gesellschaften 0 25 50 75 100 125 150 175 200 Belgien 112 173 Liechtenstein Ungarn 59 139 146 161 USA 25 114 Frankreich 98 130 Luxemburg 72 86 Österreich Brasilien 10 24 70 79 Spanien 42 59 Israel Deutschland Portugal Isle of Man 11 54 50 37 47 42 42 Libanon 40 Bulgarien 10 38 Venezuela Hong Kong Guernsey 7 4 37 32 32 154 Jersey 28 67 Italien Zypern 4 27 25 53 Malta 24 Kroatien 4 22 Tschechien 2 21 Diverse 159 178

- 38-6. Jahresbericht 2003 2.3.15 Anzahl Personenanfragen an andere Financial Intelligence Units (FIUs) durch die MROS Aufbau der Graphik Diese Graphik zeigt, bei welchen Ländern die MROS Informationen über wie viele natürliche und juristische Personen nachgefragt hat. Analyse der Graphik Die Anzahl Anfragen von MROS an FIUs anderer Länder hat sich innert Jahresfrist verdoppelt. Im Zusammenhang mit den von Schweizer Finanzintermediären erhaltenen Verdachtsmeldungen wurden bei insgesamt 56 verschiedenen Ländern zu 1075 Personen/Gesellschaften Auskünfte verlangt. Die erhaltenen Auskünfte erleichterten es in zahlreichen Fällen, einen Entscheid zur Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden zu fällen. Erhält die MROS von einem Schweizer Finanzintermediär eine Verdachtsmeldung, gemäss der Personen oder Gesellschaften aus dem Ausland involviert sind, hat die die Möglichkeit, über diese Personen beziehungsweise Gesellschaften in den entsprechenden Ländern Erkundigungen einzuziehen. Auf diese Weise erhält die MROS wichtige Informationen, die bei der Entscheidungsfindung über eine allfällige Weiterleitung einer Verdachtsmeldung an eine Schweizer Strafverfolgungsbehörde von grosser Bedeutung sein können. Anfragen dieser Art kann die MROS auch gestützt auf das Begehren einer Schweizer Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörde zur Ergänzung der Akten durchführen. Die MROS hat im Rahmen von eingegangenen Verdachtsmeldungen und Begehren von Schweizer Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden im Berichtsjahr 2003 309 Anfragen, 1075 Personen oder Gesellschaften betreffend, bei ausländischen FIUs gemacht. In der Rubrik "Diverse" sind Länder enthalten, bei denen die MROS nur eine geringe Anzahl Personen oder Gesellschaften nachgefragt hat, namentlich: Argentinien, Barbados, Cayman Islands, Costa Rica, Dänemark, Guernsey, Hong Kong, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mazedonien, Mexico, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Durchschnittlich hat die MROS im Berichtsjahr 2003 monatlich 90 Personen oder Gesellschaften durch ausländische FIUs abklären lassen.