Service-Information Thema/Abteilung Organisationsformen Titel Tochtergesellschaften Datum 03.03.2009 Tochtergesellschaften In den letzten Jahren haben die Gründungen von hundertprozentigen Tochterfirmen, so genannten WFOE, deutlich zugenommen. Diese Form der Unternehmensgründung ist ausländischen Unternehmen seit dem Jahr 1986 erlaubt. Rechtsform WFOE werden ausschließlich mit ausländischem Kapital und normalerweise als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) nach chinesischem Recht gegründet. Die Haftung des Investors beschränkt sich auf das registrierte Kapital, das in einem bestimmten Verhältnis zur Gesamtinvestition stehen muss. Normalerweise werden WFOE für einen Zeitraum von 30 Jahren genehmigt; gesetzliche Regelungen für eine bestimmte Dauer gibt es allerdings nicht. Die Rechtsgrundlage bilden das Wholly Foreign Owned Enterprise Gesetz von 1986 und die Ausführungsbestimmungen von 1990 sowie das Gesellschaftsgesetz von 2006. Zur Gründung eines WFOE sind ausländische Unternehmen (juristische Personen), andere Zusammenschlüsse sowie Einzelpersonen berechtigt. Da bei einer Firmengründung Personen oder Unternehmen aus Hongkong oder Taiwan als Ausländer betrachtet werden, können sie eine Tochterfirma nur in Form eines WFOE gründen. Gründungsprozess Im Vorfeld ist eine genaue Prüfung der Zulässigkeit des geplanten Unternehmens vorzunehmen, da die Gründung eines WFOE nicht in allen Wirtschaftsbereichen zulässig ist. Das Unternehmen und seine Produkte bzw. Dienstleistungen werden zunächst nach einem Katalog, dem Industrial Guidance Catalogue of
Antragsprozess für die Gründung einer Tochtergesellschaft Foreign Investments (2007 Revision), der seit 1. Dezember 2007 Gültigkeit hat, in vier Kategorien eingestuft. Die Abstufungen teilen die Tätigkeitsbereiche in geförderte, allgemeine, beschränkte und verbotene Branchen ein (siehe auch Artikel Formen unternehmerischer Betätigung in China, S. 154ff.). Sobald ein Büro bzw. eine Halle angemietet oder ein geeignetes Grundstück gekauft ist, kann sich das Unternehmen registrieren lassen. Zuerst wird der Name bei der State Administration for Industry and Commerce (SAIC) registriert. Die Firma muss zwingend einen chinesischen Namen haben, da nur dieser rechtsverbindlich ist. Der Firmenname setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen und folgt dem Muster Ort, Name, Geschäftstätigkeit (z. B. Produktion oder Handel), Ltd. oder Name, Geschäftstätigkeit, (Ort), Ltd. Bei der Wahl des chinesischen Firmennamens sollte genügend Zeit investiert werden, so dass eine passende Übersetzung gefunden werden kann. Der gleiche Name sollte dann auch als Marke registriert werden. Für die Projektanmeldung sind verschiedene Formalitäten wichtig. So muss beispielsweise ein von der chinesischen Botschaft beglaubigter Handelsregisterauszug und die Registrierung des chinesischen Firmennamens bei den Behörden eingereicht werden. Für den Erhalt der Genehmigungsurkunde müssen die Satzung (articles of association), in der der Geschäftsbereich (business scope) definiert ist, eine Machbarkeitsstudie (feasibility study) sowie weitere Unterlagen erstellt und bei verschiedenen Behörden abgegeben werden. Nach dem Einreichen aller relevanten und vollständigen Unterlagen erhält das Unternehmen eine Genehmigungsurkunde. Innerhalb eines Monats nach dem Erhalt dieser Urkunde muss der Antrag auf Erteilung der Geschäftslizenz (business license) gestellt werden. Die Dauer des gesamten Gründungsprozesses bis zum Erhalt der Geschäftslizenz variiert je nach Größe und Umfang einer Investition. In der Umgebung von Shanghai und anderen Großstädten sollten circa drei bis sechs Monate für die Gründung veranschlagt werden. Page 2
Mit dem Erhalt der Geschäftslizenz ist die Tochtergesellschaft ein offizielles chinesisches Unternehmen. Danach müssen jedoch noch diverse Behördengänge erledigt werden, wie z. B. die Registrierung beim Steueramt, Finanzamt und Zollamt sowie die Einrichtung eines Kontos bei einer chinesischen Bank. Weiterhin muss der in China wichtige Unternehmensstempel (chop), der die Unterschrift ersetzt, von einem bei der Polizei gemeldeten Stempelmacher angefertigt und von diesem auch registriert werden. Vorteile gegenüber einem Joint Venture Ein WFOE hat gegenüber einem JV gewisse Vorteile. Beispielsweise ist die Gründung eines JV oftmals mit sehr viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Zudem können in einem JV wichtige unternehmerische Entscheidungen nicht selbständig getroffen werden. WFOE und JV im Vergleich Häufig können WFOE effektive Abläufe und ein hohes Qualitätsbewusstsein leichter aufbauen. Interne Organisation Die interne Organisation eines WFOE bestimmt sich nach den Vorschriften des Gesellschaftsgesetzes der VR China. Gemäß den neuen Verwaltungsregelungen müssen alle WFOE, die nach dem 1. Januar 2006 gegründet wurden, zusätzlich zu dem Vorstand, eine Gesellschafterversammlung und einen im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat (supervisory board) bzw. für kleine Gesellschaften ein bis zwei Aufsichtspersonen (supervisors) bestellen. Organe der Gesellschaft Page 3
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft und hat hinsichtlich grundlegender Fragen der Gesellschaftsführung die Entscheidungsbefugnis. In der Praxis trifft der Vorstand die maßgeblichen Entscheidungen, allerdings nur unter Überwachung des Aufsichtsrates. Die Aufsichtspersonen üben die Finanzkontrolle im Unternehmen aus, verhindern eine rechtswidrige Arbeitsausführung der Vorstandsmitglieder und schreiten gegebenenfalls bei solcher ein. Die Mitglieder des Vorstandes kann eine Firma frei wählen, wobei es nicht zwingend notwendig ist, dass ein Chinese dem Vorstand angehört. Der Vorstand kann auch aus einer einzelnen Person bestehen, was häufig bei kleineren Unternehmen der Fall ist. Der Vorstandsvorsitzende (executive director) kann dann gleichzeitig der Geschäftsführer (general manager) des Unternehmens sein. Es gibt allerdings keine klaren Regelungen, wie klein ein Unternehmen sein muss oder darf, um den Vorstand nur aus einer Person bilden zu können. Die Vorstandsmitglieder sowie die Aufsichtsratsmitglieder oder Aufsichtspersonen müssen nicht in China lokalisiert sein. Der gesetzliche Vertreter eines WFOE kann entweder der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, der Vorstandsvorsitzende oder der Geschäftsführer sein. In der Satzung der Tochtergesellschaft sollten prinzipiell folgende Aufgabenbereiche des Vorstandes näher erläutert werden: Veränderungen der Satzungsinhalte, Entscheidungen über Miet- und Kaufverträge von Immobilien, Entscheidungen über Änderungen der Beteiligungsform, M&A etc., Auflösung der Gesellschaft, Bestätigung wichtiger Berichte des Managements, Bestätigung von Finanzberichten, Einnahmen- und Ausgabeplänen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Gewinnverteilung, Festlegung wichtiger Unternehmensregeln, Gründung und Aufbau von Zweigstellen und Vertriebsbüros sowie wichtige Personalentscheidungen. Stammkapital und Gesamtinvestition Laut dem chinesischen Gesellschaftsgesetz beträgt das Mindeststammkapital RMB 300.000, bei Ein-Mann- GmbHs RMB 100.000. Allerdings wird ausländisch investierten Tochtergesellschaften für die reibungslose Gründung von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen häufig ein Stammkapital bzw. registriertes Kapital in Höhe von USD 140.000 bis USD 200.000 empfohlen. Das verlangte Stammkapital ist bei Handelsunternehmen oftmals etwas niedriger, jedoch werden mindestens etwa RMB 500.000 empfohlen. Das für die Geschäftsgenehmigung verlangte Kapital ist abhängig von dem Umfang und dem Page 4
Tätigkeitsbereich der geplanten Gesellschaft. So richtet sich die Höhe des Stammkapitals nach der Breite der Geschäftslizenz, dem geplanten Umsatzvolumen und dem Bestellzyklus. Um Cash-Flow-Probleme zu vermeiden, sollte das Stammkapital ausreichend bemessen sein. Es kann, ähnlich wie das Stammkapital einer deutschen GmbH, für laufende Kosten benutzt werden. Die Haftung des Unternehmens ist auf das Stammkapital begrenzt. Eine Durchgriffshaftung für den oder die Gesellschafter des WFOE ist gemäß Gesellschaftsgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung oder bei Missbrauch der beschränkten Haftung der Gesellschaft für die Bereicherung der Gesellschafter und unlauterem Schutz ihrer Kreditlinie. Auch der Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH kann sich nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn eine Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen erfolgt. Der Gesamtinvestitionsbetrag (total investment) ist die Summe des Stammkapitals zuzüglich aller Fremdmittel. Die Möglichkeiten einer Finanzierung werden durch das gesetzlich vorgeschriebene Verhältnis von Stammkapital zu Gesamtinvestitionsvolumen beschränkt, so dass ein erheblicher Teil der geplanten Gesamtinvestition durch Eigenkapital finanziert werden muss. Gemäß dem Gesellschaftsgesetz kann das Eigenkapital in Form von Bargeld und Sacheinlagen eingebracht werden. Die Bareinlage muss jedoch mindestens 30 Prozent des eingetragenen Stammkapitals betragen. Folglich können 70 Prozent des Stammkapitals in Sacheinlagen jeglicher Form erbracht werden, solange ihr Wert monetär bestimmbar ist und sie gemäß gesetzlichen Vorschriften übertragbar sind. Für die Einbringung gewerblicher Schutzrechte oder technischen Know-hows existieren spezielle Regelungen. Investitionsvorschriften für Gesamtinvestitionen und Stammkapital Hinsichtlich der Einzahlung des Kapitals besteht die Möglichkeit, die Einlage entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen zu leisten. Ist die Einlage laut Satzung auf einmal zu zahlen, muss dies innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Geschäftslizenz erfolgen. Soll die Einlage in Teilbeträgen erbracht werden, ist die erste Rate der Kapitaleinlage in Höhe von mindestens 20 Prozent des Stammkapitals innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Geschäftslizenz zu zahlen. Die restlichen 80 Prozent der Einlage müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung der Gesellschaft geleistet werden. Die Differenz aus der insgesamt genehmigten Investition und dem Eigenkapital Page 5
des Unternehmens abzüglich aller Verbindlichkeiten in Verbindung mit Fremdwährungen ergibt den Höchstbetrag eines Fremdwährungskredites (siehe auch Artikel Finanzierungsmöglichkeiten für den Markteintritt in China, S. 252ff). Eine Erhöhung des Stammkapitals ist nach der Gründung möglich, muss allerdings in der Satzung geändert, von der Außenwirtschaftskommission genehmigt und bei der Verwaltung für Handel und Industrie sowie dem Devisenamt registriert werden. Der Prozess dauert in etwa zwei bis drei Monate. Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Vertretungen von GIC Greater China vor Ort. GIC German Industry & Commerce Beijing Tel ++86 10 6590 6151 Fax ++86 10 6590 6313 info@bj.china.ahk.de www.china.ahk.de GIC German Industry & Commerce Shanghai Tel ++86 21 6875 8536 Fax ++86 21 6875 8573 office@sh.china.ahk.de www.china.ahk.de GIC German Industry & Commerce Guangzhou Tel ++86 20 8755 2353 Fax ++86 20 8755 1889 info@gz.china.ahk.de www.china.ahk.de GIC German Industry & Commerce Hongkong Tel ++852 2526 5481 Fax ++852 2810 6093 info@hongkong.ahk.de DEinternational Taipei Tel ++886 2 2509 3980 Fax ++886 2 2506 8182 team@deinternational.com.tw www.deinternational.com.tw GIC German Industry & Commerce Germany Tel ++49 721 1614284 Fax ++49 721 2039905 s.dietlmeier@gic-deutschland.de www.china.ahk.de Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen können naturgemäß nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl alle Informationsmaterialien mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder ausgewählt und überprüft werden, kann daher keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen übernommen werden. Sowohl Veröffentlichung als auch entgeltliche wie unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung der GIC erlaubt. Konkrete Anfragen können immer nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen Rechtslage beantwortet werden. The information enclosed in this document can naturally give only first advice and thus is not exhaustive. Although all informative literature is generated or selected and revised with utmost care, no liability will be assumed for the completeness and the accuracy of the contents of this bulletin. Publication as well as commercial and non-commercial transmission to a third party is prohibited unless prior permission is obtained from GIC. Precise requests can addressed at any time after due diligence of the current legal status. 本 本 本 本 本 本 本 本 本, 使 使 使 使 使 使 使 使 使 使 本 使 使 使 即 使 即 即 即 即 即 即 即 即 即 即 即 本 即 选 选 选 选 选, 本 本 本 即 使 使 信 本 本 即 使 使 使 的 的 的 的 即 的 的 使 使 的 的 的 的 的 的 除 除 使 除 GIC 即 的 的 的 的, 使 使 使 使 使 使 使 本 本 本 使 使 信 使 使 选 除 使 使 使 即 使 第 第 第 第 第 本 本 本 具 具 具 具 本 具 具 具 具 即 具 即 具 具 具 具 具 具 即 即 具 具 具 第 的 具 具 German Industry & Commerce Greater China GIC German Industry & Commerce Beijing, Shanghai, and Guangzhou are branches of of German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. DEinternational is a registered brand of the German Chamber Network Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in der folgenden aktuellen Publikation von GIC Greater China. Page 6