Duale Ausbildung in der Slowakei Finanzielle und steuerliche Anreize für Unternehmen



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Transkript:

Finanzielle und steuerliche Anreize für Unternehmen DUALE AUSBILDUNG Nach dem Muster Deutschlands, Österreichs und der Schweiz werden auch in der Slowakei Elemente des dualen Systems der Berufsausbildung eingeführt mit dem Ziel, Unternehmen mit den Berufsschulen zu verbinden und gemeinsam künftige Arbeitnehmer auszubilden. Einerseits soll dies dem Staat helfen, die Arbeitslosigkeit zu senken und jungen Menschen die schwierige Suche nach einem Arbeitsplatz zu ersparen; andererseits bekommen Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer selbst auszubilden, insbesondere aber an der Gestaltung der Lehrpläne für die einzelnen Studien- und Unterrichtsfächer mitzuwirken. Die Verbindung der Berufsausbildung und des Arbeitsmarktes bringt einen Synergieeffekt mit sich. Das schulische Ausbildungsprogramm wird sich somit den Anforderungen der Wirtschaft anpassen. Das Gesetz Nr. 61/2015 über die fachliche Ausbildung und Vorbereitung (nachfolgend Gesetz ) wurde am 12.3.2015 in der Gesetzessammlung veröffentlicht. Es wird nicht erwartet, dass seine Fassung auf lange Sicht endgültig ist. Die Verabschiedung des Gesetzes ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg zur Erzielung des oben genannten Synergieeffekts. An der Vorbereitung des Gesetzes haben lange nicht nur die Staatsbehörden, sondern auch und vor allem zahlreiche engagierte Betriebe und Organisationen gearbeitet. Viele bereits heute identifizierbare Engpässe sowie unterschiedliche Vorstellungen des Staats und der Unternehmen werden wahrscheinlich noch einige Zeit brauchen, bis sie in Einklang gebracht werden. Für das erste Schuljahr, beginnend am 1.9.2015 haben sich in das duale System mehr als 120 Unternehmen angemeldet. Das Interesse von Seiten der Arbeitgeber ist in jedem Fall mehr als sichtbar. Die Schulreform endet nicht mit der Veröffentlichung dieses Gesetzes. Im Gegenteil, erwartet wird ein kontinuierlicher Prozess mit der Absicht, für die Zukunft ein stabilisiertes System zu Gunsten aller Beteiligten zu schaffen. GRUNDZÜGE DES SYSTEMS DER DUALEN AUSBILDUNG Das System der dualen Ausbildung ist eines der Systeme der fachlichen Ausbildung und Vorbereitung der Auszubildenden, das auf einer Vertragsbeziehung, auf der Vermittlung des praktischen Unterrichts der Auszubildenden direkt am Ort des praktischen Unterrichts beim Arbeitgeber und auf der Finanzierung der praktischen Ausbildung durch den Arbeitgeber basiert. Vertragsbeziehung Der Arbeitgeber (juristische oder natürliche Person) schließt mit der Berufsschule einen Vertrag über die duale Ausbildung ab, in welchem die Grundlagen sowie die Einzelheiten der Vermittlung der dualen Ausbildung definiert sind. Dieser Vertrag wird mindestens für einen Zeitraum abgeschlossen, welcher der Dauer des betreffenden Studiums entspricht.

Der Arbeitgeber schließt auch einen Lehrvertrag mit dem konkreten Auszubildenden. Der Lehrvertrag definiert die Bedingungen, unter welchen der praktische Unterricht vermittelt wird und ist spätestens bis zum 31.8. des betreffenden Kalenderjahres vor Eintritt des Auszubildenden in den ersten Jahrgang der Berufsschule abzuschließen. Ein Vertrag über einen künftigen Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsgesetzbuches ist nicht mehr obligatorisch. Er bleibt als eine Option, in welcher sich der Auszubildende verpflichtet, nach Absolvierung der Abschlussprüfung auf eine bestimmte Dauer im Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber zu verbleiben, max. jedoch 3 Jahre. Praktischer Unterricht des Auszubildenden direkt am Ort des praktischen Unterrichts beim Arbeitgeber Durch seine Teilnahme am System der dualen Ausbildung übernimmt der Arbeitgeber Zuständigkeiten, die auch einen wesentlichen Aufwand mit sich bringen. Die wichtigste Zuständigkeit ist eben die Sicherstellung des ganzen praktischen Unterrichts für die Auszubildenden. Der Arbeitgeber: nimmt an der Gestaltung des schulischen Ausbildungsprogramms für die fachliche Ausbildung und Vorbereitung teil, trägt Verantwortung für die Organisation, den Inhalt und die Qualität des praktischen Unterrichts, hat Bedingungen für die materielle, technische und räumliche Ausstattung in dem konkreten vorgeschriebenen Umfang zu erfüllen (Räumlichkeiten, Material, Geräteausstattung), sichert die Vermittlung des praktischen Unterrichts auf personeller Ebene, also unter der Leitung eines Lehrmeisters oder Lehrers (in diesem Fall trägt er den entsprechenden Kostenanteil für diese personelle Ausstattung), eventuell Trainingslehrers (der im arbeitsrechtlichen Verhältnis zu dem Arbeitgeber steht und zahlreiche gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt), hat Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitplatz zu sichern, informiert regelmäßig die betreffende Berufsschule, delegiert einen Arbeitnehmer in die Prüfungskommission bei der Abschlussprüfung, verfügt über die komplette Dokumentation zur dualen Ausbildung, usw. Weitere Einzelheiten, Muster der notwendigen Verträge sowie die Beschreibung des gesamten Prozesses einschließlich einer übersichtlichen Reihenfolge der einzelnen Schritte sowohl bei den Verhandlungen mit der Schule als auch mit dem Auszubildenden hat die Staatsbehörde für Berufsausbildung (Štátny inštitút odborného vzdelávania) vorbereitet: http://rsov.sk/system_dualneho_vzdelavania Finanzierung des praktischen Unterrichts seitens des Arbeitgebers Die Finanzierung umfasst neben der bereits erwähnten personellen, materiellen und technischen Ausstattung auch die materielle und finanzielle Absicherung der Auszubildenden, die sich auch auf die steuerliche und abgabenrechtliche (Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung) Belastung auswirkt. Zudem begründet die Teilnahme des Arbeitgebers am System der dualen Ausbildung einen Anspruch auf Zuschüsse in Form von Steuersubventionen.

STEUERLICHE UND ABGABENRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN Die im Sinne des Gesetzes ausbezahlte materielle Absicherung gilt aus steuerlicher Sicht beim Arbeitgeber als steuerlicher Aufwand und bei den Auszubildenden als steuerfreie Sachbezüge, die weder der Sozial- noch der Krankenversicherung unterliegen. Die materielle Absicherung umfasst die folgenden, taxativ aufgezählten Posten: persönliche Schutzausrüstung; Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Auszubildenden, falls erforderlich (gesundheitliche, geistige und psychologische); Verpflegungskosten i.s.d. Arbeitsgesetzbuches (d.h. 55% des Essenswertes); Unterkunft des Auszubildenden im Studentenwohnheim; Reisekosten. Die weiteren veranlagten Kosten sind durch diese Bestimmung nicht betroffen, sofern sie im Sinne der allgemeinen Definition zur Erzielung, Sicherung und Aufrechterhaltung der Einkünfte dienen. Der Begriff finanzielle Absicherung (als im Vergleich zum vergangenen Zeitraum neu eingestellter Mechanismus) kann folgend unterteilt werden: Entgelt für die produktive Arbeit, welches im Fall des praktischen Unterrichts beim Arbeitgeber für jede Stunde produktiver Arbeit i.h.v. 50%-100% des Mindeststundenlohnes (1,092 EUR 2,184 EUR) vom Arbeitgeber geleistet wird. Dieses Entgelt stellt beim Arbeitgeber einen steuerlichen Aufwand dar. Bei dem Auszubildenden gilt es zwar als steuerbares Einkommen, dieser kann allerdings den allgemeinen persönlichen Freibetrag (steuerfreier Teil der Steuerbemessungsgrundlage) geltend machen. Wenn der Auszubildende beim Arbeitgeber eine Erklärung für das Kalenderjahr unterschreibt und die Höhe des Entgelts den festgelegten persönlichen Freibetrag nicht übersteigt (3.803,33 für das Jahr 2015), wird das Entgelt letztendlich er Besteuerung unterliegen. Das Entgelt für die produktive Arbeit unterliegt weder der Sozial- noch der Krankenversicherung. Betriebsstipendium, das vom Arbeitgeber monatlich während des Schuljahres geleistet werden kann. Die Höhe des Betriebsstipendiums kann bis zum Vierfachen des Existenzminimums (max. 361,68 EUR) betragen und hat die schulischen Leistungen des Auszubildenden sowie seine Teilnahme am praktischen Unterricht zu berücksichtigen. Dieses Einkommen ist beim Auszubildenden von der Steuer befreit, unterliegt weder der Sozial- noch der Krankenversicherung und gilt beim Arbeitgeber als steuerlicher Aufwand. Motivationsstipendium. Dieses wird nicht länger wie bisher über den Arbeitgeber, sondern aus Mitteln des Staatshaushalts finanziert.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Formen der finanziellen und materiellen Absicherung mit Auswirkungen auf die steuerlichen und abgabenrechtlichen Verpflichtungen: Form Höhe* Einkommensteuer (Einkommen) 50%-100% des Mindeststundenlohnes Entgelt für produktive Arbeit (1,092 EUR - 2,184 EUR) steuerbares Einkommen (bei Geltendmachung des persönlichen Freibetrages nicht notwendigerweise der Besteuerung) Körperschaftsteuer steuerlicher Aufwand Sozialversicherung Krankenversicherung Betriebsstipendium max. 4xEM** (361,68 EUR) steuerfreies Einkommen steuerlicher Aufwand Motivationsstipendium* Materielle Absicherung **** max. 65% EM*** (58,773 EUR) N/A steuerfreies Einkommen steuerfreies Einkommen * Der in Klammern angegebene Betrag wurde gemäß dem Stand zum 1.5.2015 berechnet. ** Motivationsstipendien werden gemäß den neuen Vorschriften nicht länger vom Arbeitgeber, sondern aus Mitteln des Staatshaushalts geleistet. Es handelt sich um Sonderstipendien für diejenigen Fachbereiche, die auf der Liste der Bereiche mit für die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht ausreichender Absolventenanzahl stehen. Die Höhe des Stipendiums hängt von den schulischen Leistungen des konkreten Auszubildenden ab. *** EM = Existenzminimum im Fall eines selbsterhaltungsfähigen minderjährigen oder nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes. **** materielle Absicherung unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen. Zu den steuerlichen Aufwendungen des Arbeitgebers werden neben der oben erwähnten finanziellen und materiellen Absicherung auch die für die Vermittlung des praktischen Unterrichts am Ort des praktischen Unterrichts veranlagten Kosten zählen. Weitere indirekt veranlagte Kosten werden unserer Ansicht nach im Sinne der allgemeinen Definition der steuerlichen Aufwendungen abzugsfähig sein. N/A steuerlicher Aufwand ZUSCHUSS IN FORM VON STEUERERLEICHTERUNG nicht Sofern sich der Arbeitgeber für die Teilnahme am System der dualen Ausbildung entscheidet, wird er einen Steueranreiz in Anspruch nehmen können und dies direkt bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuererklärung. Der pauschale Steueranreiz (Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage) ist an die Zahl der Auszubildenden und den Umfang des zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Lehrvertrages gebunden: 3.200 EUR/Auszubildender bei einem Umfang über 400 Stunden/Jahr (Besteuerungszeitraum); 1.600 EUR/Auszubildender bei einem Umfang über 200 Stunden/Jahr (Besteuerungszeitraum). Mit diesem Steueranreiz soll der Verlust, der dem Arbeitgeber infolge der für die Ausbildung aufgewendeten Kosten entsteht, zumindest teilweise kompensiert werden.

PRAKTISCHES BEISPIEL Um ein konkretes Beispiel darzustellen und zu berechnen, nehmen wir als Beispiel einen Betrieb im Maschinenbau und der metallverarbeitenden Industrie, der an der dualen Ausbildung in Zusammenarbeit mit einer Berufsschule teilnimmt. Es handelt sich konkret um das 4-Jahres-Studienfach Mechaniker Einsteller (Industriemechaniker), abgeschlossen mit Abitur. Der Musterlehrplan definiert in diesem Fall ein 50:50-Verhältnis zwischen Theorie und Praxis, somit erreicht der praktische Unterricht beim Arbeitgeber (Praxis) im Vergleich zum Schulunterricht (Theorie) die gleiche Stundenanzahl während der Ausbildungsdauer. Der Arbeitgeber legte im Wege einer internen Vorschrift die Regeln für die Anerkennung des Entgelts für die produktive Arbeit fest, wobei er in der Praxis die Arbeitsqualität und das Verhalten des Auszubildenden berücksichtigt. Für die Zwecke unseres Beispiels arbeiten wir mit dem Wert 75% des Mindeststundenlohnes. Der Arbeitgeber hat ebenso beschlossen, die Auszubildenden mit einem monatlichen Betriebsstipendium zu motivieren, wobei er die schulischen Leistungen der Auszubildenden und die Teilnahme am praktischen Unterricht berücksichtigt. Für die Zwecke unseres Beispiels haben wir kalkuliert, dass der Arbeitgeber die nachfolgende Mindest- und Maximalhöhe des Betriebsstipendiums in den einzelnen Studienjahren festgelegt hat: 1. Jahrgang 40 120 EUR monatlich; 2. Jahrgang 60 180 EUR monatlich; 3. Jahrgang 80 240 EUR monatlich und 4. Jahrgang 100 300 EUR monatlich. In der nachstehenden Berechnung berücksichtigten wir die durchschnittlichen, für die Dauer eines Schuljahres, d.h. 10 Monate, berechneten Werte. Schuljahr Stundenzahl Theorie Stundenzahl Praxis Entgelt für produktive Arbeit EUR/Jahr Betriebsstipendium EUR/Jahr Azubi- Einkommen / betrieblicher Lohnaufwand EUR/Jahr 1. Jahr 594 495 810 800 1 610 2. Jahr 594 495 810 1 200 2 010 3. Jahr 528 627 1 027 1 600 2 627 4. Jahr 495 555 909 2 000 2 909 Gesamt: 2 211 2 172 3 557 5 600 9 157 Des Weiteren setzen wir voraus, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Programms der dualen Ausbildung jedes Jahr 5 Auszubildende aufnimmt. Nach den ersten vier Jahren wird er auf diese Art und Weise praktischen Unterricht für 20 Auszubildende vermitteln. Bei der Anzahl von 20 Auszubildenden haben wir vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber für Zwecke der praktischen Ausbildung zwei Trainingslehrer und einen Lehrmeister beschäftigen wird. Somit haben wir 2.000 EUR/Monat an Lohnkosten berücksichtigt. Den Betrag für die materielle Absicherung schätzten wir auf 5.000 EUR. In unserer Kalkulation rechneten wir mit weiteren zusammenhängenden Kosten für die technische und materielle Absicherung der dualen Ausbildung i.h.v. 150.000 EUR.

Der Betrag der veranlagten Kosten in demjenigen Jahr, in dem die ersten Auszubildenden aus der dualen Ausbildung im letzten Jahrgang sein werden (d.h. in vier Jahren) lässt sich wie folgt darstellen: Kosten für die duale Ausbildung Betrag Azubi-Entgelt 45 788 Lohnkosten 72 000 Materielle Absicherung 5.000 Kosten für technische und materielle Absicherung 150 000 Gesamt: 272 788 Wie wird sich dies auf das Wirtschaftsergebnis auswirken und was für einen Steueranreiz erreicht das Unternehmen? Alle zuvor genannten Kosten gelten im Unternehmen als steuerlich abzugsfähig und können somit von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zudem kann das Unternehmen einen gesonderten, von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähigen Posten von 3.200 EUR geltend machen, da die im Lehrvertrag festgelegte Bedingung des Umfangs von über 400 Stunden der Ausbildung beim Arbeitgeber im Jahr bei jedem Auszubildenden erfüllt war. Azubi-Anzahl Freibetrag/Azubi Freibetrag gesamt 20 3 200 EUR 64 000 EUR Aus finanzwirtschaftlicher Sicht erzielt das Unternehmen dank Teilnahme an der dualen Ausbildung nur aus dem Freibetrag bereits eine Steuerersparnis von 14.000 EUR (bei Anwendung des Körperschaftsteuersatzes von 22%). Es ist allerdings auch der Erlös zu berücksichtigen, den die Auszubildenden durch ihre produktive Arbeit erwirtschaften, z.b. in Form der Erlöse für jedes hergestellte Erzeugnis. Des Weiteren könnten beispielweise die mit der Requalifizierung der Arbeitnehmer verbundenen Kosten, die derzeit bei vielen Arbeitgebern entstehen, mit den Kosten für die duale Ausbildung (oben) verglichen werden. Weitere Musterberechnungen finden Sie auch in dem bereits erwähnten Handbuch der Staatsbehörde für Berufsausbildung: http://rsov.sk/system_dualneho_vzdelavania

ZUSAMMENFASSUNG Direkte Subventionen des Staats für den praktischen Unterricht der Auszubildenden (an die Schule geleistete finanzielle Festbeträge) werden durch indirekte Subventionen an die an der dualen Ausbildung teilnehmenden Unternehmen in Form von Steuererleichterung (i.h.v. bis zu 3.200 EUR/ Azubi/Besteuerungszeitraum) ersetzt. Aus steuerlicher Sicht werden die Bedingungen zweifellos vereinfacht, sowohl in Form der Steuerbefreiung sowie der Befreiung des den Auszubildenden im Rahmen der dualen Ausbildung ausbezahlten Entgeltes von der Entrichtung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen als auch aus Sicht der Geltendmachung der für den praktischen Unterricht veranlagten Kosten als steuerliche Ausgaben. Das Einkommensteuergesetz, das Gesetz zur Sozialversicherung sowie das Gesetz zur Krankenversicherung berücksichtigten die eingeführten Änderungen. Für die Teilnahme am System der dualen Ausbildung im Schuljahr 2016/2017 sind Anmeldungen bei der zuständigen Berufs- oder Standesorganisation bis zum 30.9.2015 einzureichen. Dieses Merkblatt wird herausgegeben mit Unterstützung von Steuerberatungskanzlei BMB Leitner k.s, Zámocká 32, 811 01 Bratislava. www.leitnerleitner.com/slovakia Das vorliegende Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet. Dennoch übernehmen Herausgeber und Autoren für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für mögliche Druckfehler e Gewähr. Das Merkblatt ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung sowie für das Einspeichern und die Verarbeitung in elektronischen Systemen. Soweit Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.